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Krankengeld: Anwaltliche Unterstützung für Betroffene

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Bei längerer Krankheit wird der Anspruch auf Krankengeld regelmäßig überprüft.

Fehlerhafte Einschätzungen der Krankenkasse können dazu führen, dass das benötigte Krankengeld eingestellt wird.

Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern.

Anhaltende Krankheit und Krankengeld

Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die wegen längerer Krankheit nicht arbeiten können. Nach 6 Wochen Krankheit übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen, um den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern. In dieser schwierigen Zeit ist das Krankengeld für viele eine wichtige Hilfe, um weiterhin finanziell abgesichert zu sein.

Die Krankenkasse prüft in regelmäßigen Abständen, ob weiterhin Anspruch auf Krankengeld besteht und ob die Arbeitsunfähigkeit fortdauert, um sicherzustellen, dass die Zahlungen gerechtfertigt sind. Wenn die Krankenkasse feststellt, dass der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, erlischt sein Anspruch auf Krankengeld und die Zahlungen werden eingestellt.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Bei einem kurzen Hausbesuch wird das Krankheitsbild oft nur unzureichend erfasst, sodass das Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen oft erheblich von der Realität abweicht. Das Leiden des Arbeitnehmers bleibt dabei unberücksichtigt mit der schwerwiegenden Folge, dass das Krankengeld eingestellt wird.

Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, rechtliche Hürden im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld zu überwinden – ganz bequem von Zuhause aus.

Drohende Einstellung des Krankengeldes

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten?

Arbeitnehmer, die längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen, sind oft dringend auf die Zahlung von Krankengeld angewiesen. Treten dabei Schwierigkeiten auf, wie Probleme bei der Bewilligung oder eine drohende Einstellung des Krankengeldes, ist es sinnvoll, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Wir wissen, dass diese Situation für Betroffene sehr belastend sein kann: Neben den gesundheitlichen Beschwerden kommen noch rechtliche Herausforderungen hinzu. Indem Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand suchen, können Sie diese Sorge abgeben und sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Ein spezialisierter Anwalt hilft schnell und gezielt, Zahlungsausfälle zu verhindern, indem er sicherstellt, dass alle Formalitäten und Fristen korrekt eingehalten werden. Zudem unterstützt er bei der Formulierung eines schlüssigen Widerspruchs, wodurch die Chancen steigen, dass der Anspruch auf Krankengeld anerkennt wird und bleibt. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben. Bleibt der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, den Anspruch im Rahmen einer Klage vor dem Sozialgericht weiterzuverfolgen.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist „hervorragend“

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.

Einstellung des Krankengeldes? Widerspruch!

Da sich die Krankenkasse vor allem bei längerer Krankheit vergewissern möchte, dass ein Arbeitnehmer auch weiterhin arbeitsunfähig und zum Erhalt von Krankengeld berechtigt ist, lässt die Krankenkasse den Gesundheitszustand durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen. Dieser entscheidet dann, ob der Betroffene weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob dieser seine Arbeit wieder aufnehmen und somit auch die Zahlung des Krankengeldes eingestellt werden kann.

Dabei kommt es nicht selten vor, dass das Ergebnis des Medizinischen Dienstes und der tatsächliche Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stark voneinander abweichen, da der Gutachter die Arbeitsfähigkeit meist nur anhand der ihm vorliegenden Akte beurteilt. Oft kommt eine individuelle Beurteilung dabei viel zu kurz. Wem die Einstellung des Krankengeldes droht, kann und sollte gegen den Bescheid der Krankenkasse unbedingt innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Unser Tipp:

Auch, wenn eine Begründung des Widerspruchs nicht zwingend erforderlich ist, wird sie dringend empfohlen, da eine schlüssig formulierte Begründung die Chancen auf Fortzahlung des Krankengeldes deutlich erhöht. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Formulierung Ihrer Begründung gerne zur Seite.

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • In den ersten 6 Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer weiterhin seine Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber.
  • Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
  • Bei längerer Krankheit prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen, ob der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist und somit die Zahlung des Krankengeldes eingestellt werden kann.
  • Oft spiegelt das Gutachten des Medizinischen Dienstes, das zur Einstellung des Krankengeldes führt, nicht den tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers wider.
  • Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht, die auf Fragen rund um das Thema Krankengeld spezialisiert sind, setzen sich dafür ein, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld erhalten bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch das Krankengeld ist, das einem Arbeitnehmer ausgezahlt wird, richtet sich nach der Höhe seiner monatlichen Lohnzahlungen. In § 47 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) ist diesbezüglich gesetzlich geregelt, dass das Krankengeld mindestens 70% des Bruttoverdienstes betragen muss und höchstens 90% des Nettoverdienstes eines Arbeitnehmers betragen darf. Der geringere Wert der beiden wird dann um die zu leistenden Beiträge der Sozialversicherung gekürzt. Der Restbetrag stellt dann das auszuzahlende Krankengeld dar.

Praxistipp: Um herauszufinden, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, können Sie sich den Wert einfach mithilfe eines Krankengeld-Rechners berechnen lassen. Viele Krankenkassen bieten entsprechende Programme an.

Sie haben ein rechtliches Anliegen im Bereich des Sozialrechts? Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall mithilfe unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung.

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhält ein Arbeitnehmer höchstens für 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren Krankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt, wenn dieser wegen derselben Krankheit als arbeitsunfähig gilt.

Im Gesetz lässt sich zwar eine Regelung finden, die arbeitsunfähigen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen zugesteht – allerdings ist hierin die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen mit inbegriffen. Dementsprechend zahlt die Krankenkasse im Grunde genommen für maximal 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.

Gut zu wissen: Treten die gesundheitlichen Beschwerden des Arbeitnehmers erneut auf, aber der Zeitraum der 3 Jahre, in denen er Krankengeld erhalten hat, ist mittlerweile vergangen, kommt ihm der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse erneut und in vollem Umfang zu.

Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit für einen längeren Zeitraum aus, so ist der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters dazu verpflichtet, ihm weiterhin seinen Lohn zu zahlen.

Verbessert sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers auch nach den 6 Wochen nicht oder zumindest nicht ausreichend, kommt die Krankenkasse auf den betroffenen Arbeitnehmer zu. Für gewöhnlich wird der Arbeitgeber gebeten, für seinen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer eine sogenannte Verdienstbescheinigung auszustellen, um seine vergangenen Lohnzahlungen nachzuvollziehen zu können. Das ist besonders wichtig, damit die Höhe des Krankengeldes zu berechnen, das dem Arbeitnehmer zusteht. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers schnellstmöglich zugeht.

Hat die Krankenkasse das Bestehen des Anspruchs überprüft und ist abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld hat, wird ihm dieses für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit entsprechend ausgezahlt.

Nein, einen gesonderten Antrag auf Krankengeld müssen Sie nicht stellen. Denn, sobald Sie arbeitsunfähig sind, legen Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Daher weiß die Krankenkasse über Ihren Gesundheitszustand Bescheid und ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie bei längerer Krankheit rechtzeitig die Folgekrankschreibungen einreichen, um Zahlungsunterbrechungen zu verhindern.

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren bereits 78 Wochen lang arbeitsunfähig war, erlischt der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Auch, wenn eine weitere Erkrankung hinzukommt, besteht keinerlei Möglichkeit, die Zahlungsdauer des Krankengeldes zu verlängern.

Ist der Arbeitnehmer nach wie vor nicht in der Lage, seine Arbeit in dem Maße zu verrichten, wie es vertraglich vereinbart ist, muss geprüft werden, ob möglicherweise ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Beschwerden den Arbeitnehmer so schwerwiegend beeinträchtigen, dass er auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, überhaupt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er seine Arbeit in absehbarer Zeit wieder aufnehmen kann.

Kommt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht in Betracht, kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bzw. verminderter Leistungsfähigkeit beantragen.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, die bei der Beantragung Ihres Krankengeldes auf Sie zukommen können. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert’s

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1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

Warum Advofleet?

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Selber machen

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  • Kein Kostenrisiko
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Anwalt um die Ecke

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  • Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
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