shutterstock 1801947085 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Gebrauchtwagengarantien – brauche ich das?

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2018

Picture of Marek Schauer

Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Viele Gebrauchtwagenkäufer kommen mit Garantien in Berührung. Auf die Frage eines Mandanten, ob er denn den gewünschten Gebrauchtwagen vor dem Kauf Probe fahren dürfe, meinte ein Verkäufer gar: “Mit der Garantie können Sie ein halbes Jahr probefahren.” Das war natürlich Unfug. Denn bei Gebrauchtwagengarantien kommt es auf die Details an. Eine Probefahrt ersetzt sie jedoch nie. Hier ein paar wichtige Informationen.

shutterstock 176070749 19 - Advofleet Rechtsanwalt24

Garantie oder Gewährleistung?

Die (vertragliche) Garantie muss zunächst von der (gesetzlichen) Sachmängelhaftung unterschieden werden. Die Sachmängelhaftung hieß früher “Gewährleistung” und viele nennen sie auch heute noch so. Bei kommerziellen Gebrauchtwagenanbietern ist die Gewährleistung zwingend. Sie gilt zwar grundsätzlich die ersten zwei Jahre nach dem Kauf. Doch Händler können diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen und tun das auch fast immer. Außerdem muss beachtet werden, dass der Händler nur innerhalb der ersten sechs Monate beweisen muss, dass ein Mangel am Gebrauchtwagen nicht bereits bei Übergabe vorlag. Für die Zeit danach hat der Käufer diesen Beweis anzutreten, was fast immer schwierig, teilweise unmöglich und stets teuer ist (Stichwort: Gutachten). Falls jedoch ein Gewährleistungsfall eintritt (und bewiesen ist), muss der Händler den Mangel beseitigen, meist durch Nachbesserung.

So viel zur Gewährleistung. Doch was ist eine Garantie? Sie soll das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf weiter verringern. Denn selbst Experten können bei einer oberflächlichen Untersuchung während eines Kaufs nicht alle versteckten Mängel erkennen. Garantien gibt es bereits ab 20 Euro/Monat. Man muss sie in der Regel zusätzlich zum Autokauf erwerben. Der Preis kann auch viel höher sein und richtet sich nach Motorleistung, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

Inhalt der Garantie

Die (vertragliche) Garantie muss zunächst von der (gesetzlichen) Sachmängelhaftung unterschieden werden. Die Sachmängelhaftung hieß früher “Gewährleistung” und viele nennen sie auch heute noch so. Bei kommerziellen Gebrauchtwagenanbietern ist die Gewährleistung zwingend. Sie gilt zwar grundsätzlich die ersten zwei Jahre nach dem Kauf. Doch Händler können diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen und tun das auch fast immer. Außerdem muss beachtet werden, dass der Händler nur innerhalb der ersten sechs Monate beweisen muss, dass ein Mangel am Gebrauchtwagen nicht bereits bei Übergabe vorlag. Für die Zeit danach hat der Käufer diesen Beweis anzutreten, was fast immer schwierig, teilweise unmöglich und stets teuer ist (Stichwort: Gutachten). Falls jedoch ein Gewährleistungsfall eintritt (und bewiesen ist), muss der Händler den Mangel beseitigen, meist durch Nachbesserung.

So viel zur Gewährleistung. Doch was ist eine Garantie? Sie soll das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf weiter verringern. Denn selbst Experten können bei einer oberflächlichen Untersuchung während eines Kaufs nicht alle versteckten Mängel erkennen. Garantien gibt es bereits ab 20 Euro/Monat. Man muss sie in der Regel zusätzlich zum Autokauf erwerben. Der Preis kann auch viel höher sein und richtet sich nach Motorleistung, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24

Einschränkungen

Für einige Fahrzeuge kann eine Garantie sehr teuer werden. Bei sehr alten Fahrzeuge findet sich meist gar kein Anbieter, der eine Garantie übernimmt. Der ADAC rät, dass bei einem Auto, das älter als acht Jahre ist oder mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, sich die Garantie nicht mehr lohnt. Entweder ist der Preis viel zu hoch oder es werden zu viele Mängel ausgeklammert. Ähnliches gilt für getunte Automobile. Da hier sehr starke Eingriffe in das Fahrzeug vorgenommen wurden, ist vielen Anbietern die Übernahme einer Garantie zu riskant.

Es sollte auch immer darauf geachtet werden, für welche Bauteile der Anbieter die Reparaturkosten übernimmt. So sind Verschleißteile meist nicht abgedeckt. Machmal wird bei bestimmten Bauteilen auch nur eine anteilige Erstattung vorgenommen. Den Rest muss der Käufer dann selbst tragen. Teilweise steigt dieser Eigenanteil mit zunehmendem Alter und zunehmender Laufleistung des Autos. Auch erwarten viele Garantie-Anbieter, dass bestimmte Wartungs- und Inspektionsintervalle eingehalten werden. Bei der Wahl der Werkstatt werden häufig auch Vorgaben gemacht. Wenn der Käufer sich an diese Regelungen nicht hält, erlischt die Garantie zumeist.

shutterstock 1823345330 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Tipp: Auto-Check

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, kann viel falsch machen. Eine Garantie hilft – wie beschrieben – nicht immer. Daher bieten viele Sachverständige einen Auto-Check an, z.B. beim TÜV, bei der DEKRA oder bei den Automobilclubs. Günstige Schnell-Checks helfen bei der Untersuchung von Achsen, Schläuchen, Bremsanlage und Lenkung. Meist gibt es solche Checks schon ab 20 Euro. Ein umfassendes Gutachten ist teurer und kann bis zu 250 Euro kosten. Bei teuren Gebrauchtwagen lohnt sich das aber meist trotzdem.

Fazit

Gebrauchtwagengarantien lohnen sich oft, aber nicht immer. Gerade beim Kauf von privaten Anbietern, die die Gewährleistung ausschließen, ist eine Garantie oft sinnvoll. Bei sehr alten Gebrauchten kann eine Garantie aber zu teuer sein. In jedem Fall sollte man immer das Kleingedruckte der Garantie beachten.

Falls Sie hierbei Hilfe brauchen, können Sie sich gerne an einen unserer Kooperationsanwälte wenden, der Ihnen hierzu kostenlos und schnell Auskunft gibt. Das Formular finden Sie hier.

shutterstock 1717999585 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite aufgeführten Beiträge, Urteile, Hinweise, Auskünfte und Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig verfasst worden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen insbesondere keine individuelle juristische Beratung – denn jeder Fall ist anders und häufig kommt es auf die Details an. Die vorliegenden Inhalte sind unverbindlich und nicht Gegenstand einer anwaltlichen Beratung. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird.