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Rechtsberatung im Sozialrecht
Advofleet Rechtsanwalt24 ist auf alle Praxisbereiche des Sozialrechts spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte werden daher unter anderem in den Bereichen Erwerbsminderung, Krankenversicherungsrecht, Pflege und Arbeitslosengeld für unsere Mandanten tätig.
Unser Team betreut jährlich tausende Verfahren und auch bei komplexen Sachverhalten helfen wir, den Überblick zu behalten. Im Folgenden gehen wir auf typische Fragen und Anliegen rund um das Sozialrecht ein. Sollten sich Ihre Fragen nicht klären, kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und erhalten Sie von unseren Anwälten eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen per Mail.
Kosten einer Erstberatung im Sozialrecht
Wer einen Rechtsstreit mit seiner Krankenkasse, der Pflege- oder Rentenkasse hat, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Viele Rechtsanwälte bieten Rechtsberatungen an. Wie viel diese kosten, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt für Sozialrecht dann auf um die 190 EUR netto. Da diese Kosten jedoch nicht jeder tragen kann, gibt es für einkommensschwache Personen die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein am zuständigen Gericht zu beantragen. Denn Rechtsschutz darf nicht allein vom Einkommen abhängen. Mit einem Beratungshilfeschein betragen die Kosten einer Rechtsberatung dann nur noch 15 EUR. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Dafür füllen Sie unser Kontaktformular aus. Innerhalb von 24 Stunden melden sich unsere Anwälte für Sozialrecht mit einem ersten Einschätzung zu Ihrem Anliegen per Mail zurück. Unsere Mandanten berichten, dass die Erstberatung per Mail oft schon viele Fragen beantwortet hat. Wer unsere Leistungspakete, wie beispielsweise Telefonberatungen oder gar Strategiegespräche oder eine gerichtliche Vertretung in Anspruch nehmen möchte, kann diese später in unserem Shop buchen.
Wie viel zahlt man für eine Krankenversicherung?
Krankenversicherungen schützen ihre Versicherten vor erkrankungs- oder verletzungsbedingten finanziellen Einbußen und Risiken. So kommt eine Krankenversicherung beispielsweise – ganz oder zumindest teilweise – für die Kosten notwendiger medizinischer Behandlungen oder der dafür erforderlichen Medikamente auf.
Damit ein Krankenversicherter im Falle einer Erkrankung oder Verletzung von seinem Versicherungsschutz profitieren kann, zahlt er in seine Krankenversicherung ein. Wie hoch die Kosten für eine Krankenversicherung sind, richtet sich danach, ob der Versicherte gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung hängen vom jeweiligen Einkommen des Versicherten ab. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bezahlt eine angestellte Person zwischen 225 und 260 Euro Beitragsgebühren. Wer kein Einkommen hat, kann trotzdem gesetzlich krankenversichert werden. Dann gilt der Mindestbeitrag von 166,69 Euro.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge für die private Krankenversicherung um einiges höher, denn diese bemessen sich nicht an dem Einkommen einer Person, sondern an ihrem Alter und Gesundheitszustand. Dementsprechend müssen Versicherte Beiträge zwischen 400 und 800 Euro einplanen.
Wurde der Versicherungsschutz Ihrer Krankenversicherung unterbrochen oder hat Ihre Krankenkasse die Zahlung Ihrer in Anspruch genommenen medizinische Behandlung oder eine andere Leistung – ohne erkennbaren Grund – abgelehnt?
Bei diesen oder anderen rechtlichen Problemen mit Ihrer Krankenversicherung helfen wir Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Krankenversicherungsrecht beraten.
Unser Team besteht aus Anwälten und Anwältinnen, die auf dem Gebiet des Sozialrechts sehr erfahren sind. Kontaktieren Sie uns einfach mithilfe unseres Kontaktformulars. Bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihre individuelle Ersteinschätzung per E-Mail – völlig kostenlos und unverbindlich.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrade, früher als Pflegestufen bezeichnet, dienen als Maßstab, um Pflegegelder und andere Leistungen der Pflegekasse zu vergeben. Dabei richtet sich der Umfang der Leistungen immer danach, wie notwendig Pflegeleistungen im Einzelfall sind. Hauptkriterium hierfür stellt die Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Person dar.Damit eine betroffene Person Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann, muss die Pflegekasse zunächst ihre Pflegebedürftigkeit feststellen. Eine entsprechende Begutachtung geschieht auf Antrag der betroffenen Person durch den zuständigen Medizinischen Dienst.Kommt die Pflegekasse zu dem Ergebnis, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird die betroffene Person im nächsten Schritt entsprechend Pflegeleistungen erhalten. Liegt im Ergebnis der Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit vor, lehnt die Pflegekasse den gestellten Antrag – sowie die entsprechenden Pflegeleistungen – ab.
Wer die Ablehnung einer Ein- oder Höherstufung eines Pflegegrades erhalten hat, kann und sollte dagegen unbedingt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Pflegegrades muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides erfolgen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse. Dem formlosen Widerspruchsschreiben gegen einen abgelehnten Pflegegrad sollten Sie unbedingt eine ausführliche Begründungbeifügen. So steigern Sie Ihre Chance, dem Widerspruch abzuhelfen. Insbesondere fachliche Beurteilungen, wie z.B. Atteste oder Bescheinigungen über Krankenhausaufenthalte, sind für die Begründung des Widerspruchs relevant.
Wie Sie erfolgreich Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad einlegen können und was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen in unserem Artikel „Ablehnung des Pflegegrades? – Widerspruch!“ genauer.
Wurde Ihr Antrag auf einen Pflegegrad zu Unrecht abgelehnt oder beschäftigt Sie eine andere pflegerechtliche Angelegenheit? Lassen Sie sich in Ihrem persönlichen Fall von einem Anwalt für Pflegerecht aus unserem erfahrenen Team beraten.
Was ist der Grad einer Behinderung?
Menschen mit Behinderung können auf unterschiedliche Art und in unterschiedlicher Intensität Unterstützung im Alltag benötigen. Um den individuellen Bedürfnissen Betroffener gerecht werden zu können, hat der Gesetzgeber bestimmte Maßstäbe erstellt. Die Art und Schwere von Behinderungen wird demnach in sogenannte Grade der Behinderung (GdB) unterteilt.Der Grad der Behinderung gibt an, wie sehr die betroffene Person durch ihre Behinderung beeinträchtigt ist. Je höher der Grad der Behinderung ist, umso größer die Beeinträchtigung der betroffenen Person. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch einen Gutachter des Amtes für soziale Angelegenheiten geprüft. Ab einem Wert von 20 spricht man von einer Behinderung. Ab einem Behinderungsgrad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Betroffene erhalten dann einen sogenannten Schwerbehindertenausweis.
Sind Sie der Meinung, Ihr Grad der Behinderung oder der Ihres Angehörigen wurde nicht richtig beurteilt? Wurden Hilfsmittel oder andere Leistungen, die für die Bewältigung Ihres Alltags notwendig sind, noch immer nicht bewilligt oder gar abgelehnt? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Behindertenrecht aus unserem erfahrenen Team beraten. Schildern Sie hierfür einfach Ihren persönlichen Fall mithilfe unseres Kontaktformulars. Bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann eine E-Mail von uns mit Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung.
Welche Leistungen sind bei einer Schwerbehinderung zu erwarten?
Wer eine Schwerbehinderung hat, kann in vielen Lebensbereichen Nachteilsausgleiche bekommen. Dazu zählen beispielsweise günstigere Eintrittspreise in kulturellen Einrichtungen oder die günstigere Nutzung des Nahverkehrs. Weiterhin haben Menschen mit Schwerbehinderung unter Umständen Anspruch auf Hilfsmittel am Arbeitsplatz, aber auch innerhalb der eigenen vier Wände. Sie erhalten zum Teil auch steuerliche Entlastungen in Form von Pauschalbeträgen. Sie profitieren im Arbeitsrecht außerdem von einem besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung wird in diesem Fall vom Integrationsamt geprüft, damit sichergestellt werden kann, dass angestellte Personen mit Behinderung nicht ausschließlich wegen ihrer besonderen Situation entlassen werden. Ihnen wurde gekündigt und Sie haben den Eindruck, dass dies mit Ihrer Behinderung zusammenhängt? Oder Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich des Behinderten- oder Schwerbehindertenrechts? Lassen Sie sich kostenlos innerhalb von 24 Stunden von einem Anwalt für Schwerbehindertenrecht aus unserem erfahrenen Team für Sozialrecht beraten. Hierfür müssen Sie lediglich unser Kontaktformular ausfüllen. Wir melden uns dann per E-Mail mit einer Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall zurück – und das ganz unverbindlich.
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld I
Wer sich mit dem Thema Arbeitslosengeld etwas eingehender beschäftigt, stolpert zwangsweise über die beiden Begriffe Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Beide Begriffe meinen Leistungen, die Arbeitssuchende erhalten, um sich trotz der fehlenden Arbeitsstelle selbst versorgen zu können. Doch wo liegt genau der Unterschied? Bei Arbeitslosengeld I handelt es sich genau genommen um eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, die ein Arbeitssuchender für den Zeitraum seiner Arbeitslosigkeit erhält. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser in einem Zeitraum von 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer Beschäftigung nachgegangen ist. Während der Berufstätigkeit zahlt ein Arbeitssuchender grundsätzlich in die Arbeitslosenversicherung ein, die im Falle der Arbeitslosigkeit die entsprechenden Zahlungen leistet.
Arbeitslosengeld II und Hartz IV
Wer eine längere Zeit arbeitslos ist und keinen Job findet, erhält dagegen Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld auch Hartz IV oder Hartz 4 bezeichnet. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu dem Arbeitslosengeld I um eine monatliche staatliche Leistung. Um Hartz 4 zu erhalten, muss eine Person über eine längere Zeit keinen Job gefunden haben, obwohl diese erwerbsfähig ist. Dementsprechend können auch Personen Hartz 4 beziehen, die in ihrem Leben bisher zu keinem Zeitpunkt berufstätig waren.
Sie haben ein rechtliches Problem bezüglich Ihres Arbeitslosengeldes mit dem Jobcenter und suchen einen Anwalt, der Sie ganz in Ihrem Interesse vertritt? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Hartz 4 Empfänger und Arbeitslosengeld I Empfänger aus unserem Team beraten. Unser Anwaltsteam aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen im Sozialrecht sind auf Probleme mit Hartz 4 oder Arbeitslosengeld I spezialisiert und haben schon zahlreichen Mandanten und Mandantinnen erfolgreich unterstützt.
Welche Arten von Rente gibt es?
Wem der Begriff Rente im Alltag begegnet, denkt wohl in den meisten Fällen erst einmal an die sogenannte Altersrente. Jedoch gibt es daneben noch viele andere Arten von Renten, die genauso relevant sind. Denn unter Rente versteht man im Allgemeinen lediglich eine monatliche Leistung, die ein Renten-Empfänger erhält, ohne eine direkte Gegenleistung zu erbringen.
Was versteht man unter Altersrente?
Die sogenannte Altersrente bzw. Altersvorsorge beschreibt eine monatliche staatliche Leistung, die es Personen im fortgeschrittenem Alter ermöglicht, nach ihrer Erwerbstätigkeit ihren Ruhestand auszukosten – ohne weiterhin arbeiten gehen zu müssen. Aber auch für die monatliche Auszahlung einer Altersrente müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Somit muss ein Renten-Empfänger mindestens 5 Jahre rentenversichert gewesen sein, um eine Rentenzahlung beanspruchen zu können.
Wer eine abschlagsfreie Rente erhalten möchte, muss außerdem ein bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Verdienst der Erwerbstätigkeit der betroffenen Person. Sie haben eine rechtliche Streitigkeit mit der Rentenversicherung und sind auf der Suche einen kompetenten und erfahrenen Anwalt für Rentenversicherungsrecht oder einen Anwalt für Rentenrecht? Lassen Sie sich von uns beraten.
Was versteht
man unter Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrente wird Menschen ausgezahlt, die den üblichen Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht (mehr) gerecht werden können – zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung. Wer aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, gilt als erwerbsunfähig. Es gibt unterschiedliche Abstufungen der Erwerbsminderungsrente, angepasst an den individuellen Rahmen einer möglichen Erwerbstätigkeit. So kann durch die verminderte Erwerbsminderungsrente das Einkommen ergänzt werden, wenn das vorherige Stundenpensum nicht mehr tragbar ist. Sie haben weitere Fragen zur Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit oder haben diesbezüglich ein rechtliches Anliegen? Wenden Sie sich gern an einen Rechtsanwalt für Erwerbsminderungsrente aus unserem Team, bestehend aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen für Sozialrecht. Ihr Anwalt berät Sie gern zu Themen wie Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular. Bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine völlig kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Ihren persönlichen Fall per E-Mail.
Wer erhält Kindergeld?
Das sogenannte Kindergeld ist eine monatliche staatliche Leistung der Familienkasse, mithilfe derer die alltägliche Versorgung von Kindern sichergestellt werden soll. Der bei der Geburt eines Kindes zu stellende Antrag auf Kindergeld wird dann bewilligt, wenn alle der zur Auszahlung des Kindergeldes erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Demnach darf das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und muss regelmäßig durch dessen Eltern oder andere Erziehungsberechtigte versorgt werden.
Des Weiteren muss es seinen Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land bei der Person liegen, die das Kindergeld empfängt. Das Kindergeld wird lediglich an einen Elternteil ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kindergeldberechtigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich danach, wie viele Kinder in der Familie leben. Für die Versorgung erhalten die Eltern für die ersten beiden Kindermonatlich jeweils 219 Euro. Für das drittgeborene Kind werden monatlich 225 Euro ausgezahlt. Ab dem 4. Kindbeträgt das monatliche Kindergeld 250 Euro.
Sie haben eine Kindergeld Rückforderung erhalten oder führen einen anderen Rechtsstreit mit dem Streitpunkt Kindergeld? Nun fragen Sie sich: Wer hilft bei Problemen mit der Familienkasse? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt zu Rechtsstreitigkeiten mit der Familienkasse oder Kindergeld im Allgemeinen beraten. Kontaktieren Sie uns mithilfe des Kontaktformulars und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.
Was versteht man unter BAföG?
Hinter der Abkürzung BAföG verbirgt sich das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz. Darin wird geregelt, dass Studierende sowie Schüler und Schülerinnen für die Dauer ihres Studiums oder ihrer Ausbildung finanzielle Unterstützung durch den Staat beanspruchen können. Um entsprechende Leistungen zu erhalten, die umgangssprachlich auch als BAföG bezeichnet werden, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss ein Studierender beispielsweise mithilfe seines Leistungsstandes darlegen, dass er seinen angestrebten Studienabschluss auch erreichen wird. Die Höhe der entsprechenden Leistungen hängt vom Einzelfall ab. So wird bei der Berechnung der beantragten Leistung neben dem eigenen Vermögen auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Nachdem das Studium oder die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurden, muss ein Teil der Leistungen durch den BAföG-Empfänger zurückgezahlt werden. Auch die Höhe der Rückzahlung hängt dann von der Höhe der empfangenen Leistung ab.
Häufig gestellte Fragen
So einfach funktioniert’s
1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.
3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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