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- Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung
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- Bequem von zuhause aus
Faktencheck
- Die Kaution darf nicht höher als drei Monatskaltmieten sein.
- Bei Übergabe der Wohnung an den Vermieter sollten im Übergabeprotokoll alle Details festgehalten werden. Dieses kann als Beweis für die Mangelfreiheit der Wohnung verwendet werden.
- Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach 3 Jahren. Daher sollten Sie Ihre Kaution zeitnah zurückfordern.
- Sie können zur Kautionsrückzahlung schriftlich auffordern. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung und geben Sie als Grund an, dass einer Rückzahlung aufgrund von Mangelfreiheit nichts entgegen steht.
- Sollte Ihr Vermieter die Rückzahlung verweigern, lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Oft wird die Verweigerung der Rückzahlung auf unwirksame Klauseln aus dem Mietvertrag gestützt.
Kautionsrückzahlung einklagen
Viele Menschen haben in ihrem Leben mindestens einen Umzug hinter sich gebracht und wissen, dass ein solcher Aufwand viel Geld und Nerven kostet.
Nach langem Suchen haben viele endlich ihre Traumwohnung gefunden. Die Arbeit fängt jedoch erst dann so richtig an. Man muss den Umzug planen, neue Möbel kaufen und die Kaution für die neue Wohnung überweisen. Im Normalfall beträgt die Kaution drei Monatskaltmieten, höher darf sie laut Gesetz nicht sein. Doch was, wenn man die Kaution nicht sofort nach der Übergabe der alten Wohnung zurückbekommt?
Wir möchten Sie darüber aufklären, was Sie über die Kautionsrückzahlung wissen sollten und warum es sich lohnt, die Kaution mit anwaltlicher Hilfe einzuklagen.
So funktioniert's
1. Kontaktformular
Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können.
2. Ersteinschätzung
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.
3. Leistungspaket
Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.
Mehr als 20.000 Menschen vertrauen uns
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 20.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unser Service ist "hervorragend"
Unsere Mandatschaft hat unsere Dienstleistungen bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.
Wann ist die Kautionsrückzahlung fällig?
Viele Betroffene fragen sich nach unserer Erfahrung zunächst, wann die Kautionsrückzahlung fällig ist.
Nach dem Auszug steht erfahrungsgemäß die Übergabe der Wohnung an. Bereits bei diesem Termin ist Vorsicht geboten: Sie sollten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin alle wichtigen Details durchgehen und diese schriftlich im Übergabeprotokoll festhalten. Somit haben Sie einen schriftlichen Beweis darüber, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde und ihnen sehr wahrscheinlich die vollständige Rückzahlung der Kaution zusteht.
Unser Tipp: Das Übergabeprotokoll ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Kautionsrückzahlung, daher empfiehlt es sich, schon bei der Übergabe der Wohnung erfahrene Mietrechtsexperten mitzunehmen. Unsere Anwälte sind auf das Mietrecht spezialisiert und wissen genau, auf welche Punkte bei der Übergabe geachtet werden muss. Insbesondere dann, wenn Sie bereits vor der Übergabe in einen Konflikt mit Ihrem Vermieter geraten sind, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Dadurch sparen Sie sich Mühe und Zeit und wissen, welche Rechte Sie als Mieter haben.
Nachdem die Wohnung mangelfrei übergegeben wurde, hat der Vermieter allerdings noch eine Bedenkzeit von einigen Monaten, in welcher andere Kriterien überprüft werden, die zu einer Minderung der Kaution führen könnten. Wie lange die Rückzahlung auf sich warten lassen darf, bestimmt sich immer nach dem Einzelfall. Je nach Zustand der Wohnung ist eine längere Wartezeit möglicherweise gerechtfertigt.
Das sagt unsere Kundschaft über uns
Was tun, wenn der Vermieter trotz klarer Lage die Kaution nicht zurückzahlt?
Wenn der Kautionsrückzahlung nichts entgegensteht, bietet es sich an, zunächst eine Aufforderung zur Kautionsrückzahlung zu verschicken. Sie adressieren dieses Schreiben an Ihren Vermieter und geben als Grund an, dass der Rückzahlung nichts entgegensteht. Setzen Sie dabei unbedingt eine angemessene Frist zur Rückzahlung. Wenn Sie unsicher sind, was in eine solche Aufforderung gehört, können Sie uns gern jederzeit um Rat fragen. Unsere Mietrechtsanwälte können auf diesem Wege Ihre mietrechtliche Lage noch einmal überprüfen und professionell darlegen, warum Ihnen die volle Kaution zusteht. Ihre Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren, weshalb es sich empfiehlt, zeitnah zu handeln.
Unser Versprechen
Erfahrene und spezialisierte Juristen
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Kann man eine Kautionsrückzahlung einklagen?
Die Wohnungsübergabe hat bereits stattgefunden und der Vermieter hat einen Teil von der Kaution oder die gesamte Kaution einbehalten? Viele Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt und möchten Ihre Kaution einklagen.
Wird die vollständige Kautionsrückzahlung verweigert und haben Sie den Eindruck, dass kein Einbehaltungsgrund vorliegt, empfiehlt es sich, mit erfahrenen Mietrechtsexperten zu sprechen. Nicht selten erleben wir, dass Vermieter ihre Verweigerung auf eine unwirksame Klausel aus dem Mietvertrag stützen. Sie haben auch bei Verweigerung unter Umständen das Recht, die Rückzahlung der gesamten Kautionssumme einzufordern.
Gut zu wissen: Zögern Sie nicht allzu lange, wenn dieser Fall bei Ihnen vorliegt. Ihre Ansprüche verjähren nämlich innerhalb von 3 Jahren. Unsere Mietrechtsanwälte können Ihre Lage gut einschätzen und Ihnen konkrete Handlungsoptionen aufzeigen. Sollte eine Aufforderung zur Kautionsrückzahlung nichts bewirken, können wir nach Rücksprache mit Ihnen weitere rechtliche Schritte für Sie einleiten. Kommen Sie jederzeit über unser Kontaktformular auf uns zu, um sich rechtlichen Rat einzuholen.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie Ihre Monatsmieten über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt haben, kann Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin das Mietverhältnis kündigen. Je nach Höhe der fehlenden Mietsumme kann es vorkommen, dass Sie nur einen Teil der Kaution zurückbekommen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie nichts mehr von Ihrer Kaution zurück.
Nicht selten erleben wir, dass Vermieter zu Unrecht kündigen. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob die Kündigung Ihrer Wohnung rechtens ist und wieviel Ihnen von der bezahlten Kaution noch zusteht. Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular.
Wenn Sie Ihre Monatsmieten über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt haben, kann Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin das Mietverhältnis kündigen. Je nach Höhe der fehlenden Mietsumme kann es vorkommen, dass Sie nur einen Teil der Kaution zurückbekommen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie nichts mehr von Ihrer Kaution zurück.
Nicht selten erleben wir, dass Vermieter zu Unrecht kündigen. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob die Kündigung Ihrer Wohnung rechtens ist und wieviel Ihnen von der bezahlten Kaution noch zusteht. Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular.
Die Ansprüche von Vermieter verjähren 6 Monate nach der Abnahme der alten Wohnung. Wurden innerhalb dieser Zeit mögliche Ansprüche nicht geltend gemacht, können sie nicht mehr durchgesetzt werden. Letztendlich gilt dann das, was Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin vereinbart und im Übergabeprotokoll niedergeschrieben haben.
Viele Mieter fragen sich, ob bei der Kautionsrückzahlung Zinsen berechnet werden. Immerhin bewahren Vermieter die von Ihnen bezahlte Kaution über einen längeren Zeitraum auf einem separaten Bankkonto auf (§ 551 Absatz 3 BGB). Denn Vermieter:innen dürfen die Kautionen ihrer Mieter nicht mit eigenen Kapitalanlagen vermischen.
Die Kaution, die Vermieter auf einem separaten Konto aufbewahren, wird in der Regel verzinst. Dass Mieter oftmals genau dieselbe Summe zurückbekommen, die Sie vor Jahren eingezahlt haben, liegt daran, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank seit 2016 bei 0,00 liegt. Somit werden kaum bis gar keine Zinsen generiert. Grundsätzlich hätten Mieter aber einen Anspruch auf die volle Zinssumme ihrer Kaution.
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