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Rechtsberatung im Vertragsrecht
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen des Vertragsrechts, egal ob es um Mängelgewährleistungsrechte, Reisemängel, Werk-/ Baumängel oder Fragen rund ums Internet geht.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Vertragsrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Kaufvertrag? Haben Sie etwas gekauft, mit dem Sie nicht zufrieden sind und wollen Mangelgewährleistungsrechte geltend machen? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
Was ist Vertragsrecht?
Ob wir in unserer Mittagspause ein Brötchen in der Bäckerei kaufen, eine neue Wohnung anmieten oder einen Hotelurlaub in der Toskana buchen – unser alltägliches Leben ist von Verträgen geprägt, oftmals, ohne dass wir uns dessen wirklich bewusst sind.
Wenn nichts schiefgeht, beschäftigen wir uns wohlmöglich nie mit den Verträgen, die wir abgeschlossen haben. Doch was ist, wenn bei einem Autokauf das Getriebe beschädigt ist oder der Hotelier aus der Toskana plötzlich das Dreifache vom vereinbarten Preis verlangt? In solchen Situationen hilft das Vertragsrecht weiter: es legt grundsätzliche Regeln fest, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten.
Sie haben Fragen zu einem Vertrag, den Sie mit jemandem geschlossen haben? Ihnen ist unklar, welche Ansprüche sich aus Ihrem Vertrag ergeben? Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Vertragsrecht beraten. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen innerhalb von 24 Stunden. Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus und profitieren Sie von unserem Service.
Es läuft nicht immer alles nach Plan.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Ihr Vertragsverhältnis. Unsere erfahrenen Anwälte für Vertragsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Ganz bequem von Zuhause aus.
Wann ist ein Vertrag nichtig?
Viele Juristen benutzen das Wort „Nichtigkeit“, wenn es um Verträge geht. Unter diesem Wort wird verstanden, dass ein Rechtsgeschäft nicht wirksam zustande gekommen ist. Dies kann mehrere Gründe haben:
- So kann Nichtigkeit etwa vorliegen, wenn bestimmte Formanforderungen nicht eingehalten wurden (z.B. schriftlich oder notariell beurkundet)
- Außerdem kann ein Vertrag nichtig sein, wenn er von einer Vertragspartei angefochten wurde. Dieses Recht können die Vertragsparteien geltend machen, wenn sie wegen eines Missverständnisses von einem anderen Vertragsinhalt ausgegangen sind oder wenn sie sich bei Vertragsschluss aus Versehen versprochen oder verschrieben haben.
Dies sind Fehler, die im Rechtsverkehr hin und wieder passieren können. Daher hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit vorgesehen, sich nach Vertragsschluss vom Vertrag zu lösen. Ein Vertrag, der nichtig ist, wird so angesehen, als hätte er nie existiert. Die Rechtsfolgen des Vertrags treten in diesem Fall nicht ein.
Doch was, wenn man von seinem Gegenüber in böser Absicht getäuscht wurde?
Wer von einer Vertragspartei bewusst getäuscht oder gar bedroht wurde, kann ebenfalls anfechten und auf diese Weise die Nichtigkeit herbeiführen. Denn wer beim Kauf einer Sache „über den Tisch gezogen wird“, muss sich unter Umständen nicht an den Vertrag binden lassen, sondern kann geltend machen, dass er Opfer eines wucherischen Rechtsgeschäfts wurde.
Nichtigkeit eines Vertrages liegt außerdem vor, wenn Verträge über gesetzlich Verbotenes oder Sittenwidriges geschlossen werden. Dies ist beispielweise der Fall, wenn jemand illegal Drogen oder andere verbotene Betäubungsmittel erwirbt.
Ob Ihr Vertrag nichtig ist, beantworten Ihnen am besten unsere Rechtsexperten für Vertragsrecht. Lassen Sie sich im Rahmen unseres Erstberatungsservices kostenlos und unverbindlich von uns beraten.
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Was ist ein Kaufvertrag?
Bei einem sog. Kaufvertrag werden gleich mehrere Verträge geschlossen. Zunächst verpflichtet sich der Käufer dazu, den Kaufpreis einer Sache zu zahlen und das Geld an den Käufer zu übergeben. Danach muss der Käufer die Sache auch an sich nehmen (zum Beispiel durch Abholung oder Annahme an der Haustür).
Der Käufer verpflichtet sich dazu, die Kaufsache auszuhändigen und dafür zu sorgen, dass die Sache keine Mängel aufweist und der Käufer wirksam Eigentum an der Sache erwerben kann (dies könnte Probleme bereiten, wenn eine unbeteiligte Person ebenfalls Rechte an der Sache hat).
Kaufverträge sind die die Verträge, die mit Abstand am häufigsten geschlossen werden. Denn jedes Mal, wenn wir im Kiosk einen Schokoriegel kaufen, gehen wir erneut einen Kaufvertrag ein.
Gut zu wissen: Manche Kaufverträge unterliegen strengeren Voraussetzungen, etwa weil der Wert der Kaufsache besonders hoch ist oder mit dem Kauf bestimmte Verpflichtungen eingegangen werden. Dies ist zum Beispiel bei einem Immobilienkauf der Fall.
Auto-Kaufvertrag: „privat gekauft wie gesehen“ – Was bedeutet das?
Der Ausdruck „privat gekauft wie gesehen“ ist Ihnen mit Sicherheit schon einmal bei einem Gebrauchtwagenkauf untergekommen. Wer diesen Satz in seinen Vertrag schreibt, will sich von möglichen Gewährleistungspflichten freimachen. Gerade beim Autokauf ist dieser Satz besonders beliebt, denn Autos sind ihrer Natur nach besonders mangelanfällig. Daher wird vertraglich vereinbart, dass der Käufer für später auftretende Mängel nicht haften muss.
Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ bedeutet konkret, dass offensichtliche Mängel, die bei der Besichtigung des Autos hätten auffallen müssen, im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden können.
Anders ist es jedoch bei versteckten Mängeln, die bewusst verschwiegen werden und die eine fachfremde Person selbst nicht entdecken kann. Diese Mängel können unter Umständen geltend gemacht werden.
Gut zu wissen: Diese Klausel ist tatsächlich nur bei privaten Kaufverträgen zulässig und darf nicht von gewerblich handelnden Personen verwendet werden. Wenn Sie Ihr Auto über einen Gebrauchtwagenhändler kaufen, können sich diese auf einen solchen Haftungsausschluss nicht berufen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Vertrag ist eine rechtlich gültige Abmachung zwischen mindestens zwei Parteien. Die meisten Verträge werden mündlich geschlossen, doch auch schriftliche Verträge sind in unserer Gesellschaft keine Seltenheit. Manchmal kann ein schriftlicher oder notariell beglaubigter Vertragsabschluss auch gesetzlich vorgeschrieben sein, zum Beispiel, wenn es um den Kauf eines Grundstücks geht.
Ein Vertrag ist eine rechtlich gültige Abmachung zwischen mindestens zwei Parteien. Die meisten Verträge werden mündlich geschlossen, doch auch schriftliche Verträge sind in unserer Gesellschaft keine Seltenheit. Manchmal kann ein schriftlicher oder notariell beglaubigter Vertragsabschluss auch gesetzlich vorgeschrieben sein, zum Beispiel, wenn es um den Kauf eines Grundstücks geht.
Aus juristischer Sicht ist ein Vertrag geschlossen, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen aufeinandertreffen.
Einfacher ausgedrückt: Ein Vertragsabschluss setzt voraus, dass sich die Vertragspersonen über einen bestimmten Vertragsinhalt einigen und gleichzeitig verdeutlichen, dass sie sich rechtlich an ihre Abmachung binden, also auch die Konsequenzen des Vertrages tragen wollen.
Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.
Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts – von den Vertragsverhandlungen über Mängelgewährleistung bis hin zur Vertragsbeendigung. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert's
1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.
3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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