shutterstock 1887878623 01 3 - Advofleet Rechtsanwalt24

Lebensunterhalt und Familiennachzug

Zuletzt aktualisiert am 4. Februar 2018

Picture of Marek Schauer

Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Eines der wichtigsten Themen bei der Bearbeitung von Familienzusammenführungen ist die Frage, ob der Lebensunterhalt des neuen Familienmitglieds in Deutschland gesichert ist. Wir haben hier die wesentlichen Informationen und Voraussetzungen zusammengestellt.

shutterstock 1887878623 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Grundsatz

Ganz grundsätzlich wird ein Aufenthaltstitel nur vegeben, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist. Das kann unterschiedlich bewirkt werden. Jedenfalls darf der Ausländer keine öffentlichen Mittel beanspruchen. Hierzu gehören z.B. SGB II-Leistungen, Sozialgeld oder Sozialhilfe. Anders nur, wenn im Aufenthaltsgesetz im Einzelfall eine Sicherung des Lebensunterhalts ausnahmsweise nicht verlangt wird.

Was zunächst einmal banal klingt, hat für den Staat einen hohen Stellenwert. Dieser ist nämlich angewiesen unter allen Umständen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durch Ausländer zu verhindern. Somit ist die (private) Sicherung des Lebensunterhalts von grundlegendem staatlichen Interesse. Seit geraumer Zeit gilt dies nicht mehr nur für Daueraufenthalte, sondern für alle Aufenthaltstitel.

Prognoseentscheidung

Die Fähigkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, muss für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland gelten. Somit müssen die vorgehaltenen Mittel auch eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen. Es bedarf einer positiven Prognose, dass die Mittel ausreichen, um ohne öffentlichen Mittel den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In diesem Zusammenhang kann auch eine rückschauende Betrachtung erfolgen.

Der Lebensunterhalt gilt dann nicht als gesichert, wenn ein Anspruch auf (aufstockende) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Buch) besteht. Unerheblich ist, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Denn der Zweck der Regelung ist es, unbedingt die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu vermeiden. Allein die Möglichkeit, dass Sozialleistungen bezogen werden könnten, reicht also aus, um die Erteilung des Aufenthaltstitels zu verweigern.

Berechnung des Lebensunterhalts

Zur Feststellung der Sicherung des Lebensunterhalts wird ein Vergleich vorgenommen: Verglichen wird der voraussichtliche Unterhaltsbedarf mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln. Diese Berechnung richtet sich nach den Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
  • der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
  • die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
  • die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn

  • Partner länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.
shutterstock 1902136936 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Ausnahmen

Die Inanspruchnahme von Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie BAföG ist möglich, ohne dass dies den Aufenthaltsanspruch gefährdet. Zudem dürfen staatliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Dies umfasst z.B. Leistungen aus der Kranken- oder Rentenversicherung und Arbeitslosengeld I (ALG I).

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24

Sonderregelungen beim Familiennachzug

Zwei Sonderregelungen sind wichtig:

1. Bei der Einkommensberechnung darf der Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht zu Lasten des nachzugswilligen Ausländers von seinem Einkommen abgezogen werden. Denn dieser Freibetrag wird aus beschäftigungspolitischen Gründen gewährt. Er soll Anreize schaffen zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung. Nicht jedoch soll er einen Mangel an Einkünften ausgleichen.

2. Wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft nur in Deutschland verwirklicht werden kann, muss ein Ausländer ausnahmeweise seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Kernfamilie aus Eltern und minderjährigen Kindern. Ist diesen eine Lebensgemeinschft im Ausland nicht zumutbar, kommt dem Interesse der Familie diese Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, besonderes Gewicht zu. Denn die Beziehung zwischen Eltern und (minderjährigen) Kindern unterfällt dem Schutz nach Art. 8 EMRK. Nichtsdestotrotz garantiert diese Vorschrift nicht den Aufenthalt in einem bestimmten Staat.

Fazit

Wie allgemein bei Aufenthaltstiteln, muss auch bei der Familienzusammenführung garantiert werden, dass der eigene Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden kann. Das bedeutet vor allem, dass keine staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Dieser Grundsatz kennt einige Ausnahmen. Familien bestehend aus Eltern und minderhährigen Kindern stehen unter besonderem Schutz.

Noch Fragen? Brauchen Sie die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts für eine erfolgreiche Familienzusammenführung? Dann schildern Sie hier Ihren Fall und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Rechtsberatung.

shutterstock 1717999585 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite aufgeführten Beiträge, Urteile, Hinweise, Auskünfte und Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig verfasst worden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen insbesondere keine individuelle juristische Beratung – denn jeder Fall ist anders und häufig kommt es auf die Details an. Die vorliegenden Inhalte sind unverbindlich und nicht Gegenstand einer anwaltlichen Beratung. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird.