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Abofalle – und was nun?

Zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2018

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Abofallen gibt es fast schon so lange wie Smartphones. Leider sterben sie nicht aus. Gerade unerfahrene Nutzer tappen über gefälschte Buttons, versteckte Links und pfffige Werbebanner immer wieder in eine Abofalle – unbemerkt und ungewollt. Wie kann man solchen Abofallen vorbeugen und – noch wichtiger – was tut man, wenn man versehentlich in eine solche Falle gestolpert ist? Wir helfen weiter.

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Was ist eine Abofalle?

Wir sind es gewohnt über das Internet viele Gratis-Angebote zu nutzen: interessante Dienste, spannende Spiele, vielseitige Messenger. Meist werden diese Angebote durch Werbung finanziert. Doch Vorsicht: Apps, Spiele und Messenger gibt es auch als kostenpflichtige Dienste. Diese werden vom Anbieter direkt über die Handyrechnung abgerechnet. Dazu gehören z.B. “Premium-SMS”, “Klingelton-Abos” und andere wiederkehrende Leistungen. Das ist für sich genommen auch in Ordnung. Denn jeder sollte die Möglichkeit haben, einen solchen Dienst anzubieten oder in Anspruch zu nehmen.

Problematisch wird das Ganze aber, wenn die Dienstleistung absichtlich falsch dargestellt wird. Beispielsweise wenn unklar ist, dass es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt. Oder dass es sich um ein Abo handelt. Wenn das vorsätzlich und bewusst geschieht, um den Verbraucher zu täuschen, spricht man von einer Abofalle.

Wie äußert sich die Abofalle?

Häufig bekommt man als Verbraucher eine SMS vom Mobilfunkanbieter. Dort wird auf den Kauf bei einem Drittanbieter hingewiesen. Auch wird “bestätigt”, dass in Zukunft ein wöchentlicher oder (seltener) ein monatlicher Betrag abgebucht wird. Falls keine SMS kommt, überrascht einen der zusätzliche Betrag auf der nächsten Handy-Rechnung. Vom besagten Drittanbieter hat man in den allermeisten Fällen noch nie etwas gehört. Als Verbraucher weiß man meist nicht, dass man irgendetwas bestellt oder gar in eine Abbuchung eingewilligt hat. Doch auf einmal schuldet man einem unbekannten Dritten 4,99 Euro/Woche oder 9,99 Euro/Woche oder sogar mehr.

Wie tappt man in die Abofalle?

Es gibt viele Arten, wie man in eine Abofalle stolpern kann. Mimikama, ein österreichischer Verein für Internetsicherheit, berichtete 2016 über eine falsche “BILD”-Schlagzeile. Dort wurde ein angeblicher Unfall des Schauspielers Til Schweiger thematisiert. Diese Schlagzeile wurde über Facebook verbreitet. Wer von seinem PC auf die Schlagzeile klickte, landete auf einmal auf einer Gewinnspielseite. Wer hingegen von seinem Mobiltelefon auf den Link klickte, landete bei einem Erotik-Angebot mit Abofalle.

Doch das ist nur ein Beispiel. Popups, also Fenster, die sich unaufgefordert öffnen, Banner, Links, Buttons, Systemwarnungen, Messenger-Meldungen, Boulevard-Meldungen usw. sind alles Wege in die Abofalle. Das Ganze sieht zu Beginn immer harmlos, manchmal sogar spannend und informativ aus, ist jedoch häufig ein Tor zur Abzocke.

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Was kann man dagegen tun?

Falls Sie Opfer einer solchen Abofalle geworden sind, aber auch um vorbeugend zu handeln, sollten Sie zunächst Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren. Das können Sie entweder per Anruf bei der Kundenhotline oder über die Webseite des Anbieters machen. Bitten Sie den Mobilfunkanbieter, eine Sperre gegen Drittanbieter einzurichten. Damit kann kein Drittanbieter über das Handy bei Ihnen abrechnen. Dieser kostenlose Service stellt den wirksamsten Schutz gegen Abofallen dar. Denn seit 2012 sind Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet, eine solche Sperre auf Verlangen des Verbrauchers einzurichten. Sobald diese Sperre aktiviert wurde, sind alle “Mehrwertdienste” von Drittanbietern gesperrt, die ihr Geld über das WAP-Billing (mobile Bezahlfunktion) erhalten. Sie sollten aber Bedenken, dass auch seriöse Anbieter WAP-Billing nutzen. Dies wird dann direkt mitgesperrt. Sie können also auch keine Klingeltöne oder Parktickets mehr per SMS bezahlen. Eine Entsperrung des WAP-Billings kostet – je nach Anbieter – auch Geld.

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Wie bekommt man sein Geld zurück?

Meist ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und als Verbraucher fragt man sich: Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück? Auch wehren sich manche Abzocker und verlangen, dass das Abo trotzdem bezahlt wird (z.B. per Überweisung). Dabei verlassen sich die Abofallen-Anbieter auf skrupellose Anwälte, die versuchen, die Forderungen auf unlauteren Wegen einzutreiben. Beispielsweise indem Verbrauchern Angst gemacht wird vor langwierigen und teuren Prozessen.

In einem ersten Schritt sollte unbedingt der Vertrag mit dem Drittanbieter gekündigt werden und zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Zahlung. Denn es sollte vermieden werden, dass man als Verbraucher zu verstehen gibt, dass man von einem rechtswirksamen Vertrag ausgeht. Die Kündigung ist aber wichtig, falls es sich doch um einen (formal) wirksamen Vertrag handelt.

Problematisch ist dabei, dass man den Drittanbieter erreichen muss. Da dieser aber für die Zahlung den Mobilfunkanbieter und für den “Service” einen externen Dienstleister einsetzt, kann es schwierig werden, den Vertragspartner zu ermitteln. Denn weder Mobilfunkanbieter noch externer Dienstleister werden die Daten des Vertragspartners preisgeben. Dabei berufen sich beide auf “Datenschutz”. Weder im Impressum noch sonstwo finden sich die Daten des Vertragspartners. Auch die Info-SMS enthalten meist nur E-Mail, Web-Adresse und Telefonnummer vom externen Dienstleister. Häufig wird der Verbraucher auch einfach hingehalten, wenn er sich an die E-Mail-Adresse wendet, z.B. mit dem Text “Wir bitten um Geduld, die Anfrage wird derzeit bearbeitet.” Indessen läuft der Vertrag weiter und man hört nie wieder etwas vom Anbieter.

Was soll man also tun?

Wir empfehlen, die strittigen Beträge grundsätzlich nicht zu zahlen. Das sehen auch die Verbraucherzentralen so. Uns erreichen täglich Anfragen von Verbrauchern, die in eine Abofalle getappt sind. Wir kennen die Maschen, wir kennen das Problem, dass die Drittanbieter keine Kontaktdaten haben. Wir wissen auch um das Problem, dass Mobilfunkanbieter meist keine Daten herausgeben wollen, weil sie sich nicht zuständig fühlen. Doch das LG Potsdam hat vor einiger Zeit bereits klargestellt, dass Verbraucher Beanstandungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen dürfen. Sie müssen sich nicht an den Drittanbieter wenden. Wenn der Mobilfunkanbieter eine Zahlung verlangt, muss er auch erklären, wofür diese Zahlung ist und an wen sie geht. Sie dürfe da nicht pauschal auf einen Dritten verweisen.

Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns, falls Sie in eine Abofalle gestolpert sind. Wir helfen Ihnen weiter und erläutern in einer kostenlosen Erstberatung genau welche Schritte erledigt werden müssen, damit Sie aus der Misere kommen. Schildern Sie uns einfach kurz Ihren Fall hier.

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