Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Studienplatzklage?
Übernimmt die Rechtsschutz-versicherung meine Studienplatzklage?
Zuletzt aktualisiert am 16. März 2020
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Sie möchten an einer deutschen Universität oder Hochschule eine bestimmte Fachrichtung studieren, aber haben keinen Studienplatz erhalten? Sie warten nun schon einige Semester und erhalten immer wieder ein Ablehnungsbescheid? In diesem Fall sind Sie nicht allein: Mehrere hunderttausend Menschen erhalten jedes Jahr in Deutschland eine Absage für ihren gewünschten Studienplatz. Was sie dabei nicht wissen: Sie haben ein Recht auf Studium, das sie sogar vor Gericht einklagen können. Deshalb sollten Sie nach diesen zwei Begriffen Ausschau halten: Rechtsschutzversicherung und Studienplatzklage
Immer mehr Studieninteressierte entscheiden sich für eine solche Studienplatzklage, anstatt mehrere Lebensjahre mit bloßem Warten und Hoffen zu verschwenden. Insbesondere Studierende der Medizin verklagen oft mehrere Universitäten oder Hochschulen gleichzeitig – was teuer werden kann. Zurecht stellen sich viele Studieninteressierte deshalb die Frage: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung eine Studienplatzklage? In diesem Artikel gehen wir dieser Frage nach und verraten Ihnen auch, wie Sie eine solche Studienplatzklage in die Wege leiten können.
Was ist eine Studienplatzklage?
Bei einem Studienplatzklageverfahren werden (meist sehr junge) Menschen aktiv und wehren sich gegen die Ablehnung ihrer Hochschulzulassung. Denn eine solche Absage muss man nicht hinnehmen. In Deutschland gehört das Studium (als Ausbildung zu einem bestimmten Beruf) zur Berufsfreiheit. Somit ist die Zulassung zu einer Hochschule sogar durch unsere Grundrechte geschützt. Diesem Thema haben wir übrigens einen ganzen Artikel gewidmet.
Da die meisten Menschen nicht über diesen Umstand informiert sind, nehmen sie mehrere Jahre als Wartezeit in Kauf. Sie bewerben sich von Semester zu Semester um eine Zulassung – viele geben nach ein paar Jahren auf und machen etwas ganz anderes. Der Traum vom Wunschstudium wird abgehakt und man findet sich möglicherweise in einem Beruf wieder, der einem gar nicht zusagt.
Aber gerade bei der Berufswahl ist es sehr wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Denn wer früh anfängt zu studieren, gelangt früher zum Traumberuf und verdient früher Geld. Für viele ist die Entscheidung klar: Lieber in eine Studienplatzklage investieren und sofort mit dem Studium beginnen, anstatt jahrelang zu warten – möglicherweise ohne jemals eine Zulassung zu erhalten.
Rechtsschutzversicherung und Studienplatzklage
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten in einem rechtlichen Verfahren. Eine Studienplatzklage fällt unter das Verwaltungsrecht – und nach diesem Stichwort sollten Sie in Ihrem Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung Ausschau halten. Denn nicht alle Versicherungen decken auch ein Studienplatzklageverfahren ab.
So umfasste eine deutsche Rechtsschutzversicherung in einem aktuellen Fall auch “Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten”. Darunter fällt wohl die Klage gegen eine Universität – könnte man meinen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn häufig findet sich eine Ausschlussklausel wie diese in den kleingedruckten Versicherungsbedingungen: “Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Streitigkeiten über den Zugang zur Hochschule”. Aber was bedeutet das konkret?
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch umfasst der “Zugang zum Hochschulstudium” nicht nur persönlichen Qualifikationen wie etwa die Hochschulreife, sondern auch den Erhalt eines Studienplatzes. Es geht also bei dem Zugang nicht nur um Kriterien, die eine Person erfüllen muss, um überhaupt eine Berechtigung zum Hochschulstudium zu haben. Es geht auch um die Zulassung zu einer Hochschule. Und deshalb schließt eine solche vertragliche Klausel eine Kostenübernahme bei Studienplatzklagen aus.
Hier handelt es sich übrigens um den Fall einer Medizinstudentin, die gegen mehrere Universitäten auf Zulassung geklagt hat (OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.09.2018, 12 U 86/18).
Darüber hinaus sind die Kinder in den Versicherungen ihrer Eltern häufig mitversichert. Das bedeutet, dass sie im Rahmen eines Studiums oder einer anderen Ausbildung auf die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern zurückgreifen können. Es lohnt sich jedoch, vor Klageerhebung einen Blick in den Vertrag der Eltern zu werfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Sie haben Schwierigkeiten herauszufinden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage übernimmt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich über unsere Online-Kontaktformulare, um innerhalb von 24 Stunden eine fachliche Einschätzung von unseren Verwaltungsjurist/innen zu erhalten. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos.
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Rechtsschutzversicherung: Worauf ist zu achten?
Viele Menschen denken erst an eine Rechtsschutzversicherung, wenn sie klagen möchten. Das ist grundsätzlich auch keine schlechte Idee, denn schließlich werden sie in Zukunft sicherlich noch das eine oder andere Klageverfahren durchführen und können dann erneut auf ihren Rechtsschutz zurückgreifen.
Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bedenken Sie bitte Folgendes:
- Sie müssen bei den meisten Versicherunsanbietern mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen. Das bedeutet, dass Sie nicht sofort eine Versicherung abschließen und Ihre Klage einreichen können. Im Idealfall berücksichtigen Sie diese Wartezeit bei der Planung Ihrer Klage, um keine Fristen zu versäumen.
- Viele Versicherungsanbieter begrenzen die Anzahl der Klageverfahren, deren Kosten sie übernehmen. Sie können also nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht erwarten, dass die Kosten all Ihrer Klagen unbegrenzt oft übernommen werden – selbst, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung diese Klagen umfasst.
- Die meisten Versicherungsanbieter legen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fest. Liegen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten über dieser Grenze, werden diese nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt, können Sie sich durch die vielen Vergleichsportale einen Überblick verschaffen. Aber wenn Sie mit Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung in Schwierigkeiten geraten sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an einen Anwalt oder eine Anwältin, die auf diesen Bereich spezialisiert ist. Denn insbesondere bei Klageverfahren geht es um Zeit: Ist die Klagefrist einmal abgelaufen, kann die Klage nur sehr mühsam und nur unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden. Sparen Sie sich diesen Stress und sprechen Sie so früh wie möglich mit einem Verwaltungsjuristen oder einer Verwaltungsjuristin, der oder die eine langjährige Erfahrung mit Studienplatzklagen hat.
Wir beschäftigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die seit Jahren bundesweit erfolgreiche Studienplatzklagen durchführen. Demnach können wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückblicken und bereits im Vorfeld gut einschätzen, ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall Erfolg haben wird.
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