Mit Unterstützung eines Anwalts zur Bewilligung des Pflegegrades
Die Pflegekasse entscheidet über die Pflegebedürftigkeit einer Person auf Basis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.
Der Besuch des Gutachters bietet oft keinen vollständigen Einblick in den Alltag des Betroffenen mit der Folge, dass der beantragte Pflegegrad häufig abgelehnt wird.
Unsere Anwälte unterstützen Sie beim Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid und vertreten Sie im Falle einer Klage wirkungsvoll vor Gericht.
Wann gilt eine Person als pflegebedürftig?
Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn gesundheitliche Beschwerden ihre Selbstständigkeit so weit einschränken, dass sie den Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Die Beeinträchtigung der Person muss dabei nicht körperlicher Natur sein. Auch kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Depressionen oder Demenzerkrankungen, können zur Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person führen. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, kann ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) beantragt werden, der Anspruch auf Pflegeleistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen bietet. Dies ist in § 15 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.
Ein unerwarteter Pflegefall stellt für Betroffene und ihre Angehörigen eine große Belastung dar. Alltägliche Aufgaben, die vorher eigenständig bewältigt werden konnten, erfordern nun fremde Hilfe. Pflegegeld und -sachleistungen können Betroffenen dabei helfen, den neuen Alltag zu bewältigen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen. Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht helfen Ihnen jederzeit. Ganz bequem von Zuhause aus.
Anwaltliche Unterstützung zur Bewilligung des Pflegegrades
Wann sollte ich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten?
Wer einen Pflegegrad beantragt hat und abgelehnt wurde, sollte dies nicht hinnehmen. Mit anwaltlicher Unterstützung kann der gewünschte Pflegegrad oft doch durchgesetzt werden. Zunächst sollte gegen den Ablehnungsbescheid ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden, eine fundierte Begründung erhöht die Chancen auf Nachbewilligung des beantragten Pflegegrads und der damit verbundenen Pflegeleistungen jedoch erheblich.
Wer Schwierigkeiten bei der Begründung des Widerspruchs hat, sollte sich von einem erfahrenen Anwalt für Sozialrecht unterstützen lassen. Dieser hilft bei der Formulierung und weiteren rechtlichen Schritten. Lehnt die Pflegekasse weiterhin ab, kann vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden. Ein erfahrener Anwalt für Sozialrecht kann den beantragten Pflegegrad gerichtlich durchsetzen.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Abgelehnter Pflegegrad – was tun?
Wer einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, sollte unbedingt Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids geschehen. Um die Chancen auf eine erneute Begutachtung zu steigern, sollte der Widerspruch auch entsprechend schlüssig begründet sein. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Ablehnung des Pflegegrades? – Widerspruch!“. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.
Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten oder einen niedrigeren Pflegegrad als beantragt? Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten für Sozialrecht mit Spezialisierung auf Pflegegrade beraten. Kontaktieren Sie uns über unser Formular für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, die bei der Beantragung Ihres Pflegegrades auf Sie zukommen können. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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