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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen im Migrationsrecht

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So einfach funktioniert's

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Sie haben rechtliche Schwierigkeiten?

Wir erstberaten Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Formular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die rechtliche Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

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LÖSUNG

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die vollständige Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Online-Shop – alles bequem von zuhause aus.

Rechtsberatung im Migrationsrecht

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Migrationsrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen des Migrationsrechts, egal ob es um die Familienzusammenführung, das Aufenthaltsrecht, die Niederlassung, das Visum oder Asylrecht geht.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Migrationsrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel? Wurde Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt und wollen Sie jetzt wissen, was Sie tun können? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Wer hat Anspruch auf Asyl?

Asyl stammt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Zufluchtsort“. Bei dem Recht auf Asyl geht es darum, dass der Staat einem hilfesuchenden Menschen in einem fremden Land oder auf dem eigenen Staatsgebiet Schutz gewährt.

Ein Asylrecht hat in Deutschland grundsätzlich jede Person, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung verfolgt wird. Wer wegen eines Krieges aus dem Herkunftsland flüchten muss, hat ebenfalls grundsätzlich ein Recht auf Asyl.

Das sagt unsere Kundschaft über uns

Was bedeutet "Aussetzung der Abschiebung" bzw. "Duldung"?

Bei einer Abschiebung müssen immer die individuellen Umstände geprüft und berücksichtigt werden. So ist eine Abschiebung in der Regel ausgeschlossen, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt oder gefoltert werden könnte – also eine konkrete Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder Freiheit besteht.

Deshalb sind etwa Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien aufgrund der instabilen politischen Situation teilweise gestoppt worden. Aber auch persönliche Gründe (wie schwere Krankheiten oder das Fehlen von Reisedokumenten) können eine Abschiebung zumindest zeitweise ausschließen. In diesen Fällen, in denen eine Abschiebung nicht möglich ist, wird die Abschiebung ausgesetzt. Man spricht dann von einer sog. Duldung.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

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Was ist der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung?

Wenn eine Behörde anordnet, dass ein ausländischer Staatsbürger Staatsgebiet verlassen soll, spricht man von einer Ausweisung. Die Ausweisung wird angeordnet, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Bei der Ausweisung wird das (möglicherweise bestehende) Aufenthaltsrecht entzogen. Gleichzeitig wird ein Wiedereinreiseverbot verhängt. Dadurch wird eine Ausreisepflicht begründet.

Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Vollzugsmaßnahme. Die ausreisepflichtige Person wird von den Behörden zwangsweise aus dem Land gebracht. Zur Abschiebung kommt es erst dann, wenn die ausreisepflichtige Person das Land nicht freiwillig verlässt.

Unser Versprechen

Wie kann man eine Abschiebung verhindern?

Legen Sie gegen den asylverwehrenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rechtsmittel ein, bevor es zur Abschiebung kommt. Auf diese Weise kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angestrengt werden. Hier ist schnelles Handeln geboten, denn meist ist das Recht auf einen Widerspruch an feste Fristen gebunden.

Hierbei können Sie unsere Asylrechtsexperten bestens unterstützen, da diese im Umgang mit den Behörden sehr erfahren sind. Mit einem professionellen Rechtsbeistand haben Sie im Abschiebungsverfahren die besten Chancen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Rechtsmittel, die Sie eingelegt haben, hatten keinen Erfolg? Es wurde eine Frist zur Ausreise festgesetzt? In diesem Fall prüfen wir gerne für Sie, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, die eine Abschiebung zumindest zeitweise verhindern. Dazu zählen unter anderem Passlosigkeit, eine bevorstehende Heirat, fehlende Reisefähigkeit oder aus dem Herkunftsland drohende Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit der ausreisepflichtigen Person. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Familienzusammenführung: Was ist zu beachten?

Die Familie wird in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt (in Artikel 6 Grundgesetz). Von diesem besonderen Schutz sollen auch einwandernde Personen profitieren können. Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen die Familie einer eingewanderten Person nachgezogen werden.

Grundsätzlich ist von dem Familiennachzug nur die Kernfamilie (also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) betroffen. Weitere Voraussetzungen sind, dass ein gesicherter Aufenthaltsstatus besteht, Deutschkenntnisse vorhanden sind und der Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen gesichert ist.

Wie hoch das Einkommen sein muss, lässt sich allerdings pauschal nicht beantworten, denn bei Geflüchteten können die Regelungen unter Umständen erleichtert werden, um ihrer besonderen Situation gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen

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Asyl muss bei dem jeweiligen Staat beantragt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür zuständig. Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, wird in einem zweiten Schritt geprüft, welcher europäische Mitgliedsstaat zuständig ist (sog. Dublin-Prüfung).

Dann wird die asylsuchende Person zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dies ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren, denn bei diesem Termin erfährt die Behörde mehr über die asylsuchende Person und ihre Fluchtgründe. Durch ihre Erzählung durchleben viele Asylsuchende ihre schmerzhaften Erlebnisse erneut, was die Situation zu einer großen emotionalen Belastung macht.

Diese Maßnahme ist jedoch notwendig, um einen vollumfassenden Eindruck von der Situation zu erhalten und letztlich eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, ist es empfehlenswert, Beweismittel wie Fotos oder Schriftstücke vorzulegen, soweit diese noch vorhanden sind. Im Anschluss an das persönliche Gespräch und nach Prüfung der Unterlagen wird das Bundesamt über den Asylantrag entscheiden.

Sie haben eine Einladung zu einem Asylgespräch erhalten? Zu diesem Termin können Sie von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin begleitet werden. Gerne unterstützen unsere Rechtexperten Sie bei Ihrem Asylantrag und bereiten Sie im Vorfeld auf den Termin vor. Sie erreichen uns über dieses Formular.

Asyl muss bei dem jeweiligen Staat beantragt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür zuständig. Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, wird in einem zweiten Schritt geprüft, welcher europäische Mitgliedsstaat zuständig ist (sog. Dublin-Prüfung).

Dann wird die asylsuchende Person zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dies ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren, denn bei diesem Termin erfährt die Behörde mehr über die asylsuchende Person und ihre Fluchtgründe. Durch ihre Erzählung durchleben viele Asylsuchende ihre schmerzhaften Erlebnisse erneut, was die Situation zu einer großen emotionalen Belastung macht.

Diese Maßnahme ist jedoch notwendig, um einen vollumfassenden Eindruck von der Situation zu erhalten und letztlich eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, ist es empfehlenswert, Beweismittel wie Fotos oder Schriftstücke vorzulegen, soweit diese noch vorhanden sind. Im Anschluss an das persönliche Gespräch und nach Prüfung der Unterlagen wird das Bundesamt über den Asylantrag entscheiden.

Sie haben eine Einladung zu einem Asylgespräch erhalten? Zu diesem Termin können Sie von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin begleitet werden. Gerne unterstützen unsere Rechtexperten Sie bei Ihrem Asylantrag und bereiten Sie im Vorfeld auf den Termin vor. Sie erreichen uns über dieses Formular.

Wenn eine Person abgeschoben wird, bedeutet dies, dass diese Person gegen ihren Willen in ihr Heimatland gebracht wird. Es handelt sich also um die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern.

Eine solche Ausreisepflicht kann gegenüber Ausländern verhängt werden, wenn sie durch ihren Aufenthalt  die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik missachten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Menschen wiederholt straffällig werden oder besonders schwere Straftaten begehen.

Wird Asylbewerbern und Flüchtlingen kein Asyl gewährt, legt die Behörde eine Frist zur freiwilligen Ausreise fest. Diese beträgt meist wenige Wochen. Im gleichen Zuge wird der betroffenen Person die Abschiebung für den Fall angedroht, dass sie nicht freiwillig ausreist. Wenn die Frist abläuft, ohne dass die ausreisepflichtige Person in ihr Heimatland zurückgekehrt ist, wird sie von der Polizei (notfalls unter Zwang und Gewalt) abgeschoben.

Gut zu wissen: Die Kosten einer Abschiebung hat grundsätzlich die ausreisepflichtige Person selbst zu tragen, sofern die Maßnahme rechtmäßig war (§ 66 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes).

Sie müssen ausreisen und befürchten, dass die behördliche Entscheidung fehlerhaft ist? Gerne informieren wir Sie im Rahmen unseres kostenlosen Ersteinschätzungsservices über die Rechtslage und unterstützen Sie auch im weiteren Verlauf Ihres Asylverfahrens. Kommen Sie jederzeit auf uns zu und erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen innerhalb von 24 Stunden.

Die Bearbeitung des Antrags auf Familienzusammenführung kann bis zu 3 Monate dauern. Wenn der Antrag positiv entschieden wird, kann ein Visum ausgestellt werden. 

Generell ist bei Familienzusammenführungen auch danach zu unterscheiden, ob sich die Familienmitglieder in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union aufhalten oder aber in einem Drittstaat befinden. Unter welchen Voraussetzungen die Familie nachgezogen werden kann, ist also immer von Umständen des Einzelfalles abhängig.

Sie haben offene Fragen? Unsere Experten für Migrationsrecht können Sie bei all Ihren Fragen rund um Asyl, Familienzusammenführung und Ausweisung bestens unterstützen. Lassen Sie sich jetzt kostenlos von uns beraten, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen. So erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

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