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Studienplatz einklagen: So sparen Sie sich jahrelange Wartesemester

Zuletzt aktualisiert am 16. März 2020

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Sie haben von Ihrer Universität ein für Ihr Wunschstudienfach ein Ablehnungsbescheid erhalten und sind deshalb frustriert, weil Sie keine Lust auf Wartesemester haben? Mit dieser unangenehmen Situation sind Sie nicht alleine, denn zweimal im Jahr erhalten Tausende von meist sehr jungen Menschen einen Ablehnungsbescheid von einer deutschen Universität. Ihnen wird mitgeteilt, dass Sie nicht ihr bevorzugtes Studienfach nicht studieren dürfen. Das ist nicht nur demotivierend, sondern auch eine Zeitfrage: Wenn Sie lange genug warten, erhalten Sie vielleicht eines Tages eine Zulassung und können endlich nach Ihren Vorstellungen studieren. Aber lohnen sich Wartesemester wirklich und welche Alternativen gibt es? Und wo bekommt man mehr Infos dazu?

Für viele ist diese lange und ungewisse Wartesemester allerdings keine Option. Und tatsächlich steht Ihnen ein weiter Weg offen: Sie können sich Ihren Studienplatz einklagen! Sicherlich schießen Ihnen jetzt tausend Fragen durch den Kopf: Lohnt sich eine Studienplatzklage? Wie läuft das Ganze ab? Ist das Ausland nicht eine bessere Alternative? Könnte das dann nicht jeder machen? Wie soll ein Platz, der offenbar ja gar nicht besteht, per Klage geschaffen werden? Und was darf das Ganze überhaupt kosten?

Wir erleben sehr oft, wie sich Betroffene aus Unwissenheit für Wartesemester entscheiden – nur um dann letztlich doch nicht Ihr gewünschtes Studium beginnen zu dürfen und etwas ganz anderes zu machen. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Artikel über einen alternativen Weg informieren, der Ihnen jahrelange Wartesemester erspart.

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Die Zulassungsbeschränkung an deutschen Hochschulen

Hinter der Entscheidung, wer zugelassen wird und wer nicht, steht die Stiftung für Hochschulzulassung. Zu Beginn eines jeden Semesters erhalten viele Studieninteressierte von dieser Stiftung eine Zulassungsbescheinigung, andere erhalten wiederum ein Ablehnungsbescheid. Besonders in den zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin, Pharmazie und Jura werden gerne Ablehnungsbescheide verteilt – diese Fächer dürfen aufgrund geringer Kapazitäten nicht alle Menschen auf Anhieb studieren.

Mit einem Numerus Clausus (NC) von 1,0 in ganz Deutschland führt das Medizinstudium das Ranking der zulassungsbeschränkten Studiengänge. Nur die Jugendlichen mit den besten Schulnoten können damit rechnen, sofort einen Studienplatz in der Medizin zugesichert zu bekommen. Umgerechnet kommen auf einen Studienplatz inzwischen fünf Bewerber:innen – jeder Fünfte wird demnach überhaupt zugelassen. Obwohl dieser Umstand bereits eine Extremsituation darstellt, werden immer mehr Studiengänge weiterhin zulassungsbeschränkt: Laut dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) haben die Hälfte aller Bachelorstudiengänge in Deutschland mittlerweile einen NC, an begehrten Studienorten wie Berlin, Köln oder Hamburg betrifft dies sogar 60 % der Studiengänge. Deshalb hangelt sich eine Vielzahl von jungen Menschen nach der Schule von Wartesemester zu Wartesemester, um irgendwann das Studium ihrer Träume aufnehmen zu können.

Das bedeutet konkret: Der Notendurchschnitt im Abitur entscheidet über die Chance auf den gewünschten Studienplatz. Denn der NC errechnet sich dadurch, dass die Anzahl der Studienplatz-Bewerber:innen den verfügbaren Studienplätzen gegenübergestellt wird. Gibt es also mehr Bewerber:innen als verfügbare Plätze, wird (unter anderem) nach dem Notendurchschnitt ausgewählt. Je schlechter also die Note, desto mehr Schwierigkeiten mit dem gewünschten Studium. Aber was kann man dagegen tun?

Ist eine Studienplatzklage zulässig? - Der Rechtsanspruch

Was viele nicht wissen: Unsere Verfassung gesteht jedem Deutschen zu, seinen Beruf frei wählen zu dürfen (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz). Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht und gehört somit zu den wichtigsten Rechten der Deutschen. Und genau deshalb ist die Klage auf einen Studienplatz zulässig. Das Studium ist die Ausbildung zu einem bestimmten Beruf – und oft der einzige Weg dorthin. Wer beispielsweise Arzt werden möchte, dem darf dies nicht ohne Grund verweigert werden. Und zu einer medizinischen Laufbahn gehört ein Medizinstudium zwingend dazu. Demnach erstreckt sich die Berufsfreiheit sogar bis auf das gewünschte Studium und kann somit eingeklagt werden. Dies wird Ihnen auch jeder Anwalt und jede Anwältin bestätigen, denn Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und diese können Bürger:innen immer einklagen – auch schon in der Ausbildung.

Auf der anderen Seite dürfen Hochschulen sehr wohl den Zugang zu bestimmten Studienfächern begrenzen. Erst recht, wenn etwa in Großstädten oder an beliebten Studienorten die Kapazitäten enorm begrenzt sind. Fest steht: Eine Hochschule muss so viele Studierende aufnehmen, wie ausgebildet werden können. Das bedeutet, dass nach oben hin eine Grenze besteht. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass geprüft werden kann, ob die Hochschule nicht doch mehr Plätze hätte anbieten können. Und genau an diesem Punkt setzt die Studienplatzklage an.

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Wenn die Hochschule unzulässigerweise weniger Plätze angeboten hat, kann der Kläger oder die Klägerin einen weiteren Platz erhalten. Denn bei der Studienplatzklage geht es nicht darum, mehr Kapazität zu schaffen als vorhanden sind, sondern die vorhandenen Kapazitäten voll auszuschöpfen. Und dass zum Zeitpunkt der Bewerbung keine weiteren Kapazitäten verfügbar waren, muss die Hochschule selbst beweisen – was ihr sehr häufig nicht gelingt.

Wenn die Hochschule unzulässigerweise weniger Plätze angeboten hat, kann der Kläger oder die Klägerin einen weiteren Platz erhalten. Denn bei der Studienplatzklage geht es nicht darum, mehr Kapazität zu schaffen als vorhanden sind, sondern die vorhandenen Kapazitäten voll auszuschöpfen. Und dass zum Zeitpunkt der Bewerbung keine weiteren Kapazitäten verfügbar waren, muss die Hochschule selbst beweisen – was ihr sehr häufig nicht gelingt.

Aber wie berechnen die Hochschulen ihre Kapazitäten? Das ist eine schwierige Frage, denn nicht immer lassen sich Kapazitäten schnell und einfach vermitteln. Oft ist es selbst für einen Anwalt oder eine Anwältin nicht offensichtlich, wie sich die Studienplatzvergabe zusammensetzt. Wichtig für Kläger:innen ist jedenfalls, dass die Note im Rahmen der Klage kaum noch eine Rolle mehr spielt! Während des Verfahrens geht es zunächst einzig und allein um verfügbare Kapazitäten. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass erfolgreiche Kläger aufgrund seiner Note den Studienplatz letztlich nicht bekommt. Denn wenn mehrere Kläger:innen für dasselbe Studium gegen dieselbe Hochschule (z.B. in Berlin) geklagt haben, werden die verfügbaren Plätze unter allen Klagenden verteilt – und dabei werden wiederum die Noten berücksichtigt. Es kann aber auch ein Losverfahren durchgeführt werden, wo es nicht auf die Note, sondern auf Glück ankommt.

Sie sind unsicher, ob sich eine Studienplatzklage für Sie lohnt? Sie möchten Ihren Studienplatz einklagen, wissen aber nicht so genau, wie Sie dabei vorgehen sollen? Sie möchten erst einmal nur Infos sammeln, um zu wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Unsere Anwält:innen stehen Ihnen jederzeit für eine kostenlose Online-Erstberatung zur Verfügung! Füllen Sie in nur wenigen Minuten unser Frageformular aus, schicken Sie es mit einem Klick bequem von Zuhause ab und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Gerne unterstützen unsere Rechtsexpert:innen Sie auch während des Klageverfahrens.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

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Studienplatz einklagen: Alle wichtigen Fakten über das Verfahren auf einen Blick

Eine der wichtigsten Punkte bei der Studienplatzklage die Fristen der Klage, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Halten Sie diese Fristen unbedingt ein, da Sie sonst die Chance auf einen Studienplatz zu Ihrem Wunschsemester verlieren können! Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen unsere Vertragsanwält:innen, wieviel Zeit Ihnen für die Klage noch bleibt oder ob sich die Klage bereits nicht mehr lohnt. Deshalb sollten Sie sich nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids schnellstmöglich mit einem Anwalt oder einer Anwältin in Verbindung setzen, wenn Sie Ihren Studienplatz einklagen möchten. Zwar können seriöse Jurist:innen nie einen Erfolg vor Gericht garantieren – aber unsere Vertragsanwält:innen können beispielsweise auf eine jahrelange Erfahrung bei der Studienplatzklage zurückblicken und die Erfolgschancen von solchen Klage ziemlich gut einschätzen. Eine bundesweite Statistik über den Erfolg einer Studienplatzklage fehlt allerdings bislang.

Das Verfahren der Klage dauert meist zwischen 2 und 10 Monaten – nicht selten steht am Ende ein Vergleich. Ob Ihre Studienplatzklage Erfolg haben wird, hängt auch von Faktoren ab, die im Vorfeld nicht eingeschätzt werden können. Zum Beispiel kann es durchaus vorkommen, dass sich sehr viele Menschen für eine Klage in Ihrem Studiengang entscheiden – und es somit zu mehr erfolgreichen Kläger:innen kommt als Plätze verfügbar sind. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern wie der Medizin sind die Chancen geringer als bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern wie zum Beispiel BWL. Zudem werden die Klagen dort schwieriger, wo sie kürzlich noch erfolgreich waren – denn wer einmal mitbekommt, dass jemand im Bekanntenkreis seinen Studienplatz doch noch erhalten hat, weil er geklagt hat, wird diese Erfolgsgeschichte weiter verbreiten und somit mehr Menschen dazu animieren, dasselbe zu tun. Fazit: Je mehr Menschen Ihr Recht auf einen Studienplatz einklagen, desto schwieriger wird es, nach einer erfolgreichen Klage einen Studienplatz zugesichert zu bekommen.

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Unser Tipp: Versuchen Sie es mit einer Klage, denn ob sich die Studienplatzklage gelohnt hat, weiß man meist erst hinterher! Mit unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick gehen Sie kein Risiko ein, denn fast immer kann etwas zu den Chancen der Studienplatzklage gesagt werden. Machen Sie sich keine Sorgen darüber, dass Sie den Studienplatz nur durch eine Klage erhalten haben und nun auf „Kriegsfuß“ mit der Hochschule stehen: An der Hochschule weiß niemand, wer seinen Platz auf regulärem Weg erhalten und wer ihn eingeklagt hat. Und das ist auch gut so – denn das Recht auf eine freie Berufswahl steht jedem von uns zu. Beauftragen Sie unsere Vertragsanwält:innen mit einer Online-Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer rechtlichen Einschätzung innerhalb von 24 Stunden. Das dazugehörige Formular finden Sie hier. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie auch in diesem Artikel.

Nun zu den Kosten: Die Kosten einer Klage hängen davon ab, wieviele Hochschulen verklagt werden sollen – schließlich haben Sie es möglicherweise an vielen Universitäten versucht und überall einen Ablehnungsbescheid erhalten. In diesem Fall klagen Sie alle Universitäten an, wofür durchaus 500 Euro bis 1.000 Euro an Kosten eingeplant werden sollten. Wieviel Euro es tatsächlich werden, können Sie in einem rechtlichen Erstgespräch konkret erfahren. Achtung: Rechtsschutzversicherungen decken die Studienplatzklage in den allermeisten Fällen nicht ab – was bedeutet, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Zur Sicherheit holen Sie entsprechende Infos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein oder beauftragen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit dieser Aufgabe. Wir haben in vielen Fällen selbst miterlebt, dass sich der Einsatz und die Kosten lohnen, denn durch eine erfolgreiche Klage können Menschen früher beginnen zu studieren, steigen früher in den Beruf ein und verdienen somit auch wesentlich früher Geld. Diese Kosten sind also eine Investition in die eigene Ausbildung und somit in die eigene Zukunft. Die paar Euro spielen im späteren Berufsleben oft keine Rolle mehr – dann geht es nur noch um Jobs, für die Sie bezahlt werden.

Die Alternative: Wartesemester, die sich teilweise über viele Jahre erstrecken! Der Weg zum Studium ohne Klage ist ungewiss und kann sehr viel Lebenszeit kosten. Das ist eine große zeitliche Investition, wenn es um die eigene berufliche Karriere geht. Wenn Sie weder klagen noch warten möchten, bleibt Ihnen nur der Gang zu einer Universität im Ausland. Hier studieren Sie womöglich in einer anderen Sprache und müssen mit teils höheren Bildungskosten rechnen, als wir es in Deutschland gewohnt sind. Gleichzeitig können die qualitativen Maßstäbe deutlich unter dem liegen, was an deutschen Hochschulen angeboten wird.

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