
Beschuldigt wegen häuslicher Gewalt – was tun?

Vorwurf Häusliche Gewalt
Eine Beschuldigung wegen häuslicher Gewalt trifft Betroffene oft unerwartet und zieht sofort erhebliche Konsequenzen nach sich. Behörden, Gerichte und soziale Einrichtungen nehmen solche Vorwürfe sehr ernst und verfolgen sie mit Nachdruck. Noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, können einschneidende Maßnahmen erlassen werden. Das stellt für die Beschuldigten eine enorme Belastung dar, nicht nur persönlich, sondern auch im familiären und beruflichen Umfeld.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte jetzt entscheidend sind, welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich bestmöglich schützen können.
Häusliche Gewalt – was ist das?
Die Beschuldigung, häusliche Gewalt ausgeübt zu haben, ist ein ernstzunehmender strafrechtlicher Vorwurf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB). Vielmehr umfasst der Begriff „häusliche Gewalt“ eine Reihe von unterschiedlichen Straftaten, die sich durch ihre besondere Beziehung zwischen vermeintlichem Täter und Opfer auszeichnen.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Gewalt gegenüber einer nahestehenden Person ausgeübt wird – etwa gegenüber Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern oder anderen Angehörigen desselben Haushalts. Dabei muss es sich nicht ausschließlich um körperliche Gewalt handeln; auch psychische Gewalt fällt unter diesen Begriff.
Zu den häufigsten Straftatbeständen, die unter häusliche Gewalt fallen, zählen insbesondere:
- Körperverletzung (§ 223 ff. StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Stalking oder Nachstellung (§ 238 StGB)
Beschuldigt wegen häuslicher Gewalt: Welche Konsequenzen drohen?
Wird häusliche Gewalt zur Anzeige gebracht, drohen weitreichende straf- und zivilrechtliche Konsequenzen – selbst dann, wenn es möglicherweise nicht zu einer Verurteilung kommt.
Strafrechtlich kann das von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Dies richtet sich nach dem im Einzelfall verwirklichten Straftatgesetz.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen wie ein Kontakt- oder Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen werden. Zudem kann die Polizei eine Wohnungsverweisung aussprechen, was bedeutet, dass der oder die gemeinsame Wohnung sofort verlassen muss. Auch familienrechtlich hat eine Anzeige oft Auswirkungen – etwa auf das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder laufende Trennungs- und Scheidungsverfahren.
Ist für die Strafverfolgung ein Strafantrag erforderlich?
Delikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt werden von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich sehr ernst genommen, gerade weil sie oft innerhalb enger, teilweise abhängiger Beziehungen stattfinden.
Daher wird häusliche Gewalt in den meisten Fällen auch ohne konkreten Strafantrag des mutmaßlichen Opfers verfolgt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch dann, wenn das Opfer keinen Antrag stellt oder diesen im Laufe des Verfahrens zurückzieht, etwa weil sich die Situation zuhause scheinbar verbessert hat.
Dabei wird vor allem berücksichtigt, dass die Opfer sich häufig in einer komplexen emotionalen und psychischen Abhängigkeit zum vermeintlichen Täter befinden. Das erschwert oftmals die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige. Deshalb hängt die Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt meist nicht allein vom Verfolgungswillen des Opfers ab. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft in derartigen Fällen regelmäßig auch ein besonderes Interesse an der Aufklärung und Verfolgung der Tat.

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Was tun bei Beschuldigung wegen häuslicher Gewalt
Wer beschuldigt wird, häusliche Gewalt ausgeübt zu haben, sollte sich – so belastend die Situation auch ist – keinesfalls zu vorschnellen Handlungen hinreißen lassen, weder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden noch gegenüber dem mutmaßlichen Opfer.
Das bedeutet konkret: Gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft muss keine Aussage gemacht werden. Dieses Schweigerecht sollten Betroffene konsequent wahrnehmen, da unbedachte Äußerungen später gegen sie verwendet werden können. Aussagen sollten idealerweise nur nach Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger erfolgen.
Eine frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers ist entscheidend. Er kann Akteneinsicht beantragen, die Verteidigungsstrategie planen und die nächsten Schritte begleiten. Zur Vorbereitung sollten Betroffene relevante Beweise wie Nachrichten, Fotos oder Zeugen notieren, die den Vorwurf entkräften könnten. Diese Informationen sollten unbedingt dem Verteidiger mitgeteilt werden.
Auf jeglichen Kontakt zum mutmaßlichen Opfer sollte verzichtet werden, da oft Kontaktverbote gelten. Verstöße hiergegen können weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Lage verschärfen.

Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die besonderen Herausforderungen in Verfahren wegen häuslicher Gewalt genau und kann die individuelle Situation rechtlich richtig einschätzen. Gerade wenn oft nur Aussage gegen Aussage steht, ist es wichtig, mögliche Widersprüche und Lücken in den Zeugenaussagen zu erkennen und gezielt für die eigene Verteidigung zu nutzen.
Ein erfahrener Verteidiger hilft dabei, die eigenen Rechte als Beschuldigter vollständig zu verstehen und steht bei Fragen, Sorgen und Ängsten mit Rat und Tat zur Seite.
Da Betroffene selbst keinen Einblick in die Ermittlungsakte haben, bleibt vieles unklar. Der Verteidiger erhält frühzeitig Akteneinsicht und kann so eine starke Verteidigungsstrategie entwickeln, die dabei hilft, das Verfahren bestmöglich zu beeinflussen und die persönlichen Belastungen zu reduzieren.
Häufig gestellte Fragen
