Anwaltliche Unterstützung in der Untersuchungshaft


Eine Untersuchungshaft stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte des Beschuldigten dar.
Daher ist diese nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, sich gegen Ihre Untersuchungshaft zu wehren.
Was ist Untersuchungshaft?
Wer in Untersuchungshaft kommt, wird inhaftiert, bevor ein Strafverfahren seine Schuld nachgewiesen hat. Dies ist keine Strafe, sondern soll dazu dienen, das anstehende Strafverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr besteht. Diese Haftgründe sind in § 112 StPO geregelt. Der Beschuldigte muss außerdem dringend tatverdächtig sein. Der Haftrichter prüft, ob die Untersuchungshaft angemessen und erforderlich ist. Der Beschuldigte wird spätestens einen Tag nach der Festnahme vorgeführt.
Wer befürchtet, einen Haftbefehl zu erhalten, sollte sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Es droht nicht nur der sofortige Freiheitsentzug, sondern auch ein Strafverfahren, in dem eine optimale Verteidigung entscheidend ist.
Auf uns können Sie zählen. Unsere erfahrenen Anwälten für Strafrecht stehen Ihnen im Untersuchungshaftverfahren zur Seite und verteidigen Sie im anschließenden Strafverfahren vor Gericht. Kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Strafverteidigung in der Untersuchungshaft
Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht einschalten?
Wer einen Haftbefehl befürchtet oder bereits erhalten hat, sollte sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Untersuchungshaft vorliegen. Ist die Untersuchungshaft nicht rechtmäßig, setzt der Verteidiger alles daran, eine Aufhebung der Untersuchungshaft zu erwirken.
Möglicherweise kommen auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine Inhaftierung in Betracht. Das Ziel der Untersuchungshaft kann oft auch durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise Meldeauflagen oder die Zahlung einer Kautionssumme, erreicht werden. Wenn solche Maßnahmen in Betracht kommen, kann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden.
Ist die angeordnete Untersuchungshaft rechtmäßig, ist und bleibt der Strafverteidiger weiterhin der wichtigste Kontakt eines Beschuldigten. Nur so kann eine effektive Verteidigungsstrategie für den bevorstehenden Strafprozess entwickelt werden.
Gut zu wissen: Ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht auf rechtliche Unterstützung. Da es sich bei dem sich anschließenden Strafverfahren meist um einen Fall der Pflichtverteidigung nach § 140 StPO handelt, ist eine Verteidigung durch einen Anwalt ohnehin zwingend.

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Haftbefehl erhalten – was nun?
Die Strafprozessordnung bietet zwei Möglichkeiten, gegen einen Haftbefehl vorzugehen: die mündliche Haftprüfung gemäß § 117 StPO und die Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO.
Bei der Haftprüfung verschafft sich der Haftrichter einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten und seinen Lebensumständen, wie familiäre Verhältnisse, berufliche Situation und Gesundheitszustand. Der Haftbefehl kann aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden, wenn die Untersuchungshaft nicht erforderlich ist. Der Beschuldigte wird dann aus der Untersuchungshaft entlassen.
Bei der Haftbeschwerde findet keine mündliche Verhandlung statt. Das Gericht überprüft seine Anordnung des Haftbefehls. Bleibt es von der Notwendigkeit der Untersuchungshaft überzeugt, wird die Entscheidung dem Beschwerdegericht vorgelegt. Dieses entscheidet, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten oder aufgehoben wird.
Die sorgfältige Auswahl der Rechtsbehelfe ist entscheidend, um das bestmögliche Ergebnis für den Beschuldigten zu erzielen. Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufig gestellte Fragen
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So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
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Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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