Ihr Anliegen im
Strafrecht – bequem von Zuhause gelöst


Mit einer strafrechtlichen Verurteilung steht viel auf dem Spiel.
Daher sollten bereits bei ersten Verdachtsmomenten rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Unser Team hilft Ihnen, sich wirksam gegen die Vorwürfe zu verteidigen.
Vom ersten Verdacht bis zur Verurteilung
Ein Strafverfahren kann schnell und unerwartet ins Rollen kommen – sei es durch eine Strafanzeige, eine Polizeikontrolle oder wenn die Staatsanwaltschaft auf anderem Wege Kenntnis von dem Vorwurf erlangt. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Beschuldigte entscheidend, ihre prozessualen Rechte zu kennen und angemessen zu reagieren. Doch wie verläuft das Ermittlungsverfahren? Welche Mitwirkungspflichten bestehen – und welche Rechte stehen dem Beschuldigten zu? Auch die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollten frühzeitig in den Blick genommen werden.
Bereits in dieser Phase ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und frühzeitig juristische Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Denn jeder Fehler kann Konsequenzen haben – unabhängig davon, ob es zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung kommt.
Ein Strafverfahren kann viele Fragen aufwerfen und die Betroffenen verunsichern. Ob als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer – die rechtlichen und/ oder persönlichen Folgen können weitreichend sein und das Leben erheblich beeinflussen.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Unsere erfahrenen Anwälte für Strafrecht begleiten Sie durch das Ermittlungsverfahren und verteidigen Sie im Strafverfahren vor Gericht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Anwaltliche Beratung im Strafrecht
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte die Situation auf keinen Fall unterschätzen – auch dann nicht, wenn er von seiner Unschuld überzeugt ist. Unbedachte Äußerungen, etwa bei einer polizeilichen Vernehmung, können das Verfahren unnötig erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die möglichen Risiken und weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Daher gilt: Keine Zeit verlieren, denn je früher rechtlicher Beistand hinzugezogen wird, desto besser. Betroffene sollten sich daher idealerweise sofort nach Erhalt der polizeilichen Vorladung an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.
Aber nicht nur Beschuldigte, sondern auch Opfer einer Straftat können und sollten anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger hilft Opfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte – sei es bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder bei der Begleitung im Verfahren als Nebenkläger.
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Ablauf eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat, der durch Strafanzeige, Strafantrag oder auf andere Weise an die Strafverfolgungsbehörden herangetragen wird. Im Ermittlungsverfahren werden zunächst Beweise gesammelt, um den Verdacht zu prüfen. Stellt die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht fest, erhebt sie Anklage. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren eingestellt.
Es folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht die Anklage prüft und entscheidet, ob es zu einem Hauptverfahren kommt. In der Hauptverhandlung werden Beweise vorgelegt und ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten gefällt. Fällt das Urteil negativ aus, besteht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einzulegen, um das Urteil anzufechten.

Die Rechte eines Beschuldigten
Wird gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so gilt sie im Strafverfahren als Beschuldigter. Ab diesem Zeitpunkt stehen ihm besondere Rechte zu, die sicherstellen sollen, dass er den Ermittlungsbehörden nicht schutzlos ausgeliefert ist. Diese Rechte müssen dem Beschuldigten von den zuständigen Behörden ausdrücklich mitgeteilt werden. Eine fehlerhafte oder unterlassene Belehrung führt in der Regel dazu, dass eine Aussage des Beschuldigten im Prozess nicht verwertet werden darf.
Die Belehrung umfasst insbesondere das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und jederzeit einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Diese Rechte sollten von Betroffenen unbedingt wahrgenommen werden. Laien können die Tragweite ihrer Aussagen meist nicht einschätzen und laufen Gefahr, sich ungewollt zu belasten statt zu entlasten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Vorladung als Beschuldigter – Was muss ich beachten?“

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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Zeugen im Strafverfahren
Zeugen spielen in Strafverfahren eine zentrale Rolle, da ihre Aussagen wesentlich zur Wahrheitsfindung beitragen können. Sie haben aber nicht die gleichen Rechte wie der Angeklagte. Grundsätzlich gilt die Wahrheitspflicht – aber es gibt Ausnahmen: Wer sich durch eine Aussage möglicherweise selbst belasten würde, darf die Aussage verweigern. Gleiches gilt für nahe Angehörige des Beschuldigten, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Allerdings kann eine unbedachte Aussage unerwartete Folgen haben. Zeugen geraten mitunter selbst ins Visier der Ermittlungen oder belasten ihre Angehörigen mehr als beabsichtigt. Zudem sind sie verpflichtet, einer Vorladung zur Aussage vor Gericht Folge zu leisten – notfalls unter Zwang. Wer seine Rechte nicht kennt, läuft Gefahr, sich ungewollt rechtlichen Risiken auszusetzen.
Ihre Rechte als Nebenkläger
Wer Opfer einer Straftat wurde oder einen nahen Angehörigen durch eine solche Tat verloren hat, kann sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen. Die Nebenklage bietet Betroffenen die Möglichkeit, aktiv am Prozess teilzunehmen und Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens zu nehmen.
Eine Nebenklage ist jedoch nur bei bestimmten schweren Delikten wie Tötungs-, Körperverletzungs- oder Sexualstraftaten zulässig. Nebenkläger genießen dabei besondere Rechte: Sie dürfen die gesamte Hauptverhandlung verfolgen, Zeugen befragen und eigene Beweisanträge stellen.
Durch die Nebenklage können Betroffene ihre Interessen im Verfahren einbringen und so für eine gerechte Aufklärung sorgen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers können gezielte Anträge und Fragestellungen helfen, den Sachverhalt detailliert aufzuklären und so den Anspruch auf Gerechtigkeit zu wahren.
Die Nebenklage gibt Betroffenen im Strafverfahren eine starke Stimme. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht können gezielte Anträge und Fragestellungen dazu beitragen, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und so Gerechtigkeit durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen
Unsere Anwälte für Strafrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Strafrechts – von der Anzeige bis hin zum Gerichtsverfahren. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten schon innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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