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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen im Erbrecht

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So einfach funktioniert's

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Wir erstberaten Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Formular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die rechtliche Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

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LÖSUNG

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die vollständige Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Online-Shop – alles bequem von zuhause aus.

Was ist Erbrecht?

Der Tod eines Familienmitglieds stellt alles auf den Kopf: neben emotionalen Belastungen und tiefer Trauer ist eine Beerdigung zu planen und das Erbe zu verwalten. Es ist eine Situation, die viele Familien unter vor Herausforderungen stellt. Alle haben eine andere Vorstellung davon, wie der Nachlass zu verwalten ist. Das Erbe ist dabei oft einer der größten Streitpunkte. Um diese schwierige Phase meistern zu können, sollten frühzeitig die wichtigsten erbrechtlichen Fragen geklärt werden.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine sog. Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen einen Verstorbenen beerben. In diesem Fall können die erbberechtigten Personen nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen (§ 2038 I BGB).

Doch was passiert, wenn jemand die Erbengemeinschaft blockiert oder die Erben sich untereinander nicht einig sind? Dann entscheidet die Stimmenmehrheit, wobei die Wertigkeit einer Stimme nach der Größe des Erbteils berechnet wird. Eine Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden, wenn weder eine Abstimmung noch eine einvernehmliche Aufteilung möglich ist. Im Wege der Teilungsklage können die Erben dann feststellen lassen, wer wieviel aus dem Erbe erhalten soll.

Erbengemeinschaft: Wer bekommt den Erbschein?

Bei einer Erbengemeinschaft wird ein gemeinsamer Erbschein ausgestellt. Deshalb ist es unerheblich, wer den Erbschein beantragt. Erben können sich auch einen eigenen Teilerbschein ausstellen lassen, damit kann aber nur der eigene Erbteil ausgezahlt werden. Die Kosten für den Erbschein trägt grundsätzlich die Person, die den Erbschein beantragt.

Das sagt unsere Kundschaft über uns

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Was gehört alles zum Nachlass?

Als Nachlass werden alle Vermögenswerte und Schulden bezeichnet, die der Verstorbene hinterlässt. Dies können Gegenstände, Immobilien, aber auch Aktien oder gespartes Geld sein. Der Nachlass wird von den Erben in einem Verzeichnis festgehalten, dem sog. Inventar.

Wann wird ein Nachlassverwalter eingesetzt?

Manchmal ist es jedoch gar nicht so leicht, die Erbmasse zu ermitteln. Dabei können Nachlassverwalter helfen. Diese sorgen dafür, dass ein Überblick über den Umfang des Nachlasses entsteht.

Was kostet ein Nachlassverwalter?

Wie hoch die Kosten für einen Nachlassverwalter sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Meist legt ein Gericht die Kosten für einen Nachlassverwalter fest. Diese können sich nach der Höhe des Nachlassvermögens richten, wenn sie pauschal festgesetzt werden. Es kann auch ein fester Stundenlohn vereinbart werden. Je nachdem, welchen Beruf der Nachlassverwalter ausübt, kann der Stundenlohn dann unterschiedlich hoch sein.

Unser Versprechen

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Kein Testament: Wer erbt?

Viele Menschen kümmern sich frühzeitig um ihren Nachlass, um sichergestellt zu wissen, dass der Nachlass nach ihrem Tod gerecht und in ihrem Sinne aufgeteilt wird. Ein Testament schafft viel Klarheit für die Erben, die sich später oft Fragen müssen, was der Erblasser oder die Erblasserin gewollt hätte.

Doch wer erbt ohne Testament? Wenn kein Testament verfasst wurde, greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zunächst Ehepartner und Kinder (sog. Abkömmlinge). Wenn ein Kind verstorben ist, tritt dessen Kind an seine Stelle. Wie hoch der Anteil am Erbe im Einzelnen ist, können unsere Erbrechtsexperten für Sie ermitteln.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

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Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe?

Viele Fragen sich nach dem Tod eines geliebten Menschen oder bei der Planung Ihres eigenen Nachlasses: Was ist ein Vermächtnis?

Beim Vermächtnis wird einer Person, die nicht erbberechtigt ist, ein Teil aus dem Nachlass vermacht. Ist ein Vermächtnisnehmer eingesetzt worden, hat dieser nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten (§ 2174 BGB). Der Anspruch beschränkt sich jedoch auf den Teil des Nachlasses, der vom Erblasser auch deutlich benannt wurde.

Erben sind in einer stärkeren Position als Vermächtnisnehmer, denn ein Vermächtnis kann erst ausbezahlt werden, wenn die Pflichtteilsansprüche erfüllt sind.

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Sie können ein wirksames Testament auch selbst schreiben. Wichtig ist, dass Sie es handschriftlich verfassen, eigenhändig unterschreiben und Ort und Datum angeben. Es muss aus dem Testament deutlich hervorgehen, dass Sie es selbst ausgestellt haben. Solange Sie leben, können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen, erweitern oder beschränken.

Wenn Sie Änderungen vornehmen, müssen das neue, handschriftlich verfasste Schreiben ebenfalls eigenhändig unterschrieben und unbedingt mit Datum und Ort kennzeichnen, da das alte Testament durch das neue ersetzt wird. Erblasser müssen hierbei sehr sorgfältig arbeiten, um spätere Verwechslungen und Unklarheiten zu vermeiden. Aus diesem Grund lassen viele Menschen ihr Testament in einem Notariat verfassen.

Kosten: Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach der Höhe des Nachlassvermögens und danach, ob ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament verfasst werden soll.

Richtwert: Bei einem Nachlasswert von 25.000 Euro liegen die Gebühren für ein Einzeltestament etwa bei 115 Euro.

Sie haben Fragen rund um das Thema Erbschaft oder Testament? Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstberatungsservice. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Sie können ein wirksames Testament auch selbst schreiben. Wichtig ist, dass Sie es handschriftlich verfassen, eigenhändig unterschreiben und Ort und Datum angeben. Es muss aus dem Testament deutlich hervorgehen, dass Sie es selbst ausgestellt haben. Solange Sie leben, können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen, erweitern oder beschränken.

Wenn Sie Änderungen vornehmen, müssen das neue, handschriftlich verfasste Schreiben ebenfalls eigenhändig unterschrieben und unbedingt mit Datum und Ort kennzeichnen, da das alte Testament durch das neue ersetzt wird. Erblasser müssen hierbei sehr sorgfältig arbeiten, um spätere Verwechslungen und Unklarheiten zu vermeiden. Aus diesem Grund lassen viele Menschen ihr Testament in einem Notariat verfassen.

Kosten: Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach der Höhe des Nachlassvermögens und danach, ob ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament verfasst werden soll.

Richtwert: Bei einem Nachlasswert von 25.000 Euro liegen die Gebühren für ein Einzeltestament etwa bei 115 Euro.

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Wie hoch die Kosten für einen Nachlassverwalter sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Meist legt ein Gericht die Kosten für einen Nachlassverwalter fest. Diese können sich nach der Höhe des Nachlassvermögens richten, wenn sie pauschal festgesetzt werden. Es kann auch ein fester Stundenlohn vereinbart werden. Je nachdem, welchen Beruf die nachlassverwaltende Person ausübt, kann der Stundenlohn dann unterschiedlich hoch sein.

Grundsätzlich ist eine Schenkung rechtskräftig, wenn die zu verschenkende Sache an den Beschenkten übergeben wird.

Allerdings gibt es im Erbrecht einige Besonderheiten zu beachten: Wenn die Erblasser vor dem Tod sichergestellt wissen will, dass ein bestimmtes Erbstück an eine von ihm auserwählte Person geht (diese Person aber nicht Erbe werden soll), ist es sinnvoll, zu Lebzeiten einen Schenkungsvertrag im Notariat abzuschließen. Denn nur dann kann sichergestellt werden, dass die Schenkung auch bei der richtigen Person ankommt.

Kosten: Die Notarkosten für eine Schenkung hängen von der Höhe des Geschäftswerts ab. Weiterhin ist zu beachten, dass manche Schenkungen meldepflichtig sind.

Richtwert: Bei einer Schenkung in Höhe von 250.000 Euro kostet die Beurkundung ca. 1000 Euro.

Gut zu wissen: Dem Finanzamt muss eine Schenkung gemeldet werden, wenn es sich um eine Schenkung unter Lebenden handelt. Außerdem sind nur bestimmte Vermögenswerte anzeigepflichtig. Dazu zählen besonders hohe Geldsummen oder Grundstücke.

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil. Es kommt also darauf an, welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen der erbberechtigten und der erblassenden Person besteht.

Die Berechnung des Pflichtteils lässt sich besonders gut anhand eines lebensnahen Beispiels erklären:

Nehmen wir an, der Erblasser hinterlässt seiner Ehefrau ein Nachlassvermögen in Höhe von 150.000 Euro. Ihr stehen dann im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge 50 % des gesamten Nachlasses zu. Das sind 75.000 Euro. Der Pflichtteil beträgt wiederum 50 % des gesetzlichen Erbteils, also in unserem Beispiel 37.500 Euro. Wenn der Erblasser und seine Ehefrau zwei Kinder haben, steht der Ehefrau und jedem Kind ein Drittel des gesamten Nachlassvermögens im Wege der gesetzlichen Erbfolge zu. Der Pflichtteil der Erben beläuft sich dann jeweils auf 1/6 des gesamten Nachlassvermögens, also 25.000 Euro.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen dabei, Ihren erbrechtlichen Anteil zu berechnen und anschließend geltend zu machen. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und erhalten Sie von unseren Erbrechtsexpert:innen innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Erstberatung rund um Ihre Rechtsfrage.

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