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Handlungsempfehlung bei Stalking: Wie sich Betroffene schützen können

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Unter Stalking versteht man das anhaltende Verfolgen oder Belästigen einer Person. Ein solches Verhalten steht in § 238 StGB unter Strafe.
  • Stalking kann verschiedene Formen annehmen, darunter fällt z.B. einphysisches Verfolgen, Cyberstalking oder eine wiederholte, unerwünschte Kontaktaufnahme.
  • Betroffene sind ihrem Stalker nicht schutzlos ausgeliefert, sondern können sich mit einigen Maßnahmen wirksam schützen.
  • Neben rechtlichen Schutzmaßnahmen wie der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Kontaktverbotes können auch persönliche Vorkehrungen getroffen werden.
  • In einer solchen Situation kann es außerdem sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um das Vorgehen gegen den Stalker zu beraten.

Wenn Angst zum ständigen Begleiter wird

Stalking beginnt oft in einem schleichenden Prozess. Umso wichtiger ist es, auf sein Bauchgefühl zu hören und Warnsignale ernst zu nehmen. Wenn jemand wiederholt unerwünscht Nähe sucht, Grenzen überschreitet oder Kontrolle ausübt, ist das ein deutliches Alarmsignal. Viele Betroffene zweifeln zunächst an sich selbst oder zögern, Hilfe zu suchen – aus Unsicherheit oder Sorge, überzureagieren. Doch je früher Betroffene handeln, desto besser können sie sich schützen. Sich Hilfe zu suchen ist ein wichtiger Schritt für die eigene Sicherheit – und diese hat oberste Priorität.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Stalking ist, wie es sich äußert und welche Möglichkeiten Sie haben, sich zu schützen.

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Stalking – Definition und Formen

Stalking ist ein Verhalten, das sich vor allem durch wiederholtes, unerwünschtes Verfolgen oder Belästigen einer Person kennzeichnet. Die Erscheinungsformen von Stalking sind vielfältig. Dabei können Belästigungen sowohl im direkten Umfeld als auch digital – etwa über soziale Netzwerke oder Messenger – stattfinden. Da von Stalking viele verschiedene Verhaltensweisen erfasst sind, stellen die folgenden Beispiele nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Nachstellungshandlungen dar:

  • Körperliche Verfolgung, z.B. das unerwünschte Verfolgen in der Öffentlichkeit oder das Aufsuchen von Wohn- oder Arbeitsstätten
  • Cyberstalking, z.B. durch Belästigungen, die über soziale Netzwerke, E-Mails oder andere digitale Plattformen erfolgen
  • Telefonstalking, z.B. durch wiederholte, unerwünschte Kontaktaufnahme per Anrufe oder Textnachricht
  • Überwachung, z.B. das ständige Überprüfen der Online-Aktivitäten des Opfers oder das Sammeln persönlicher Informationen, um Kontrolle auszuüben

Oftmals tritt eine der Formen nicht einzeln auf. Stattdessen setzt sich das belästigende Verhalten des Stalkers meist aus mehreren Erscheinungsformen zusammen. Alle Formen von Stalking können erhebliche psychische und emotionale Belastungen bei den Betroffenen verursachen.

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Handlungsempfehlung bei Stalking

Polizei einschalten und Anzeige erstatten

Wenn Sie sich verfolgt, belästigt oder bedroht fühlen, zögern Sie nicht, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Stalking ist kein Bagatelldelikt – die rechtlichen Schutzmöglichkeiten für Betroffene sind heute deutlich besser als noch vor einigen Jahren.

Mit einer Anzeige wird das Geschehen offiziell dokumentiert – ein wichtiger erster Schritt für mögliche Schutzmaßnahmen. In akuten Situationen – etwa bei eskalierenden Kontaktversuchen oder unmittelbarer Bedrohung – sollten Sie umgehend den Notruf wählen. Ihre Sicherheit geht vor. Viele Polizeidienststellen verfügen auch über speziell geschulte Opferschutzbeauftragte, die Sie gezielt unterstützen können.

Stalking dokumentieren und Beweise sichern

Wenn Sie von einer Person verfolgt oder belästigt werden, sollten Sie jeden Vorfall möglichst genau dokumentieren – mit Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Belästigung. Am besten führen Sie ein sogenanntes Stalking-Tagebuch. So behalten Sie den Überblick und schaffen für wichtige Beweise für mögliche rechtliche Schritte. Bei digitalen Kontaktaufnahmen – etwa über Nachrichten, Anrufe, Social Media – sollten Sie Screenshots mit Zeitstempel machen. Wichtig ist, dass klar erkennbar ist, wann und über welches Medium die Kontaktaufnahme erfolgte.

Beziehen Sie Ihr Umfeld ein

Informieren Sie Bekannte, Kollegen oder Nachbarn über Ihre Situation. Nur so können diese sensibel und umsichtig reagieren und vermeiden, dem Täter unbewusst Informationen weiterzugeben oder ihm Zugang zu Ihnen zu verschaffen – etwa am Arbeitsplatz oder im Treppenhaus Ihrer Wohnung. Stalker suchen oft gezielt den Kontakt über das soziale oder berufliche Umfeld des Opfers, um ihre Kontrolle oder Nähe weiter auszubauen. Je besser Ihr Umfeld Bescheid weiß, desto besser kann es Sie schützen.

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Gut zu wissen:

Beratungsstellen wie der „Weiße Ring“, Frauenhäuser, spezielle Hilfetelefone und Anti-Stalking-Spezialisten bieten Betroffenen kostenlose Unterstützung. Auch psychologische Hilfe kann dabei helfen, mit den Ängsten und emotionalen Belastungen besser umzugehen

Anwalt einschalten

Ein Anwalt, der sich auf Strafrecht und Opferschutz spezialisiert hat, kann Sie in dieser schwierigen Zeit gezielt unterstützen. Er wird Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären und begleitet Sie bei der Umsetzung, etwa indem er hilft, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die es dem Täter verbietet, sich Ihnen zu nähern oder Kontakt aufzunehmen.

Manchmal genügt es schon, dem Täter in einem gemeinsam mit ihrem Anwalt verfassten Brief deutlich zu machen, dass Sie sich rechtliche Unterstützung gesucht haben und bereit sind, die notwendigen Schritte zu gehen, um sich zu schützen.

Einstweilige Verfügung bzw. Kontaktverbot erwirken

Vor dem Familiengericht können Sie schnell ein Kontaktverbot erwirken, das in der Regel für 6 Monate gilt. Dem Täter wird damit untersagt, sich Ihnen zu nähern oder anderweitig Kontakt aufzunehmen. Verstöße hiergegen sind strafbar. Es kann zusätzlich ein Strafverfahren gegen Ihren Verfolger eingeleitet werden.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen für Ihren Alltag

Niemand trägt eine Verantwortung für das Verhalten seines Stalkers. Und doch ist es manchmal notwendig, den eigenen Alltag bewusst zu gestalten, um sich selbst besser zu schützen.

Es kann sinnvoll sein, gewohnte Routen hin und wieder zu ändern oder die Zeiten für regelmäßige Wege, wie den Arbeitsweg, leicht anzupassen. Auch das Vermeiden abgelegener Orte, besonders wenn man Sie allein unterwegs sind, kann erheblich zu Ihrer eigenen Sicherheit beitragen. Im digitalen Raum lässt sich durch gezielte Privatsphäre-Einstellungen viel bewirken: Teilen Sie möglichst keine Echtzeit-Informationen zu Aufenthaltsorten und prüfen Sie, wer Ihre Inhalte sehen kann. So behalten Sie die Kontrolle darüber, was über Sie sichtbar ist – und bieten Ihrem Verfolger weniger Angriffsfläche.

Es ist ratsam, nicht auf Kontaktversuche des Stalkers zu reagieren, besonders wenn er um ein „letztes klärendes Gespräch“ bittet. Diese Forderung ist oft nur ein Vorwand, um wieder in Kontakt zu treten.


Häufig gestellte Fragen

Als Opfer von Stalking sollten Sie zunächst jeden Vorfall dokumentieren, um Beweise für ein etwaiges rechtliches Verfahren zu sammeln. Zudem ist es wichtig, sich Unterstützung von Freunden, Familienmitgliedern oder speziellen Beratungsstellen für Betroffene von Stalking zu holen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema oder zu Ihrem persönlichen Fall haben, kontaktieren Sie uns gern jederzeit.

Ja, als Betroffene von Stalking können Sie beim zuständigen Familiengericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Grundlage dafür ist das Gewaltschutzgesetz.

In der Regel beinhaltet die Verfügung ein Kontaktverbot: Der Täter darf sich dem Opfer nicht nähern oder Kontakt aufnehmen – weder persönlich noch telefonisch oder digital. Bei Verstoß gegen diese Anordnung macht sich der Täter strafbar.

Die Polizei kann in Fällen von Stalking eine wichtige Rolle spielen, indem sie Opfern hilft, die Situation zu bewerten und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Sie sind oft die ersten Ansprechpartner und können Tipps geben, wie weitere Schritte aussehen können.

Auch bei akuter Bedrohung durch den Stalker oder bei einem Verstoß gegen das Kontaktverbot sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden. Diese kann sofortige Schutzmaßnahmen einleiten.

Nein, eine Konfrontation kann die Situation verschärfen und dem Täter das Gefühl geben, weiterhin Einfluss auf Sie zu haben. Besser ist es, den Kontakt konsequent zu vermeiden und – statt einer Konfrontation – rechtliche Schritte einzuleiten.

Neben der Polizei bieten auch spezialisierte Beratungsstellen wie der Weiße Ring, Frauenhäuser oder Anti-Stalking-Beratungsstellen wichtige Hilfe. Zusätzlich kann ein Anwalt mit Schwerpunkt im Opferschutz rechtlich unterstützen – zum Beispiel bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder bei der Einleitung weiterer juristischer Schritte.

In einem möglichen Strafverfahren können Betroffene zudem als Nebenkläger auftreten – dabei ist die Unterstützung durch eine erfahrenen Strafrechtsanwalt besonders hilfreich. So lassen sich Schutzmaßnahmen gezielt durchsetzen und rechtlich absichern.

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