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Rechtsberatung im Strafrecht

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Rechtsberatung im Strafrecht

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Strafrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten mit unserer jahrelangen Erfahrung in jeglichen Bereichen des Strafrechts, egal ob es um die Strafverteidigung, den Widerspruch gegen einen Strafbefehl oder die Nebenklage geht. 

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Strafrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten. 

Sind Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

In einem Strafverfahren soll der Täter einer Straftat ermittelt und anschließend für das von ihm begangene Unrecht bestraft werden. Wie hoch die entsprechende Strafe ausfällt, richtet sich insbesondere nach der Schwere der Straftat und der damit einhergehenden Rechtsverletzung.

Ein Strafverfahren setzt sich im Wesentlichen aus Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren zusammen.

Liegt ein konkreter Tatverdacht für die Begehung einer Straftat vor, werden Ermittlungen gegen die tatverdächtige Person eingeleitet (sog. Ermittlungsverfahren). Von dem Vorliegen eines Tatverdachts erfährt die zuständige Ermittlungsbehörde in der Regel durch Anzeige oder auf anderem Wege und ermittelt dann „von Amts wegen“. Das bedeutet, dass die Behörde von sich aus die Ermittlungen aufnimmt, ohne, dass ein Strafantrag gestellt werden muss.

Eine Ausnahme davon stellen Antragsdelikte dar. Diese werden nur dann verfolgt, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. 

Ermittlungsbehörde im Strafverfahren ist immer die Staatsanwaltschaft. Da diese die meist sehr umfangreichen Ermittlungen nicht allein durchführen kann, bedient sie sich in der Regel der Hilfe der Polizei. Diese sammelt dann im Ermittlungsverfahren Beweise und Indizien oder führt Zeugenbefragungen durch, um dem Tatverdacht nachzugehen.

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Einstellung des Verfahrens und Strafbefehl

Konnten nicht genügend Beweise sichergestellt werden, wird das Verfahren eingestellt.

Hat der Beschuldigte nachweislich eine Straftat mit geringer Strafandrohung begangen, kann auch ein Strafbefehl erlassen werden. Dann findet keine mündliche Hauptverhandlung statt, wie es das „normale“ Strafverfahren sonst vorsieht. Hat die Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei genügend Beweise zusammengetragen, die für eine Anklage des Beschuldigten ausreichen, entscheidet im nächsten Schritt das zuständige Gericht darüber, ob das Hauptverfahren und die damit verbundene Gerichtsverhandlung eröffnet wird (sogenanntes Zwischenverfahren).

 

Das Hauptverfahren

Wenn Anklage gegen den Beschuldigten erhoben wird, beginnt das Hauptverfahren, indem die Hauptverhandlung eröffnet wird. Im Anschluss kommt es zur Beweisaufnahme, in der beispielsweise Zeugen gehört werden oder Beweisstücke gesichtet werden. Beendet wird die Beweisaufnahme mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Strafverteidigers. Anschließend kommt es zur Urteilsverkündung durch den vorsitzenden Richter.

Ihnen steht ein Strafverfahren bevor oder Sie befinden sich bereits mittendrin? Wir helfen Ihnen – ganz egal, in welchem Stadium des Strafverfahrens Sie sich befinden. Kontaktieren Sie uns mithilfe des Formulars.

Nachdem Sie dort Ihren persönlichen Fall geschildert haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung. Entscheiden Sie sich, darüber hinaus die Hilfe unserer erfahrenen Strafrechtsexperten und -expertinnen in Anspruch zu nehmen, vertreten wir Sie im Ermittlungsverfahren, vor Gericht in der Hauptverhandlung oder legen Rechtsmittel gegen ein gefallenes Urteil ein.

So einfach funktioniert's

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formular

Sie haben rechtliche Schwierigkeiten?

Wir erstberaten Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Formular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die rechtliche Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

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LÖSUNG

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die vollständige Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Online-Shop – alles bequem von zuhause aus.

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Kann ich die Aussage als Zeuge verweigern?

Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, seine Aussagen als Zeuge zu verweigern. Das ist der Fall, wenn das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht eingreift. Das ist in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) geregelt.

Das ist meistens bei einem Angehörigen- oder Näheverhältnis der Fall. Sind Sie beispielsweise mit der beschuldigten Person verwandt oder verschwägert, müssen Sie keine Aussage machen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Ihre Zeugenaussage verweigern dürfen? Im Rahmen einer Beratung wird Ihr Anwalt diese Unsicherheit aufklären. Bevor Sie also eine belastende Aussage machen, sollten Sie eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Strafrecht vereinbaren.

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen ausführlich über Ihre Rechte beraten.

Ich bin Opfer und benötige Rechtsberatung im Strafrecht

In einem Strafverfahren stehen sich auf der einen Seite die Staatsanwaltschaft als Kläger und auf der anderen Seite der Angeklagte gegenüber. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich der Klage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anschließen. Sie klagen dann – genauso wie die Staatsanwaltschaft – gegen den Beschuldigten.

Entscheiden sich Opfer einer Straftat dazu, einem Strafverfahren als Nebenkläger beizuwohnen, erhalten diese eigene Verfahrensrechte. Beispielsweise haben Sie dann das Recht, bei Hauptverhandlungen anwesend zu sein oder selbst Befragungen des Angeklagten oder eines Zeugen durchzuführen.

Möchten Sie sich einer Klage als Nebenkläger anschließen oder haben Sie Fragen dazu? Ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne prüfen wir, ob Ihnen ein Nebenklagerecht zusteht. Kommen Sie jederzeit mit Ihrem Anliegen auf uns zu. 

Kosten einer Rechtsberatung im Strafrecht

Wer eine Anzeige erhalten hat oder wem anderweitig rechtlicher Ärger droht, sollte schnellstmöglich einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen. Erfahrene Juristen und Juristinnen können dann die erforderliche rechtliche Beratung leisten.

Besonders im Strafrecht ist eine Rechtsberatung und Vertretung unerlässlich, denn Beschuldigten einer Straftat drohen gravierende, strafrechtliche Konsequenzen. Neben hohen Geldstrafen kommen auch Freiheitsstrafen in Betracht. Das richtet sich nach der Schwere der begangenen Straftat.

Die Erstberatung bei einem Anwalt stellt den ersten Schritt zu einer effektiven Strafverteidigung dar. Im Rahmen dessen verschafft sich der Anwalt erst einmal einen Überblick über den konkreten Sachverhalt und ordnet die Geschehnisse rechtlich ein. Ist die Sach- und Rechtslage geklärt, entwickelt der Anwalt eine entsprechende Strategie, um eine bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

 

Anwalt, Jura, Gerechtigkeit, Waage

Doch auch eine solche Erstberatung bzw. eine Rechtsberatung allgemein ist mit Kosten verbunden. Betroffenen stellt sich dann zurecht die Frage, wie hoch die Kosten für eine Rechtsberatung im Strafrecht dann im Einzelfall sind.

Auf die Frage, wie viel eine Rechtsberatung im Strafrecht kostet, lässt sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) eine Antwort finden. In § 34 RVG ist die Höhe der Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt festgelegt. Danach dürfen die Kosten für eine Erstberatung grundsätzlich nicht mehr als 190 Euro netto betragen. 

Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen steht es jedoch offen, individuelle Vereinbarungen mit ihren Mandanten bezüglich der Kosten zu treffen. Somit kann die gesetzlich festgelegte Grenze auch überschritten werden. Eine Rechtsberatung kann dann für die Mandanten sehr teuer werden.

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Kostenlose Rechtsberatung im Strafrecht

Wem eine kostenlose Rechtsberatung im Strafrecht angeboten wird, der mag erst einmal skeptisch reagieren. Das ist verständlich, denn auch uns ist bewusst, dass viele kostenlose Online-Angebote ihre Tücken haben. Wir bieten daher Mandanten und Mandantinnen die Möglichkeit, von einer kostenlosen Erstberatung zu profitieren, ohne danach mehr Fragen als Antworten zu haben.

Wir möchten, dass sich Rechtsberatung und anwaltliche Unterstützung jeder leisten kann – besonders im Strafrecht. Daher bieten wir eine kostenlose Erstberatung per Mail an. Sie füllen unser Kontaktformular aus, schildern Ihr Anliegen und innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles von unseren Anwälten. Wir erläutern dabei, wie die Rechtslage grundsätzlich ist und was Ihre Möglichkeiten sind. Wir schlagen Ihnen außerdem unverbindliche Angebote vor, falls Sie sich von unseren Anwälten für Strafrecht weiter beraten oder gar vertreten lassen wollen.

Entscheiden Sie sich für eines unserer Leistungspakete, können Sie sicher sein, dass wir faire Preise bieten. Sogar eine Ratenzahlung ist bei uns möglich. Wir sind immer bemüht, eine optimale Lösung zu finden.

Rechtsberatung online - bequem und unkompliziert

Wir haben es uns zum Ziel gemacht, die Rechtsberatung ins digitale Zeitalter zu führen. Wir bestellen unsere Lebensmittel online, arbeiten global vernetzt und besuchen inzwischen sogar schon die Online-Sprechstunde beim Hausarzt – warum sollten wir nicht auch Rechtsberatungen online wahrnehmen können. Denn auf diesem Wege ist die kompetente Rechtsberatung nur einen Klick entfernt. 

Ein zentraler Vorteil der online Rechtsberatung ist, dass Sie ortsunabhängig von den besten Anwälten profitieren können. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit. So können Sie sicher sein, dass Sie den besten Anwalt für Ihr Anliegen finden werden und können dabei unberücksichtigt lassen, wo Sie wohnen und ob sich ein Spezialist in Ihrer Region finden lässt. Wir sind ortsunabhängig und dennoch immer vor Ort – Sie erreichen uns per Smartphone, Tablet oder Laptop, telefonisch, aber auch per Mail. Auch zu Gerichtsterminen kommen wir dahin, wo Sie uns brauchen. Sollte besondere Dringlichkeit vorliegen, werden wir eine Lösung finden. 

Sie sparen sich außerdem lange Wege in die Kanzlei und das lästige Abwarten und Koordinieren von Terminen, wenn eigentlich alle Anliegen per Telefon oder online per sicherem E-Mail-Verkehr von Zuhause aus geklärt werden können. Wir sind da, um Rechtsberatungen einfacher und bequemer zu machen. 

Die online Rechtsberatung ermöglicht es uns außerdem, schnell und effektiv zu arbeiten, ohne dass unsere Qualität leidet. Unsere Mandanten profitieren davon besonders, denn wir können dadurch unsere Preise besonders fair halten. So haben wir aufgrund unserer Expertise im digitalen Bereich die Möglichkeit, kostenlose Erstberatungen per Mail anzubieten. Nach Ausfüllen des Kontaktformulars und der Schilderung Ihres Anliegens erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung online per Mail innerhalb von nur 24 Stunden. Sie können auf dieser Grundlage dann entscheiden, ob Sie eines unserer kostenpflichtigen Leistungspakete in Anspruch nehmen wollen, um sich weiter beraten oder gar von uns in Ihrem Fall vertreten zu lassen. 

Das sagt unsere Kundschaft über uns

Die Vorteile einer Rechtsberatung per Telefon

Wir bieten verschiedene Beratungspakete an, aus denen Sie sich – wenn Sie das möchten – ein passendes Paket aussuchen und kostenpflichtig buchen können. Der Vorteil der Rechtsberatungen, die innerhalb der Buchungspakete angeboten werden, ist, dass diese in einem persönlichen Telefonat stattfinden. In einer Erstberatung am Telefon kann der Anwalt auch auf weitere Fragen eingehen. Auch der Sachverhalt kann deutlich ausführlicher geschildert werden. Eine Erstberatung in Form eines persönlichen Gesprächs bietet dem Anwalt die Möglichkeit, noch mehr auf individuelle Interessen, Bedenken oder Nachfragen des Mandanten einzugehen. 

Die Kosten der Rechtsberatungen in einem persönlichen Gespräch richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Gut zu wissen: Für unsere rechtliche Ersteinschätzung per Mail kommen keinerlei Kosten auf Sie zu. Nachdem Sie uns ihr Anliegen geschildert haben, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück – ganz unverbindlich. Wenn Sie möchten, können Sie im Anschluss eines unserer Beratungspakete buchen. Diese Entscheidung liegt jedoch ganz bei Ihnen.

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Warum Advofleet?

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Selber machen

nervig und erfolglos

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schnell, unkompliziert, günstig und bequem von Zuhause aus

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Anwalt um die Ecke

zeitintensiv und teuer

Wer darf Rechtsberatungen im Strafrecht anbieten?

Wer in Deutschland rechtlich beraten darf, ist im sogenannten Rechtsberatungsgesetz (kurz: RBerG) geregelt. Eine Rechtsberatung darf danach nur von Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten durchgeführt werden.

Unter strikten Voraussetzung, wie beispielsweise einer behördlichen Registrierung, dürfen auch andere als die genannten Personengruppen rechtliche Beratungen durchführen. Das ist jedoch nur möglich, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit eine gesonderte Erlaubnis erteilt wurde.

Erfolgt eine Rechtsberatung durch eine Person, die keine entsprechende juristische Ausbildung genossen hat, wird dies mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft.

Bei uns werden Sie ausschließlich von zugelassenen Rechtsanwälten beraten, die über jahrelange Erfahrungen im Rechtsgebiet des Strafrechts verfügen.

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Wann sollte man eine Rechtsberatung wahrnehmen?

Auf diese Frage gibt es nur eine richtige Antwort: so früh wie möglich. Besonders in Strafsachen ist es für Laien schlichtweg nicht möglich, das Ausmaß ihrer Äußerungen und Verhaltensweisen in Vernehmungssituationen richtig einzuschätzen. Mögliche Konsequenzen dessen sind hingegen überaus fatal. Dementsprechend sollte man die Beschuldigung einer Straftat – auch, wenn man selbst von seiner Unschuld überzeugt ist – niemals auf die leichte Schulter nehmen.

Insbesondere in der Beschuldigtenvernehmung können dem Beschuldigten bereits Mimik und Gestik zum Verhängnis werden, wenn diese den gegen ihn bestehenden Verdacht erhärten. Ein solcher Fehler kann auch durch einen erfahrenen Strafverteidiger oder eine erfahrene Strafverteidigerin nicht mehr korrigiert oder gar rückgängig gemacht werden. Dementsprechend ist hier Vorsicht statt Nachsicht geboten. So sollten Beschuldigte sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, um derartigen vermeidbaren, aber dennoch gravierenden Fehlern vorzubeugen.

Sie haben eine Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten und sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der Ihre Rechte vertritt? Wir helfen Ihnen gerne zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens. Unser Team aus Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit Spezialisierung auf Strafrecht sind aufgrund jahrelanger Erfahrungen ausgezeichnete Ansprechpartner für Ihren Fall. Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie uns Ihren Fall schildern und bereits nach 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten. Wir würden uns freuen, Sie auch darüber hinaus zu vertreten.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Unsere Vorteile

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben oder Sie sind selbst Opfer einer Straftat geworden? Gerne schauen wir uns Ihren persönlichen Fall genauer an. Neben Beratungen im Strafrecht und außergerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie auch vor Gericht – ganz in Ihrem Interesse.

Unser Team

Unser Team aus Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zeichnet sich vor allem durch langjährige Erfahrung und großes Engagement aus. Wir kämpfen auf dem Gebiet des Strafrechts jederzeit für Ihre Rechte und nutzen unsere Erfahrungen, um für Sie den bestmöglichen Verfahrensausgang herauszuschlagen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Bei uns ist eine Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles völlig kostenlos und – keine Sorge – dabei kommen keinerlei versteckte Kosten auf Sie zu.

Entscheiden Sie sich dann, unsere rechtliche Unterstützung auch darüber hinaus in Anspruch zu nehmen, haben Sie die freie Wahl über die von uns angebotenen Buchungspakete, in denen wir Ihnen transparent darlegen, welche Leistungen Sie für bezahlten Preis bekommen.

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Rechtsberatung - Einfach online

Unsere Vision ist es, Rechtsberatungen auf eine ganz neue Ebene zu bringen. Warum sollen sich Rechtsberatungen und diejenigen, die diese in Anspruch nehmen, nicht auch die Vorteile der Digitalisierung zunutze machen dürfen? Auf diese Frage haben wir keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Dementsprechend haben wir es uns zu unserem Ziel gemacht, die Rechtsberatung dem digitalen Zeitalter anzupassen.

Eine Rechtsberatung im Strafrecht in unserer Online-Kanzlei bringt zahlreiche Vorteile mit sich, von denen Sie nur profitieren können. Eine Kontaktaufnahme mit unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit Spezialisierung auf Strafrecht erfolgt über unser Kontaktformular. Sie können uns Ihren Fall jederzeit schildern und erhalten bereits innerhalb von 24 Stunden eine individuelle Ersteinschätzung – völlig kostenlos.

Eine Terminvereinbarung ist für eine erste Einschätzung Ihres persönlichen Falls dementsprechend gar nicht notwendig und so bleiben Ihnen lange Wartezeiten erspart. Auch die weitere Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt erfolgt bequem per E-Mail oder Telefon.

Häufig gestellte Fragen

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Was darf eigentlich ein Anwalt kosten? Diese Frage beantwortet schon das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Eine Erstberatung darf grundsätzlich nicht mehr als 190 Euro kosten (§ 34 RVG).

Es ist Rechtsanwälten erlaubt, diese Grenze zu überschreiten, wenn sie eine individuelle Vereinbarung mit ihren Mandanten treffen. In diesem Fall kann eine Beratung ziemlich teuer werden.

Rechtsanwälte dürfen auch kostenlose Erstberatungen anbieten, was jedoch häufig ein Ausnahmefall ist. Denn schließlich möchten Juristen mit ihrer Expertise, für die sie jahrelang studiert haben, eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Gut zu wissen: Für unsere rechtliche Ersteinschätzung müssen Sie gar nichts bezahlen. Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden unverbindlich zurück. Im Anschluss können Sie, wenn Sie möchten, Beratungspakete bei uns buchen. Die Entscheidung bleibt jedoch bei Ihnen.

Sie haben Fragen? Wir haben uns dem Thema Anwaltskosten in diesem Artikel ausführlicher gewidmet. 

Was darf eigentlich ein Anwalt kosten? Diese Frage beantwortet schon das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Eine Erstberatung darf grundsätzlich nicht mehr als 190 Euro kosten (§ 34 RVG).

Es ist Rechtsanwälten erlaubt, diese Grenze zu überschreiten, wenn sie eine individuelle Vereinbarung mit ihren Mandanten treffen. In diesem Fall kann eine Beratung ziemlich teuer werden.

Rechtsanwälte dürfen auch kostenlose Erstberatungen anbieten, was jedoch häufig ein Ausnahmefall ist. Denn schließlich möchten Juristen mit ihrer Expertise, für die sie jahrelang studiert haben, eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Gut zu wissen: Für unsere rechtliche Ersteinschätzung müssen Sie gar nichts bezahlen. Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden unverbindlich zurück. Im Anschluss können Sie, wenn Sie möchten, Beratungspakete bei uns buchen. Die Entscheidung bleibt jedoch bei Ihnen.

Sie haben Fragen? Wir haben uns dem Thema Anwaltskosten in diesem Artikel ausführlicher gewidmet. 

Als Beschuldigter wird im Strafrecht eine Person bezeichnet, die einer Straftat verdächtigt wird und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende des Ermittlungsverfahrens zu dem Entschluss kommt, dass die Beweislage ausreicht, um Anklage zu erheben, ändert sich die Bezeichnung von “Beschuldigter” zu Angeklagter”.

Ist gegen eine Person noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, aber geht die Polizei davon aus, dass sie eine Straftat begangen haben könnte, wird die Person als  Verdächtiger bezeichnet.

Wer kann Nebenkläger sein?

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Als Nebenkläger können Sie sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen und somit gegen die beschuldigte Person klagen. In diesem Fall nehmen Sie am Strafverfahren teil und stehen auf der Seite der geschädigten Person. 

Nebenkläger haben bestimmte Rechte im Verfahren, wie zum Beispiel

  • das Recht, bei Hauptverhandlungen anwesend sein zu dürfen oder
  • das Recht, den Angeklagten oder Personen im Zeugenstand zu befragen.

Vielen Menschen hilft die Teilnahme am Verfahren dabei, die Geschehnisse zu verarbeiten. So steht beispielsweise nahen Angehörigen ein Nebenklagerecht zu, wenn die durch die Straftat geschädigte Person gestorben ist.

Sie überlegen, als Nebenkläger an einem Strafverfahren teilzunehmen? Auch Nebenkläger können sich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Gerne überprüfen wir, ob Ihnen ein Nebenklagerecht zusteht. Kommen Sie jederzeit mit Ihrem Anliegen auf uns zu.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Bewahren Sie zunächst Ruhe und machen Sie keine voreiligen Aussagen, denn Sie müssen zur Vorladung nicht erscheinen.

Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Davon raten wir Ihnen auch dringend ab, denn eine polizeiliche Befragung kann eine sehr belastende und einschüchternde Situation darstellen. Wer hier nicht absolut sicher und selbstbewusst auftritt, kann durch überflüssige oder ungenaue Aussagen einen Tatverdacht begründen, der bisher nicht bestand. Eine eigene Strategie zur Verteidigung ist selten erfolgreich.

Daher empfehlen wir den sicheren Weg: Wir raten Ihnen, zur polizeilichen Vorladung nicht zu erscheinen und sich anwaltlichen Beistand zu suchen.

Lassen Sie sich von Rechtsanwälten mit Erfahrung in der Strafverteidigung unterstützen. Diese können Akteneinsicht beantragen und auf Basis des Ermittlungsstandes eine gute Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. So gehen Sie kein Risiko ein.

Gut zu wissen: Werden Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, müssen Sie erscheinen. Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall unbedingt zunächst von Rechtsexperten beraten.

Sie sollen einen bestimmten Sachverhalt bezeugen? In diesem Fall kann die Situation etwas komplizierter sein als bei einem Beschuldigten.

Die Polizei kann eine Aussage hier nämlich erzwingen, wenn die Zeugenaussage von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.

Daher ist eine vorherige Rechtsberatung auch für Zeugen dringend zu empfehlen. Erfahrene Strafverteidiger können am besten beurteilen, ob Ihnen in Ihrem individuellen Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Gut zu wissen: Wir bieten auch für Personen im Zeugenstand eine kostenlose Erstberatung an und beantworten all Ihre Fragen rund um das Zeugnisverweigerungsrecht.

Es gibt Fälle, in denen Sie Ihre Zeugenaussage verweigern können. Nämlich dann, wenn Ihnen ein sog.  Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung zusteht.

Dies ist meistens bei einem Angehörigen- oder Näheverhältnis der Fall. Sind Sie beispielsweise mit der beschuldigten Person verwandt oder verschwägert, müssen Sie keine Aussage machen.

In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie eine belastende Aussage machen, anwaltlichen Rat einholen. Lassen Sie sich bei unseren Rechtsanwälten über Ihre Rechte (zum Beispiel als angehörige Person) ausführlich beraten.

Wer darf in Deutschland eigentlich rechtlich beraten? Das ist im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ausführlich geregelt.

Danach darf Rechtsberatung grundsätzlich nur von Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten durchgeführt werden.

Wer nicht juristisch ausgebildet ist, darf in Deutschland keine Rechtsberatung anbieten (Art. 1 § 8 RBerG). Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro sogar ziemlich teuer werden. 

Es gibt jedoch neben juristischem Fachpersonal auch andere bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit die Erlaubnis haben, rechtliche Beratungen durchzuführen. Hier gelten allerdings strenge Voraussetzungen (wie z.B. eine behördliche Registrierung).

Bei uns werden Sie ausschließlich von zugelassenen  Rechtsanwälten beraten, die über jahrelange Erfahrung verfügen und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert sind.

Gegen Sie ist Untersuchungshaft angeordnet worden und Sie fragen sich, was Sie jetzt tun können? Zunächst gilt: Ruhe bewahren.

Eine Untersuchungshaft ist nämlich ein besonders schwerer Eingriff in die Rechte eines Menschen und darf daher nur unter sehr strengen Voraussetzungen verhängt werden. Doch nicht immer liegen die Voraussetzungen (§§ 112 ff. der Strafprozessordnung) für eine Untersuchungshaft vor:

  • Dringender Tatverdacht: Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat.
  • Haftgrund: Es muss eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder auch eine Verdunkelungsgefahr bestehen. Der Beschuldigte soll durch die Untersuchungshaft davon abgehalten werden, sich dem Verfahren zu entziehen, Beweise verschwinden zu lassen oder weitere Straftaten zu begehen.
  • Haftdauer: Die Untersuchungshaft darf grundsätzlich nicht länger als 6 Monate andauern. Bei einem wichtigen Grund kann die Haftzeit jedoch auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Untersuchungshaft darf nicht willkürlich angeordnet werden, sondern muss immer das mildeste Mittel und vor allem angemessen sein.

Auf das Strafrecht spezialisierte Juristen können sofort erkennen, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen. Lassen Sie sich demnach schnellstmöglich beraten, um eine lange Haftzeit zu vermeiden.

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