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Rechtsberatung im Migrationsrecht
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Migrationsrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen des Migrationsrechts, egal ob es um die Familienzusammenführung, das Aufenthaltsrecht, die Niederlassung, das Visum oder Asylrecht geht.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Migrationsrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel? Wurde Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt und wollen Sie jetzt wissen, was Sie tun können? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wer hat Anspruch auf Asyl?
Asyl stammt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Zufluchtsort“. Bei dem Recht auf Asyl geht es darum, dass der Staat einem hilfesuchenden Menschen in einem fremden Land oder auf dem eigenen Staatsgebiet Schutz gewährt.
Ein Asylrecht hat in Deutschland grundsätzlich jede Person, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung verfolgt wird. Wer wegen eines Krieges aus dem Herkunftsland flüchten muss, hat ebenfalls grundsätzlich ein Recht auf Asyl.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen im Migrationsrecht. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.
Was bedeutet „Aussetzung der Abschiebung“ bzw. „Duldung“?
Bei einer Abschiebung müssen immer die individuellen Umstände geprüft und berücksichtigt werden. So ist eine Abschiebung in der Regel ausgeschlossen, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt oder gefoltert werden könnte – also eine konkrete Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder Freiheit besteht.
Deshalb sind etwa Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien aufgrund der instabilen politischen Situation teilweise gestoppt worden. Aber auch persönliche Gründe (wie schwere Krankheiten oder das Fehlen von Reisedokumenten) können eine Abschiebung zumindest zeitweise ausschließen. In diesen Fällen, in denen eine Abschiebung nicht möglich ist, wird die Abschiebung ausgesetzt. Man spricht dann von einer sog. Duldung.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung?
Wenn eine Behörde anordnet, dass ein ausländischer Staatsbürger Staatsgebiet verlassen soll, spricht man von einer Ausweisung. Die Ausweisung wird angeordnet, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Bei der Ausweisung wird das (möglicherweise bestehende) Aufenthaltsrecht entzogen. Gleichzeitig wird ein Wiedereinreiseverbot verhängt. Dadurch wird eine Ausreisepflicht begründet.
Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Vollzugsmaßnahme. Die ausreisepflichtige Person wird von den Behörden zwangsweise aus dem Land gebracht. Zur Abschiebung kommt es erst dann, wenn die ausreisepflichtige Person das Land nicht freiwillig verlässt.
Wie kann man eine Abschiebung verhindern?
Legen Sie gegen den asylverwehrenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rechtsmittel ein, bevor es zur Abschiebung kommt. Auf diese Weise kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angestrengt werden. Hier ist schnelles Handeln geboten, denn meist ist das Recht auf einen Widerspruch an feste Fristen gebunden.
Hierbei können Sie unsere Asylrechtsexperten bestens unterstützen, da diese im Umgang mit den Behörden sehr erfahren sind. Mit einem professionellen Rechtsbeistand haben Sie im Abschiebungsverfahren die besten Chancen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Die Rechtsmittel, die Sie eingelegt haben, hatten keinen Erfolg? Es wurde eine Frist zur Ausreise festgesetzt? In diesem Fall prüfen wir gerne für Sie, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, die eine Abschiebung zumindest zeitweise verhindern.

Dazu zählen unter anderem Passlosigkeit, eine bevorstehende Heirat, fehlende Reisefähigkeit oder aus dem Herkunftsland drohende Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit der ausreisepflichtigen Person. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen.
Familienzusammenführung: Was ist zu beachten?
Die Familie wird in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt (in Artikel 6 Grundgesetz). Von diesem besonderen Schutz sollen auch einwandernde Personen profitieren können. Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen die Familie einer eingewanderten Person nachgezogen werden.
Grundsätzlich ist von dem Familiennachzug nur die Kernfamilie (also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) betroffen. Weitere Voraussetzungen sind, dass ein gesicherter Aufenthaltsstatus besteht, Deutschkenntnisse vorhanden sind und der Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen gesichert ist.
Wie hoch das Einkommen sein muss, lässt sich allerdings pauschal nicht beantworten, denn bei Geflüchteten können die Regelungen unter Umständen erleichtert werden, um ihrer besonderen Situation gerecht zu werden.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte für Migrationsrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Migrationsrechts – sei es bei rechtlichen Fragen zu Einreise und Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung oder dem Asylverfahren. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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