Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht im Überblick: Was Eltern und Betroffene wissen sollten

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Das Jugendstrafrecht greift, wenn Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren – und in bestimmten Voraussetzungen – auch Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren Straftaten begehen.
  • Es unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht, denn im Vordergrund stehen erzieherische Maßnahmen statt reiner Bestrafung.
  • Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Erteilung von Weisungen und sogenannter Zuchtmittel oder – in schweren Fällen – die Verhängung einer Jugendstrafe.
  • Ziel ist es immer, die Betroffenen zu erziehen und dabei auf eine straffreie Zukunft hinzuwirken.
  • Bei strafrechtlichen Vorwürfen sollte frühzeitig ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht hinzugezogen werden, um eine bestmögliche Verteidigung zu sichern.

Wenn Jugendliche straffällig werden

Fehler und Grenzüberschreitungen gehören für viele zum Jugendalter dazu. Jugendliche probieren sich aus, handeln impulsiv oder lassen sich von ihrem Umfeld beeinflussen – und stoßen dabei manchmal auch an rechtliche Grenzen.

Betroffene Jugendliche und ihre Eltern stehen dann schnell vor einer ungewohnten Realität: ein Verfahren vor dem Jugendrichter, die Sorge um eine Jugendstrafe und die Angst, dass eine jugendliche Leichtsinnigkeit die Zukunft des Kindes gefährden könnte.

Dieser Beitrag bietet einen verständlichen Überblick über das Jugendstrafrecht und zeigt auf, welche Maßnahmen möglich sind sowie welche Besonderheiten ein Jugendgerichtsverfahren mit sich bringt.

Jugendstrafrecht – Was ist das?

Das Jugendstrafrecht ist ein gesonderter Bereich des Strafrechts, das auf Jugendliche und heranwachsende Personen angewendet wird, wenn diese mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Gesetzliche Grundlage bildet das Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Das Ziel ist nicht in erster Linie, zu bestrafen, sondern die Jugendlichen erzieherisch zu begleiten und ihre Entwicklung positiv zu unterstützen. Eine Maßnahme kommt allerdings nur infrage, wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat ausreichend reif und einsichtig war, um das Unrecht seines Handelns zu erkennen.

Jugendliche und Heranwachsende

Personen im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren gelten als Jugendliche.

Auch auf Heranwachsende, d.h. Personen im Alter zwischen 18 bis 21 Jahre, kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall.

Vielmehr muss der Jugendrichter gesondert feststellen, dass der Entwicklungsstand des Heranwachsenden dem eines Jugendlichen entspricht oder die begangene Tat ihrer Art nach eine jugendtypische Verfehlung darstellt.

Erziehung statt Bestrafung

Im Jugendstrafrecht steht die Erziehung im Vordergrund: Es geht darum, Jugendliche zu unterstützen, wieder einen rechtskonformen Weg einzuschlagen – nicht darum, sie hart zu bestrafen und ihre Zukunft damit zu gefährden.

Jugendliche handeln oft impulsiv, aus Gruppenzwang oder aus Leichtsinn, ohne über die möglichen Folgen ihres Handelns nachzudenken.

Im Jugendgerichtsgesetz wird diese besondere Situation im Jugendalter berücksichtigt. Daher sind vor allem pädagogische Maßnahmen vorgesehen.

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Welche Maßnahmen kommen im Jugendstrafrecht in Betracht?

Je nach Schwere der Tat, Persönlichkeit des Täters und den individuellen Lebensverhältnissen kommen im Jugendstrafrecht verschiedene Maßnahmen in Betracht. Diese können auch kombiniert werden.

Den Richtern wird dabei ein Entscheidungsspielraum eingeräumt, um die Maßnahmen auf den Betroffenen abstimmen und so effektiv auf ihn einwirken zu können.

Bei der Entscheidung des Gerichts wird neben der begangenen Tat auch die Persönlichkeit des Jugendlichen, dessen Lebensumfeld, soziale Reife und dessen Entwicklungsstand berücksichtigt.

Die mildesten Maßnahmen: Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln stellen die mildeste Stufe möglicher Maßnahmen dar.

Sie umfassen die Erteilung bestimmter Weisungen – also Gebote und Verbote – wie etwa die Ableistung von Arbeitsleistungen oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. In geeigneten Fällen kann darüber hinaus auch eine Hilfe zur Erziehung angeordnet werden.

Zuchtmittel: Strengere Reaktion bei Fehlverhalten

Wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen, können sogenannte Zuchtmittel eingesetzt werden. Hierzu zählen:

  • Verwarnung, d.h.der Jugendliche wird vom Gericht eindringlich auf sein Verhalten hingewiesen und einer künftigen Gesetzestreue ermahnt.
  • Auflagen, z.B. die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder eine persönliche Entschuldigung bei dem durch die Tat Geschädigten zu entschuldigen.
  • Jugendarrest, d.h. eine kurzfristige Freiheitsentziehung von bis zu 4 Wochen.

Letztes Mittel: Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion im Jugendstrafrecht. Sie kommt nur bei schweren Straftaten oder einer fortbestehenden schädlichen Neigung in Betracht und bedeutet eine Freiheitsentziehung von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Der Vollzug erfolgt in einer Jugendstrafanstalt.

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Besonderheiten im Jugendstrafverfahren

Ein Verfahren nach Jugendstrafrecht läuft anders ab als vor einem „normalen“ Gericht. Zuständig sind Jugendrichter, die neben der Tat auch die persönliche Lebenssituation und den Entwicklungsstand des Jugendlichen berücksichtigen.

Die Verhandlung findet nicht in der Öffentlichkeit statt, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Zudem spielen weitere Akteure eine wichtige Rolle, etwa die Jugendgerichtshilfe oder das Jugendamt. Sie begleiten den Jugendlichen, beleuchten familiäre und soziale Hintergründe und geben dem Gericht eine Einschätzung zur Tatmotivation und Erziehungsfähigkeit, wodurch ein pädagogischer Blickwinkel in die Entscheidung einfließt.

Was Eltern tun sollten, wenn ein Verfahren droht

Wenn Eltern mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass ihr Kind eine Straftat begangen haben soll, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren. Auch im Jugendstrafverfahren gilt: Betroffene haben das Recht zu schweigen. Eine Aussage sollte erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger erfolgen.

Da Jugendliche minderjährig sind, dürfen Eltern die Vernehmung begleiten und haben Anspruch darauf, über den Tatvorwurf informiert zu werden.

Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Rechte sichern und unnötige Fehler vermeiden. Ein erfahrener Verteidiger im Jugendstrafrecht steht Eltern beratend zur Seite und bereitet sie auf die nächsten Schritte im Verfahren vor.

Unser Team aus erfahrenen Strafverteidigern im Jugendstrafrecht steht Ihnen und Ihrer Familie zur Seite und begleitet Sie kompetent durch diese schwierige Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewendet werden, wenn ihr Entwicklungsstand noch dem eines Jugendlichen entspricht oder die Tat jugendtypisch ist.

Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie von weiteren Straftaten abzuhalten und ihnen zu helfen, wieder einen rechtskonformen Weg einzuschlagen.

Die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Maßnahmen reichen von milden Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest bis hin zur Jugendstrafe in schwerwiegenden Fällen. Die Auswahl hängt von Tat, Persönlichkeit und Lebensumständen des Jugendlichen ab.

Grundsätzlich haben auch Jugendliche das Recht zu schweigen. Hiervon sollte auch unbedingt Gebrauch gemacht werden, bevor Rücksprache mit einem Anwalt erfolgt ist. Auch die Eltern müssen bei der Vernehmung ihres Kindes dabei sein.

Weitere Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Strafvorwurf finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Vorladung als Beschuldigter – Was muss ich beachten?„.

Ein erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht ist für Jugendliche und ihre Eltern oft die wichtigste Unterstützung. Er schützt die Rechte des Jugendlichen, berät die Familie und hilft, mögliche Fehler von Anfang an zu vermeiden. Gerade weil das Jugendstrafrecht anders funktioniert als das Erwachsenenstrafrecht, kann frühzeitige rechtliche Begleitung den Verlauf eines Verfahrens entscheidend beeinflussen – und dafür sorgen, dass die Sache für den Jugendlichen möglichst glimpflich ausgeht.

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