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Recht auf Studium

Zuletzt aktualisiert am 16. März 2020

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Auch wenn hierzulande nicht jeder studiert, ist der Weg vom Abi übers Studium zum Arbeitsplatz doch recht häufig. Der Weg zum Studium selbst ergibt sich über eine Anzahl von Bewerbungen, meist ein paar Ablehnungen und zumindest eine Zusage. Doch nicht immer ist eine Zusage dabei. Vielen Abiturienten bleibt es nicht erspart, dass sie nur Absagen bekommen. Insbesondere, wenn sie sich für ein Fach mit einem hohen Numerus Clausus (NC) bewerben.

Studienfreiheit

Doch nur Absagen? Das steht im Widerspruch zum Grundgesetz, wonach jeder das Recht hat, seinen Beruf frei zu wählen. Dazu gehört auch, sich für ein Studium einzuschreiben, welches auf diesen gewählten Beruf vorbereitet. Ferner gehört hierzu auch die Wahl des Studienorts. Voraussetzung ist jedoch, dass die gewünschte Hochschule genügend Kapazität hat. Der Anspruch eines Studieninteressierten geht nur auf Ausschöpfung der Studienplatzkapazität bis zur Grenze der Belastbarkeit. Hochschulen müssen so viele Studierende aufnehmen, wie es aufgrund ihrer Ausstattung möglich ist.

Wie viel Ausstattung einer Hochschule zur Verfügung steht, ermittelt sie durch eine sogenannte Kapazitätsberechnung. Diese kann jedoch falsch sein und die Hochschule hat weniger Plätze ausgegeben, als eigentlich möglich wären. In einem solchen Fall kann eine Klage Erfolg haben.

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Recht auf Studium

Nicht in jedem Bundesland ist die Bewerbung auf den gewünschten Studiengang eine Voraussetzung für eine Klage. Sie ist jedoch stets dringend zu empfehlen. Denn viele Verwaltungsgerichte werden die Bewerbung auf einen Studienplatz als wichtiges Zeichen dafür, dass sich der Kläger ernstha! um einen Studienplatz bemüht hat.

Nach der Bewerbung erhebt der oder die Studieninteressierte einen Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (AKA). Hochschule unterschiedlich sind. Interessanterweise sind dabei teilweise Fristen bereits abgelaufen, selbst bevor der Ablehnungsbescheid zugegangen ist. Daher können auch hier bereits unsere Vertragsanwälte weiterhelfen.

Sobald der AKA eingereicht wurde, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Der Antrag ist erfolgreich oder er wird abgelehnt. Bedauerlicherweise werden die meisten AKA abgelehnt. Im Anschluss daran folgt die Studienplatzklage. Spätestens an dieser Stelle sollte nur noch mit einem Anwalt, z.B. einem unserer spezialisierten Vertragsanwälte, weitergemacht werden.

Erfolgsquote

Leider gibt es keine offizielle Statistik über Klagen und Erfolgsquoten. Selbst die Kosten variieren von Fall zu Fall und von Bundesland zu Bundesland. Das Anwaltshonorar beträgt meist nicht mehr als 2000 Euro, die Gerichtskosten 200 Euro. Werden mehrere Universitäten verklagt, was zum Beispiel in Medizin fast immer der Fall ist, muss man mit etwa 1500 Euro pro Uni rechnen. Dafür steigen die Chancen auf den Wunschstudienplatz mit der Zahl der verklagten Unis deutlich an. Leider übernimmt die Rechtsschutzversicherung oft nicht die Kosten.

Falls wir Sie bei Ihrer Klage auf einen Studienplatz unterstützen dürfen, melden Sie sich bei unseren Rechtsexperten über unser Formular.

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