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Schwerbehinderung: Anwaltliche Unterstützung für Betroffene

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Mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) können Betroffene bestimmte Nachteilsausgleiche geltend machen.

Bei einer falschen Einschätzung erhalten Betroffene nicht die ihnen zustehenden Ausgleiche.

Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihren beantragten Grad der Behinderung durchzusetzen.

Weniger Barrieren – mehr Möglichkeiten für alle

Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag oft auf Hindernisse, die es ihnen erschweren, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese Barrieren können sowohl körperlicher als auch emotionaler Natur sein. Beispielsweise wird der Zugang zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung erheblich eingeschränkt, wenn keine barrierefreien Alternativen vorhanden sind. Auch mangelnde Unterstützung sowie das Gefühl der sozialen Ausgrenzung stellen für viele Betroffene eine tägliche Herausforderung dar.

Um einige dieser Hürden zu verringern, haben Menschen mit einer anerkannten Behinderung die Möglichkeit, verschiedene Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche, zu erhalten. Je nachdem, wie stark die Beeinträchtigung ist, sind unterschiedliche Hilfen erhältlich – zum Beispiel Steuervergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz oder Ermäßigungen bei Veranstaltungen und im Nahverkehr. Diese Hilfen sollen Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Der Alltag hält für Menschen mit Behinderung viele Herausforderungen bereit. Ein anerkannter Grad der Behinderung und damit verbundene Nachteilsausgleiche sollen Betroffene dabei unterstützen, besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Doch der beantragte Grad der Behinderung wird häufig zu Unrecht nicht anerkannt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren beantragten Grad der Behinderung durchzusetzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ganz bequem von Zuhause aus.

Anwaltliche Unterstützung bei Ablehnung des Behinderungsgrades

Wann sollte ein Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet werden?

Wenn das Versorgungsamt den beantragten Grad der Behinderung ablehnt oder nur einen niedrigeren Grad anerkannt, ist das für Betroffene frustrierend und belastend. Doch die Situation ist noch nicht endgültig entschieden. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtliche Unterstützung zu suchen.

Ein Anwalt für Sozialrecht hilft dabei, die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu erhöhen. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen genau und weiß, wie man eine überzeugende Begründung für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid formuliert. Zudem stellt er sicher, dass alle relevanten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.

Wenn der Widerspruch nicht zu dem beantragten Grad der Behinderung führt, kümmert sich der Anwalt um die nächsten Schritte und vertritt Betroffene gegebenenfalls bei einer Klage vor dem Sozialgericht. Mit professioneller Unterstützung steigen die Chance erheblich, den angestrebten Grad der Behinderung doch noch zu bekommen und die wichtigen Nachteilsausgleiche zu erhalten.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist „hervorragend“

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.

Grad der Behinderung abgelehnt – was nun?

Wenn der beantragte Grad der Behinderung abgelehnt wurde, sollten Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, den Widerspruch zu begründen.

Allerdings zeigen unsere Erfahrungen, dass die Chancen auf eine Anerkennung des beantragten Behindertengrades deutlich steigen, wenn der Widerspruch mit einer detaillierten und schlüssigen Begründung versehen wird. Die Begründung sollte sich auf das Gutachten beziehen, das der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegt. Falls das Gutachten nicht bereits mit dem Ablehnungsbescheid geschickt wurde, sollte es schnellstmöglich angefordert werden. Wenn der Widerspruch nicht den gewünschten Erfolg bringt, haben Antragsteller die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzulegen

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine Person im Alltag durch ihre Behinderung oder Erkrankung beeinträchtigt ist.
  • Um einen Grad der Behinderung (und damit mögliche Nachteilsausgleiche) zu erhalten, muss ein Antrag auf Feststellung der Behinderung bei dem zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
  • Wer als schwerbehindert gilt, kann zahlreiche Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, darunter einen besonderen Kündigungsschutz sowie verschiedene Ermäßigungen bei Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten.
  • Wenn das Versorgungsamt den beantragten Grad der Behinderung ablehnt oder nur einen niedrigeren Grad anerkannt, haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
  • Unser Team aus erfahrenen Anwälten für Sozialrecht unterstützt Sie dabei, Ihren beantragten Grad der Behinderung erfolgreich durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Der Grad der Behinderung wird anhand eines bestimmten Wertesystems ermittelt. Dabei wird die Schwere der Behinderung oder Erkrankung bewertet und eingestuft, um zu bestimmen, wie stark sich diese auf das tägliche Leben der betroffenen Person auswirkt. Je höher der Wert ist, desto höher fällt auch der Grad der Behinderung aus.

Der niedrigste Wert ist ein Grad der Behinderung von 20. Der höchste Grad der Behinderung liegt bei 100. In dem Bereich zwischen 20 und 100 liegen in 10er Schritten weitere Werte, die ihrerseits einen Grad der Behinderung angeben. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.

Gut zu wissen: Fälschlicherweise wird der Grad der Behinderung häufig als Prozente angegeben, dabei wird dieser tatsächlich nur durch Werte zwischen 20 und 100 ausgedrückt wird.

Um einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Hierfür sollten Sie das entsprechende Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Vergessen Sie nicht, auch aktuelle medizinische Dokumente und Unterlagen, wie z.B. ärztliche Gutachten; Krankenhaus- oder Reha-Berichte sowie andere Befunde beizufügen.

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, folgt eine Untersuchung durch einen vom Versorgungsamt beauftragten Gutachter. Dieser bewertet Ihren Gesundheitszustand dann anhand der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Dahinter verbirgt sich eine Tabelle mit Informationen darüber, welcher Grad der Behinderung bei welcher Art der Behinderung bzw. Erkrankung vorliegen kann.

Gut zu wissen: Die in der Verordnung enthaltenen Angaben dienen dem Gutachter lediglich als Orientierung. Letztlich ist immer eine individuelle Beurteilung notwendig.

Sie haben eine Frage zum Grad der Behinderung (GdB) oder ein anderes sozialrechtliches Anliegen? Unser Team aus erfahrenen Anwälten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jederzeit mithilfe unseres Formulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit in Frage kommt, lässt sich mit einem Blick in die Versorgungsmedizin–Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen klären. Darin wird in Form einer Tabelle aufgeführt, welcher Grad der Behinderung (GdB) regelmäßig einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung zugeordnet wird.

Gut zu wissen: Die Verordnung begründet keinen Anspruch auf die Erteilung eines bestimmten Grades der Behinderung, da die vorliegende Behinderung immer individuell beurteilt werden muss. Somit kann ein Gutachter im Rahmen seiner Beurteilung auch zu einem, von der Versorgungsmedizin-Verordnung abweichenden Ergebnis kommen.

Liegen mehrere Behinderungen oder Erkrankungen vor, wird der Grad der Behinderung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermittelt. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, wie stark das alltägliche Leben des Betroffenen durch die Wechselwirkungen der verschiedenen Beeinträchtigungen eingeschränkt wird.

Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Zu den Erkrankungen, bei denen Menschen normalerweise als schwerbehindert eingestuft werden, zählen Krebserkrankungen, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Im beruflichen Kontext kann jedoch auch ein Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Grad der Behinderung als schwerbehindert gelten. Das ist der Fall, wenn eine sogenannte Gleichstellung gemäß § 2 Absatz 3 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) bei der Agentur für Arbeit beantragt wurde. Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können gleichgestellt werden, wenn ihnen andernfalls der Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Durch die Gleichstellung profitiert der betroffene Arbeitnehmer von dem besonderen Kündigungsschutz, der auch für schwerbehinderte Menschen gilt. Andere Nachteilsausgleiche, auf die Personen mit einer Schwerbehinderung einen Anspruch haben, erhalten gleichgestellte Personen allerdings nicht. Daher besteht auch kein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Wer als schwerbehindert gilt und dies auch mit Vorlage seines Schwerbehindertenausweises nachweisen kann, erhält in vielen Bereichen Nachteilsausgleiche. Wir fassen für Sie die wichtigsten Nachteilsausgleiche zusammen.

Wer einen Grad der Behinderung über 50 aufweist, also als schwerbehindert gilt:

  • hat die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Altersrente zu gehen. In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung (mit Abschlägen) auch noch früher in den Ruhestand gehen.
  • genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung darf nicht gekündigt werden, wenn sich der Kündigungsgrund lediglich auf seine Behinderung bezieht. Das Integrationsamt prüft demnach vorab, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers mit den dafür genannten Gründen zulässig ist.
  • erhält bezahlten Zusatzurlaub von 5 Tagen jährlich.
  • erhält des Weiteren zahlreiche Ermäßigungen von Eintrittspreisen bei Veranstaltungen oder anderen Freizeitaktivitäten. Auch der öffentliche Nahverkehr bietet Ermäßigungen.
  • zahlt aufgrund von Steuer-Freibeträgen eine geringere Einkommenssteuer.
  • erhält Steuerbegünstigungen oder -befreiungen der Kfz-Steuer, wenn das Auto auf die schwerbehinderte Person selbst zugelassen ist.

Den Schwerbehindertenausweis müssen Sie im Normalfall nicht gesondert beantragen, denn diesen erhalten Sie automatisch, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde. Der Schwerbehindertenausweis gilt als amtlicher Nachweis der vorliegenden Behinderung. Auf dem Schwerbehindertenausweis sind bestimmte Merkzeichen sowie der vorliegende Grad der Behinderung angegeben. Die Nachteilsausgleiche sind eng an den Grad der Behinderung und eventuell vorliegende Merkzeichen geknüpft.

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und verliert danach seine Gültigkeit. Um auch nach den 5 Jahren noch von möglichen Nachteilsausgleichen profitieren zu können, müssen Sie rechtzeitig die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Sie haben ein rechtliches Anliegen im Rechtsgebiet des Behinderten- oder Schwerbehindertenrechts? Lassen Sie sich von uns beraten. Schildern Sie uns Ihren Fall mithilfe unseres Formulars für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, die bei der Beantragung Ihres Grades der Behinderung auf Sie zukommen können. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert’s

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1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

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Anwalt um die Ecke

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