
Betriebskostenabrechnung verspätet – Muss ich noch zahlen?

Betriebskostenabrechnung zu spät – Glück gehabt?
Zum Jahresende warten viele Mieter gespannt auf die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr. Doch nicht selten bleibt die Abrechnung vom Vermieter lange aus – manchmal sogar bis weit nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Dieses Warten sorgt oft für Unsicherheit: Müssen Mieter trotzdem zahlen, wenn die Abrechnung verspätet kommt? Oder verfällt die Nachforderung durch die Verzögerung?
In diesem Beitrag erläutern wir, wann genau die Abrechnungsfrist endet und wie Sie als Mieter am besten reagieren, wenn sich die Betriebskostenabrechnung verspätet.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die monatliche Miete setzt sich aus der Kaltmiete für die Wohnung und den Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, zusammen. Diese Nebenkosten werden oft als „zweite Miete“ bezeichnet. Sie umfassen laufende Kosten wie Müllentsorgung, Hausmeister, Gartenpflege sowie Wasser- und Heizkosten, die in Form von monatlichen Vorauszahlungen geleistet werden.
Am Ende des Abrechnungszeitraums – meist nach einem Jahr – erstellt der Vermieter die Nebenkostenabrechnung. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Das Ergebnis kann entweder eine Rückzahlung an den Mieter oder eine Nachzahlung bedeuten.
Betriebskostenabrechnung – Fristen und Folgen verspäteter Abrechnung
Kommt die Betriebskostenabrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter an, greift § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB. In diesem Fall muss der Mieter eine Nachzahlung in der Regel nicht leisten.
In der Regel wird nach dem Kalenderjahr abgerechnet. Abrechnungszeiträume können jedoch individuell vereinbart werden und davon abweichen. Wichtig ist deshalb, den im Mietvertrag festgelegten Abrechnungszeitraum zu prüfen. Entspricht dieser dem Kalenderjahr, muss die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 spätestens am 31.12.2025 beim Mieter eingegangen sein.
Die Pflicht zur Nachzahlung entfällt nur, wenn der Vermieter die Verspätung auch zu verantworten hat. Verzögert sich die Abrechnung wegen interner Fehler, etwa einer späten Kostenberechnung durch die Hausverwaltung, muss der Mieter nicht zahlen. Bei Verzögerungen durch Umstände, die der Vermieter nicht beeinflussen konnte – etwa ein Rechtsstreit – bleibt der Mieter hingegen zahlungspflichtig.
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Entscheidend ist, dass die Abrechnung tatsächlich in die Hände des Mieters oder zumindest in seinen Briefkasten gelangt – nur Abschicken allein reicht nicht.


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Betriebskostenabrechnung zu spät – so verhalten Sie sich am besten
Wenn Sie eine Betriebskostenabrechnung erhalten haben, sollten Sie nicht sofort zahlen, sondern zuerst prüfen, ob die Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt wurde. Kommt die Abrechnung später an, sind Nachforderungen in der Regel nicht mehr zulässig – auch wenn die Abrechnung korrekt ist.
Bleiben Sie ruhig und zahlen Sie nicht voreilig. Legen Sie in diesem Fall Widerspruch gegen die Abrechnung ein, am besten schriftlich und nachweisbar. Lassen Sie die Abrechnung zudem im Zweifel von einem erfahrenen Mietrechtsanwalt prüfen. Sollte die Frist eingehalten sein, kann er zusätzlich kontrollieren, ob die Abrechnung formal und inhaltlich korrekt ist.
Häufig gestellte Fragen
