Pflichtteil bei Verschuldung
Inhaltsverzeichnis
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm musste in einem Urteil vom 14. März 2017 (Az.: 10 U 62/16) über folgenden Sachverhalt betreffenden den Pflichtteil bei Verschuldung des Anspruchsinhabers entscheiden.
Sachverhalt
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Entscheidung
Bereits in der Vorinstanz entschied das Landgericht (LG) Bielefeld, dass der Anspruch des Sohnes aus dem Pflichtteil durch die Aufrechnung erloschen sei. Das OLG hielt diese Entscheidung aufrecht. Es folgte in seiner Begründung dem LG. Das Darlehen konnte auch in voller Höhe aufgerechnet werden, da noch kein Teil getilgt worden sei. Die Forderung der Eltern bzw. der Mutter auf Rückzahlung des vollständigen Darlehens sei auf die Tochter als Alleinerbin übergegangen. Der Sohn hingegen konnte nicht belegen, dass seine Etern nie eine Rückzahlung verlangt haben und dass das Darlehen lediglich ein Scheingechäft auf Wunsch der Bank gewesen sei.
In Kürze wird sich auch der Bundesgerichtshof mit dieser Sache befassen, da der Sohn dort Revision eingelegt hat (Az.: IV ZR 118/17).
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