Einfach. Besser. Beraten.

Ihr Anliegen im
Migrationsrecht - bequem von Zuhause gelöst

shutterstock 1789000103 02 - Advofleet Rechtsanwalt24
shutterstock 1789000103 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Rechtsberatung im Migrationsrecht

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Migrationsrechts und haben gemeinsam schon tausende von Verfahren begleitet. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeglichen Bereichen des Migrationsrechts, egal ob es um die Familienzusammenführung, das Aufenthaltsrecht, die Niederlassung, das Visum oder Asylrecht geht.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen und Anliegen aus dem Migrationsrecht. Sollte Ihre Frage offen bleiben, lassen Sie sich gern von uns beraten. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel? Wurde Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt und wollen Sie jetzt wissen, was Sie tun können? Wir unterstützen Sie – sei es durch eine Rechtsberatung, im außergerichtlichen Verfahren oder vor Gericht. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie bereits innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

shutterstock 1887878623 01 3 - Advofleet Rechtsanwalt24

Wer hat Anspruch auf Asyl?

Asyl stammt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Zufluchtsort“. Bei dem Recht auf Asyl geht es darum, dass der Staat einem hilfesuchenden Menschen in einem fremden Land oder auf dem eigenen Staatsgebiet Schutz gewährt.

Ein Asylrecht hat in Deutschland grundsätzlich jede Person, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung verfolgt wird. Wer wegen eines Krieges aus dem Herkunftsland flüchten muss, hat ebenfalls grundsätzlich ein Recht auf Asyl.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen im Migrationsrecht. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.

Was bedeutet "Aussetzung der Abschiebung" bzw. "Duldung"?

Bei einer Abschiebung müssen immer die individuellen Umstände geprüft und berücksichtigt werden. So ist eine Abschiebung in der Regel ausgeschlossen, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt oder gefoltert werden könnte – also eine konkrete Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder Freiheit besteht.

Deshalb sind etwa Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien aufgrund der instabilen politischen Situation teilweise gestoppt worden. Aber auch persönliche Gründe (wie schwere Krankheiten oder das Fehlen von Reisedokumenten) können eine Abschiebung zumindest zeitweise ausschließen. In diesen Fällen, in denen eine Abschiebung nicht möglich ist, wird die Abschiebung ausgesetzt. Man spricht dann von einer sog. Duldung.

shutterstock 1717999585 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Was ist der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung?

Wenn eine Behörde anordnet, dass ein ausländischer Staatsbürger Staatsgebiet verlassen soll, spricht man von einer Ausweisung. Die Ausweisung wird angeordnet, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass die betroffene Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Bei der Ausweisung wird das (möglicherweise bestehende) Aufenthaltsrecht entzogen. Gleichzeitig wird ein Wiedereinreiseverbot verhängt. Dadurch wird eine Ausreisepflicht begründet.

Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Vollzugsmaßnahme. Die ausreisepflichtige Person wird von den Behörden zwangsweise aus dem Land gebracht. Zur Abschiebung kommt es erst dann, wenn die ausreisepflichtige Person das Land nicht freiwillig verlässt.

Wie kann man eine Abschiebung verhindern?

Legen Sie gegen den asylverwehrenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rechtsmittel ein, bevor es zur Abschiebung kommt. Auf diese Weise kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angestrengt werden. Hier ist schnelles Handeln geboten, denn meist ist das Recht auf einen Widerspruch an feste Fristen gebunden.

Hierbei können Sie unsere Asylrechtsexperten bestens unterstützen, da diese im Umgang mit den Behörden sehr erfahren sind. Mit einem professionellen Rechtsbeistand haben Sie im Abschiebungsverfahren die besten Chancen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Rechtsmittel, die Sie eingelegt haben, hatten keinen Erfolg? Es wurde eine Frist zur Ausreise festgesetzt? In diesem Fall prüfen wir gerne für Sie, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, die eine Abschiebung zumindest zeitweise verhindern.

shutterstock 1887878623 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Dazu zählen unter anderem Passlosigkeit, eine bevorstehende Heirat, fehlende Reisefähigkeit oder aus dem Herkunftsland drohende Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit der ausreisepflichtigen Person. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen.

Familienzusammenführung: Was ist zu beachten?

Die Familie wird in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt (in Artikel 6 Grundgesetz). Von diesem besonderen Schutz sollen auch einwandernde Personen profitieren können. Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen die Familie einer eingewanderten Person nachgezogen werden.

Grundsätzlich ist von dem Familiennachzug nur die Kernfamilie (also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) betroffen. Weitere Voraussetzungen sind, dass ein gesicherter Aufenthaltsstatus besteht, Deutschkenntnisse vorhanden sind und der Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen gesichert ist.

Wie hoch das Einkommen sein muss, lässt sich allerdings pauschal nicht beantworten, denn bei Geflüchteten können die Regelungen unter Umständen erleichtert werden, um ihrer besonderen Situation gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Asyl muss bei dem jeweiligen Staat beantragt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür zuständig. Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, wird in einem zweiten Schritt geprüft, welcher europäische Mitgliedsstaat zuständig ist (sog. Dublin-Prüfung).

Dann wird die asylsuchende Person zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dies ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren, denn bei diesem Termin erfährt die Behörde mehr über die asylsuchende Person und ihre Fluchtgründe. Durch ihre Erzählung durchleben viele Asylsuchende ihre schmerzhaften Erlebnisse erneut, was die Situation zu einer großen emotionalen Belastung macht.

Diese Maßnahme ist jedoch notwendig, um einen vollumfassenden Eindruck von der Situation zu erhalten und letztlich eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, ist es empfehlenswert, Beweismittel wie Fotos oder Schriftstücke vorzulegen, soweit diese noch vorhanden sind. Im Anschluss an das persönliche Gespräch und nach Prüfung der Unterlagen wird das Bundesamt über den Asylantrag entscheiden.

Sie haben eine Einladung zu einem Asylgespräch erhalten? Zu diesem Termin können Sie von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin begleitet werden. Gerne unterstützen unsere Rechtexperten Sie bei Ihrem Asylantrag und bereiten Sie im Vorfeld auf den Termin vor. Sie erreichen uns über dieses Formular.

Asyl muss bei dem jeweiligen Staat beantragt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür zuständig. Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, wird in einem zweiten Schritt geprüft, welcher europäische Mitgliedsstaat zuständig ist (sog. Dublin-Prüfung).

Dann wird die asylsuchende Person zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dies ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren, denn bei diesem Termin erfährt die Behörde mehr über die asylsuchende Person und ihre Fluchtgründe. Durch ihre Erzählung durchleben viele Asylsuchende ihre schmerzhaften Erlebnisse erneut, was die Situation zu einer großen emotionalen Belastung macht.

Diese Maßnahme ist jedoch notwendig, um einen vollumfassenden Eindruck von der Situation zu erhalten und letztlich eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, ist es empfehlenswert, Beweismittel wie Fotos oder Schriftstücke vorzulegen, soweit diese noch vorhanden sind. Im Anschluss an das persönliche Gespräch und nach Prüfung der Unterlagen wird das Bundesamt über den Asylantrag entscheiden.

Sie haben eine Einladung zu einem Asylgespräch erhalten? Zu diesem Termin können Sie von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin begleitet werden. Gerne unterstützen unsere Rechtexperten Sie bei Ihrem Asylantrag und bereiten Sie im Vorfeld auf den Termin vor. Sie erreichen uns über dieses Formular.

Wenn eine Person abgeschoben wird, bedeutet dies, dass diese Person gegen ihren Willen in ihr Heimatland gebracht wird. Es handelt sich also um die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern.

Eine solche Ausreisepflicht kann gegenüber Ausländern verhängt werden, wenn sie durch ihren Aufenthalt  die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik missachten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Menschen wiederholt straffällig werden oder besonders schwere Straftaten begehen.

Wird Asylbewerbern und Flüchtlingen kein Asyl gewährt, legt die Behörde eine Frist zur freiwilligen Ausreise fest. Diese beträgt meist wenige Wochen. Im gleichen Zuge wird der betroffenen Person die Abschiebung für den Fall angedroht, dass sie nicht freiwillig ausreist. Wenn die Frist abläuft, ohne dass die ausreisepflichtige Person in ihr Heimatland zurückgekehrt ist, wird sie von der Polizei (notfalls unter Zwang und Gewalt) abgeschoben.

Gut zu wissen: Die Kosten einer Abschiebung hat grundsätzlich die ausreisepflichtige Person selbst zu tragen, sofern die Maßnahme rechtmäßig war (§ 66 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes).

Sie müssen ausreisen und befürchten, dass die behördliche Entscheidung fehlerhaft ist? Gerne informieren wir Sie im Rahmen unseres kostenlosen Ersteinschätzungsservices über die Rechtslage und unterstützen Sie auch im weiteren Verlauf Ihres Asylverfahrens. Kommen Sie jederzeit auf uns zu und erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen innerhalb von 24 Stunden.

Die Bearbeitung des Antrags auf Familienzusammenführung kann bis zu 3 Monate dauern. Wenn der Antrag positiv entschieden wird, kann ein Visum ausgestellt werden. 

Generell ist bei Familienzusammenführungen auch danach zu unterscheiden, ob sich die Familienmitglieder in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union aufhalten oder aber in einem Drittstaat befinden. Unter welchen Voraussetzungen die Familie nachgezogen werden kann, ist also immer von Umständen des Einzelfalles abhängig.

Sie haben offene Fragen? Unsere Experten für Migrationsrecht können Sie bei all Ihren Fragen rund um Asyl, Familienzusammenführung und Ausweisung bestens unterstützen. Lassen Sie sich jetzt kostenlos von uns beraten, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen. So erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Migrationsrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Migrationsrechts – sei es bei rechtlichen Fragen zu Einreise und Aufenthaltstitel, Familienzusammenführung oder dem Asylverfahren. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert's

shutterstock 1775362706 01 cutout - Advofleet Rechtsanwalt24

1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

shutterstock 1902136891 01 cutout - Advofleet Rechtsanwalt24
shutterstock 1833402598 Converted cutout - Advofleet Rechtsanwalt24

3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

Warum Advofleet?

shutterstock 1907228815 Converted cutout - Advofleet Rechtsanwalt24

Selber machen

nervig und erfolglos

shutterstock 1621431976 Converted cutout - Advofleet Rechtsanwalt24
Advofleet R24 white - Advofleet Rechtsanwalt24

schnell, unkompliziert, günstig und bequem von Zuhause aus

shutterstock 1902136891 01 1 cutout - Advofleet Rechtsanwalt24

Anwalt um die Ecke

zeitintensiv und teuer

Das sagt unsere Kundschaft über uns

Aktuelles aus dem Asylrecht

shutterstock 1887878623 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Lebensunterhalt und Familiennachzug

Lebensunterhalt und Familiennachzug Zuletzt aktualisiert am 4. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Eines der wichtigsten Themen bei der Bearbeitung von Familienzusammenführungen ist...

Weiterlesen →
shutterstock 1887878623 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Einreise von Haustieren

Einreise von Haustieren Zuletzt aktualisiert am 4. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Es betrifft nicht nur Zuwanderer, sondern auch Urlauber: Gerade im...

Weiterlesen →
shutterstock 1959831382 - Advofleet Rechtsanwalt24

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Bitte beachten Sie, dass die Beiträge, Urteile, Hinweise, Informationen und Tipps auf dieser Webseite keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es kann jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall einzigartig ist und es oft auf spezifische Details ankommt. Diese Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Zudem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass den hier dargestellten Urteilen und Ansichten im Streitfall gefolgt wird.