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Sie sind aus Ihrer alten Wohnung ausgezogen und dabei, Ihr neues Heim einzurichten. Hierfür könnten Sie das Geld aus der Mietkaution sehr gut gebrauchen. Doch Ihr Vermieter weigert sich, Ihnen die Kaution zurückzuzahlen, obwohl Sie die Miete immer pünktlich gezahlt und die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben haben. In einem solchen Fall fühlen sich Betroffene oft hilflos und fragen sich, wie sie ihr Geld zurückbekommen können.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, in welchen Fällen Ihr Vermieter die Kaution einbehalten darf und wann ein Anwalt weiterhelfen kann.
Faktencheck
- Die Mietkaution dient Vermietern als Sicherheit, um im Falle von Vertragsverletzungen durch den Mieter nicht auf den dadurch entstehenden Kosten sitzen zu bleiben.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die hinterlegte Mietkaution an den Mieter zurückgezahlt werden.
- Der Vermieter darf die Kaution jedoch einbehalten, wenn offene Forderungen gegen den Mieter bestehen, z.B. aufgrund von Mietschulden, beschädigter Wohnräume oder unbezahlter Betriebskostenabrechnungen.
- Kommt der Vermieter der Rückzahlung der Kaution nicht nach, sollten Mieter rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
- Zahlt Ihnen Ihr Vermieter die Kaution ohne berechtigten Grund nicht zurück, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt einschalten. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Kautionsrückzahlung nach dem Auszug
Nachdem Sie die Wohnung gekündigt und Sie mit all Ihren Sachen aus der alten in die neue Wohnung gezogen sind, ist es Zeit für die Rückgabe der Wohnung. Im Abnahmetermin begutachtet der Vermieter, die Hausverwaltung oder eine von dieser beauftragte Person, wie beispielsweise der Hausmeister, die leerstehenden Wohnräume. Dabei wird insbesondere überprüft, wie der Mieter die Wohnung hinterlassen hat. Befindet sich die Wohnung in einem schlechten Zustand, müssen Sie als Mieter für die Schäden aufkommen.
Denn durch den mit Ihrem Vermieter geschlossenen Mietvertrag trifft Sie die Pflicht, die Wohnung während der Mietdauer bis zur Rückgabe in einem guten Zustand zu halten. In einem solchen Fall greift der Vermieter auf die hinterlegte Mietkaution zurück. Denn diese soll den Vermieter absichern, wenn es zu einer Beschädigung der Wohnung oder zu Mietschulden kommt. Der Vermieter soll nicht auf den hierdurch für ihn entstandenen Kosten sitzen bleiben müssen.
Nicht vergessen: Übergabeprotokoll
Um als Mieter die böse Überraschung zu vermeiden, dass Ihr Vermieter die Kautionsrückzahlung verweigert, sollten Sie bereits bei der Anmietung der Wohnung ein Übergabeprotokoll führen. Das ist in der Praxis auch üblich. Dies kann Ihnen helfen, zu beweisen, dass Sie die Wohnung nicht beschädigt haben.
Das Gleiche gilt bei Ihrem Auszug aus der Wohnung. Auch, wenn Sie die Wohnung wieder an Ihren Vermieter zurückgeben, ist ein solches Protokoll sinnvoll. Meist führen Vermieter ein solches Übergabeprotokoll bei der Rückgabe von sich aus. Dabei sollten Mieter jedoch das Protokoll selbst sorgfältig überprüfen. Bei Unklarheiten sollte das Übergabeprotokoll noch einmal angepasst werden. Mit ihrer Unterschrift bestätigen beide Vertragsparteien den Inhalt des Protokolls.
Das Übergabeprotokoll ist von großer Bedeutung, da es bereits Hinweise auf etwaige Beschädigungen geben kann, die zu einer Kürzung der Kaution führen können. Nach Rückgabe der Wohnung überprüft der Vermieter, ob er Ansprüche gegen den Mieter hat, die ihn dazu berechtigen, die Kaution zu kürzen oder sogar vollständig einzubehalten.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, den Zustand der Wohnung und mögliche Mängel zusätzlich mithilfe von Bildern zu dokumentieren. Das kann insbesondere bei der Rückgabe der Wohnung von Vorteil sein.
Aus welchen Gründen wird die Kaution nicht zurückgezahlt?
Der Vermieter darf die Mietkaution auch nach Auszug des Mieters einbehalten, sofern dieser eine offene Forderung gegenüber dem Mieter hat. Diese kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.
Möglicherweise wird die Kaution nicht zurückgezahlt, weil
- Sie die monatliche Miete oder die Nebenkosten nicht vollständig bezahlt haben.
- Sie sich trotz vorheriger Vereinbarung nicht um Reparaturen oder Ähnliches gekümmert haben.
- Sie sich nicht an Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag gehalten haben.
- Sie vor Ihrem Auszug größere Schäden in der Wohnung hinterlassen haben.
Hat Ihr Vermieter noch einen Anspruch gegen Sie, beispielsweise, weil die Miete nicht vollständig beglichen wurde oder noch weitere offene Forderungen bestehen, kann Ihr Vermieter den zu zahlenden Betrag mit der Kaution verrechnen. In diesem Fall erhalten Sie nicht die vollständige Kaution zurück.
Unser Tipp: Bei bestehenden Streitigkeiten mit dem Vermieter vor Auszug, kann es sinnvoll sein, den Termin zur Wohnungsabnahme gemeinsam mit einem Anwalt wahrzunehmen. Ein auf das Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt hat einen anderen Blick auf die Dinge und kann oft besser einschätzen, was im Übergabeprotokoll berücksichtigt werden sollte.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Sie haben die Miete immer zuverlässig gezahlt, die Wohnung unbeschädigt zurückgegeben und trotzdem zahlt Ihr Vermieter die Kaution nicht zurück? Dann stehen Ihre Chancen gut, dass Sie als Mieter Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der Mietkaution haben. Allerdings sollten Sie dabei im Hinterkopf behalten, dass Ihr Vermieter die Kaution nicht sofort mit dem Auszug aus der Wohnung zurückzahlen muss. Vielmehr wird dem Vermieter eine gewisse Zeit zugestanden, um den Zustand der Wohnung oder andere möglicherweise gegen den Mieter bestehende Ansprüche zu prüfen. Im Gesetz wird hier keine starre Frist festgelegt. In der Praxis wird jedoch eine Zeitspanne von drei Monaten bis zu einem Jahr als angemessen erachtet. Das ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich. Dass Sie die Kaution also möglicherweise erst Monate nach dem Einzug in die neue Wohnung erhalten, stellt – zumindest aus rechtlicher Sicht – noch kein Problem dar.
Gut zu wissen: Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter, die aufgrund der Beschädigung der Wohnung bestehen, verjähren nach sechs Monaten. Ab diesem Zeitpunkt darf der Vermieter derartige Ansprüche nicht mehr geltend machen. Es gilt dann, was im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.
Tritt Verjährung ein, führt dies nicht dazu, dass die Kaution in vollständiger Höhe an Sie zurückgezahlt werden muss. Offene Mietschulden oder nicht beglichene Nebenkostenabrechnungen können nach wie vor berücksichtigt werden und auch die Rückzahlungsfrist weiter in die Länge ziehen.
Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution?
Sie sollten jedoch nicht allzu lange geduldig mit Ihrem Vermieter sein, denn auch Ihre Ansprüche hinsichtlich der Mietkaution können verjähren – nämlich nach 3 Jahren. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, können Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung der von Ihnen gezahlten Mietkaution nicht mehr durchsetzen. Deshalb sollten Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden und sich zu Ihrem weiteren Vorgehen beraten lassen.
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Vermieter zahlt Kaution nicht zurück – und nun?
Wenn Ihr Vermieter Ihnen auch lange nach Ihrem Auszug immer noch nicht die gezahlte Mietkaution zurückgezahlt hat, lässt das Betroffene oft stutzig werden. Sollte ich nicht langsam die Kaution zurückbekommen? Ist das rechtens, die Kaution so lange zurückzubehalten?
Zahlungsaufforderung zur Kautionsrückzahlung
Zunächst sollten Sie versuchen, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Treten Sie in Kontakt mit Ihrem (ehemaligen) Vermieter treten und fordern Sie ihn dazu auf, die noch ausstehende Kaution an Sie zurückzuzahlen. Dabei sollten Sie ihm in Ihrem Schreiben auch eine entsprechende Frist zur Rückzahlung setzen.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen dringend, das Aufforderungsschreiben von einem Anwalt verfassen zu lassen. Dadurch wird dem Vermieter verdeutlicht, dass es dem Mieter ernst ist und er nicht davor zurückschreckt, rechtliche Schritte einzuleiten.
Kaution zurückfordern mit einem Anwalt
Ihr Anwalt prüft, ob Ihr Vermieter die Kaution möglicherweise zulässigerweise zurückbehält, weil er noch Ansprüche gegen Sie hat. Ist das nicht der Fall oder stützt sich Ihr Vermieter auf unzulässige Klauseln im Mietvertrag, muss er die Kaution zurückzahlen. Auf Mietrecht spezialisierte Anwälte sind täglich mit Mietverträgen konfrontiert und können daher meist mit einem Blick feststellen, ob die entsprechenden Klauseln den Vermieter tatsächlich zum Zurückbehalten der Mietkaution berechtigen. Ist das nicht der Fall, besteht auch kein rechtlicher Grund dafür, die Kaution weiterhin einzubehalten. Der Vermieter ist dann zur Rückzahlung der Kautionssumme verpflichtet.
Bleiben sämtliche Zahlungsaufforderungen erfolglos, bleibt nur noch der Gang vor Gericht – entweder im Rahmen eines sogenannten Mahnverfahrens oder durch eine Klage auf Rückzahlung der Kaution vor dem Amtsgericht. Spätestens dann sollten Sie sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht wenden, der sich Ihren Fall genauer anschaut und Sie auch vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.
Sie möchten rechtliche Schritte gegen Ihren Vermieter einleiten, weil Sie schon zu lange auf Ihre Kautionsrückzahlung warten? Nehmen Sie mit wenigen Klicks Kontakt zu uns auf und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Strafanzeige erstatten?
Es ist nachvollziehbar, dass Betroffene sich von Ihrem Vermieter betrogen fühlen, wenn dieser – auch nach mehrfachen Zahlungsaufforderungen – keine Rückzahlung der Kaution veranlasst. Schließlich haben Sie die Wohnung unbeschadet zurückgegeben und auch sonst keine vertraglichen Pflichten verletzt. Nachdem Sie Ihre alte Wohnung an Ihren Vermieter zurückgegeben haben, ist dieser nun an der Reihe, Ihnen Ihre zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegte Kautionssumme auszuzahlen. Dazu ist Ihr Vermieter aufgrund des zwischen Ihnen bestehenden Mietvertrags verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, begeht Ihr Vermieter in den meisten Fällen keine Straftat, sondern verletzt eine vertragliche Pflicht. Eine Strafanzeige gegen Ihren Vermieter zu stellen, ist dann keine gute Idee.
Der Vermieter hat in den meisten Fällen keinen Tatbestand des Strafgesetzbuches erfüllt. Vielmehr bestehen in den meisten Fällen Uneinigkeiten über Schäden an den Mieträumen oder andere offene Forderungen gegen den Mieter, worauf der Vermieter das Einbehalten der Kaution stützt. Da es sich dabei um eine vertragliche Angelegenheit handelt, ist der zivilrechtliche Weg vor das Amtsgericht die bessere und vor allem effektivere Lösung, um die Rückzahlung der Kautionssumme zu bewirken.
Selbstverständlich gibt es auch Fälle, in denen sich ein Vermieter tatsächlich strafbar gemacht hat. Dies ist allerdings eher die Ausnahme. Daher sollten Sie Ihrer Wut über die ausstehende Kautionsrückzahlung keinen freien Lauf lassen oder es Ihrem Vermieter mit einer Strafanzeige heimzuzahlen. Eine Strafanzeige hat wenig bis gar keine rechtliche Wirkung, kann jedoch die Fronten zwischen Mieter und Vermieter weiter verhärten und somit möglicherweise die Chance auf eine friedliche Einigung mit dem Vermieter verbauen.
Vermieter behält Kaution ein trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll
Nach der Kündigung eines Mietverhältnisses und der Übergabe der Wohnung sollte ein Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Dieses Protokoll dient dazu, den Zustand der Wohnung bei Rückgabe der Wohnung genau zu dokumentieren und so spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist bindend und umfasst alle festgehaltenen Punkte, einschließlich Schönheitsreparaturen und Mängel, die möglicherweise nachträglich noch behoben werden müssen. Wenn der Vermieter dennoch einen Teil der Kaution behält, obwohl das Protokoll einwandfrei ist und keine weiteren Fristen oder Nachbesserungen vereinbart wurden, sollten Mieter umgehend eine detaillierte Abrechnung der Kaution verlangen und rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Anders ist es, wenn Mängel oder Schäden bewusst verschwiegen wurden. In solchen Fällen ist der Vermieter möglicherweise berechtigt, nachträglich Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
Insolvenz des Vermieters - Was tun?
Gemäß § 551 BGB sind Vermieter dazu verpflichtet, Kautionszahlungen auf einem separaten Kautionskonto zu hinterlegen. Hintergrund ist, dass Mieter im Falle ihrer Insolvenz davor geschützt werden sollen, dass die Kaution – also ihr Geld – „weg“ ist.
Im Falle einer Insolvenz kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die finanziellen Angelegenheiten des insolventen Vermieters. Somit ist dieser dann auch Ihr Ansprechpartner. Im Rahmen einer Klage müssen Sie sich dann auch mit dem Insolvenzverwalter auseinandersetzen.
In den meisten Fällen erfahren Sie erst im Falle der Insolvenz von der Versäumnis des Vermieters, die Kaution auf einem separaten Konto anzulegen. In einem solchen Fall müssen Sie mit einer Vielzahl an bürokratischen Hürden rechnen. Selbst im Rahmen einer Klage auf Kautionsrückzahlung ist es nicht einfach, an die vollständige, Ihnen zustehende Kautionssumme zu kommen.
Haben Sie erfahren, dass Ihr Vermieter insolvent ist und befürchten nun, Ihre Mietkaution nicht zurückzuerhalten? Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht weiß, was zu tun ist. Gerne helfen wir Ihnen in dieser Situation weiter. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.