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Anwaltliche Unterstützung in der Untersuchungshaft

Anwalt, Jura, Gerechtigkeit, Waage
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Eine Untersuchungshaft stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte des Beschuldigten dar.

Daher ist diese nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, sich gegen Ihre Untersuchungshaft zu wehren.

Was ist Untersuchungshaft?

Wer in Untersuchungshaft kommt, wird inhaftiert, bevor ein Strafverfahren seine Schuld nachgewiesen hat. Dies ist keine Strafe, sondern soll dazu dienen, das anstehende Strafverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr besteht. Diese Haftgründe sind in § 112 StPO geregelt. Der Beschuldigte muss außerdem dringend tatverdächtig sein. Der Haftrichter prüft, ob die Untersuchungshaft angemessen und erforderlich ist. Der Beschuldigte wird spätestens einen Tag nach der Festnahme vorgeführt.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Wer befürchtet, einen Haftbefehl zu erhalten, sollte sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Es droht nicht nur der sofortige Freiheitsentzug, sondern auch ein Strafverfahren, in dem eine optimale Verteidigung entscheidend ist.

Auf uns können Sie zählen. Unsere erfahrenen Anwälten für Strafrecht stehen Ihnen im Untersuchungshaftverfahren zur Seite und verteidigen Sie im anschließenden Strafverfahren vor Gericht. Kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Strafverteidigung in der Untersuchungshaft

Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht einschalten?

Wer einen Haftbefehl befürchtet oder bereits erhalten hat, sollte sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Untersuchungshaft vorliegen. Ist die Untersuchungshaft nicht rechtmäßig, setzt der Verteidiger alles daran, eine Aufhebung der Untersuchungshaft zu erwirken.

Möglicherweise kommen auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine Inhaftierung in Betracht. Das Ziel der Untersuchungshaft kann oft auch durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise Meldeauflagen oder die Zahlung einer Kautionssumme, erreicht werden. Wenn solche Maßnahmen in Betracht kommen, kann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden.

Ist die angeordnete Untersuchungshaft rechtmäßig, ist und bleibt der Strafverteidiger weiterhin der wichtigste Kontakt eines Beschuldigten. Nur so kann eine effektive Verteidigungsstrategie für den bevorstehenden Strafprozess entwickelt werden.

Gut zu wissen: Ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht auf rechtliche Unterstützung. Da es sich bei dem sich anschließenden Strafverfahren meist um einen Fall der Pflichtverteidigung nach § 140 StPO handelt, ist eine Verteidigung durch einen Anwalt ohnehin zwingend.

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Haftbefehl erhalten – was nun?

Die Strafprozessordnung bietet zwei Möglichkeiten, gegen einen Haftbefehl vorzugehen: die mündliche Haftprüfung gemäß § 117 StPO und die Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO.

Bei der Haftprüfung verschafft sich der Haftrichter einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten und seinen Lebensumständen, wie familiäre Verhältnisse, berufliche Situation und Gesundheitszustand. Der Haftbefehl kann aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden, wenn die Untersuchungshaft nicht erforderlich ist. Der Beschuldigte wird dann aus der Untersuchungshaft entlassen.

Bei der Haftbeschwerde findet keine mündliche Verhandlung statt. Das Gericht überprüft seine Anordnung des Haftbefehls. Bleibt es von der Notwendigkeit der Untersuchungshaft überzeugt, wird die Entscheidung dem Beschwerdegericht vorgelegt. Dieses entscheidet, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten oder aufgehoben wird.

Die sorgfältige Auswahl der Rechtsbehelfe ist entscheidend, um das bestmögliche Ergebnis für den Beschuldigten zu erzielen. Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Wichtigste in aller Kürze

Fragen, Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Die Untersuchungshaft stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Denn die Schuld der festgehaltenen Person steht noch nicht fest. Daher darf die Untersuchungshaft keine vorgezogene Strafe darstellen. Die Polizei darf eine beschuldigte Person nicht ewig festhalten.

Die Untersuchungshaft ist zeitlich beschränkt und ihre Dauer im Gesetz festgehalten. Sie darf grundsätzlich nicht länger als 6 Monate dauern (§ 121 Absatz 1 der Strafprozessordnung). Sobald der Haftgrund entfällt, muss die inhaftierte Person sofort freigelassen werden.

Gut zu wissen: Wie lange eine Untersuchungshaft dauern darf, ist vom Einzelfall abhängig. Zum Beispiel darf sie auf bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Dies kommt allerdings eher selten vor.

Eine Untersuchungshaft darf nur so lange andauern, wie ihre rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, höchstens allerdings 6 Monate. In Ausnahmefällen darf eine U-Haft allerdings auch länger als 6 Monate aufrechterhalten werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Ermittlungen in dem konkreten Fall als besonders schwierig und umfangreich erweisen.

Da sich die Beweislage ständig ändern kann, muss während der Untersuchungshaft regelmäßig überprüft werden, ob die Unterbringung des Beschuldigten in Untersuchungshaft überhaupt (noch) erforderlich ist. Ist das nicht der Fall, ist der Beschuldigte umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Gerne übernehmen wir das für Sie und prüfen nach, ob die angeordnete Untersuchungshaft möglicherweise zu Unrecht beibehalten wurde. Kommen Sie jederzeit über unser Formular auf uns zu.

Ja, auch Gefangene in Untersuchungshaft haben das Recht, Besuch zu empfangen. Der Besucher muss vorher bei Gericht eine Besuchserlaubnis – den sogenannten Sprechschein – einholen. Das Gericht kann die Erlaubnis verweigern, wenn durch den Besuch die Ermittlungen gefährdet werden könnten. Während des Besuchs gelten bestimmte Regeln: Es ist verboten, etwas mitzubringen, und es darf nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden. Bei Fremdsprachen muss ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Gespräch auch dann nicht auf die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat fällt.

Ja, Inhaftierte in Untersuchungshaft sollen einzeln untergebracht werden, um den Kontakt zu anderen Inhaftierten zu vermeiden und die Privatsphäre des Beschuldigten zu schützen. Da viele Justizvollzugsanstalten überbelegt sind, ist eine Einzelunterbringung nicht immer möglich. Wer einzeln untergebracht wurde, aber gemeinschaftlich untergebracht sein möchte, kann einen Antrag auf Gemeinschaftsunterbringung stellen. Eine solche gemeinschaftliche Unterbringung kann auch durch einen Arzt angeordnet werden, wenn es für die körperliche und seelische Gesundheit des Beschuldigten notwendig ist.

Gerne setzen sich unsere erfahrenen Strafverteidiger für Ihre Rechte ein. Kommen Sie jederzeit per Formular auf uns zu. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.

Ja, wurde ein Beschuldigter zu Unrecht inhaftiert, trifft den Staat eine Entschädigungspflicht. Betroffene können für jeden Tag, den sie unschuldig in Untersuchungshaft verbracht haben, 75 € als Entschädigung verlangen. Neben dieser Entschädigung kann im Einzelfall möglicherweise Schadensersatz für entstandene Vermögensschäden verlangt werden.

Oftmals müssen sich inhaftierte Personen allerdings noch die durch die Unterbringung in Haft ersparten Kosten für Unterkunft und Verpflegung anrechnen lassen. Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Anliegen. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.

Um eine Untersuchungshaft zu vermeiden, ist es wichtig, sofort einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren, sobald Sie von einer möglichen Strafverfolgung erfahren. Ihr Anwalt kann frühzeitig intervenieren und Maßnahmen vorschlagen, die die Untersuchungshaft überflüssig machen. Dazu gehören unter anderem das Stellen von Anträgen auf weniger einschneidende Maßnahmen wie Meldeauflagen, Kautionszahlungen oder die Hinterlegung eines Reisepasses. Ein Anwalt kann auch präventiv mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren, um die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft zu verhindern. Schnelles Handeln und professionelle Beratung sind hierbei entscheidend.

Auch in Untersuchungshaft haben Sie bestimmte Rechte, die unbedingt gewahrt werden müssen. Dazu gehören das Recht auf rechtlichen Beistand, das Recht auf Besuch (nach Genehmigung durch das Gericht), das Recht auf medizinische Versorgung und das Recht auf angemessene Unterbringung. Sie dürfen sich schriftlich mit Ihrem Anwalt austauschen, ohne dass diese Korrespondenz von den Behörden gelesen wird. Zudem haben Sie das Recht, regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert zu werden. Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, diese Rechte durchzusetzen und Missstände zu melden.

Ja, Sie können gegen die Bedingungen in der Untersuchungshaft vorgehen, wenn diese menschenunwürdig oder rechtswidrig sind. Dazu sollten Sie sich sofort an Ihren Anwalt für Strafrecht wenden, der Ihnen helfen kann, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Dies kann beispielsweise die Einreichung von Beschwerden bei den zuständigen Behörden oder Gerichten umfassen. Ihr Anwalt kann auch Anträge auf Verbesserung der Haftbedingungen stellen oder, falls notwendig, eine Verlegung in eine andere Haftanstalt beantragen. Es ist wichtig, jegliche Missstände sofort zu dokumentieren und rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu schützen.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

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