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Nach Rückgabe der unbeschädigten Mietsache muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen.
Oft behalten Vermieter unberechtigterweise die Mietkaution ganz oder zum Teil ein.
Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, die Kaution von Ihrem Vermieter erfolgreich zurückzufordern.
Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter
Bei der Anmietung einer Wohnung ist üblich, dass der Mieter eine Kaution zahlt, die den Vermieter finanziell absichern soll.
Denn der Vermieter überlässt dem Mieter für die gesamte Mietdauer die in seinem Eigentum stehende Mietwohnung. Damit er – im Falle der Rückgabe einer beschädigten Wohnung – nicht mit leeren Händen und einer in diesem Zustand nicht vermietbaren Wohnung dasteht, zahlt der Mieter bei Mietbeginn eine bestimmte Summe als Kaution. Diese kann der Vermieter nutzen, um Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen, zu beseitigen oder um diese mit offenen Forderungen gegen den Mieter zu verrechnen.
Es läuft nicht immer alles nach Plan.
Der Ärger ist groß, wenn der Vermieter trotz Rückgabe einer einwandfreien Wohnung die Rückzahlung der Mietkaution verweigert, obwohl Ihnen aus rechtlicher Sicht die Rückzahlung der gesamten Kautionssumme zusteht.
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei Ihrem mietrechtlichen Anliegen – insbesondere bei Streitigkeiten um die Kautionsrückzahlung. Unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht haben schon tausenden Mandanten zu ihrer Kautionsrückzahlung verholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen.
Ausstehende Kautionsrückzahlung: Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei Streitigkeiten wegen einer ausstehenden Kautionsrückzahlung empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.
Bereits im Rahmen der Wohnungsübergabe – besonders wenn es vorab immer wieder Streitigkeiten mit dem Vermieter gab – kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzubeziehen. Denn erfahrene Mietrechtsanwälte wissen, worauf es bei der Wohnungsübergabe ankommt und welche Punkte in dem Übergabeprotokoll festgehalten werden sollten. Die Bedeutung des Übergabeprotokolls sollte nicht unterschätzt werden, da dieses zum Beweis über den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe dient.
Insbesondere bei komplexen, rechtlichen Auseinandersetzungen können erfahrene Rechtsanwälte für Mietrecht die Lage umfassend überblicken und einschätzen, welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sinnvoll sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass vor allem ein anwaltliches Schreiben, das den Vermieter zur Kautionsrückzahlung auffordert, sehr effektiv ist. Der Mieter macht damit deutlich, dass er seine Rechte kennt und durchsetzen wird – wenn nötig auch vor Gericht. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, lenken Vermieter oft ein.
Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
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Wenn alle Stricke reißen: Auf Kautionsrückzahlung klagen
Wenn sich der Vermieter trotz Aufforderungsschreiben weigert, die dem Mieter zustehende Kaution zurückzuzahlen und sich dabei auf fragwürdige Argumente stützt, steht dem Mieter der Weg vor das Gericht offen. Die Entscheidung, ob die Kaution – ganz oder teilweise – zurückzuzahlen ist oder nicht, trifft dann das Gericht.
Als Mieter sollte dann im ersten Schritt ein erfahrener Anwalt für Mietrecht aufgesucht werden, um die Rechtslage eingehend zu prüfen. Behält der Vermieter die Kaution tatsächlich zu Unrecht zurück, haben Mieter gute Chancen vor Gericht.
Mieter sollten allerdings nicht allzu lange zögern, die Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung zurückzufordern. Denn ein Anspruch auf Kautionsrückzahlung verjährt innerhalb von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, den entsprechenden Anspruch geltend zu machen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Beitrag „Kautionsrückzahlung – Das sagt der Anwalt„.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Formular. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.
Das Wichtigste in aller Kürze
- Mit der Kaution kann der Vermieter nach Mietende Schäden in der Wohnung beheben oder andere finanzielle Ansprüche gegen den Mieter ausgleichen.
- Die Mietkaution darf nicht mehr als das Dreifache der Kaltmiete der Wohnung betragen.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach der Überprüfung der Wohnung durch den Vermieter. Das kann bis zu sechs Monaten dauern.
- Bei der Übergabe der Wohnung sollte im Übergabeprotokoll der Zustand der Wohnung sorgfältig dokumentiert werden. Dieses dient als Beweis für den mangelfreien Zustand der Wohnung.
- Wenn Sie Hilfe bei der Rückforderung Ihrer Kaution benötigen, sind wir da, um Sie tatkräftig und schnell zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Zwar lässt das Gesetz den Vertragsparteien Entscheidungsspielraum darüber, ob eine Mietkaution zu leisten ist – oder nicht.
In § 551 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist allerdings festgelegt, dass die zu leistende Kautionssumme höchstens die dreifache Kaltmiete der Wohnung sein darf. Die Vereinbarung einer höheren Mietkaution ist unzulässig. Der Vermieter muss dem Mieter eine Zahlung in Raten ermöglichen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Zwar lässt das Gesetz den Vertragsparteien Entscheidungsspielraum darüber, ob eine Mietkaution zu leisten ist – oder nicht.
In § 551 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist allerdings festgelegt, dass die zu leistende Kautionssumme höchstens die dreifache Kaltmiete der Wohnung sein darf. Die Vereinbarung einer höheren Mietkaution ist unzulässig. Der Vermieter muss dem Mieter eine Zahlung in Raten ermöglichen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Die Rückzahlung der Mietkaution wird nicht sofort mit Übergabe der Mietwohnung fällig. Vielmehr muss der Vermieter erst einmal Zeit bekommen, sich von dem Zustand der Wohnung zu vergewissern. Wie viel Zeit der Vermieter für die Prüfung benötigt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei spielt insbesondere der Zustand der Wohnung eine Rolle.
Dafür hat der Vermieter allerdings nicht unendlich viel Zeit. Vielmehr sollte seine Prüfung – in seinem eigenen Interesse – nur bis zu 6 Monate dauern. Denn Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter verjähren nach Ablauf eines halben Jahres nach Rückgabe der Mietsache und können damit auch in Zukunft nicht (mehr) durchgesetzt werden.
Der Mieter kann somit spätestens nach 6 Monaten die Rückzahlung der Kaution verlangen, sofern keine Ansprüche (mehr) gegen den Mieter bestehen, mit denen der Vermieter die Kaution möglicherweise verrechnen kann.
Wenn der Kautionsrückzahlung nichts – insbesondere keine Schäden an der Wohnung oder andere offene Forderungen – entgegensteht, sollte der Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution aufgefordert werden. Dabei sollte die Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden. Eine Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt ist besonders erfolgversprechend. Dadurch erkennt der Vermieter, dass es dem Mieter ernst ist und zahlt die Kaution oft zurück, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Gerne übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Nach Prüfung Ihres persönlichen Falls unterstützt unser Team aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten Sie bei der Rückforderung Ihrer Mietkaution. Zeigt sich Ihr Vermieter von unserer Zahlungsaufforderung unbeeindruckt, besprechen wir Ihre nächsten Schritte.
Überzeugen Sie sich selbst. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort zu Ihrem persönlichen Fall.
Wer seinem Vermieter häufig Mietzahlungen schuldig bleibt, riskiert nicht nur eine Kündigung der Mietwohnung. Denn damit „erledigen“ sich die ausstehenden Mietzahlungen nicht. Der Vermieter kann dann den Anspruch auf Zahlung der Miete mit der zu Mietbeginn gezahlten Kaution verrechnen. Wie viel der Kaution ein Mieter dann zurückerhält, richtet sich danach, wie viel Miete er dem Vermieter noch schuldet. Möglicherweise wird nur ein Teil der Kaution erstattet – im schlimmsten Fall überhaupt nichts.
Nicht selten erleben wir, dass Vermieter zu Unrecht kündigen. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob die Kündigung Ihrer Wohnung rechtens ist und wie viel Ihnen von der gezahlten Kaution noch zusteht. Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Ja, die anfallenden Zinsen werden bei der Rückzahlung der Kaution berücksichtigt. Die Mietkaution muss ein Vermieter auf ein von seinem sonstigen Vermögen getrenntem Bankkonto einzahlen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 551 Abs. 3 BGB und dient dem Schutz des Mieters vor einer Insolvenz des Vermieters. Die hierdurch entstandenen Zinsen sind dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Kautionssumme auszuzahlen.
Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Mietrecht und haben bereits tausende Verfahren begleitet.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Mietrechts. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.
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1. Formular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
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Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.
3. Lösung
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
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