Schwerbehinderung: Anwaltliche Unterstützung für Betroffene


Mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) können Betroffene bestimmte Nachteilsausgleiche geltend machen.
Bei einer falschen Einschätzung erhalten Betroffene nicht die ihnen zustehenden Ausgleiche.
Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihren beantragten Grad der Behinderung durchzusetzen.
Weniger Barrieren – mehr Möglichkeiten für alle
Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag oft auf Hindernisse, die es ihnen erschweren, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese Barrieren können sowohl körperlicher als auch emotionaler Natur sein. Beispielsweise wird der Zugang zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung erheblich eingeschränkt, wenn keine barrierefreien Alternativen vorhanden sind. Auch mangelnde Unterstützung sowie das Gefühl der sozialen Ausgrenzung stellen für viele Betroffene eine tägliche Herausforderung dar.
Um einige dieser Hürden zu verringern, haben Menschen mit einer anerkannten Behinderung die Möglichkeit, verschiedene Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche, zu erhalten. Je nachdem, wie stark die Beeinträchtigung ist, sind unterschiedliche Hilfen erhältlich – zum Beispiel Steuervergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz oder Ermäßigungen bei Veranstaltungen und im Nahverkehr. Diese Hilfen sollen Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Der Alltag hält für Menschen mit Behinderung viele Herausforderungen bereit. Ein anerkannter Grad der Behinderung und damit verbundene Nachteilsausgleiche sollen Betroffene dabei unterstützen, besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Doch der beantragte Grad der Behinderung wird häufig zu Unrecht nicht anerkannt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren beantragten Grad der Behinderung durchzusetzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Sozialrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ganz bequem von Zuhause aus.
Anwaltliche Unterstützung bei Ablehnung des Behinderungsgrades
Wann sollte ein Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet werden?
Wenn das Versorgungsamt den beantragten Grad der Behinderung ablehnt oder nur einen niedrigeren Grad anerkannt, ist das für Betroffene frustrierend und belastend. Doch die Situation ist noch nicht endgültig entschieden. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtliche Unterstützung zu suchen.
Ein Anwalt für Sozialrecht hilft dabei, die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu erhöhen. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen genau und weiß, wie man eine überzeugende Begründung für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid formuliert. Zudem stellt er sicher, dass alle relevanten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
Wenn der Widerspruch nicht zu dem beantragten Grad der Behinderung führt, kümmert sich der Anwalt um die nächsten Schritte und vertritt Betroffene gegebenenfalls bei einer Klage vor dem Sozialgericht. Mit professioneller Unterstützung steigen die Chance erheblich, den angestrebten Grad der Behinderung doch noch zu bekommen und die wichtigen Nachteilsausgleiche zu erhalten.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Grad der Behinderung abgelehnt – was nun?
Wenn der beantragte Grad der Behinderung abgelehnt wurde, sollten Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, den Widerspruch zu begründen.
Allerdings zeigen unsere Erfahrungen, dass die Chancen auf eine Anerkennung des beantragten Behindertengrades deutlich steigen, wenn der Widerspruch mit einer detaillierten und schlüssigen Begründung versehen wird. Die Begründung sollte sich auf das Gutachten beziehen, das der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegt. Falls das Gutachten nicht bereits mit dem Ablehnungsbescheid geschickt wurde, sollte es schnellstmöglich angefordert werden. Wenn der Widerspruch nicht den gewünschten Erfolg bringt, haben Antragsteller die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzulegen


Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und haben schon tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, die bei der Beantragung Ihres Grades der Behinderung auf Sie zukommen können. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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