Ihr Anwalt für BtMG – schnelle und zuverlässige Hilfe


Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln.
Schon ein geringfügiger Verstoß gegen das BtMG kann schwerwiegende Folgen haben, z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Eintragung im Führungszeugnis.
Unser Team aus erfahrenen BtMG-Anwälten steht Ihnen bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kompetent zur Seite.
Betäubungsmittel – was ist das?
Betäubungsmittel sind bestimmte chemische Substanzen und Präparate, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt sind. Neben Substanzen, die als illegale Drogen bekannt sind, wie Heroin, Kokain oder Amphetamine, sind auch starke Medikamente im BtMG aufgeführt. Die gelisteten Betäubungsmittel werden teilweise selbst als Rauschmittel missbraucht, teilweise sind sie notwendiger Bestandteil einer herzustellenden Droge.
Bereits der Erstkonsum von Substanzen wie Heroin oder Methamphetamin kann zur Abhängigkeit und damit zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Um diesen Missbrauch zu verhindern, legt das BtMG strenge Regeln für den Umgang mit und den Verkauf von Betäubungsmitteln fest. Die meisten Vorschriften richten sich an Ärzte und Apotheker. Darüber hinaus enthält das BtMG auch einige Straftatbestände, die Verstöße gegen das BtMG unter Strafe stellen.
Wer beschuldigt wird, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, sollte diesen Vorwurf keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Denn bereits geringfügige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können weitreichende Folgen haben.
Auf uns können Sie zählen. Unsere auf BtM und Drogendelikte spezialisierten Anwälte stehen Ihnen im Ermittlungsverfahren zur Seite und verteidigen Sie im Falle eines Strafverfahrens vor Gericht. Sprechen Sie uns jederzeit an.
Verstoß gegen das BtMG
Wann sollte ein Anwalt für BtM und Drogendelikte eingeschaltet werden?
Steht der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Raum, sollte unbedingt ein im BtMG erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden, da die Tragweite einer Verurteilung – auch zu einer geringen Strafe – häufig unterschätzt wird. Neben einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht oft auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Häufig steht die gesamte berufliche Zukunft auf dem Spiel. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschuldigte in einem sozialen Beruf – insbesondere mit Kindern und Jugendlichen – tätig ist. Denn wer wegen einer Straftat nach dem BtMG verurteilt wird, darf für mehrere Jahre keine Kinder und Jugendlichen betreuen oder ausbilden, was praktisch einem Berufsverbot gleichkommt. Betroffene sollten daher kein Risiko eingehen. Auch im Jugendstrafrecht sind Strafen für Drogenbesitz und andere BtMG-Verstöße vorgesehen, die mitunter die beruflichen Perspektiven von Jugendlichen erheblich beeinträchtigen können. Daher sollten Betroffene derartige Vorwürfe ernst nehmen und sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden.
Bereits im Ermittlungsverfahren ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für BtM und Drogendelikte an seiner Seite zu haben. Denn durch geschicktes Verhandeln mit der Staatsanwaltschaft kann möglicherweise eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. Auch wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, kann ein erfahrener Anwalt für BtMG durch eine effektive Verteidigungsstrategie das für Sie beste Ergebnis erzielen.
BtMG – Vorwurf: Polizeiliche Vorladung
Eine polizeiliche Vorladung ist für jeden Beschuldigten erstmal ein großer Schock. Die drohende Befragung durch die Polizei kann als sehr belastend empfunden werden. Oft wird der Beschuldigte durch die Vorladung zum ersten Mal mit dem gegen ihn erhobenen Vorwurf einer BtM-Straftat konfrontiert.
Wir raten jedoch dringend davon ab, einer solchen Vorladung Folge zu leisten. Denn entgegen einer weit verbreiteten Meinung besteht hierzu keine Verpflichtung. Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen. Stattdessen sollte eine Aussage erst nach Absprache mit einem Anwalt erfolgen oder – idealerweise – eine polizeiliche Vorladung nur in Begleitung eines Rechtsanwalts wahrgenommen werden. Denn ohne Rechtsbeistand besteht die Gefahr, dass Betroffene sich um Kopf und Kragen reden und damit einen bereits bestehenden Verdacht erhärten. Da Beschuldigte oft nicht wissen, welche Informationen der Polizei tatsächlich vorliegen, kann aus einem anfangs noch vagen Verdacht eines Verstoßes gegen das BtMG ohne stichhaltige Beweise schnell ein konkreter Tatverdacht werden.

Was Sie außerdem beachten sollten, wenn Sie mit einem Verstoß gegen das BtMG konfrontiert sind und eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel “Vorladung als Beschuldigter BtMG”.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und suchen nun einen erfahrenen Anwalt für BtM- und Drogendelikte? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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BtMG-Eintrag? Löschung beantragen
Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Insbesondere Arbeitgeber informieren sich so über Bewerber und deren Vorstrafen. Darüber hinaus wird vor allem in sozialen Berufen die Vorlage eines sogenannten erweiterten Führungszeugnisses verlangt.
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann mitunter schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben, besonders in Berufen im Gesundheitswesen, der Kinderbetreuung oder dem öffentlichen Dienst. Es ist den Betroffenen dann beispielsweise – zumindest für einen gewissen Zeitraum – untersagt, einen bestimmten Beruf auszuüben.
Da ein BtM-Eintrag nicht in Stein gemeißelt ist, wird er nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht. Die Speicherdauer richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes. Eine Löschung erfolgt jedoch frühestens nach 5 Jahren. Eine frühere Löschung des BtM-Eintrags ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei guter Führung und geringem Risiko eines erneuten Verstoßes.
Lassen Sie daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt für BtMG prüfen, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Löschung in Betracht kommt. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jederzeit über das Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit den Feinheiten des Betäubungsmittelgesetzes und haben bereits tausende Verfahren erfolgreich begleitet und so die Einstellung von Ermittlungsverfahren oder Freisprüche bei BtMG-Vorwürfen erreicht.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen rund um Betäubungsmitteldelikte – von der Anzeige bis hin zum Gerichtsverfahren. Schildern Sie uns einfach Ihren persönlichen Fall per Formular und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
So einfach funktioniert’s

1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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