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Was ist eine räuberische Erpressung?
Bei der räuberischen Erpressung handelt es sich um einen Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Sie liegt vor, wenn ein Täter das Opfer durch Androhung oder Anwendung von Gewalt dazu zwingt, sein Handy herzugeben.
Zu den wohl bekanntesten räuberischen Erpressungen in der Geschichte Deutschlands zählt der Fall um den Kaufhaus-Erpresser “Dagobert”, der sich in den Neunziger Jahren unter anderem Berlin abspielte. Dabei ließ der Täter Bomben, meist außerhalb der Geschäftszeiten, in Kaufhäusern detonieren und verlangte unter der Drohung, weitere Bombenanschläge vorzunehmen, hohe Summen von den Kaufhausbetreibern. Es folgte ein filmreifes Katz- und Maus-Spiel zwischen der Polizei und dem Täter, das sich über einen Zeitraum von über zwei Jahren hinwegzog. Letztlich wurde Dagobert geschnappt und zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Raub und räuberische Erpressung - Wo ist der Unterschied?
Auf den ersten Blick lässt sich nicht leicht zwischen dem Raub und der räuberischen Epressung unterscheiden. Denn auch bei einem Raub droht der Täter mit Gewaltanwendung oder wendet tatsächlich Gewalt an, um sich den Besitz an dem gewünschten Gegenstand zu verschaffen. Worin liegt also der Unterschied zwischen einem Raub und einer räuberischen Erpressung?
Die Rechtsprechung unterscheidet nach dem äußeren Erscheinungsbild. Denn bei einem Raub, den die Rechtsprechung als Sonderfall der räuberischen Erpressung versteht, duldet das Opfer die Wegnahme der vom Täter verlangten Sache. Nimmt also der Täter dem Opfer das Handy weg, so handelt es sich um einen Raub, weil nach äußerer Betrachtung die Wegnahme im Vordergrund steht. Zwingt der Täter das Opfer dazu, ihm das Handy zu geben, so handelt es sich um eine räuberische Erpressung, denn das Opfer wird in seiner freie Willensbildung beeinträchtigt.
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“Wie viele Jahre kriegt man für räuberische Erpressung?”
Die Frage nach dem Strafmaß plagt Betroffene am meisten. Welche Freiheitsstrafe zu erwarten ist, richtet sich nach vielen verschiedenen Faktoren und ist immer nach dem Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich sieht das Gesetz jedoch eine Bestrafung gleich einem Räuber vor. Das bedeutet, dass bei der räuberischen Erpressung und beim Raub das gleiche Strafmaß gilt.
Wer eine räuberische Erpressung begangen hat, muss daher grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Eine Geldstrafe ist bei der räuberischen Erpressung nicht vorgesehen.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass eine betroffene Person auch ins Gefängnis gehen muss. Nach § 56 des Strafgesetzbuchs kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass eine Person sich für eine gewisse Zeit in Freiheit bewähren, also beweisen kann, dass sie keine Straftaten mehr begehen wird und sich gebessert hat. Wird der Betroffene jedoch wieder straffällig, wird die Freiheitsstrafe vollstreckt und er muss doch ins Gefängnis. Auch wenn der Täter zum Tatzeitpunkt Jugendlicher (bis 18 Jahre alt) oder Heranwachsender (18 bis 20 Jahre alt) war, gilt ein anderes Strafmaß. Denn in diesem Alter greift das Jugendstrafrecht, das vor allem durch den Erziehungsgedanken geprägt ist.
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Was ist eine schwere räuberische Erpressung?
Eine schwere räuberische Erpressung liegt dann vor, wenn besondere Umstände hinzukommen, die die Strafe verschärfen. Strafschärfende Umstände können zum Beispiel das Verwenden oder Beisichführen einer Waffe oder eine schwere körperliche Misshandlung des Opfers sein.
Was ist eine “räuberische Erpressung mit Waffen” und wie wird sie bestraft?
Eine räuberische Erpressung mit Waffen kann auf zwei unterschiedliche Arten begangen werden. Zum Einen kann der Täter die Waffe tatsächlich verwenden und zur Tatbegehung einsetzen, was für das Opfer eine erheblich Steigerung der Gefahr bedeutet. Andererseits kann der Täter eine Waffe für den Fall des Widerstands bei sich führen, ohne sie tatsächlich zu benutzen. In diesem Fall ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu rechnen. Verwendet der Täter jedoch die Waffe, wobei die Drohung mit der Waffe bereits eine Verwendung darstellt, so liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Übrigens: nicht nur typische Waffen, wie etwa Messer oder Schusswaffen führen zu einer erhöhten Strafbarkeit. Das Gesetz setzt sogenannte “gefährliche Werkzeuge” mit Waffen gleich. Ein gefährliches Werkzeug kann dabei jeder Alltagsgegenstand sein, sofern er sich nach der Art des Einsatzes im Einzelfall dazu eignet, erhebliche Verletzungen des Opfers herbeizuführen. Zu üblichen “gefährlichen Werkzeugen” zählen daher zum Beispiel Kabelbinder, Werkzeuge wie etwa Hammer oder Brecheisen und sogar ein Hund kann als gefährliches Werkzeug eingesetzt werden.
Was ist eine “räuberische Erpressung mit besonderen Gefährdungsfolgen”?
Eine schwere räuberische Erpressung liegt außerdem vor, wenn besondere Gefährdungsfolgen mit der Straftatbegehung einhergehen. Dies ist der Fall, wenn das Opfer durch die Behandlung des Täters in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder des Todes gebracht wurde.
Im Falle der Gefahr einer Gesundheitsschädigung liegt die Strafe bei einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Wurde das Opfer in die Gefahr des Todes gebracht, so muss ein Täter mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren rechnen.
Verwirklicht sich jedoch die Gefahr der Gesundheitsschädigung, also wird das Opfer tatsächlich verletzt, so beträgt die Freiheitsstrafe fünf Jahre. Kommt das Opfer durch die Tatbegehung sogar ums Leben, so kann eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt werden. Liegt ein Mordmerkmal nach §211 StGB, zum Beispiel Habgier, vor und handelt der Täter vorsätzlich, so kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
Was ist eine besonders schwere räuberische Erpressung?
Eine besonders schwere räuberische Erpressung liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Das bedeutet, dass sich der Täter aus der regelmäßigen Straftatbegehung eine Einnahmequelle geschaffen hat, also seinen Lebensunterhalt durch räuberische Erpressungen bestreiten will. Hierbei reicht aus, dass der Täter nach einer räuberischen Erpressung beabsichtigt, zukünftig mehrere Taten zur Sicherung des Lebensunterhalts zu begehen.
Auch das Auftreten als Bande stellt einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung dar, der sich strafschärfend auswirkt. Damit von einer Bande gesprochen werden kann, reicht es aus, wenn sich mindestens drei Personen zusammenschließen um gemeinsam und wiederholt Straftaten zu begehen. Dabei muss es sich jedoch um Vermögensdelikte, also Raub, räuberische Erpressung oder Diebstahl handeln.
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Ist ein Raub mit einer Scheinwaffe strafbar?
Die Problematik rund um Scheinwaffen ist unter Juristen höchst umstritten. Vorab: bei Scheinwaffen handelt es sich um Gegenstände, die zwar aussehen wie eine echte Waffe, von denen aber objektiv keine Gefahr ausgeht, beispielsweise eine Spielzeugpistole. Folge für den Täter, der unter Verwendung einer Spielzeugwaffe dem Opfer Angst einjagt und es so zur Herausgabe des Portemonnaies oder eines anderen Gegenstandes bringt, ist eine erhöhte Strafe.
Zunächst stritten Juristen darüber, ob es sich bei der Scheinwaffe um eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug nach § 250 Abs. 2 Nr.1 StGB handelt oder um ein sonstiges Werkzeug nach § 250 Abs.1 Nr.1b StGB. Diese Frage ist für den Angeklagten von einiger Bedeutung, da im Fall der Gleichstellung einer Scheinwaffe mit einem sonstigen Werkzeug das Strafmaß nicht unter drei Jahren beträgt, während bei der Gleichstellung einer Scheinwaffe mit einem sonstigen Werkzeug die Strafe nicht unter fünf Jahren zu bemessen ist. Die wenig zufrieden stellende Antwort des Bundesgerichtshofs auf die Frage nach der Strafbarkeit eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung mit Scheinwaffe lautet: es kommt darauf an.
Kriterien der Strafbarkeit können dabei die Art des konkreten Einsatzes der Scheinwaffe sein, also ob zum Beispiel mit ihr zugeschlagen oder lediglich gedroht wird, aber auch, was das Opfer glaubte und ob der Gegenstand, der zur Tatbegehung eingesetzt wird, objektiv ungefährlich ist (wie z.B. ein Labello) oder nicht.
Es bleibt also eine Entscheidung des Einzelfalls anhand verschiedener Kriterien, wonach sich die Strafbarkeit der Verwendung einer Scheinwaffe richtet. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: auch die Verwendung eines Gegenstandes, der keine echte Waffe ist, kann zu einer Erhöhung der Strafbarkeit führen.
Ist die räuberische Erpressung ein Verbrechen?
Im Strafrecht wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Diese Unterscheidung ist zum Beispiel wichtig, um beurteilen zu können, ob bereits der Versuch einer Straftat strafbar ist. Dies ist bei Vergehen nämlich nur der Fall, wenn das Gesetz die Strafbarkeit des Versuchs in der Norm selbst anordnet.
Doch wann ist eine Straftat als Verbrechen und wann als Vergehen einzuordnen? Ein Verbrechen liegt vor, wenn das Gesetz für die Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht.
Ordnet die Norm eine geringere Freiheitsstrafe oder gar eine Geldstrafe an, so liegt ein Vergehen vor. Da die räuberische Erpressung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist, handelt es sich bei der räuberischen Erpressung um ein Verbrechen. Daher ist bereits der Versuch einer räuberischen Erpressung strafbar.
Anspruch auf einen Pflichtverteidiger
Die Einstufung einer Straftat als Verbrechen hat neben der Strafbarkeit des Versuchs die Folge, dass ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht. Das Gericht wird dann einen Pflichtverteidiger beiordnen, der sich für die Rechte des Angeklagten einsetzt. Der Angeklagte kann seinen Verteidiger allerdings auch selbst wählen.
Bei einer Pflichtverteidigung ist es entgegen allgemeinem Verständnis nicht so, dass der Angeklagte keine Kosten tragen muss.
Vielmehr rechnet der Pflichtverteidiger sein Honorar nicht gegenüber dem Mandanten, also dem Angeklagten ab, sondern gegenüber der Landeskasse, also dem Staat. Die Kosten für den Pflichtverteidiger sind Teil der Gerichtskosten. Wird der Angeklagte verurteilt, muss er die Gerichtskosten, inklusive der Kosten für die Pflichtverteidigung, tragen.
Wir übernehmen auch Pflichtverteidigungen. Lassen Sie sich gern kostenlos und unverbindlich von uns beraten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden per Mail zurück, sodass Sie keine Zeit verlieren.
Anklage wegen räuberischer Erpressung? So verhalten Sie sich richtig!
Egal ob bereits gegen Sie Anklage erhoben wurde oder ob Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, suchen Sie sich jedenfalls rechtlichen Rat! Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen am besten erklären, wie Sie sich richtig verhalten und welche Rechte Sie haben. Er wird mit Ihnen eine Strategie zur Verteidigung entwickeln und so – vom Einzelfall abhängig – für Sie ein best mögliches Ergebnis erzielen.
Außerdem gilt: egal ob Anklage oder Vorladung von der Polizei, Sie müssen sich selbst nicht belasten. Machen Sie daher keine Aussagen auf eigene Faust, denn solche können durch geschickte Verhörmethoden am Ende oft gegen Sie verwendet werden. Möglich ist außerdem, dass der Vorwurf der Polizei oder Staatsanwaltschaft keinen Bestand hat. Ein Strafverteidiger wird für Sie Akteneinsicht beantragen und kann anhand der Ermittlungsakte die Erfolgschancen einschätzen. Oft können Verteidiger dann außergerichtlich eine Einstellung des Verfahrens oder dessen Beendigung erwirken.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Dafür füllen Sie ganz einfach unser Kontaktformular aus. Innerhalb von 24 Stunden melden sich unsere Anwälte mit ersten Informationen zur allgemeinen Rechtslage zurück – komplett kostenlos und unverbindlich. Auf Basis der Erstberatung können Sie dann entscheiden, ob Sie eins unserer Leistungspakete in unserem Shop buchen möchten.
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