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Wie beantrage ich einen Beratungshilfeschein?

Inhaltsverzeichnis

In aller Kürze

Rechtliche Streitigkeiten sind in der Regel nicht nur äußerst nervenaufreibend, sondern verursachen gleichzeitig auch allerhand Kosten. Kosten, für die die Rechtssuchenden selbst aufkommen müssen. Darunter fallen Rechtsberatungen und außergerichtliche Verfahren – von einem möglichen Gerichtsverfahren ganz zu schweigen.

Bürger und Bürgerinnen mit einem geringen Einkommen fragen sich in einer solchen Situation zu Recht, wie sie diese Kosten stemmen sollen und neigen dazu, ihre eigenen rechtlichen Interessen – gezwungenermaßen – hintenanzustellen.

 Die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung soll aber nicht nur ein Privileg wohlhabender Bürger und Bürgerinnen sein. Stattdessen soll es eine solche Möglichkeiten für alle Rechtssuchenden geben. Diesem Gedanken trägt die Beratungshilfe Rechnung. Diese kann von Rechtssuchenden mit einem geringen Einkommen in Anspruch genommen werden, um ihre rechtlichen Interessen dennoch durchsetzen zu können.

 In diesem Artikel erfahren Sie, wo und wie Sie einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen und was Sie dabei beachten sollten.

Was versteht man unter Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung, die es einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, trotz und aufgrund ihrer finanziellen Lage eine Rechtsberatung im Rahmen einer persönlichen rechtlichen Angelegenheit zu beanspruchen.

Rechtssuchende erhalten dann eine Beratungshilfe, wenn ihr Einkommen zu gering ist, um die Kosten einer Rechtsberatung oder eines außergerichtlichen Verfahrens selbst zu tragen. Die Hilfe besteht konkret darin, dass die Staatskasse in einem solchen Fall die Kosten für die in Anspruch genommene Rechtsberatung übernimmt. Gesetzlich geregelt ist die Beratungshilfe im gleichnamigen Beratungshilfegesetz.

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Was ist von der Beratungshilfe umfasst?

Im Rahmen der Beratungshilfe trägt der Staat die Kosten für die rechtliche Beratung sowie des außergerichtlichen Verfahrens einer rechtlichen Angelegenheit. Darunter fällt beispielsweise der Briefwechsel mit der Gegenseite. Handelt es sich bei diesen Rechtsangelegenheiten um Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten, umfasst die Beratungshilfe aber lediglich die Rechtsberatung.

Nicht umfasst von der Beratungshilfe sind dagegen Gerichtsverfahren und die in diesem Zusammenhang möglicherweise anfallenden Verfahrenskosten. Eine finanzielle Entlastung kann diesbezüglich die sogenannte Prozesskostenhilfe gewährleisten, die ihrerseits aber gesondert beantragt werden muss.

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Welche Voraussetzungen müssen für die Beratungshilfe vorliegen?

Die Beratungshilfe kann nur von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden, die eine solche Hilfe auch tatsächlich benötigen. Darunter fallen Rechtssuchende, deren monatliches Einkommen so gering ist, dass die Kosten für eine Rechtsberatung den Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sprengen würde. Diese Mittel können also schlichtweg nicht aufgebracht werden.

Die Beratungshilfe muss aber auch notwendig sein. Das heißt konkret, dass dem Rechtssuchenden sonst keine anderen Möglichkeiten offen stehen, sich zu seiner rechtlichen Angelegenheit beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise kostenlose Beratungsstellen denkbar. Die Angelegenheit muss auch zumindest so komplex sein, dass es dem Rechtssuchenden nicht zuzumuten ist, sich selbstständig darum zu kümmern.

In der Rechtssache, für die der Rechtssuchende Beratungshilfe beantragt hat, darf außerdem noch keine Entscheidung ergangen sein.

Um Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, muss durch den Rechtssuchenden ein entsprechender Antrag auf die Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe – kurz: Beratungshilfeschein – erfolgt sein.

 

Wo kann man den Beratungshilfeschein beantragen?

Rechtssuchende können den Beratungshilfeschein entweder selbst bei dem in ihrem Fall zuständigen Amtsgericht beantragen oder von ihrem bereits gewählten Rechtsberater beantragen lassen. Hierfür können sich Rechtssuchende jedoch nicht beliebig viel Zeit lassen. Vielmehr muss der Antrag spätestens 4 Wochen nach Beginn der Rechtsberatung gestellt werden. Im Falle einer Versäumnis dieser Frist wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.

Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen

Beantragen Rechtssuchende Ihren Beratungshilfeschein selbstständig bei dem zuständigen Amtsgericht, stellt sich zuerst die Frage, bei welchem Amtsgericht der Antrag denn überhaupt zu stellen ist. Das richtet sich danach, welches Amtsgericht für den Wohnort des Rechtssuchenden konkret zuständig ist. Hierbei spricht man auch von dem allgemeinen Gerichtsstand.

Praxistipp: Bei welchem Amtsgericht Sie Ihren Antrag auf die Erteilung des Beratungshilfescheins stellen müssen, lässt sich ganz einfach online in Erfahrung bringen. Rufen Sie hierfür einfach das Justizportal des Bundes und der Länder auf. Das Orts- und Gerichtsverzeichnis liefert Ihnen dann die Antwort auf die Frage nach dem zuständigen Amtsgericht, wenn Sie Ihren Wohnort und die dazugehörige Postleitzahl eingetragen haben.

Hat der Rechtssuchende das für die Erteilung seines Beratungshilfescheins zuständige Amtsgericht in Erfahrung gebracht, hat er die Wahl, den Antrag entweder persönlich zu stellen oder per Post an Amtsgericht zu senden. Eine Rechtsberatung kann auch direkt durch das Amtsgericht erfolgen, wenn in der konkreten rechtlichen Angelegenheit eine sofortige Auskunft möglich ist.

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Beratungshilfeschein persönlich beantragen

Rechtssuchende, die ihren Beratungshilfeschein persönlich beim zuständigen Amtsgericht stellen möchten, benötigen neben einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) weitere Unterlagen, die die Berechtigung der Beratungshilfe belegen.

Es bietet sich an, einen Termin für die Antragstellung des Beratungshilfescheins im zuständigen Amtsgericht zu vereinbaren, um gegebenenfalls auftretende Wartezeiten zu vermeiden.

Beratungshilfeschein per Post beantragen

Soll der Antrag auf Beratungshilfe per Post gestellt werden, muss der Rechtssuchende den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe vollständig ausfüllen und anschließend zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Amtsgericht senden.

Das auszufüllende Formular können Sie ohne Probleme online finden. Alternativ können Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe auch hier kostenlos herunterladen.

Die Möglichkeit, den Antrag auf Beratungshilfe online zu stellen, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht.

Praxistipp: Ihren Antrag auf die Bewilligung der Beratungshilfe sollten Sie – wie alle wichtigen Briefe – per Einschreiben an das Amtsgericht senden. So können Sie nachvollziehen, ob der Brief auch tatsächlich im Amtsgericht eingegangen ist.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Beratungshilfeschein oder wollen Sie sich zunächst eine unverbindliche Einschätzung Ihres Anliegens einholen? Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles – ganz unverbindlich per E-Mail. Sie füllen unser Kontaktformular aus und unsere Anwälte und Anwältinnen melden sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

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Beratungshilfeschein beantragen - notwendige Unterlagen

Sowohl für die Antragstellung vor Ort als auch per Post bedarf es sämtlicher Unterlagen, die vorliegen bzw. an das Amtsgericht gesendet werden müssen.

Aus dem Sinn und Zweck der Beratungshilfe ergibt sich, dass allein einkommensschwache Rechtssuchende davon profitieren sollen. Ob ein Rechtssuchender aber tatsächlich beratungshilfeberechtigt ist, bedarf der Prüfung durch das Amtsgericht. Anderweitig läuft die Beratungshilfe Gefahr, ausgenutzt zu werden.

Das Amtsgericht benötigt demnach sämtliche Unterlagen, die zum einen das Vorliegen des konkreten Rechtsproblems, das dem Antrag auf Beratungshilfe zugrunde liegt, belegen und andererseits sämtliche Unterlagen, die Rückschlüsse auf die finanzielle Situation des Rechtssuchenden zulassen.

 

Als Beleg für die finanzielle Situation des Rechtssuchenden sollten Einkommensnachweise und andere Dokumente eingereicht werden, die Rückschlüsse auf das Vermögen des Rechtssuchenden schließen lassen. Dazu zählen beispielsweise vorhandene Sparbücher oder Lebensversicherungen.

Auch die monatlichen Ausgaben der rechtssuchenden Person werden bei der Entscheidung des Amtsgerichts berücksichtigt. Dementsprechend sollten dem Amtsgericht durch den Rechtssuchenden auch sämtliche Nachweise über monatliche Zahlungsverpflichtungen vorgelegt werden. Darunter fallen beispielsweise Mietzahlungen, Abschlagszahlungen des Stromvertrags oder Ratenzahlungen eines noch laufenden Kredits. Diese monatlichen Fixkosten sollte der Rechtssuchende jeweils mit entsprechendem Vertrag sowie mit Kontoauszügen dieser Zahlungen nachweisen.

Einkommensnachweise sowie Nachweise der monatlichen Zahlungen in Form von Kontoauszügen sollte der Rechtssuchende immer für die letzten drei Monate vorlegen.

Hat der Rechtssuchende diese Unterlagen beisammen, ist der schwierigste Teil bereits erledigt. Nun benötigt er nur noch seinen Personalausweis oder alternativ seinen Reisepass, um ihn beim Amtsgericht vorzulegen – falls er den Antrag persönlich stellt.

 

Beratungshilfeschein bei dem Rechtsberater beantragen

Hat die Rechtssuchende bereits einen Anwalt oder einen anderen Rechtsberater, wie beispielsweise einen Steuerberater oder Rentenberater, gewählt, von dem sie sich in ihrer rechtlichen Angelegenheit beraten lassen möchte, kann der Antrag auf Beratungshilfe auch durch den Rechtsberater gestellt werden.

In diesem Fall prüft der Rechtsanwalt zunächst selbst, ob die Rechtssuchende berechtigt ist, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Liegen die dafür erforderlichen Voraussetzungen vor, kann direkt mit der Beratung begonnen werden. Der Antrag auf Beratungshilfe wird dann durch den Rechtsanwalt bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht. Aber auch hier muss berücksichtigt werden, dass der Antrag spätestens nach 4 Wochen, nachdem die Rechtsberatung begonnen hat, gestellt sein muss.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag auf Beratungshilfe und darüber hinaus in Ihrem persönlichen Fall. Kontaktieren Sie unser Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einfach über das Kontaktformular und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihrem persönlichen Fall.

Wie lange dauert es, bis ein Beratungshilfeschein erteilt wird?

Zu dieser Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn wie schnell ein Beratungshilfeschein tatsächlich erteilt wird, hängt letztendlich von dem zuständigen Amtsgericht ab. Das richtet sich vor allem danach, wie hoch das Arbeitsaufkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung vor Ort ist.

Rechtssuchende können hierauf jedoch – zumindest ein klein wenig – Einfluss nehmen, indem sie bereits bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben. Denn müssen gegebenenfalls Unterlagen nachgereicht werden, verzögert sich die Erteilung des Beratungshilfescheins.

Bis wann muss der Antrag auf Beratungshilfe gestellt worden sein?

Um einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, haben Rechtssuchende nicht beliebig viel Zeit, denn ist nach 4 Wochen nach Beratungsbeginn noch kein Antrag beim Amtsgericht gestellt worden, wird die Beratungshilfe nicht bewilligt – auch, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen.

Haben Rechtssuchende die Beratung noch nicht begonnen, sollte die Antragstellung jedoch auch schnellstmöglich von statten gehen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

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Ist die Rechtsberatung komplett kostenlos?

Ja, für Rechtssuchende, denen die Beratungshilfe bewilligt wurde, ist die Rechtsberatung und darüber hinaus das außergerichtliche Verfahren kostenlos. Lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro kann in diesem Rahmen durch den Rechtsberater verlangt werden.

Haben Sie weitere Fragen zu der Beantragung Ihres Beratungshilfescheins oder zu ihrem persönlichen Fall? Kontaktieren Sie uns gerne mithilfe des Kontaktformulars und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

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