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Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin musste über einen sehr tragischen Fall entscheiden. Mieter beschwerten sich über Geruch vom Nachbarn. Dieser war alt und krank. Die Wohnung war nicht gepflegt. Den Hund ließ er im Treppenhaus urinieren. Und bei angebranntem Essen lüftete der Nachbar auch über das Treppenhaus. Auch durch die Briefklappe drang Geruch in das Treppenhaus. Wegen der Gerüche begehrten die Mieter eine Mietminderung von bis zu 20 % sowie die Zahlung für ein Gutachten zur Geruchsfeststellung.
Wie hat das Gericht entschieden?
Wie wir bereits in unserem Artikel “Gericht als Mangel” ausführten, kann die Verursachung von Gestank durch Nachbarn einen Mangel darstellen. Daher entschied auch das Amtsgericht für die Mieter (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010, 213 C 94/10). Jedenfalls teilweise. Dementsprechend vergab es für unterteilte Zeitabschnitte jeweils 5 %, 7,5 % und 10 % als Mietminderung. Auch das Gutachten musste der Vermieter bezahlen. Das Gericht stellte aber auch klar:
“Eine höhere Minderungsquote, wie von den Beklagten geltend gemacht, erscheint nicht angemessen, da sowohl die allgemeine wie auch die nachbarliche Rücksichtnahme auf die Schwächen und Gebrechen eines alternden Mitmenschen eine erhöhte Toleranz gebietet.”
Weise gesprochen!
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