Anwaltliche Unterstützung bei der Kündigung Ihrer Mietwohnung


Eine Wohnung kann nur unter strengen Voraussetzungen fristlos gekündigt werden.
Bei näherer Prüfung erweisen sich viele Kündigungen als unzulässig.
Unsere Anwälte prüfen, ob Ihnen rechtswidrig gekündigt wurde und wie Sie sich dagegen wehren können.
Kündigung – was ist das?
Durch eine Kündigung wird ein bestehendes Mietverhältnis beendet. Dabei sind zwei Arten der Kündigung zu unterscheiden: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt fristgemäß, d.h. sie erfolgt innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung hingegen erfolgt fristlos, d.h. sie dient der sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses.
Im Wohnraummietrecht gilt ein besonderer Schutz für Mieter, denn diese befinden sich gegenüber ihrem Vermieter zumeist in einer schwächeren Position. Die gemietete Wohnung dient schließlich als ihr privater Lebensmittelpunkt, ihr Zuhause. Daher werden strenge Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung seitens des Vermieters gestellt.
Wenn Sie ein Kündigungsschreiben von Ihrem Vermieter bekommen, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Es ist wichtig, zuerst zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtsgültig ist. Das übernehmen wir gerne für Sie.
Wir unterstützen Sie bei allen mietrechtlichen Herausforderungen – vom Vertragsschluss bis hin zur Kündigung. Unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht helfen Ihnen gerne. Ganz bequem von Zuhause aus.
Rechtliche Unterstützung für Mieter
Kündigung erhalten: Wann sollte ein Anwalt für Mietrecht eingeschalten werden?
Mit Kündigungen von Wohnraum ist nicht zu spaßen. Mit Erhalt einer Kündigung sollten Mieter daher schnellstmöglich einen Anwalt für Mietrecht beauftragen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kündigungsschreiben und/oder der genannte Kündigungsgrund zweifelhaft erscheint. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht prüft die Kündigung des Vermieters sorgfältig auf ihre Wirksamkeit. Liegen die erforderlichen formalen und inhaltlichen Bedingungen nicht vor, ist die Kündigung unwirksam. Der betroffene Mieter ist somit auch nicht verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Das Mietverhältnis bleibt bestehen.
Fristlos gekündigt – was jetzt?
Mit einer fristlosen Kündigung steht von einem zum anderen Moment die vertraute Wohnung – das sprichwörtliche „Dach über dem Kopf“– auf dem Spiel. Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen auf das Leben eines Mieters, ist eine fristlose Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen wirksam.
So muss vor einer fristlosen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung erfolgen. Außerdem muss zwingend ein wichtiger Grund vorliegen. Gemäß § 543 BGB ist der Vermieter bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Mieter berechtigt, das Mietverhältnis zu beenden. Ein Vermieter kann das Mietverhältnis beispielsweise dann beenden, wenn die Wohnung unerlaubt untervermietet oder beschädigt wird – oder sich der Mieter in erheblichem Zahlungsrückstand mit der monatlichen Miete befindet.
Bei fristloser Kündigung: Anwalt einschalten
Eine fristlose Kündigung sollten Mieter unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht überprüfen lassen. Ist diese unwirksam, ist auch ein Auszug nicht erforderlich. Gerne übernehmen wir das für Sie.
In unserem ausführlichen Beitrag „Fristlose Kündigung der Wohnung“ erhalten Sie weitere Informationen.

Widerspruch gegen die Kündigung
Unter bestimmten Umständen kann ein Umzug, der durch eine Kündigung ausgelöst wird, eine besondere Belastung für einen Mieter darstellen. In einem solchen Fall besonderer Härte – z.B. bei Schwangerschaft, hohem Alter oder schwerer Erkrankung – ist ein Mieter nach § 574 BGB berechtigt, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Ein Fall besonderer Härte liegt auch vor, wenn angemessener, bezahlbarer Ersatzwohnraum nicht beschafft werden kann. Dabei spielt es jedoch eine Rolle, wie sehr sich der betroffene Mieter tatsächlich um neuen Wohnraum bemüht hat.
Ein Widerspruch sollte geschickt formuliert und ausführlich begründet werden. Denn ist der Widerspruch gegen die Kündigung erfolgreich, bleibt das Mietverhältnis bestehen. Ein Auszug ist somit nicht erforderlich. Deswegen ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Widerspruch zu beauftragen.
Unser Team hat bereits vielen Mietern zu einem erfolgreichen Widerspruch gegen die Kündigung ihrer Mietwohnung verholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihre Rechte gegen Ihren Vermieter durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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Kündigungsgrund: Eigenbedarf
Eigenbedarf des Vermieters liegt vor, wenn dieser oder einer seiner nahen Angehörigen die vermietete Wohnung bzw. das vermietete Haus selbst benötigt. Dann ist der Vermieter berechtigt, den bestehenden Mietvertrag ordentlich zu kündigen.
Allerdings muss eine Eigenbedarfskündigung zwingend mit konkreten Einzugsplänen begründet werden. Im Kündigungsschreiben muss also genau angegeben werden, wer, wann, warum in die vermietete Wohnung einziehen möchte. Wurde die Kündigung nicht ausreichend begründet, ist diese unwirksam. Da an die Begründung hohe Anforderungen gestellt werden, ist diese oftmals einen Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Hier haben Mieter das Recht oft auf ihrer Seite.
Dementsprechend lohnt es sich, eine Eigenbedarfskündigung von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht überprüfen zu lassen. Bei einer unwahren Eigenbedarfskündigung steht einem Mieter möglicherweise auch Schadensersatz zu.
Räumungsklage – was tun?
Wurde ein Mietverhältnis wirksam beendet, ist der Mieter zur Rückgabe der Wohnung bzw. des Hauses verpflichtet. Zieht der Mieter allerdings nicht aus, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Damit eine Zwangsräumung durchgesetzt werden kann, muss durch den Vermieter zunächst ein sogenannter Räumungstitel bei Gericht erwirkt werden. Der Mieter kann jedoch einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen, wenn die Zwangsräumung für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde, z.B. aufgrund von schwerer Krankheit. Sodann kann das zuständige Amtsgericht feststellen, dass eine Zwangsräumung im Einzelfall nicht in Betracht kommt.
Gut zu wissen: Wurde dem Mieter die Wohnung aufgrund von rückständigen Mietzahlungen gekündigt, so steht diesem die Möglichkeit offen, die Räumungsklage durch Zahlung der ausstehenden Mietzahlungen abzuwenden. Denn zahlt der Mieter nach der Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist, ist die Kündigung unwirksam. Die Räumungsklage hat keinen Erfolg.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Was darf eine Räumungsklage kosten?”
Da Räumungsklagen mit hohen Kosten verbunden sind, sollte möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung eingeholt werden. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte gegen Ihren Vermieter durchzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Gut zu wissen: Im Fall der Kündigung tragen Vermieter:innen die Beweislast für das Vorliegen eines einschlägigen Kündigungsgrunds und der Unzumutbarkeit. Sie müssen allerdings nicht jeden Grund akzeptieren. Wenden Sie sich mit Ihren mietrechtlichen Fragen gern jederzeit an uns.

Häufig gestellte Fragen
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Mietrecht und haben bereits tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Mietrechts. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
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1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.


3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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