Wir kümmern uns um Ihre Anklage oder Ihren Strafbefehl
Wie lange dauert es von der Anzeige bis zur Anklage?
Grundsätzlich können Sie eine Straftat jederzeit anzeigen. Allerdings dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige von Seiten der Polizei erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Wie lang es dann von der Anzeige bis zur Erhebung der Anklage dauert, hängt davon ab, wie viel Zeit die polizeilichen Ermittlungen beanspruchen. Meist dauert das Ermittlungsverfahren wiederum mehrere Monate. Geht es um ein schweres Delikt mit mehreren Tatbeteiligten, kann es Jahre dauern, den Sachverhalt vollständig zu ermitteln.
Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft kann sich auch dagegen entscheiden, Anklage zu erheben, etwa wenn die Beweislage nicht ausreicht. Das Verfahren wird in diesem Fall eingestellt. Anstelle der Klageerhebung kann auch ein sog. Strafbefehl ergehen, der zur Zahlung einer Geldstrafe auffordert. Gerne schätzen wir die Rechtslage im Rahmen unserer Erstberatung für Sie ein.
Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein verkürztes Strafverfahren, durch das leichte Kriminalität bewältigt wird. Durch einen Strafbefehl werden Kosten gespart und die Gerichte entlastet. In einer solchen Situation fühlen sich Betroffene nach unserer Erfahrung machtlos. Es erscheint nicht fair, bestraft zu werden, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern.
Im Rahmen des Strafbefehlverfahrens können nur Geldstrafen verhängt werden, allerdings ist oft die Höhe der Strafen unangemessen. Deswegen, aber auch weil der Strafbefehl meist ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person verhängt wird, ist es oft sinnvoll, Einspruch einzulegen. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Der Strafbefehl wird schon nach 2 Wochen ab Erhalt rechtskräftig. Zögern Sie daher nicht allzu lange, wenn Sie Einspruch einlegen möchten. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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Wann kommt die Zahlungsaufforderung bei einem Strafbefehl?
Viele Betroffene fragen sich nach unserer Erfahrung zurecht: Wie lange dauert es, bis der Strafbefehl kommt? Denn oft erleben sie wochenlange Ungewissheit und wissen nicht, was das für sie bedeuten könnte.
Bis das Amtsgericht einen Strafbefehl zustellt, können wenige Wochen bis mehrere Monate vergehen. Es kommt dabei immer darauf an, wie ausgelastet die Gerichte sind und wie umfangreich die Ermittlungsakte im konkreten Einzelfall ist. Jedenfalls gilt die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Erhalt des Strafbefehls, unabhängig davon, wie lang die Zustellung dauerte.
Wann die Zahlungsaufforderung kommt, kann sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel gibt es aber zwei Möglichkeiten:
- Zum einen kann die Zahlungsaufforderung mit dem Strafbefehl zusammen zugestellt werden. Wenn Sie in diesem Fall keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird die Zahlungsaufforderung gemeinsam mit dem Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig und dann wird die Zahlung auch fällig.
- Andererseits kann es sein, dass die Zahlungsaufforderung erst nach dem Strafbefehl zugestellt wird. In den Unterlagen des Strafbefehls wird dann darauf hingewiesen, dass die Zahlungsaufforderung gesondert zugestellt wird. Sie werden dann in den Unterlagen zum Strafbefehl auch keine Angabe eines Kontos und auch keine Aufstellung der Kosten finden. In diesem Fall kann die Dauer 2-3 Monate betragen.
Strafbefehl erhalten: Was passiert, wenn nicht gezahlt wird?
Wer nach der Zustellung und nach dem Eintritt der Fälligkeit nicht zahlt, wird noch 2 weitere Wochen verschont (§ 459c der Strafprozessordnung). Wenn dann noch immer keine Zahlung veranlasst wurde, wird zunächst gemahnt. Sollte auch nach erfolgter Mahnung nicht gezahlt werden, wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung versucht, die Zahlung zu begleichen. Es darf in diesem Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und vollstreckt werden, wenn eine Zwangsvollstreckung keine Erfolgsaussichten hat (§ 459e Absatz 2 der Strafprozessordnung).
Gut zu wissen: Grundsätzlich ist die Geldstrafe in einer Summe zu zahlen. Wenn dies der verurteilten Person aber aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist, kann auf eine Ratenzahlung abgestellt werden (§ 42 des Strafgesetzbuches).
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Punkten in unserer kostenlosen Erstberatung.
Wenn Sie eigenständig und ohne Akteneinsicht eine Begründung verfassen, kann es sein, dass Sie der Polizei Informationen geben, die sie zuvor nicht hatte. Das wäre fatal, da es im Rahmen des Strafbefehlverfahrens kein Verschlechterungsverbot gibt. Das heißt, dass Sie im Zweifel mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen müssen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollten, lassen Sie sich schnellstmöglich kostenlos von uns beraten.
Wie schreibe ich einen Einspruch gegen Strafbefehl?
Da der Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht begründet werden muss, können Sie den Einspruch auch selbst einlegen. Allerdings ist es in den meisten Fällen sehr sinnvoll, eine Begründung anzuführen. Zum Beispiel etwa dann, wenn Sie erreichen möchten, dass das Verfahren ganz eingestellt wird – ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Dabei sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt oder einer Anwältin unterstützen lassen. Ihr rechtlicher Beistand kann Akteneinsicht beantragen und dadurch die Begründung auf die Erkenntnisse der Ermittlungsakte stützen.
Häufig gestellte Fragen
So einfach funktioniert’s
1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.
3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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