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Rechtsberatung zur Studienplatzklage

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Studienplatzklage und der Prüfungsanfechtung und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen rund um das Studium, egal ob es um Finanzierung durch das BAFöG, die Studienplatzklage oder eine Prüfungsanfechtung geht. 

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen rund um das Thema Studium. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten. 

Haben Sie Fragen zur Studienplatzklage oder dem BAFöG? Glauben Sie, dass Sie ungerecht bewertet wurden? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

Warum immer mehr Menschen ihren Studienplatz einklagen

Kurz nach dem Abitur treffen viele junge Menschen nach langem Überlegen ihre Studienwahl. Doch nicht immer läuft alles glatt: Viele Studienbewerber erhalten Absagen von zahlreichen Universitäten in Deutschland.

Für viele bedeutet das, dass sie für ihren Wunschstudiengang entweder mehrere Wartesemester in Kauf nehmen oder etwas anderes studieren müssen. Einige spielen auch mit dem Gedanken, im Ausland zu studieren. Allerdings kann auch das Nachteile mit sich bringen: Studierende sehen sich im Ausland mit einem ganz anderen Hochschulsystem und einer komplett fremden Sprache konfrontiert. Die Folge ist meist Frustration.

Zudem stehen die Berufschancen in Deutschland mit einem im Ausland absolvierten Abschluss teilweise schlechter als bei Bewerbern mit einem deutschen Hochschulabschluss. Die Möglichkeiten sind also begrenzt. Deshalb entscheiden sich immer mehr Hochschulbewerber für eine Studienplatzklage.

Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf einen Studienplatz, soweit sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dieses Recht ist in Form der Berufsfreiheit in unserer Verfassung verankert (Artikel 12 Grundgesetz) und umfasst nicht nur die freie Berufs-, sondern auch die Studienplatzwahl.

Das Problem: Hochschulen haben nicht ausreichend Kapazitäten für alle Bewerber, weshalb sie nach einem bestimmten Ausschlussverfahren handeln müssen (sog. Numerus Clausus). Gleichzeitig sind die Hochschulen als Hoheitsträger des Staates aber dazu verpflichtet, alle ihr zustehenden Kapazitäten auszuschöpfen. Die Grundrechte gelten nämlich als Abwehrrechte für den Bürger gegen den Staat

Die Lösung: Oftmals nutzen Universitäten ihre Kapazitäten nicht zu 100 %, so dass trotz dieser offenen Studienplätze zu wenigen Bewerbern ein Studienplatz angeboten wird. Mit der Studienplatzklage kann überprüft werden, ob die Universität doch noch offene Kapazitäten für weitere Studierende hat. Auf diesem Wege gelangen immer mehr Bewerber zu Studienplätzen, ohne sich eine Vielzahl von Wartesemestern zuzumuten.

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Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Zunächst stellen Sie einen Antrag für einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten (kurz: AKA) bei Ihrer Hochschule. Wird diese abgelehnt, reichen unsere Rechtsanwälte eine Studienplatzklage vor Gericht ein. Sollte die Universität sich auf die Vergabe eines weiteren Studienplatzes bereit erklären, entfällt der Gerichtstermin.

Es kann sich für beide Parteien lohnen, sich auf diese Weise außergerichtlich zu einigen, denn die Kosten für eine außergerichtliche Einigung sind geringer als die Prozesskosten vor Gericht. Außerdem können die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, wozu wir Sie auch gerne beraten.

Bei erfolgreichem Abschluss der Klage erhalten Sie Ihren Studienplatz und können auf diese Weise ohne Wartezeit studieren. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Universitäten weniger Studienplätze vergeben können als sich Studierende eingeklagt haben. In diesem Fall entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe der noch offenen Plätze.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, gegen mehrere Universitäten zu klagen, da sich dadurch die Chancen für einen Studienplatz deutlich erhöhen.

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Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

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Lohnt sich eine Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage variieren je nach Hochschule, Studienfach und NC des Bewerbungsjahrs. Es liegt auf der Hand, dass zum Beispiel die Absagequote bei dem Studiengang „Medizin“ deutlich höher ist als bei anderen Studiengängen.

Der NC wird bei der Medizin wegen der hohen Nachfrage und der Komplexität des Gebietes sehr hoch angesetzt, weshalb nur nur sehr wenige Menschen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies führt dazu, dass immer mehr Bewerber sich einen Studienplatz einklagen, um später ihren Traumberuf ausüben zu können. 

Außerdem kommt es bei der Klage nicht mehr auf die Durchschnittsnote im Abitur, sondern lediglich auf die Kapazitäten der jeweiligen Hochschule an. Die Wahrscheinlichkeit, einen Studienplatz in der Medizin zu ergattern, ist mithilfe einer Studienplatzklage demnach höher.

Gut zu wissen: Wer seine Erfolgschancen erhöhen möchte, kann gleich gegen mehrere Hochschulen klagen.

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Kein Studienplatz für Medizin – Was nun?

Es ist in Deutschland sehr schwierig, eine Zulassung für ein Medizinstudium zu bekommen. Zudem kommt, dass es wesentlich mehr Konkurrierende gibt. Nur die Besten von den Besten haben auf Anhieb eine Chance.

Deshalb nehmen viele Abiturienten, die sich ein Medizinstudium sehnlichst herbeiwünschen, einige Wartesemester auf sich. Sie belegen währenddessen Praktika im Krankenhaus, um doch irgendwann ihren erträumten Berufsweg einschlagen zu können.

Hinzu kommen schlechte Nachrichten: Ab dem Wintersemester 2022/23 soll die Wertung der Wartesemester in den Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmamedizin vollkommen abgeschafft werden. Teilweise werden schon jetzt die Wartesemester bei den Hochschulbewerbungen in den medizinischen Fächern nicht mehr gewertet. Eine große Enttäuschung für Studieninteressierte, die unzählige Wartesemester hinter sich haben oder diese Entscheidung schlichtweg nicht hinnehmen möchten.

Sollten Studenten gegen die neue Wartesemester-Regelung klagen?

Genau das hat ein Bewerber für ein Zahnmedizinstudium getan – mit wenig zufriedenstellendem Ergebnis. Das Oberverwaltungsgericht Lübeck hat in seinem Urteil nämlich festgestellt, dass die Nichteinbeziehung der Wartesemester nicht gegen die Grundrechte von Studienbewerbern verstößt.

Somit ist es Universitäten durchaus erlaubt, auf die Wertung der Wartesemester zu verzichten. Der Zulassungsantrag ist demnach zurecht abgelehnt worden.

Unser Rat: Klagen Sie nicht gegen die neue Wartesemester-Regelung, sondern versuchen Sie es mit einer Studienplatzklage für ein medizinisches Studium. Diese richtet sich nach der Ausschöpfung der jeweiligen Hochschulkapazitäten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten einer Scheidung können sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich hängen sie vom sog. Verfahrenswert ab: Je mehr Streitpunkte bestehen, desto teurer wird die Scheidung. Ist man sich in vielen Punkten einig, wird der Scheidungsprozess demnach erleichtert und somit auch günstiger. Weitere Kostenfaktoren können das Einkommen, das Ehevermögen oder unterhaltsberechtigte Kinder sein.

Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten: Die Gerichtskosten tragen beide Ehepartner gemeinsam, die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand zahlt jede Partei selbst.

Wenn ein Elternteil nicht dazu in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben, ist es sinnvoll, alleiniges Sorgerecht zu beantragen.

Damit ein solcher Antrag vor dem Familiengericht Erfolg hat, müssen bestimmte Gründe vorliegen. Diese können grobe Erziehungsfehler, Misshandlungen, aber auch die Widersetzung gegen das Umgangsrecht des anderen Elternteils sein.

Ob ein solcher Grund in Ihrem Fall vorliegt, ermitteln unsere erfahrenen Familienrechtler:innen gern für Sie. Füllen Sie unser kostenloses Erstberatungsformular aus und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Sind die Eltern eines Kindes unverheiratet, sind Väter im Regelfall nicht sorgeberechtigt. Das Kind verbleibt in einem Trennungsfall grundsätzlich bei der Mutter.

Vätern steht jedoch grundsätzlich ein sog. Umgangsrecht zu. Das heißt, sie dürfen ihr Kind regelmäßig sehen und Zeit mit ihm verbringen.

Allerdings können Väter unter Umständen auch ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht durchsetzen. Dazu beraten wir Sie gern im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Dies richtet sich danach, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts entscheiden die Eltern, im besten Falle mit ihren Kindern gemeinsam, bei wem die Kinder leben sollen. Werden sich die Eltern nicht einig, muss ein Gericht entscheiden. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren.

Die Unterhaltspflicht entfällt, wenn das Kind selbst ausreichend Geld verdient. Außerdem besteht keine Unterhaltspflicht, wenn das zahlende Elternteil selbst nur ein sehr geringes Einkommen hat und daher nicht leistungsfähig ist. Hier hilft dann der Staat aus.

Sie haben weitere Fragen zum Unterhalt? Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von unseren Familienrechtsexpert:innen.

Wieviel Unterhalt Betroffenen zusteht, wird mit der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Höhe der Forderung nach dem Kindesalter und den Einkünften der Eltern.

Wer unterhaltspflichtig ist, hat einen sog. Selbstbehalt, kann also einen Teil seiner Einkünfte in jedem Fall behalten, damit seine Existenzgrundlage geschützt wird.

Eine Adoption ist ein langwieriger Prozess. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss sich zunächst dem Eignungsverfahren der Jugendämter und Vermittlungsstellen unterziehen.

Voraussetzung für eine Adoption ist, dass die zukünftigen Adoptiveltern seit zwei Jahren verheiratet und mindestens 25 Jahre alt sind. Außerdem müssen viele Dokumente (z.B. Einkommensnachweise, polizeiliche Führungszeugnisse, Lebensläufe) eingereicht werden.

Das Jugendamt führt auch Hausbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Unterkunft für ein Kind geeignet ist.

Wer darf in Deutschland eigentlich rechtlich beraten? Das ist im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ausführlich geregelt.

Danach darf Rechtsberatung grundsätzlich nur von Rechtsanwält:innen, Rechtsbeiständen, Steuerberater:innen und Patentanwält:innen durchgeführt werden.

Wer nicht juristisch ausgebildet ist, darf in Deutschland keine Rechtsberatung anbieten (Art. 1 § 8 RBerG). Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro sogar ziemlich teuer werden. 

Es gibt jedoch neben juristischem Fachpersonal auch andere bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit die Erlaubnis haben, rechtliche Beratungen durchzuführen. Hier gelten allerdings strenge Voraussetzungen (wie z.B. eine behördliche Registrierung).

Bei uns werden Sie ausschließlich von zugelassenen  Rechtsanwält:innen beraten, die über jahrelange Erfahrung verfügen und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert sind.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Familienrechts – sei es bei Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Adoptionsverfahren. Schildern Sie uns einfach Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert’s

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1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

Warum Advofleet?

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Anwalt um die Ecke

zeitintensiv und teuer

  • Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
  • Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
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  • Schlechtere Erfolgsaussichten bei fehlender Spezialisierung
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