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Online-Betrug - Wie kann ich mich schützen?

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2022

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Nachrichten versenden und empfangen, Überweisungen vornehmen, Waren per Katalog bestellen – Dinge, die noch vor einigen Jahrzehnten typischerweise mit einem Gang zu Post oder Bank verbunden waren, können dank der rasanten technischen Entwicklung innerhalb weniger Minuten, jederzeit und von jedem beliebigen Ort aus erledigt werden.

Lediglich eine Internetverbindung ist hierfür erforderlich. So ermöglicht das „World Wide Web“ Nutzerinnen und Nutzern, unliebsame Aufgaben schnell(er) und vor allem bequem(er) vorzunehmen. Jedoch hat eine Medaille bekanntermaßen immer zwei Seiten. So birgt das Internet – neben all seinen Entlastungen innerhalb des Alltags – auch einige Schattenseiten. Denn die Kriminalität macht vor dem technischen Fortschritt der Digitalisierung keinen Halt. Die „neue” sogenannte Cyberkriminalität birgt für jeden Nutzer und jede Nutzerin des Internets Gefahren.

In diesem Artikel klären wir Sie über den sogenannten Online-Betrug auf. Neben zahlreichen Tipps, wie Sie sich schützen können, selbst Opfer zu werden, erhalten Sie auch Informationen darüber, wie Sie sich als Opfer einer Online – Betrugsmasche helfen können. Denn – entgegen vieler Erwartungen – ist das Internet kein rechtsfreier Raum.

Betrug - Was ist das?

Um sich im Folgenden intensiver mit den Betrugsfällen beschäftigen zu können, die sich online – also im Internet – abspielen, bedarf es zunächst eines gewissen Grundverständnisses für den Straftatbestandes des Betruges, den das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Der Betrug ist in §263 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) geregelt.

Nach dieser Regelung wird eine Person für einen Betrug dann strafrechtlich verfolgt und entsprechend bestraft, wenn sie einer anderen Person falsche Tatsachen vorspiegelt, und sie dadurch dazu bewegt, finanzielle Zuwendungen zu tätigen. 

Ein Betrüger oder eine Betrügerin erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Auch der Versuch eines Betruges ist mit Strafe bedroht. Dementsprechend handelt es sich bei dem Straftatbestand des Betruges um ein Verbrechen.

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Beispiel: Zu den wohl bekanntesten und gleichermaßen moralisch höchst verwerflichen Betrugsmaschen, mit denen sich vor allem ältere Bürgerinnern und Bürger konfrontiert sehen, zählt der sogenannte Enkeltrick. Der Ablauf eines sogenannten Enkeltrickbetrugs ist dabei immer gleich.

Zunächst suchen Täter und Täterinnen nach einem geeigneten Opfer. Dabei stellt das örtliche Telefonbuch meist ein nützliches Hilfsmittel für Täter und Täterinnen dar. Besonders darin gelistete Personen mit einem Namen, der ein höheres Alter vermuten lässt, kommen als Opfer in Betracht. Lässt ein Eintrag innerhalb des Telefonbuches den Rückschluss zu, dass die entsprechende Person alleinstehend ist, weist diese aus Sicht der Täter und der Täterinnen ein erhöhtes Potential auf, Opfer des geplanten Enkeltricks zu werden. Haben die Täter dann ein potenzielles Opfer ausgemacht, kontaktieren sie dieses meist telefonisch und geben sich dort als die Enkeltochter bzw. den Enkelsohn des Opfers aus. Sie spiegeln vor, in einer Notlage zu stecken. Beispielsweise gibt der Anrufer oder die Anruferin an, kurz vor einer Verhaftung zu stehen.

Lediglich das Geld der Großmutter oder des Großvaters könne sie vor einer langjährigen Haftstrafe bewahren. Viele der Angerufenen sind – nachvollziehbarer Weise – erst einmal völlig perplex und lassen sich dann zu einer Überweisung einer hohen Geldsumme oder der Weitergabe ihrer Kontodaten verleiten. 

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Was ist ein Computerbetrug?

Auch innerhalb des Gesetzes wurde dem technischen Fortschritt im Rahmen der Regelung des Betruges Rechnung getragen. So wird in §263a StGB ausdrücklich der sogenannte Computerbetrug geregelt. Denn mit dem Internet ist gleichzeitig ein neuer, möglicher Tatort für alle, nur denkbaren Betrugsfälle geschaffen worden. Der sogenannte Computerbetrug stellt eine Art Abwandlung des Betrugstatbestandes dar. Nach §263a StGB wird bestraft, wer Computer- bzw. Datenverarbeitungsprogramme manipuliert oder illegal erlangte Daten verwendet, um einem konkreten Betrugsopfer finanziell zu schaden – und damit gleichermaßen selbst finanziell davon zu profitieren.

Beispiel: Ein Computerbetrug liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Täter oder eine Täterin die illegal erlangten Anmeldedaten für das Online-Banking des Opfers nutzt, um sich selbst oder einer anderen Person zugewandte Überweisungen vorzunehmen.

Sie sind Opfer eines Betruges geworden – egal, ob sich der Betrug im Internet oder in der analogen Welt abspielt, wir helfen Ihnen gern weiter. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Strafrecht aus unserem erfahrenen Team beraten. Schildern Sie uns hierfür einfach Ihren persönlichen Fall mithilfe unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail von uns – und das völlig unverbindlich.

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Was sind die häufigsten Online-Betrugsfälle?

Nutzerinnen und Nutzer des Internets stellen sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage: Woran merke ich, dass ich es mit einem Betrüger oder einer Betrügerin zu tun habe? Zwar lässt sich dazu keine allgemein gültige Aussage treffen, jedoch gibt es einige Indizien, die bei den Betroffenen zumindest Skepsis hervorrufen sollten. Bestimmte Betrugsmaschen erfreuen sich unter Betrügerinnen und Betrügern gewisser Beliebtheit. Ziel der Täter und Täterinnen ist es, ihre Opfer dazu zu bewegen, diskrete Daten preiszugeben, um sich dann an Konten etc. vergreifen zu können oder anderweitig an Geld der Opfer zu gelangen.

Gut zu wissen: Hierbei ist bewusst die Rede von mehreren „Opfern“, da Betrügerinnen und Betrüger häufig im großen Stil versuchen, sich zum Nachteil anderer finanziell zu bereichern. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreich durchgeführten Betruges, der für den Täter oder die Täterin tatsächlich eine finanzielle Bereicherung mit sich bringt, steigt eben auch mit der Anzahl der – zumindest versuchten – Betrugsfälle.

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Was versteht man unter Phishing?

Bei Phishing handelt es sich um einen zusammengesetzten Begriff aus Password (deutsch: Passwort) und Fishing (deutsch: Angeln). Dabei setzen die Täter und Täterinnen vor allem darauf, persönliche Daten von den potenziellen Betrugsopfern zu erlangen – sich also zu „angeln“, um im nächsten Schritt zum Beispiel auf die Bankkonten des Betroffenen oder andere Zahlungsplattformen wie PayPal zurückgreifen zu können. Denkbar ist auch, dass sich Täterinnen und Täter mit den erlangten Anmeldedaten in andere bestehende Konten der Person einloggen, bei denen typischerweise Bankdaten oder Ähnliches hinterlegt sind, oder im Namen des Betroffenen Warenbestellungen tätigen.

Dabei geben sich Betrügerinnen und Betrüger, die sich auf Phishing „spezialisiert“ haben, als vertrauenswürdige Kontakte des Betroffenen aus.

Beispielsweise erhält ein potenzielles Opfer eine oder sogar mehrere E-Mails, die auf den ersten Blick den Anschein erwecken, dass diese von ihrer Bank stammen. In der E-Mail wird der Empfänger oder die Empfängerin aufgefordert, ihre Anmeldedaten für das Online-Banking einzugeben oder zu ändern.

Vorsicht: halten Sie bei Erhalt einer derartigen E-Mail mit Ihrer Bank oder dem entsprechenden Institut Rücksprache, bevor Sie den Aufforderungen der E-Mail zu voreilig nachkommen. Banken senden Dokumente an ihre Kunden und entsprechende Aufforderungen diesen ohnehin zumeist per Post zu, um eben jene Vorkommnisse zu vermeiden.

Zum Teil werden aber auch E-Mails oder Nachrichten innerhalb sozialer Netzwerke an potenzielle Opfer gesendet, die darüber mitteilen, dass die betroffene Person soeben Gewinner eines Gewinnspiels oder eines Lotteriegewinnes geworden ist. Einen Gewinn gibt es jedoch in diesen Fällen nicht. Vielmehr werden die – zunächst über ihren vermeintlichen Gewinn erfreuten – betroffenen Personen mithilfe einer Verlinkung innerhalb der E-Mail auf zwielichtige Websites weitergeleitet. Wer einem solchen Link folgt, legt meist unbewusst den Grundstein dafür, dass auf gespeicherte persönliche Daten zurückgegriffen werden kann.

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Was versteht man unter Liebesschwindel?

Eine weitere Betrugsmasche, die vor allem Nutzerinnen und Nutzern von Dating- Portalen im Internet zu potenziellen Opfern macht, ist der sogenannte Liebesschwindel. Diese spezielle Ausgestaltung des Internetbetrugs ist auch unter dem englischsprachigen Begriff des Love Scams bekannt und stellt in Zeiten des Online Datings ein Pendant zu dem sogenannten Heiratsschwindel dar. Im Mittelpunkt der Täterinnen und Täter steht auch hier das Ziel, finanzielle Zuwendungen des Opfers zu erhalten.

Der Täter tritt mit seinem potenziellen Opfer meist durch ein Fake- Profil in Kontakt, d.h. das Opfer glaubt, mit einer Person tagtäglich Nachrichten zu schreiben oder zu telefonieren, die in Wirklichkeit überhaupt nicht existiert. Der Täter täuscht dem Opfer nun Gefühle und Verliebtheit vor. Erwidert das Opfer tragischerweise diese vorgetäuschte Verliebtheit, ist der Grundstein für den Liebesschwindel gelegt.

Ein Love Scammer oder eine Love Scammerin bittet sein Opfer dann meist um finanzielle Gefallen, bei denen es sich häufig um immens hohe Geldsummen handelt. Blind vor Liebe wird eine aufkommende Skepsis oder ein warnendes Bauchgefühl meist unterdrückt und den Bitten des vermeintlichen Liebespartners oder der vermeintlichen Liebespartnerin nachgekommen. Nicht selten verschulden sich Opfer in Höhe mehrerer tausend Euro.

Was hat es mit Warenbetrug in Fake Online-Shops oder Ebay auf sich?

Wer sich mit Betrugsfällen im Internet beschäftigt, merkt, dass auch häufig Fake Online-Shops eine Rolle spielen. Potenziellen Opfern werden online zahlreiche Waren angeboten, die dem Käufer oder der Käuferin nach Zahlung des Kaufpreises zugesandt werden sollen. Das Problem: von vornherein ist bereits klar, dass die bestellte – und auch gekaufte – Ware niemals bei dem Käufer oder der Käuferin eintreffen wird. In vielen Fällen existiert die verkaufte Ware dabei nicht einmal – oder steht zumindest nicht im Besitz des „Verkäufers“ bzw. der „Verkäuferin“.

Problematisch ist daran aber vor allem, dass der Käufer oder die Käuferin verpflichtet ist, vor dem vermeintlichen Versand die bestellte Ware zu bezahlen, sodass das Geld weg ist. Meist handelt es sich dabei sogar um dreistellige Summen, denn besonders oft werden elektronische Geräte zum Kauf angeboten. Betrügerinnen und Betrüger bauen für einen derartig ausgestalteten Internetbetrug teilweise neue Websites als vermeintliche Online-Shops auf – andere machen sich bereits bestehende Verkaufsplattformen wie eBay-Kleinanzeigen oder Ähnliches zu Nutze.

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Tipp: Zwar kann es sehr verlockend sein, wenn beispielsweise elektronische Geräte zu besonders günstigen Preisen angeboten werden – jedoch sollten Sie – sofern Sie bei einer Website, bei der Sie zuvor noch nie bestellt haben, erst einmal nach Rezensionen anderer Kunden suchen und diese aufmerksam lesen. Lassen sich so gut wie keine Bewertungen des Online- Shops finden oder sind die vorhandenen Bewertungen in auffällig schlechtem Deutsch verfasst? Das könnte ein Indiz dafür sein, dass sie bei einer Bestellung einem Betrüger oder einer Betrügerin aufsitzen würden. Auch die Recherche des Geschäftssitzes und/ oder des Geschäftsführers des vermeintlichen Online-Versandhandels kann Ihnen die gewünschte Gewissheit bringen.

Sind Sie Opfer einer der genannten Betrugsmaschen im Internet geworden oder haben Sie ein anderes rechtliches Anliegen? Wir helfen Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team aus Anwältinnen und Anwälten mit Spezialisierung auf Strafrecht – insbesondere Online-Betrug – beraten Sie gern über ein mögliches, rechtliches Vorgehen. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall mithilfe unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall – und das vollkommen unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

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Wie kann man sich vor Internetbetrug schützen?

Das Internet bietet für Betrüger und Betrügerinnen zahlreiche Möglichkeiten, ihre kriminellen Machenschaften auszuüben und so aus gutgläubigen Nutzern und Nutzerinnen Betrugsopfer zu machen, die nicht selten eine Menge Geld verlieren. Da Vorsicht bekanntlich besser ist als Nachsicht, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie sich – natürlich soweit sie diese befolgen – sicherer im Internet bewegen und so selbst davor schützen, Opfer eines Internetbetruges zu werden.

Wie schützt man sich vor Phishing?

Um sich vor Phishing zu schützen, sollten Nutzerinnen und Nutzer in erster Linie vor allem auf die Verwendung sicherer Passwörter zurückgreifen. Um die Sicherheit eines Passwortes zu steigern, sollte dieses neben Zahlen- und Groß- und Kleinbuchstabenkombinationen auch Sonderzeichen enthalten.

Nutzerinnen und Nutzer sollten im Idealfall ein größeres Repertoire an Passwörtern aufweisen können. Denn auch die Verwendung ein und desselben Passwortes birgt für Nutzerinnen und Nutzer eine größere Gefahr. Denn wenn ein Täter erst einmal an das Passwort gelangt ist, bildet dieses dann – metaphorisch gesehen – den Schlüssel zu allen weiteren Konten des betroffenen Nutzers oder der betroffenen Nutzerin.

Auch die Nutzung bestimmter Virenprogramme oder sicherer Server kann einen Schutz vor dem Verlust von persönlichen Daten mindern.

Des Weiteren sollten Nutzerinnen und Nutzer des Internets darauf achten, nicht wahllos ihre persönlichen Daten, wie beispielsweise Kontodaten oder die Anmeldedaten ihres Online-Bankings einzugeben. Im Zweifel gilt, lieber einmal zu wenig einzutippen (und schlimmstenfalls eine Aufforderung per Post der Datenänderung/ Dateneingabe erhalten), als im Nachhinein große, finanzielle Verluste zu erleiden.

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Fragen, Fragezeichen

Wie schützt man sich vor Liebesschwindel

Auch Nutzerinnen und Nutzer von Dating-Plattformen können sich selbst davor schützen, Opfer eines sogenannten Liebesschwindels zu werden. Insbesondere sollten Nutzerinnen und Nutzer dann skeptisch werden, wenn man von einer Person gebeten wird, ihr finanziell unter die Arme zu greifen, die man in der analogen Welt zuvor noch nie gesehen hat. Vor allem ist dann Skepsis angebracht, wenn um immens hohe Geldsummen gebeten werden, durch die sich die Betrugsopfer mitunter selbst einen enormen Schuldenberg anhäufen würden.

Wie erkenne ich Fake-Online-Shops?

Auch unangenehme Erfahrungen mit Warenbetrugsfällen durch Fake Online – Shops oder gefakte private Verkäufe auf Verkaufsplattformen kann mit einigen prüfenden Blicken verhindert werden. Insbesondere Bewertungen anderer Kunden und Kundinnen spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Gibt es nur eine sehr spärliche Anzahl von Kundenbewertungen oder sind diese in einem auffallend schlechten Deutsch verfasst, sollten Einkäufer und Einkäuferinnen skeptisch werden. 

Konversationen mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin auf eBay Kleinanzeigen oder einem anderen Verkaufsportal können auch Indizien für einen Betrug bergen oder möglicherweise den Verdacht eines Betruges aus dem Weg entkräften. Die Wortwahl des Verkäufers bzw. der Verkäuferin und auch der Inhalt des Verkaufsgesprächs kann ein wesentliches Indiz für die Beurteilung darstellen.

Im Zweifel sollte jedoch – zum eigenen Schutz – auf den Kauf verzichtet werden und stattdessen ein lokaler Händler oder eine lokale Händlerin aufgesucht werden, um das gewünschte Produkt im Endeffekt auch in den Händen halten zu können. Für private Verkäufe wird mittlerweile auch immer öfter eine Käuferschutzoption angeboten.

Opfer von Internetbetrug - was tun?

Leider kann auch mit den besten Selbstschutzstrategien nicht vermieden werden, einmal selbst einem Internetbetrüger oder einer Internetbetrügerin über den Weg zu laufen. Denn den meisten Menschen ist es gemein, meist doch von dem Guten im Menschen auszugehen.

Betroffenen fällt es jedoch meist – bereits kurz nachdem – sie dem Betrug aufgesessen sind, selbst wie Schuppen von den Augen und ihnen wird klar, dass sie eine Menge Geld verloren haben. Der Ärger über sich selbst oder bei einem Liebesschwindel, die Enttäuschung über den Vertrauensmissbrauch ist dabei meist gar nicht in Worte zu fassen. Regelmäßig schämen sich Betroffene, da die Betrugsmasche – im Nachhinein betrachtet – so offensichtlich war. Die Angst, bei den Mitmenschen zum Gespött zu werden, ist meistens sehr groß. Dabei sollte man sich jedoch immer bewusst machen, dass die Betrügerinnen und Betrüger meist keine Anfängerinnen und Anfänger sind und ihr „Handwerk“ schon über einen längeren Zeitraum betreiben.

Dementsprechend sollten Betroffene keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, sondern umgehend aktiv werden und eine Anwältin oder einen Anwalt mit ihrem Fall des Online-Betrugs betrauen. Auch eine Strafanzeige zu stellen, sollte eine der ersten Reaktionen auf den Online-Betrug darstellen. Denn auch, wenn sich der Betrug in den Weiten des Internets abgespielt hat, stehen derartige Handlungen im Strafgesetzbuch unter Strafe. Auch zivilrechtliche Ansprüche können gegen die Täterinnen oder Täter geltend gemacht werden.

Gut zu wissen: Um die Ermittlungen zu unterstützen, sollten Sie unbedingt – wenn vorhanden – Chatverläufe mit den Tätern oder Täterinnen sichern. Das können Sie beispielsweise mithilfe von Screenshots tun. So helfen Sie den Beamten, etwaige Beweismittel zu sichern. Denn nicht selten verschwinden Online-Betrügerinnen und Online-Betrüger so schnell, wie sie aufgetaucht sind. So können Sie selbst einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung Ihres Sachverhaltes beitragen. Sie können und sollten einen Internet-Betrug – wenn möglich – auch auf der entsprechenden Website melden, sodass die betrügerischen Aktivitäten der Täter oder der Täterinnen erst einmal unterbunden werden. So können Sie gleichermaßen andere Nutzerinnen und Nutzer vor dem gleichen Schicksal bewahren.

Sie sind Opfer eines Internet-Betruges geworden und suchen nun einen kompetenten Anwalt oder eine kompetente Anwältin, die Sie entsprechend Ihrer rechtlichen Interessen vertritt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall des Online-Betruges innerhalb unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie sodann eine kostenloses Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.

 

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