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Arbeitnehmer werden durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen besonders geschützt.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber die Rechte ihrer Arbeitnehmer verletzen - oft ohne Konsequenzen.
Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte gegen Ihren Arbeitgeber effektiv durchzusetzen.
Herausforderungen im Arbeitsalltag
Die Jobsuche, das Bewerbungsgespräch und der Start in einen neuen Job mit neuen Kollegen sind für viele eine Herausforderung, aber zugleich auch eine berufliche Chance. Doch auch nach dem erfolgreichen Einstieg bleibt der Arbeitsalltag anspruchsvoll, wenn eine Deadline die nächste jagt, zahlreiche wichtige Meetings anstehen – man auf der anderen Seite aber nicht vergessen sollte, eine gesunde Work-Life-Balance zu bewahren.
Der Arbeitsalltag findet seine rechtliche Grundlage im Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit in dem vertraglich vereinbarten Umfang auszuüben, wofür ihm von seinem Arbeitgeber ein festgelegtes Arbeitsentgelt zusteht.
Es läuft nicht immer alles nach Plan.
Doch leider bleiben rechtliche Konflikte auch im Arbeitsleben nicht aus. Rechtliche Streitigkeiten sind oft auf Vertragsinhalte zurückzuführen – sei es bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Konflikten am Arbeitsplatz oder Fragen zu Kündigungen und Abfindungen.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Ihren Arbeitsvertrag. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Damit Sie sich ganz auf Ihren beruflichen Erfolg konzentrieren können.
Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht
Wann sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Wenn man das Gefühl hat, dass die eigenen Rechte als Arbeitnehmer verletzt werden oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber nicht ohne rechtliche Unterstützung gelöst werden kann, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Ein Fachanwalt hilft dabei, die Situation rechtlich zu einzuordnen, klärt Betroffene über ihre Handlungsoptionen auf und unterstützt diese dabei, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Besonders im Falle einer Kündigung ist es wichtig, sich schnellstmöglich rechtliche Unterstützung einzuholen, da für Arbeitnehmer viel auf dem Spiel stehen kann. Der umfassende arbeitsrechtliche Kündigungsschutz ermöglicht es betroffenen Arbeitnehmern zwar, vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Vorab sollten Betroffene allerdings ihr Vorgehen und ihre Handlungsoptionen mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Man sollte auch bedenken, dass das Arbeitsverhältnis durch den Konflikt auch stark belastet werden kann. Mitunter ist die Situation sogar so angespannt, dass es – auf menschlicher Ebene –keinen Sinn macht, weiter an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten, sodass eine außergerichtliche Einigung oder eine alternative Lösung der bessere Weg sein können. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht hilft Betroffenen dabei, die für sie beste Strategie zu entwickeln.
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Überstunden im Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer erhält für seine geleisteten Arbeitsstunden ein festgelegtes Arbeitsentgelt, das im Arbeitsvertrag zusammen mit der zu leistenden Arbeitszeit festgelegt ist. Allerdings leisten viele Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden, insbesondere dann, wenn mehr Arbeit ansteht, die nicht aufgeschoben werden kann.
Es dürfen aber nicht unbegrenzt viele Überstunden geleistet werden. Vielmehr legt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Grenzen fest, um zu verhindern, dass Arbeitgeber die gesetzlich festgelegte Höchstdauer der täglichen Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer umgehen. Wie die geleisteten Überstunden vergütet werden, ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen innerhalb des Arbeitsvertrages. Gängig ist eine finanzielle Entlohnung oder ein Ausgleich mit zusätzlicher Freizeit, die sich der Arbeitnehmer dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann.
Ihr Arbeitgeber weigert sich, Ihnen Ihre geleisteten Überstunden zu vergüten oder haben Sie ein anderes arbeitsrechtliches Anliegen? Unser auf Arbeitsrecht spezialisiertes Team aus erfahrenen Anwälten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Formular und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.
Anspruch auf Urlaub und Erholung
Die Vertragslaufzeit neigt sich dem Ende zu. Trotz einiger Herausforderungen hat sich der Standort als besonders günstig für das Unternehmen erwiesen. Verständlich, dass das Unternehmen gern an dem Mietverhältnis festhalten möchte. Viele Unternehmer stehen dann vor der Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, um einen auslaufenden Gewerberaummietvertrag zu verlängern?
Das richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen. So vereinbaren Vertragsparteien eines Gewerberaummietvertrages neben der Dauer der Vertragslaufzeit häufig auch Verlängerungsoptionen oder behalten sich ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages vor, um auch nach Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit das Gewerberaummietverhältnis aufrechterhalten zu können.
Verlängerungsoption und Optionsrecht sind nicht dasselbe. Eine Verlängerungsklausel im Gewerberaummietvertrag führt zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages zu den alten Konditionen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Im Gegensatz dazu muss ein Optionsrecht aktiv ausgeübt werden, indem die Verlängerung des Vertrages durch die berechtigte Partei ausdrücklich erklärt wird. Bei Ausübung des Optionsrechts ist häufig eine automatische Mieterhöhung oder eine erneute Verhandlung über den Mietzins vorgesehen – eine potenzielle Quelle für Konflikte zwischen Mieter und Vermieter.
Um unerwartete, teure Überraschungen zu verhindern, empfiehlt es sich, den Vertrag von einem Anwalt für Gewerbemietrecht prüfen zu lassen. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Ein Arbeitsvertrag kann statt durch eine Kündigung auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. In einem Aufhebungsvertrag wird – im gegenseitigen Einvernehmen – vereinbart, zu welchem Datum der Arbeitsvertrag enden soll. Ein Arbeitsverhältnis kann also schon zum nächsten Arbeitstag beendet werden, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Eine bestimmte Frist muss dabei – anders als im Rahmen einer Kündigung – nicht gewahrt werden. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmer jedoch auch einige Risiken. Denn der gesetzliche Kündigungsschutz greift dann nicht ein.
Auch sind sich viele Arbeitnehmer nicht darüber im Klaren, dass sie mit einer Unterschrift häufig auch auf bestimmte Ansprüche verzichten, z.B. eine ihnen sonst möglicherweise zustehende Abfindung oder auch Probleme mit dem Arbeitslosengeld auftreten können.
Unser Tipp: Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollten Sie dessen Inhalt sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber fühlt sich für Betroffene oft wie ein Schlag ins Gesicht an. Sie fühlen sich überrumpelt und unfair behandelt, denn sie haben meist viel Zeit und Energie in ihre Arbeit gesteckt.
Um Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten und willkürlichen Kündigungen zu schützen, garantiert das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen umfassenden Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Hiervon profitieren grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in ihrem Betrieb angestellt sind. Ausnahmen können sich in sogenannten Kleinbetrieben ergeben. Darüber hinaus genießen besonders schutzbedürftige Gruppen einen besonderen Kündigungsschutz. Hierzu zählen z.B. Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Der weitreichende Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ermöglicht es Arbeitnehmern, gegen die von ihrem Arbeitgeber erhaltene Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage ist und bleibt die Kündigung gegenstandslos: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
Betroffene Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber unbedingt an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um sich zu ihrer persönlichen Situation beraten zu lassen und gemeinsam das Problem zu lösen.
Das Wichtigste in aller Kürze
- Durch den Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt.
- Durch individuelle Vereinbarungen des Arbeitsvertrages dürfen allerdings keine gesetzlichen Bestimmungen umgangen werden, die einem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber besonderen Schutz einräumen.
- Dazu zählen insbesondere der gesetzliche Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen und der Anspruch auf Urlaub.
- Ein Arbeitsverhältnis kann mit einem Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung beendet werden.
- Bei rechtlichen Fragen oder Problemen rund um Ihr Arbeitsverhältnis sind wir jederzeit für Sie da.
Häufig gestellte Fragen
Nein, einen so differenzierten gesetzlichen Mieterschutz wie im Wohnraummietrecht gibt es im Gewerberaummietrecht nicht. Vielmehr ist der Vertragsinhalt eines Gewerbemietvertrags Verhandlungssache und liegt allein in der Verantwortung der Vertragsparteien. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber Gewerbemieter und -vermieter aufgrund ihrer unternehmerischen Tätigkeit rechtlich auf eine Stufe stellt – keiner ist schutzwürdiger als der andere. Ein besonderer gesetzlicher Schutz ist demnach nicht erforderlich.
Dieser Umstand eröffnet den Parteien einen weitreichenden Gestaltungsspielraum. Ein Gewerberaummietvertrag kann somit flexibel an die Bedürfnisse von Gewerbemieter einerseits und Gewerbevermieter andererseits angepasst werden.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Lohn“ und „Gehalt“ oft als Synonyme verwendet, tatsächlich gibt es aber einen Unterschied. Denn ein Gehalt ist ein monatliches Arbeitsentgelt, das in seiner Höhe bereits festgelegt ist. Also erhält derjenige, der ein Gehalt erhält, immer den gleichen Betrag für seine Arbeitsleistung ausgezahlt. Angestellte erhalten zumeist ein sogenanntes Gehalt.
Arbeiter – also Arbeitnehmer, die hauptsächlich körperliche Arbeit verrichten – bekommen meist einen sogenannten Lohn als Arbeitsentgelt ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Zahlung kann – im Gegensatz zu einem Gehalt – von Monat zu Monat Schwankungen aufweisen, weil ein Arbeiter lediglich für seine tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden bezahlt wird.
Haben Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen? Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach mithilfe unseres Formulars und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen per E-Mail.
Wird das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer durch eine Kündigung beendet – ganz egal, aus welchen Gründen – verfällt ein noch bestehender Urlaubsanspruch nicht einfach. Vielmehr muss der Urlaub, soweit das möglich ist, noch innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden.
Ist das nicht möglich, wird dem Arbeitgeber der noch bestehende Urlaubsanspruch abgegolten. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Eine solche Urlaubsabgeltung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Denn vorrangig sollte der Urlaub auch tatsächlich zur Erholung, d.h. in Form von zusätzlicher freier Zeit, genommen werden. Als Grund für eine Abgeltung kommt beispielsweise ein Personalmangel oder die erforderliche Einarbeitung eines neuen Kollegen in Frage, aufgrund dessen der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft des Arbeitnehmers angewiesen ist.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag „Urlaubsanspruch bei Kündigung“.
Das Gehalt muss immer am Tag der Fälligkeit auf dem Konto verfügbar sein. Bei angestellten Personen ist das in der Regel der letzte Tag des Kalendermonats. Es sind allerdings auch davon abweichende individuelle Regelungen denkbar. Allerdings darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht ewig auf die Folter spannen und mit der Zahlung des Arbeitsentgelts auf sich warten lassen. Im Mindestlohngesetz (MiLoG) wird festgelegt, dass Arbeitgeber den Lohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zahlen müssen.
Je nach Tätigkeit gehen werdende Mütter einige Wochen bevor das Kind zur Welt kommt, in Elternzeit. Das Recht, kurz vor der Geburt nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten zu können, steht allen schwangeren Frauen zu. Doch jede Schwangerschaft verläuft unterschiedlich.
Unter bestimmten Umständen, z.B. bei einer Risikoschwangerschaft, sprechen Ärzte ein individuelles Beschäftigungsverbot aus. Die werdende Mutter wird dann früher – als im gesetzlichen Mutterschutz vorgesehen – von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit wird das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Dabei dient das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate als Richtwert für die Höhe der Lohnfortzahlung. Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft“.
Nein, ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Erhöhung seines Lohns bzw. seines Gehaltes. Ob und wie das Arbeitsentgelt erhöht wird, richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, beispielsweise im Rahmen einer Gehaltsverhandlung.
In Deutschland darf das Arbeitsentgelt, das ein Arbeitnehmer für jede geleistete Stunde erhält, einen bestimmten Stundenlohn nicht unterschreiten. Dabei ist die Rede vom sogenannten Mindestlohn. Eine entsprechende gesetzliche Regelung lässt sich im Mindestlohngesetz finden. In Deutschland erhält ein Arbeitnehmer derzeit mindestens einen Lohn von 12,41 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde (Stand: Juni 2024).
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