Einfach. Besser. Beraten.

Mit Unterstützung eines Anwalts zur Bewilligung des Pflegegrades

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Die Pflegekasse entscheidet über die Pflegebedürftigkeit einer Person auf Basis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Der Besuch des Gutachters bietet oft keinen vollständigen Einblick in den Alltag des Betroffenen mit der Folge, dass der beantragte Pflegegrad häufig abgelehnt wird.

Unsere Anwälte unterstützen Sie beim Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid und vertreten Sie im Falle einer Klage wirkungsvoll vor Gericht.

Wann gilt eine Person als pflegebedürftig?

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn gesundheitliche Beschwerden ihre Selbstständigkeit so weit einschränken, dass sie den Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Die Beeinträchtigung der Person muss dabei nicht körperlicher Natur sein. Auch kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Depressionen oder Demenzerkrankungen, können zur Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person führen. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, kann ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) beantragt werden, der Anspruch auf Pflegeleistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen bietet. Dies ist in § 15 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Ein unerwarteter Pflegefall stellt für Betroffene und ihre Angehörigen eine große Belastung dar. Alltägliche Aufgaben, die vorher eigenständig bewältigt werden konnten, erfordern nun fremde Hilfe. Pflegegeld und -sachleistungen können Betroffenen dabei helfen, den neuen Alltag zu bewältigen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen. Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht helfen Ihnen jederzeit. Ganz bequem von Zuhause aus.

Anwaltliche Unterstützung zur Bewilligung des Pflegegrades

Wann sollte ich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten?

Wer einen Pflegegrad beantragt hat und abgelehnt wurde, sollte dies nicht hinnehmen. Mit anwaltlicher Unterstützung kann der gewünschte Pflegegrad oft doch durchgesetzt werden. Zunächst sollte gegen den Ablehnungsbescheid ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden, eine fundierte Begründung erhöht die Chancen auf Nachbewilligung des beantragten Pflegegrads und der damit verbundenen Pflegeleistungen jedoch erheblich.

Wer Schwierigkeiten bei der Begründung des Widerspruchs hat, sollte sich von einem erfahrenen Anwalt für Sozialrecht unterstützen lassen. Dieser hilft bei der Formulierung und weiteren rechtlichen Schritten. Lehnt die Pflegekasse weiterhin ab, kann vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden. Ein erfahrener Anwalt für Sozialrecht kann den beantragten Pflegegrad gerichtlich durchsetzen.

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Abgelehnter Pflegegrad - was tun?

Wer einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, sollte unbedingt Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids geschehen. Um die Chancen auf eine erneute Begutachtung zu steigern, sollte der Widerspruch auch entsprechend schlüssig begründet sein. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Ablehnung des Pflegegrades? – Widerspruch!“. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten oder einen niedrigeren Pflegegrad als beantragt? Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten für Sozialrecht mit Spezialisierung auf Pflegegrade beraten. Kontaktieren Sie uns über unser Formular für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

 

Das Wichtigste in aller Kürze

Fragen, Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Die früheren Pflegestufen heißen heute Pflegegrade. Die ehemaligen Pflegestufen wurden umfassend reformiert, sodass auch psychische Erkrankungen berücksichtigt werden können. Seit der Reform werden die ehemaligen Pflegestufen nun als Pflegegrade bezeichnet.

Pflegegrade bezeichnen eigentlich das gleiche wie Pflegestufe. Allerdings wurden die Pflegestufen umfassend reformiert, damit auch psychische Erkrankungen bessere Berücksichtigung finden. Seit der Reform werden die ehemaligen Pflegestufen nun als Pflegegrade bezeichnet.

Die Feststellung eines Pflegegrades müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die zuständige Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Um die Feststellung eines Pflegegrades zu beantragen, müssen Sie Ihrer Pflegekasse zunächst mitteilen, dass Sie dies wünschen. Im nächsten Schritt sendet Ihnen die Pflegekasse die erforderlichen Unterlagen zu. Bitte füllen Sie diese wahrheitsgemäß und vor allem vollständig aus und senden Sie sie schnellstmöglich an die Pflegekasse zurück. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilt dann, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf die Feststellung eines Pflegegrades so früh wie möglich, da Pflegeleistungen nicht rückwirkend gewährt werden. Bei der Bewilligung von Pflegeleistungen spielt also keine Rolle, seit wann Sie tatsächlich pflegebedürftig sind, wenn Sie nicht früher einen Antrag gestellt haben.

Sie haben Fragen zur Beantragung Ihres Pflegegrades? Kommen Sie jederzeit auf uns zu.

Nein, gegen das Gutachten des Medizinischen Dienstes selbst können Sie keinen Widerspruch einlegen. Es dient der Pflegekasse als Orientierung und ist nicht verbindlich. Zwar wird die Pflegekasse in der Praxis meist zu dem gleichen Ergebnis kommen wie der Gutachter des Medizinischen Dienstes. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person anders einschätzt als die Pflegekasse. Am Ende entscheidet die Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.

Wenn Ihr Antrag auf die Erteilung eines Pflegegrades abgelehnt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen. Sie haben nach Erhalt des Ablehnungsschreibens vier Wochen Zeit, um den Widerspruch einzureichen. Eine Begründung ist erforderlich, kann aber nachgereicht werden. Vermerken Sie in Ihrem Widerspruch, dass die Begründung folgt. Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen. Kontaktieren Sie uns über unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Pflegegrad-Antrags sind unzureichende Nachweise der Pflegebedürftigkeit, mangelnde Dokumentation der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Fehler im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Oftmals wird der Umfang der Einschränkungen des Antragstellers nicht vollständig erfasst oder korrekt bewertet. Ein Anwalt für Pflegegrade kann dabei helfen, die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen zusammenzustellen und Fehler im Gutachten zu identifizieren und anzufechten. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Berichte sorgfältig zu sammeln und bereitzustellen, um die Erfolgschancen des Antrags zu erhöhen.

Wenn Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen: Zunächst sollten Sie den Ablehnungsbescheid sorgfältig prüfen und verstehen, welche Gründe für die Ablehnung angegeben wurden. Dann sollten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie klar darlegen, warum Sie den Bescheid für falsch halten und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen übersehen wurden. Es ist ratsam, zusätzliche medizinische Unterlagen oder ein ergänzendes ärztliches Gutachten hinzuzufügen, um Ihre Argumente zu untermauern. Ein Anwalt für Pflegegrade kann Ihnen dabei helfen, den Widerspruch zu formulieren und alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.

Ein ergänzendes ärztliches Gutachten kann den Widerspruch erheblich unterstützen, indem es zusätzliche oder detaillierte Informationen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Selbstständigkeit des Betroffenen liefert. Ein solches Gutachten kann Schwachstellen oder Fehler im ursprünglichen Gutachten des Medizinischen Dienstes aufdecken und damit die Argumente für die Pflegebedürftigkeit stärken. Es ist wichtig, dass das ergänzende Gutachten von einem Facharzt erstellt wird, der die speziellen gesundheitlichen Probleme des Antragstellers gut kennt. Ein Anwalt für Pflegegrade kann Sie dabei unterstützen, den richtigen Facharzt zu finden und sicherzustellen, dass das Gutachten alle relevanten Informationen enthält.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

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So einfach funktioniert's

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1. Formular

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2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

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