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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen im Mietrecht

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So einfach funktioniert's

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Wir erstberaten Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Formular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die rechtliche Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

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LÖSUNG

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die vollständige Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Online-Shop – alles bequem von zuhause aus.

Rechtsberatung im Mietrecht

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Mietrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen des Mietrechts, egal ob es um Mietmängel und Mietminderung, die Rückforderung einer Kaution, Schönheitsreparaturen, eine Mieterhöhung oder die Betriebskosten geht.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Mietrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag? Weigert sich Ihr Vermieter, Ihnen die Kaution zurückzuzahlen? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

Vermieter zahlt Kaution nicht zurück – was tun?

Bei einem Umzug fallen Unmengen an Kosten an – die Kautionsrückzahlung ist für viele Menschen eine willkommene grüne Zahl auf dem Kontoauszug. Doch diese lässt leider oft auf sich warten. Viele Mieter fragen sich zurecht: Wann erhalte ich meine Kautionsrückzahlung?

Gut zu wissen: Kautionsrückzahlungen sind nicht sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig. Vermieter dürfen die Kaution so lange einbehalten, bis klar ist, dass die Kautionssumme nicht mehr zur Sicherung eigener Ansprüche gebraucht wird.

Werden Mängel in der Wohnung entdeckt oder bestehen noch offene Forderungen gegen Mieter, wird auf die Kaution zurückgegriffen, um die Kosten zu decken – doch das geschieht nicht immer rechtens. Steht der Kautionsrückzahlung nichts entgegen und weigern sich Vermieter dennoch zu zahlen, sollte schnell gehandelt werden. Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung verjährt nämlich bereits nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt schon 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zu laufen.

Sie haben lange gewartet, aber keine Rückzahlung erhalten und suchen nun rechtlichen Beistand? Unsere Mietrechtsexperten ermitteln gerne, ob es in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, die Kautionssumme ganz oder teilweise einzubehalten. Sie sind auf das Mietrecht spezialisiert, kennen sich mit den typischen Problemen bei Kautionsrückforderungen aus und können die Lage schnell beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, bei der Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten und weitere Handlungsschritte empfohlen bekommen.  

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Das sagt unsere Kundschaft über uns

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Ab wann ist eine Mietminderung möglich?

„Trautes Heim, Glück allein“ – so lautet ein altbekanntes deutsches Sprichwort. Die eigene Wohnung sollte ein Zufluchtsort sein, ein Ort, an dem man sich wohl fühlt und an dem man wirklich abschalten und Kraft tanken kann. Doch das ist leider nicht immer der Fall. Wenn einen die Presslufthammerschläge der Baustelle gegenüber und die Streitereien der Nachbarn bis in den Schlaf verfolgen, wird aus der Traumwohnung ganz schnell ein absoluter Albtraum. Mängel in der Mietwohnung sind nicht nur nervig, sondern können sogar die Gesundheit gefährden. Etwa dann, wenn nach einem Wasserschaden Schimmel entsteht oder es zu ständigen Heizungsausfällen im Winter kommt.

Doch wie geht man vor, wenn man die Miete mindern möchte? Ab wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern? All diese Fragen beschäftigen Betroffene.

Für eine Mietminderung ist erforderlich, dass die Wohnung einen erheblichen Mangel aufweist, der bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war.

Beispiel: Ziehen Sie in eine Wohnung, obwohl Sie wissen, dass auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, können Sie gegebenenfalls die Miete später nicht wegen Lärmbelästigung mindern.

Maßgeblich sind also immer die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Mietminderung vorliegen oder nicht. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von Mietrechtsexperten beraten, um von Ihren Mieterrechten Gebrauch zu machen.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Schönheitsreparatur – Wer zahlt?

Streichen und Tapezieren sind lästige Aufgaben, die bei nahezu jedem Umzug fällig werden. Denn die sog. Schönheitsreparaturen sind schließlich fast in jedem Mietvertrag festgehalten. Diese Klauseln sind laut dem Bundesgerichtshof allerdings häufig unwirksam. Denn das Mietrecht sieht grundsätzlich Vermieter in der Pflicht, die Instandhaltung der Wohnung zu gewährleisten. Diese Pflichten versuchen Vermieter aber häufig auf die Mieter umzuwälzen.

Grundsätzlich gilt bei einer unrenovierten Wohnung, dass der Mieter beim Auszug die Wohnung weder renovieren noch eine Renovierungspauschale an die Wohnungsvermietung zahlen müssen. Wenn allerdings während der Mietzeit Renovierungsbedarf besteht, muss der Vermieter die Kosten dafür nicht alleine tragen. Schließlich bekommt der Mieter oder die Mieterin ja auch eine frisch renovierte und damit bessere Wohnung als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Unwirksam sind jedoch Klauseln, die von Mietern verlangen, dass die Schönheitsreparaturen durch Fachleute vorzunehmen sind. Mieter haben nämlich das Recht, die Wohnung selbst zu renovieren. Sie müssen dies allerdings fachgerecht tun (das heißt, nach bestem Gewissen und so, dass ein eine außenstehende Person die Arbeit akzeptabel finden würde).   

Gut zu wissen: Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter selbst verursacht worden sind, sind auch von ihnen selbst zu beseitigen. Nicht alle Mängel oder Abnutzungen gehören demnach zu den Schönheitsreparaturen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt wurde. Zu solchen Schäden zählen zum Beispiel kaputte Fliesen oder auch tiefverkratzte Badewannen.

Rechtsanwälte für Mietrecht können in ihrem individuellen Fall am besten einschätzen, ob die Klausel zur Schönheitsreparatur wirksam ist oder nicht. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung zu der Rechtslage.

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Unser Versprechen

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Fristlose Kündigung der Wohnung – was tun?

Von der Vermietung fristlos gekündigt zu werden, ist für viele Menschen ein großer Schock. Da insbesondere in Großstädten bezahlbarer Wohnraum knapp ist und eine neue Wohnung selten auf Anhieb gefunden werden kann, haben Betroffene oft Angst, ohne neue Bleibe auf die Straße gesetzt zu werden. Doch wäre das überhaupt rechtens?

Um Sie umgehend aus der Wohnung zu bekommen, müsste vor Gericht ein sog. Räumungstitel gegen Sie erwirkt worden sein. Die Erhebung einer Räumungsklage ist allerdings erst möglich, wenn die Frist zum Auszug abgelaufen ist oder durch den Mieer Widerspruch erhoben wurde. Auch wenn der Räumungsklage stattgegeben und ein Titel erwirkt wurde, kann die Zwangsräumung immer noch aufgeschoben werden, wenn die Räumung für den Mieter eine „unbillige Härte“ darstellen würde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kein Ersatzwohnraum gefunden wird oder schwere Krankheiten den Härtefall begründen. Die Situation ist dennoch ernst zu nehmen: Der Vermieter oder die Vermieterin kann, sofern besonders wichtige Gründe vorliegen, verlangen, dass Sie innerhalb von wenigen Wochen ausziehen.

Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Schildern Sie unseren Mietrechtsanwälten umgehend Ihr Anliegen und legen Sie mit diesen schnellstmöglich Widerspruch ein, um böse Überraschungen zu vermeiden. Über unseren kostenlosen Erstberatungsservice können Sie eine fundierte Ersteinschätzung der Rechtslage erhalten – innerhalb von 24 Stunden und bequem von zuhause aus.

Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung?

Da eine fristlose Kündigung für Mieter eine große Belastung darstellt, kann sie nur ausgesprochen werden, wenn im besonderen Maße gegen den Vertrag verstoßen wurde. Darüber hinaus müssen Vermieter vor einer fristlosen Kündigung zunächst mindestens einmal abmahnen und ausdrücklich auf den Vertragsbruch hinweisen. So wird Betroffenen die Chance gegeben, ihr Verhalten anzupassen, um eine fristlose Kündigung zu vermeiden.

In einigen Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung auch ohne eine vorherige Mahnung möglich, zum Beispiel, wenn die Miete mehrere Monate nicht gezahlt oder die Wohnung unerlaubt untervermietet wurde.

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Was ist die Mietpreisbremse?

Wenn die eigene Wohnung über die Jahre hinweg immer teurer wird und ein Umzug aber aufgrund fehlenden bezahlbaren Wohnraums kaum möglich ist, macht sich Verzweiflung breit. Dies ist ein Phänomen, das in vielen deutschen Städten zunehmend zur Realität wird.

Seit 2015 wird in Berlin und in einigen anderen Bundesländern versucht, mit der sog. Mietpreisbremse gegen diese Entwicklung anzusteuern. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das Vermietern verbietet, Mietpreise zu verlangen, die mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Städte von der Mietpreisbremse betroffen sind, hängt davon ab, ob das jeweilige Bundesland die Verordnung richtig erlassen hat. Aktuell gilt die Mietpreisbremse in folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Bremen und Bremerhaven
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Baden-Württemberg
  • Thüringen
  • Bayern

 

Sie möchten wissen, ob die Mietpreisbremse auch in Ihrer Stadt gilt?

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung innerhalb von 24 Stunden. Füllen Sie hierzu einfach unser Online-Kontaktformular aus und erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung von unseren Mietrechtsexperten.

Häufig gestellte Fragen

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Sie sind mit Ihrer Wohnsituation unzufrieden, haben einen neuen Job in einer anderen Stadt oder wollen eine Familie gründen und sich daher räumlich vergrößern? Wenn Sie Ihre alte Wohnung aufgeben wollen, müssen Sie das bestehende Mietverhältnis mit einer Kündigung beenden. Bis wann Sie kündigen müssen, hängt ganz davon ab, wann Sie ausziehen möchten und was in Ihrem Mietvertrag dazu steht.

Grundsätzlich gilt im Mietrecht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. zum Ablauf des übernächsten Monats endet das noch bestehende Mietverhältnis. Ausnahmen gibt es, wenn im Mietvertrag die Kündigung für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist. Oftmals ist dies für einen Zeitraum von einem Jahr der Fall, damit Vermieter nicht ständig nach Nachmietern suchen müssen. Wenn ein befristeter Mietvertrag unterschrieben wurde, endet das Mietverhältnis in der Regel mit Ablauf der Frist und bedarf keiner Kündigung.

Doch wie schreibt man eine Kündigung? Wichtig ist, dass in dem Kündigungsschreiben alle Angaben zur Wohnung enthalten sind, das heißt Etage, Hausnummer und Adresse. Sie sollten auch das Datum, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde, sowie das Datum, zu dem gekündigt werden soll, nennen. Letztlich ist es empfehlenswert, den Vermieter um eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung zu bitten und ein Datum festzulegen, wann das Mietverhältnis offiziell endet.

Sie sind mit Ihrer Wohnsituation unzufrieden, haben einen neuen Job in einer anderen Stadt oder wollen eine Familie gründen und sich daher räumlich vergrößern? Wenn Sie Ihre alte Wohnung aufgeben wollen, müssen Sie das bestehende Mietverhältnis mit einer Kündigung beenden. Bis wann Sie kündigen müssen, hängt ganz davon ab, wann Sie ausziehen möchten und was in Ihrem Mietvertrag dazu steht.

Grundsätzlich gilt im Mietrecht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. zum Ablauf des übernächsten Monats endet das noch bestehende Mietverhältnis. Ausnahmen gibt es, wenn im Mietvertrag die Kündigung für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist. Oftmals ist dies für einen Zeitraum von einem Jahr der Fall, damit Vermieter nicht ständig nach Nachmietern suchen müssen. Wenn ein befristeter Mietvertrag unterschrieben wurde, endet das Mietverhältnis in der Regel mit Ablauf der Frist und bedarf keiner Kündigung.

Doch wie schreibt man eine Kündigung? Wichtig ist, dass in dem Kündigungsschreiben alle Angaben zur Wohnung enthalten sind, das heißt Etage, Hausnummer und Adresse. Sie sollten auch das Datum, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde, sowie das Datum, zu dem gekündigt werden soll, nennen. Letztlich ist es empfehlenswert, den Vermieter um eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung zu bitten und ein Datum festzulegen, wann das Mietverhältnis offiziell endet.

Die Mieten steigen stetig – wer dann noch eine Mieterhöhung im Briefkasten findet, reagiert verständlicherweise verärgert. Doch bevor sich Frustration breit macht, sollte geklärt werden, ob die Mieterhöhung berechtigt ist – denn das ist nicht immer der Fall.

Unter welchen Voraussetzungen eine Mieterhöhung erlaubt ist, steht im Gesetz: Vermieter dürfen die Miete in einem Zeitraum von 3 Jahren maximal um 20 % anheben – in Städten, in denen besondere Wohnungsknappheit herrscht, liegt die Grenze bei 15 %. Einen weiteren Maßstab bildet die ortsübliche Vergleichsmiete, der sog. Mietspiegel.

Ob die Mieterhöhung zulässig ist, hängt auch davon ab, wie lange vor Fälligkeit die Mieterhöhung angekündigt wurde. So ist eine Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach dem Einzug bzw. nach der letzten Mieterhöhung möglich. Die Mieterhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt des Schreibens haben Mieter eine Überlegungszeit von 3 Monaten, um der Erhöhung zuzustimmen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird die Mieterhöhung fällig.

Doch was tun, wenn Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind? Sie können die Zustimmung nur verweigern, wenn die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist. Dies kann der Fall sein, wenn aufgeführt wird, dass die Wohnung modernisiert wurde, dies aber tatsächlich nicht der Fall ist. Außerdem können Sie die Wohnung im Wege des sog. Sonderkündigungsrechts (§ 561 BGB) außerordentlich kündigen. Ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist, kann am besten von Anwälten, die auf das Mietrecht spezialisiert sind, beurteilt werden. Wir unterstützen Sie gern bei all Ihren mietrechtlichen Fragen.

Die Miete sollte grundsätzlich schriftlich gemindert werden, denn nur so haben Sie etwas in der Hand, falls sich Ihre Vermieter später rechtlich gegen die Mietminderung wehren. Dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:

Zunächst sollten Sie Ihrer Wohnungsvermietung die Mängel anzeigen und ihr so die Chance zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Wird darauf nicht reagiert, können Sie nun die Miete herabsetzen. Das Mietrecht schreibt vor, dass die Minderung angemessen sein soll – achten Sie also darauf, dass Sie nicht übertreiben. Zur Orientierung über zulässige Gründe und insbesondere die Höhe der Mietminderung kann die allgemeine Mietminderungstabelle hilfreich sein. Um wieviel Prozent die Miete am Ende aber wirklich gemindert werden kann, hängt stark von der Schwere des Mietmangels im Einzelfall ab. Wenn Sie die Miete um einen angemessenen und nachvollziehbaren Betrag mindern, ist das Risiko geringer, dass sich die Vermietung wehrt.

Gut zu wissen: Das Minderungsrecht entsteht mit der Mängelanzeige. Wenn Gründe für eine Mietminderung vorliegen, haben Sie automatisch ein Recht zur Minderung der Miete – die Mietminderung muss nicht gesondert beantragt werden.

Sie benötigen Hilfe? Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Mietminderung – holen Sie sich von uns eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden ein.

Aktuelles aus dem Mietrecht

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Wann kann ich Mietminderung beantragen?

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