Ihr Anliegen im
Mietrecht – bequem von Zuhause gelöst


Mieter von Wohnraum sind durch spezielle gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Trotzdem verstoßen Vermieter immer wieder gegen die Rechte von Mietern – oft ohne Konsequenzen.
Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Mieterrechte gegen den Vermieter effektiv durchzusetzen.
Mietwohnung – Ihr Zuhause auf Zeit
Das kleine WG-Zimmer während des Studiums, die erste eigene Wohnung oder das gemietete Einfamilienhaus – während der Mietdauer wird die Mietwohnung zum Mittelpunkt unseres Lebens und so zu einem Ort, den wir unser Zuhause nennen.
Doch auch eine schöne Einrichtung oder eine tolle Lage helfen über Probleme bezüglich der Wohnung und dem zugrundeliegenden Mietverhältnis nicht hinweg. Denn auch der Zustand der Wohnung, anfallende Kosten und auch das Verhältnis zum Vermieter spielen eine große Rolle. Auseinandersetzungen und Probleme mit dem Vermieter können das Wohngefühl erheblich beeinträchtigen und belasten. Im schlimmsten Fall kann daraus ein Rechtsstreit entstehen.
Nach langer Suche haben Sie endlich Ihre Traumwohnung gefunden – doch mit dem Vermieter gibt es ständig Ärger. Das sollten Sie nicht auf sich sitzen lassen.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Ihren Mietvertrag. Unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht helfen Ihnen gerne weiter. Ganz bequem von Zuhause aus.
Anwaltliche Beratung im Mietrecht
Wann sollte ein Anwalt für Mietrecht eingeschaltet werden?
Wir empfehlen, sich bei mietrechtlichen Streitigkeiten frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu wenden. Oft genügt die von Mietern bevorzugte friedliche Einigung mit dem Vermieter nicht aus, um Ihre Rechte als Mieter effektiv zu wahren. Im Gegenteil: Vermieter sehen das zumeist als Schwäche und setzen die eigenen Interessen widerstandslos durch. Denn auch wenn das Wohnraummietrecht die schwächere Position des Mieters anerkennt und den Mietern ein besonderer Mieterschutz gewährt wird, setzen sich viele Vermieter darüber einfach hinweg. Zumeist ohne Gegenwehr, doch das muss nicht sein. Ein spezialisierter Anwalt für Mietrecht aus unserem Team hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Mieterrechte effektiv durchzusetzen.
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück – was tun?
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung prüft der Vermieter den Zustand der Wohnung. Anfallende Reparaturkosten und andere offene Forderungen kann der Vermieter mit der vom Mieter hinterlegten Kaution verrechnen. Bestehen solche Forderungen nicht, muss die Kaution zurückgezahlt werden.
Vorzeitige Beendigung des
Gewerberaummietvertrags – geht das?
Weitere Informationen zur Kautionsrückzahlung erhalten Sie in unserem passenden Beitrag „Probleme mit der Kautionsrückzahlung? Das sagt der Anwalt“.
Wenn Ihr Vermieter Ihnen Ihre Kaution auch nach Aufforderung nicht zurückzahlt, sollten Sie sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht wenden. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Ihrem Vermieter, damit Sie Ihre Kaution schnellstmöglich ausgezahlt bekommen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden können, vertreten wir Sie gerne auch vor Gericht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Handlungsmöglichkeiten besprechen.


Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Sollte sich nach Ihrer Minderung allerdings herausstellen, dass Sie nicht berechtigt sind, die Miete in diesem Umfang zu mindern, geraten Sie in Zahlungsrückstand mit Ihren Mietzahlungen. Das berechtigt Ihren Vermieter wiederum, Ihnen Ihre Mietwohnung zu kündigen. Daher ist es ratsam, die Miete nicht auf eigene Faust zu mindern, sondern sich vorab an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht wenden. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Schimmelbefall, undichte Fenster, ständige Heizungsausfälle im Winter – Mängel an der Mietwohnung sind nicht nur ärgerlich, sondern gefährden schlimmstenfalls sogar die Gesundheit ihrer Bewohner.
Dabei trifft den Vermieter die vertragliche Pflicht, die Mietwohnung während der gesamten Mietdauer in Stand zu halten. Treten also Mängel an der Wohnung auf, ist der Vermieter verantwortlich, um für eine Reparatur zu sorgen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter die Mietzahlungen angemessen mindern, sofern er seinen Vermieter auch über den Mangel in Kenntnis gesetzt hat.
Für weitere Informationen zu diesem Thema schauen Sie doch gerne einmal in unserem Beitrag „Wann kann ich Mietminderung beantragen?“ vorbei.
Mieterhöhung – nicht ohne Zustimmung?
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Mieter einer vom Vermieter beabsichtigten Mieterhöhung zustimmen muss. Zustimmung bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht, dass man mit der Mieterhöhung auch einverstanden sein muss – denn wohl kaum ein Mieter freut sich über steigende monatliche Kosten.
Vielmehr ist der Mieter zur Zustimmung verpflichtet, sofern die Mieterhöhung rechtmäßig ist. Da der Vermieter also einen Anspruch auf die Zustimmung hat, kann er die Mieterhöhung gerichtlich durchsetzen, wenn der Mieter seine Zustimmung zu Unrecht verweigert. Nur, wenn die beabsichtigte Mieterhöhung rechtswidrig ist, darf der Mieter die Zahlung verweigern.
Mieter sind jedoch bei einer Mieterhöhung nicht machtlos: Ist die Mieterhöhung rechtmäßig, aber der Mieter ist mit dieser nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, die Wohnung mithilfe eines Sonderkündigungsrechts zu kündigen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem passenden Beitrag.
Ob Sie Ihrer Mieterhöhung zustimmen müssen, kann am besten von einem erfahrenen Mietrechtsanwalt beurteilt werden. Unser Team unterstützt Sie gern bei all Ihren mietrechtlichen Fragen.
Wählen Sie Ihr Anliegen
Widerspruch gegen Ihre Betriebskostenabrechnung
Pünktlich zum Ende des Jahres erhalten die meisten Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Ärger über hohe Nachzahlungen ist vor allem angesichts steigender Kosten nachvollziehbar.
Was viele Mieter übersehen: Die Betriebskostenabrechnung enthält oft Fehler, die den Anspruch auf Nachzahlung entfallen lassen können. Daher sollten Mieter unbedingt die erhaltene Betriebskostenabrechnung prüfen (lassen).
Erfolgt die Abrechnung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zu spät, muss der Mieter keine Nachzahlung leisten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem passenden Beitrag.
Auch bei Abrechnungen, die formelle Fehler enthalten, können Mieter von der Nachzahlung verschont bleiben – nämlich dann, wenn der Fehler durch den Vermieter nicht rechtzeitig, also innerhalb des Abrechnungszeitraums, korrigiert wird.
Bei inhaltlichen Fehlern, wie z.B. falschen Angaben oder Berechnungsfehlern, muss der Abrechnung zunächst widersprochen werden. Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung ein Jahr Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Gut zu wissen: Die Nachzahlung bleibt dann weiterhin fällig. Demnach sollten Sie die Nachzahlung nicht einfach so verweigern – auch, wenn Sie noch Widerspruch einlegen möchten. Sonst riskieren Sie, dass Ihr Vermieter auf Zahlung klagt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Rechnung unter Vorbehalt begleichen. Zu viel geleistete Beträge können Sie dann gegebenenfalls zurückfordern.
Lesen Sie auch gerne unseren passenden Beitrag zum Thema. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Mietrecht und haben bereits tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Mietrechts. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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