Die fünf wichtigsten Vermieterpflichten
Inhaltsverzeichnis
Hier sind die fünf goldenen Vermieterpflichten, an die sich jeder Hausbesitzer zu halten hat:
1. Draußen bleiben!
Der Eigentümer muss seinem Vertragspartner die Wohnung zur Verfügung stellen und ihm die Schlüssel überlassen. Ab diesem Termin hat der Mieter das Hausrecht. Das bedeutet auch und vor allem, dass der Vermieter nicht einfach so Wohnungsbesichtigungen durchführen kann.
2. Schäden reparieren!
Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Immobilie während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses den Zustand hat, der im Mietvertrag angegeben ist, und in dieser Zeit auftretende Schäden beseitigen lassen. Lesen Sie also aufmerksam den Mietvertrag oder, noch besser, lassen Sie einen unserer Vertragsanwälte den Vertrag für Sie überprüfen.
3. Heizung einschalten!
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4. Familiennachzug erlauben!
Will der Mieter, dass auch sein Ehepartner oder seine Kinder mit einziehen, darf der Vermieter nur dann ein Veto einlegen, wenn die Wohnung durch die Neuankömmlinge überbelegt wäre. Ob eine solche Überbelegung vorliegt, können unsere Vertragsanwälte gerne für Sie einschätzen.5. Zweitbesetzung anerkennen!
Falls Ihr Vermieter seine Vermieterpflichten verletzt und Sie dadurch einen Rechtsnachteil erleiden, sollten Sie die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen. Unsere Vertragsanwälte haben bereits Hunderten von Mietern zu ihren Rechten verholfen. Füllen Sie einfach unser kinderleichtes Formular aus, es dauert nur wenige Minuten. Ein spezialisierter Anwalt meldet sich bei Ihnen binnen maximal 24 Stunden mit einer ersten rechtlichen Einschätzung, einer klugen Strategie für die nächsten Schritte sowie einer Auswahl an sinnvollen Optionen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!Mehr als 20.000 Menschen vertrauen uns
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