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Mit einer strafrechtlichen Verurteilung steht viel auf dem Spiel.

Daher sollten bereits bei ersten Verdachtsmomenten rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Unser Team hilft Ihnen, sich wirksam gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Vom ersten Verdacht bis zur Verurteilung

Ein Strafverfahren kann schnell und unerwartet ins Rollen kommen – sei es durch eine Strafanzeige, eine Polizeikontrolle oder wenn die Staatsanwaltschaft auf anderem Wege Kenntnis von dem Vorwurf erlangt. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Beschuldigte entscheidend, ihre prozessualen Rechte zu kennen und angemessen zu reagieren. Doch wie verläuft das Ermittlungsverfahren? Welche Mitwirkungspflichten bestehen – und welche Rechte stehen dem Beschuldigten zu? Auch die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollten frühzeitig in den Blick genommen werden.

Bereits in dieser Phase ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und frühzeitig juristische Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Denn jeder Fehler kann Konsequenzen haben – unabhängig davon, ob es zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung kommt.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Ein Strafverfahren kann viele Fragen aufwerfen und die Betroffenen verunsichern. Ob als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer – die rechtlichen und/ oder persönlichen Folgen können weitreichend sein und das Leben erheblich beeinflussen.

Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Unsere erfahrenen Anwälte für Strafrecht begleiten Sie durch das Ermittlungsverfahren und verteidigen Sie im Strafverfahren vor Gericht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Anwaltliche Beratung im Strafrecht

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte die Situation auf keinen Fall unterschätzen – auch dann nicht, wenn er von seiner Unschuld überzeugt ist. Unbedachte Äußerungen, etwa bei einer polizeilichen Vernehmung, können das Verfahren unnötig erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die möglichen Risiken und weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Daher gilt: Keine Zeit verlieren, denn je früher rechtlicher Beistand hinzugezogen wird, desto besser. Betroffene sollten sich daher idealerweise sofort nach Erhalt der polizeilichen Vorladung an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.

Aber nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer einer Straftat können und sollten anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger hilft Opfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte – sei es bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder bei der Begleitung im Verfahren als Nebenkläger.

Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat, der durch Strafanzeige, Strafantrag oder auf andere Weise an die Strafverfolgungsbehörden herangetragen wird. Im Ermittlungsverfahren werden zunächst Beweise gesammelt, um den Verdacht zu prüfen. Stellt die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht fest, erhebt sie Anklage. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren eingestellt.

Es folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht die Anklage prüft und entscheidet, ob es zu einem Hauptverfahren kommt. In der Hauptverhandlung werden Beweise vorgelegt und ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten gefällt. Fällt das Urteil negativ aus, besteht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einzulegen, um das Urteil anzufechten.

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Die Rechte eines Beschuldigten

Wird gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so gilt sie im Strafverfahren als Beschuldigter. Ab diesem Zeitpunkt stehen ihm besondere Rechte zu, die sicherstellen sollen, dass er den Ermittlungsbehörden nicht schutzlos ausgeliefert ist. Diese Rechte müssen dem Beschuldigten von den zuständigen Behörden ausdrücklich mitgeteilt werden. Eine fehlerhafte oder unterlassene Belehrung führt in der Regel dazu, dass eine Aussage des Beschuldigten im Prozess nicht verwertet werden darf.

Die Belehrung umfasst insbesondere das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und jederzeit einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Diese Rechte sollten von Betroffenen unbedingt wahrgenommen werden. Laien können die Tragweite ihrer Aussagen meist nicht einschätzen und laufen Gefahr, sich ungewollt zu belasten statt zu entlasten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Vorladung als Beschuldigter – Was muss ich beachten?

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist „hervorragend“

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.

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Zeugen im Strafverfahren

Zeugen spielen in Strafverfahren eine zentrale Rolle, da ihre Aussagen wesentlich zur Wahrheitsfindung beitragen können. Sie haben aber nicht die gleichen Rechte wie der Angeklagte. Grundsätzlich gilt die Wahrheitspflicht – aber es gibt Ausnahmen: Wer sich durch eine Aussage möglicherweise selbst belasten würde, darf die Aussage verweigern. Gleiches gilt für nahe Angehörige des Beschuldigten, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Allerdings kann eine unbedachte Aussage unerwartete Folgen haben. Zeugen geraten mitunter selbst ins Visier der Ermittlungen oder belasten ihre Angehörigen mehr als beabsichtigt. Zudem sind sie verpflichtet, einer Vorladung zur Aussage vor Gericht Folge zu leisten – notfalls unter Zwang. Wer seine Rechte nicht kennt, läuft Gefahr, sich ungewollt rechtlichen Risiken auszusetzen.

Ihre Rechte als Nebenkläger

Wer Opfer einer Straftat wurde oder einen nahen Angehörigen durch eine solche Tat verloren hat, kann sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen. Die Nebenklage bietet Betroffenen die Möglichkeit, aktiv am Prozess teilzunehmen und Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens zu nehmen.

Eine Nebenklage ist jedoch nur bei bestimmten schweren Delikten wie Tötungs-, Körperverletzungs- oder Sexualstraftaten zulässig. Nebenkläger genießen dabei besondere Rechte: Sie dürfen die gesamte Hauptverhandlung verfolgen, Zeugen befragen und eigene Beweisanträge stellen.

Durch die Nebenklage können Betroffene ihre Interessen im Verfahren einbringen und so für eine gerechte Aufklärung sorgen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers können gezielte Anträge und Fragestellungen helfen, den Sachverhalt detailliert aufzuklären und so den Anspruch auf Gerechtigkeit zu wahren.

Die Nebenklage gibt Betroffenen im Strafverfahren eine starke Stimme. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht können gezielte Anträge und Fragestellungen dazu beitragen, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und so Gerechtigkeit durchzusetzen.

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Ein Strafverfahren dient dazu, den Verdacht einer Straftat aufzuklären, den Täter zu ermitteln und – falls eine Schuld nachgewiesen wird – eine angemessene Strafe zu verhängen.
  • Die Dauer eines Strafverfahrens hängt von der Komplexität des Falls, der Beweislage und Arbeitsbelastung des Gerichts ab und kann zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren betragen.
  • Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls.
  • Es wird zwischen Geld- und Haftstrafen unterschieden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Wir begleiten Sie durch das Verfahren – ganz gleich, auf welcher Seite Sie stehen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Beschuldigter ist eine Person, die verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben und gegen die deshalb ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Sobald ein „offizieller“ Verdacht besteht, wird die Person zum Beschuldigten und erhält besondere Rechte.

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Kommen Sie jederzeit auf uns zu. Unsere erfahrenen Anwälte für Strafrecht helfen Ihnen aus dieser Situation.

Nein, als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Dennoch unterschätzen viele die Situation und gehen unvorbereitet in eine Befragung. Ohne rechtliche Unterstützung kann es leicht passieren, dass unbedachte oder ungenaue Aussagen einen Verdacht erhärten – selbst wenn zuvor keine konkreten Beweise vorlagen. Eine eigene Verteidigungsstrategie ohne juristische Erfahrung ist riskant und selten erfolgreich. Daher empfehlen wir dringend, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Vorladung als Beschuldigter – Was muss ich beachten?“.

Eine strafrechtliche Verurteilung kann ernste Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen, um sich bestmöglich zu verteidigen.

Die Unterstützung durch einen Strafverteidiger ist jedoch mit Kosten verbunden – bereits für eine erste Beratung fallen Gebühren an. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf eine Erstberatung bis höchstens 190 € zzgl. MwSt. kosten. Wenn Sie den Anwalt darüber hinaus für Ihre Verteidigung beauftragen, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren anfallenden Kosten angerechnet.

Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls ohne finanzielle Belastung an. Füllen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns Ihre Situation. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.

Auch, wenn Sie sich selbst zutrauen, es selbst mit Staatsanwaltschaft und Gericht aufzunehmen und sich selbst zu verteidigen, ist das – wie unsere Erfahrung zeigt – in den meisten Fällen keine gute Idee. Oftmals unterschätzen Betroffene die Situation, denn auch, wenn für einen selbst das Ergebnis vollkommen klar ist, bedeutet das nicht, dass die Ermittlungsbehörden derselben Ansicht sind.

Ohne rechtliche Unterstützung besteht die Gefahr, Fehler zu machen oder sich in seinen eigenen Aussagen in Widersprüche zu verstricken, die sich möglicherweise nicht – wie von Ihnen beabsichtigt – entlastend auswirken, sondern dazu führen, dass sich der Verdacht gegen Sie noch weiter erhärtet.

Außerdem können Sie, wenn Sie sich selbst verteidigen wollen, keine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln, da sie selbst keine Akteneinsicht nehmen können. Diese Möglichkeit obliegt allein einem Anwalt.

Dieser wird dann auf Basis des aktuellen Ermittlungsstandes eine gute Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.

Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger aus unserem Team unterstützen. Füllen Sie einfach unser Formular aus und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Eine Freiheitsstrafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie 2 Jahre oder weniger beträgt. Zusätzlich muss das Gericht zu der Einschätzung gelangen, dass der Verurteilte in Zukunft keine weiteren Straftaten begeht. Diese sogenannte Sozialprognose stützt sich unter anderem auf den bisherigen Lebenswandel, etwaige Vorstrafen sowie die persönlichen und sozialen Verhältnisse des Täters. Faktoren wie eine stabile berufliche Tätigkeit, familiäre Bindungen oder die Aufnahme einer Therapie können sich positiv auf die Prognose auswirken. Eine gute Verteidigungsstrategie kann dabei helfen, dass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird.

Mehr zum Thema Bewährungsstrafen erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Was Sie über Bewährungsstrafen wissen sollten“.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Anwälte für Strafrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Strafrechts – von der Anzeige bis hin zum Gerichtsverfahren. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten schon innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert’s

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1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

Warum Advofleet?

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nervig und erfolglos

  • Kein Kostenrisiko
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  • Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
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Anwalt um die Ecke

zeitintensiv und teuer

  • Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
  • Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
  • Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
  • Schlechtere Erfolgsaussichten bei fehlender Spezialisierung
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