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Verstoß gegen die Quarantäne - Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Zuletzt aktualisiert am 31. Mai 2022

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Hier erhalten Sie alle Informationen zu den aktuellen Regeln und zu den Konsequenzen, die Ihnen drohen, wenn es zu einem Verstoß gegen die Quarantäne-Maßnahmen kommt.

Weitreichende Aufhebungen der Corona-Schutzmaßnahmen, wie das Entfallen der Maskenpflicht in Innenräumen oder die aufgehobene 3G-Regel für Diskos und Clubs, führen dazu, dass das Gefühl entsteht, es wäre alles wieder wie vor der Pandemie – so ist es jedoch nicht ganz. 

Denn trotz bundesweiter Lockerungen gelten in Deutschland auch künftig Quarantäne Regelungen. Die Pflicht zur Absonderung gilt weiterhin bei einem positiven Testergebnis, aber auch für Ein- und Rückreisende aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet (Stand 06.05.2022)

Wenn Ihnen der Verstoß gegen die Quarantäne vorgeworfen wird, lassen Sie sich gern von unseren Anwälten und Anwältinnen beraten. Füllen Sie dafür einfach das Kontaktformular aus und unser Team meldet sich innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen.

Was bedeutet eine Quarantäne-Pflicht?

Eine Quarantäne-Pflicht bedeutet, dass das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen werden darf. Das heißt, um beispielsweise Einkäufe zu erledigen, muss die unter Quarantäne stehende Person Freunde und Familie um Hilfe bitten. Gleiches gilt für die Besorgung von Medikamenten oder anderen alltäglichen Dingen. Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche Lieferservices, die in Anspruch genommen werden können. 

Denn ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an, gilt die Verpflichtung, sich zu isolieren. Diese Regelung gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit, ganz gleich, ob es sich um eine Anordnung wegen der Infektion mit dem Virus handelt oder um eine Quarantäne-Pflicht wegen des Aufenthalts in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiets. Denn jegliche Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung oder einer entsprechenden Unterkunft ist nicht gestattet. Auch das Verlassen des Hauses, um mit dem Hund spazieren zu gehen, ist im Falle einer Quarantäne-Anordnung nicht gestattet und kann entsprechend geahndet werden.

 

 

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Freitesten

Bei einer positiven Corona-Infektion gilt: Hat man am 5. Tag der Quarantäne seit mehr als 48 Stunde keine Symptome mehr, empfiehlt es sich zu Hause einen Selbsttest zu machen, bevor man ein offizielles Testzentrum aufsucht. Denn ist das Ergebnis weiterhin positiv, gilt die Quarantäne fort. Die getestete Person muss sich dann wieder auf unmittelbarem Weg in die Isolation begeben. Die Quarantäne verlängert sich dann bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Testergebnis negativ ist. Spätestens nach dem 10. Tag endet die Quarantäne unabhängig von einem negativen Testergebnis oder Symptomen.

Sollte ein Selbsttest zu Hause negativ ausfallen, stehen die Chancen gut, dass auch ein Test im Testzentrum dieses Ergebnis haben wird. Ist der offizielle Test im Testzentrum negativ, dann ist die Quarantäne aufgehoben und man darf sich wieder frei bewegen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Corona-Maßnahmen und Verstöße? Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens. 

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Wie lange dauert die Quarantäne?

Eine Quarantäne-Pflicht gilt für positiv getestete Personen und endet frühestens 5 Tage nach dem Zeitpunkt der Testung. Allerdings muss die Person am 5. Tag mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und zusätzlich einen offiziellen negativen Schnelltest vorweisen.

Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Quarantäne, bis die Person 48 Stunden keine Symptome mehr hat und der Schnelltest negativ ist. Nach dem zehnten Tag endet die Quarantäne ohne Einschränkungen.

Für Kontaktpersonen gelten neuerdings keine Quarantäne Regelungen mehr. Im Einzelfall kann jedoch vom Gesundheitsamt eine Quarantäne verordnet werden (Stand 06.05.2022).

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Quarantäne-Pflicht für Ein- und Rückreisende

Die Einreiseverordnung (Stand 03.03.2022) besagt, dass sich Ein- oder Rückreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet direkt nach der Einreise in Deutschland an einen bestimmten Zielort begeben müssen. Dort sind die Betroffenen verpflichtet sich abzusondern, das heißt sich in Quarantäne zu begeben. Das Haus oder die Wohnung darf nicht mehr verlassen werden.

Für Einreisende aus einem Hochrisikogebiet gilt eine Quarantäne-Pflicht von 10 Tagen, bei Einreisenden aus einem Virusvariantengebiet sind es 14 Tage. Wird das entsprechende Land nicht mehr als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft, dann endet die Pflicht zur Quarantäne automatisch.

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Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht

In seltenen Fällen gelten Ausnahmen der Quarantäne-Pflicht. Zu diesen zählen insbesondere: 

  • Personen unter 6 Jahren
  • Personen, die ein Hochrisikogebiet nur durchreist haben
  • Personen, die sich in Deutschland nur kurzfristig aufhalten, das heißt sich auf der Durchreise befinden 
  • Grenzpendler oder Grenzgänger, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen
  • Grenzpendler oder Grenzgänger, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen und deren Tätigkeit für Bewahrung betrieblicher Vorgänge dringend notwendig ist
  • Enge Verwandte aus einem Hochrisikogebiet, die zum Beispiel ihre Eltern, Kinder, Lebenspartner, usw. für weniger als 72 Stunden besuche

Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet gilt:

  • vorzeitiges Ende der Quarantäne, wenn ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis an das Einreiseportal übermittelt wird
  • Vorzeitiges Ende der Quarantäne, wenn ein negatives Testergebnis an das Einreiseportal übermittelt wird (Testung darf frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen)

Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist eine Verkürzung der Quarantäne-Pflicht nicht möglich. 

(Stand 02.05.2022, Auswärtiges Amt)

Anwalt, Jura, Gerechtigkeit, Waage

Was droht bei Verstoß gegen die Quarantäne?

Verlässt man gegen die Anordnungen des Gesundheitsamtes seine Wohnung oder eine entsprechende Unterkunft, handelt sich um einen Quarantäne-Verstoß. Geht man zum Beispiel weiterhin mit dem Hund in den Park, erledigt seine Einkäufe weiter selber oder verlässt man nachts das Haus, um eine kleine Runde zu spazieren, dann kann das schwerwiegende Folgen haben. Denn die Strafe bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflage ist nicht zu unterschätzen.

Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Pflicht kann auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes unter Umständen sogar als Körperverletzung geahndet werden (Straftat nach § 74 IfSG). 

Je nach Ausmaß kann der Verstoß unterschiedlich stark sanktioniert werden. Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Quarantäne kann bis zu 25.000 EUR betragen. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. 

Bußgeld bei einem Verstoß gegen Quarantäne

Wie hoch das jeweilige Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Quarantäne ausfällt, wird individuell entschieden. Eine Haftstrafe kann verhängt werden, wenn sich es sich bei dem Verstoß nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, für die nur ein Bußgeld angesetzt wird, sondern um eine Straftat handelt, die mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet wird. Damit in dem Verstoß gegen die Quarantäne eine Straftat gesehen werden kann, müsste der Täter vorsätzlich zur Ausbreitung des Coronavirus beigetragen haben. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn trotz positivem Testergebnis das Fitnessstudio oder der Arbeitsplatz aufgesucht wurde. Dadurch bringt der Betroffene bewusst andere Personen in Gefahr. Wenn diese sich dadurch noch anstecken und einen schweren Verlauf haben, kann die Strafe unter Umständen als Körperverletzung geahndet werden. 

(Stand 22.04.2022)

Falls Sie eine Einschätzung zu Ihrem Verstoß oder Ihrer Situation brauchen, dann füllen Sie ganz einfach unser Kontaktformular aus und unsere Anwälte melden sich innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Quarantäne-Vorschriften der Bundesländer

In Berlin gelten für Ein- und Rückreisende bei bestimmten Quarantäne-Verstößen unterschiedliche Strafen und Bußgelder (Berliner Bußgeldkatalog, Stand 14.05.2022). Begibt sich eine Person nicht auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft, liegt das Bußgeld zwischen 500 und 5.000 EUR. 

Verlässt die Person trotz der Pflicht zur Quarantäne ihre Wohnung, liegt das Bußgeld zwischen 1.000 und 5.000 EUR. 

Werden trotz der Quarantäne-Anordnungen Besucher empfangen, dann gilt auch das als Verstoß. Hier liegt das Bußgeld für den Gastgeber ebenfalls zwischen 500 und 5.000 EUR, wobei für die Besucher ein Bußgeld in Höhe von 300 bis 1.000 EUR anfallen kann. 

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Was kostet ein Verstoß gegen Quarantäne beispielsweise in NRW und in Bayern?

In NRW und in Bayern gelten die bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen. Der entsprechende Bußgeldkatalog basiert auf dem Infektionsschutzgesetz. Infolgedessen wird entschieden, inwieweit sich der Verstoß der Quarantäne um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Der Verstoß kann mit einer Geldstrafe bis 25.000 EUR oder mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren, geahndet werden. 

Dennoch kann es immer vereinzelt unterschiedliche Abweichungen aus dem Landesrecht geben.

Haben Sie Probleme mit der Verordnung in Ihrem Bundesland? Wir verfügen über ein großes Netz an Anwälten und Anwältinnen und sind bundesweit vertreten. Füllen Sie das Kontaktformular aus und holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung von uns ein.

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