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Opfer einer Straftat – Was tun?

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Opfer einer Straftat zu werden, ist eine belastende und oftmals traumatische Erfahrung.
  • Nach der Tat sollte möglichst umgehend die Polizei informiert werden, damit die Ermittlungen eingeleitet und Beweise gesichert werden können.
  • Bei bestimmten Delikten ist es erforderlich, einen Strafantrag zu stellen, damit die Strafverfolgung aufgenommen wird.
  • Opfer einer Straftat stehen im Ermittlungs- und Strafverfahren umfassende Rechte zu – etwa die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.
  • Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt für Opferrecht beraten zu lassen, um die eigenen rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können.

Wenn man Opfer einer Straftat wird

Wer Opfer einer Straftat wird, erlebt oft einen tiefen Einschnitt in sein Leben. Plötzlich ist nichts mehr, wie es war – Angst, Wut und Hilflosigkeit mischen sich zu einem Gefühl der Unsicherheit, das viele Betroffene lange begleitet.

In einer solchen Ausnahmesituation fällt es schwer, einen klaren Kopf zu bewahren. Was soll man jetzt tun? Wo bekommt man Hilfe? Und welche Rechte hat man überhaupt?

Während das Strafrecht häufig mit dem Schutz von Beschuldigten in Verbindung gebracht wird, stehen auch Opfern umfassende Rechte zu.

Dieser Beitrag zeigt, welche Schritte Betroffene nach einer Straftat gehen können, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wo sie Hilfe finden. Denn niemand sollte mit den Folgen einer Straftat allein bleiben.

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Erste Schritte nach der Tat

Viele Betroffene berichten, dass sie während oder direkt nach einer Straftat wie gelähmt sind – einerseits durch den Schock über das Geschehene, andererseits, weil sie nicht wissen, welche Schritte sie als Nächstes gehen sollen.

Bei akuter Gefahr: Notruf wählen

Der wichtigste Schritt ist, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Ist die Tat noch im Gange oder besteht noch immer eine akute Gefahr, sollte unbedingt der Notruf gewählt werden.

Das gilt auch, wenn sich der Täter bereits entfernt hat. Denn es ist nicht klar ist, ob er womöglich noch einmal zurückkehren wird.

Medizinische Versorgung und Sicherung von Beweisen

Nach Gewaltdelikten ist es besonders wichtig, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sowohl zur Versorgung von Verletzungen als auch zu deren Dokumentation.

Auch andere unmittelbare Beweise – wie beschädigte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Nachrichten – sollten nach Möglichkeit gesichert und unverändert aufbewahrt werden.

Darüber hinaus kann eine ärztliche oder psychologische Versorgung sinnvoll sein, etwa bei Schockzuständen oder starken psychischen Belastungen. Die vor Ort anwesenden Polizeibeamten kann Betroffene bei Bedarf bei diesen Maßnahmen unterstützen.

Anzeige erstatten

Auch wenn keine akute Gefahr mehr besteht oder Betroffene die Straftat erst später bemerken – zum Beispiel, wenn ein Fahrrad aus der Garage entwendet wurde – sollte die Tat angezeigt werden. 

Die Anzeige kann sowohl bei der Polizei – vor Ort und online – als auch bei der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstattet werden.

Oftmals ist eine Anzeige Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Ermittlungen aufnehmen, sofern sie nicht bereits anderweitig von dem Vorfall erfahren haben.

Je früher die Anzeige erfolgt, desto besser die Chancen auf Aufklärung, da Spuren dann oft noch “frisch” sind.

Strafantrag stellen

Für bestimmte Delikte ist es außerdem notwendig, einen Strafantrag zu stellen. Der Strafantrag kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht gestellt werden.

Mit dem Strafantrag macht der Betroffene deutlich, dass er eine strafrechtliche Verfolgung der Tat wünscht.

Gut zu wissen:

Ein Strafantrag kann nicht unbegrenzt gestellt werden. Nach Kenntnis von Tat und Täter gilt eine Frist von 3 Monaten. Ein einmal gestellter Strafantrag kann im weiteren Verlauf zwar zurückgenommen werden, danach ist eine erneute Stellung jedoch nicht mehr möglich.

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Rechte im Strafverfahren

Das deutsche Strafprozessrecht räumt Personen, die durch eine Straftat geschädigt wurden, einige Beteiligungs- und Schutzrechte ein.

Möglichkeit der Mitwirkung im Strafverfahren: Nebenklage

Bei schweren Straftaten haben Opfer die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Damit werden sie selbst Teil des Strafverfahrens und erhalten bestimmte Rechte: Sie dürfen beispielsweise an der Hauptverhandlung teilnehmen – auch dann, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist – sowie eigene Anträge stellen und Erklärungen abgeben.

Als Nebenkläger ist es ratsam, sich durch einen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen, um die eigenen Rechte bestmöglich durchzusetzen.

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Strafverfahren in Eigenregie: Privatklage

In bestimmten Fällen, vor allem bei leichteren Delikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, besteht für Betroffene die Möglichkeit, selbst Anklage zu erheben – die sogenannte Privatklage. Diese kommt dann in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft die Tat mangels öffentlichem Interesse nicht weiterverfolgt.

Opferschutz im Strafverfahren

Damit Betroffene im Strafverfahren keiner weiteren Belastung oder Gefahr ausgesetzt werden, sieht die Strafprozessordnung verschiedene Schutzmaßnahmen vor. Dazu zählen etwa die Anonymisierung persönlicher Daten, der Ausschluss der Öffentlichkeit oder die zeitweise Entfernung des Angeklagten während der Aussage des Opfers. Solche Maßnahmen werden immer dann angeordnet, wenn sie im Einzelfall erforderlich erscheinen, um das Opfer entsprechend zu schützen.

Rechtsanwalt als Opferbeistand

Opfer einer Straftat müssen im Strafverfahren nicht allein stehen. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass sich Betroffene von einem Rechtsanwalt begleiten und vertreten lassen können. Dieser sogenannte Opferbeistand unterstützt das Opfer während des gesamten Verfahrens, wahrt seine Rechte und kann es auch in emotional belastenden Situationen entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat die Kosten für die anwaltliche Vertretung.

Möglichkeiten des Opferschutzes außerhalb des Strafverfahrens

Auch außerhalb des Strafverfahrens gibt es Möglichkeiten, Opfer von Straftaten zu schützen. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Betroffenen rechtliche Instrumente, um sich vor weiteren Übergriffen zu bewahren – etwa durch Kontakt- oder Näherungsverbote. Diese Maßnahmen können bei Gewalttaten oder Fällen von Nachstellung (Stalking) beim Amtsgericht – Familiengericht – beantragt werden und geben Betroffenen die Möglichkeit, wieder mehr Sicherheit und Ruhe in ihren Alltag zu bringen.

Mehr zum Thema Stalking erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag “Handlungsempfehlung bei Stalking: Wie sich Betroffene schützen können”.

Wer durch eine Straftat einen Schaden erleidet, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld – sowohl für materielle Schäden wie zerstörtes Eigentum oder Behandlungskosten als auch für immaterielle Schäden wie seelisches Leid.

Diese Ansprüche können bereits im Strafverfahren über einen Adhäsionsantrag geltend gemacht oder später zivilrechtlich durchgesetzt werden.

Mehr dazu in unserem ausführlichen Beitrag “Schmerzensgeld bei Straftaten: Was Betroffene wissen sollten.

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Zurück ins Leben

Neben der rechtlichen Aufarbeitung ist es auch wichtig, das Erlebte psychologisch zu verarbeiten. Da dies für Betroffene sehr belastend sein kann, empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel über Beratungsstellen, Organisationen der Opferhilfe oder Hilfetelefone.

Auch das Gespräch mit Vertrauenspersonen zu suchen, kann sich positiv auf die Verarbeitung des Erlebten auswirken, wenn die Situation nicht allein bewältigt werden muss. Bei besonders traumatischen Erlebnissen kann zusätzlich psychologische Betreuung sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Nein, eine Anzeige ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, solange die Tat nicht verjährt ist und – sofern ein Strafantrag erforderlich ist – die Antragsfrist noch läuft.

Dennoch gilt: Je früher die Anzeige erfolgt, desto besser können möglicherweise vorhandene Spuren gesichert werden und so der Erfolg der Ermittlungen beeinflusst werden.

Eine Privatklage ermöglicht es Opfern, selbst Anklage zu erheben, wenn die Staatsanwaltschaft eine begangene Straftat mangels öffentlichen Interesses nicht weiterverfolgt. Der Privatklageweg ist allerdings nur für bestimmte Delikte vorgesehen, etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung.

Ja, im Strafverfahren beschränkt sich die Rolle von Opfern längst nicht mehr auf die eines Zeugen. Die Strafprozessordnung gewährt Betroffenen heute verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nebenklage, auf Informationen zum Stand des Verfahrens sowie auf Schutzmaßnahmen.

Bei schweren Straftaten können Opfer dem Verfahren als Nebenkläger beitreten. Dadurch werden sie selbst zur Partei des Strafverfahrens und erhalten so auch eigene Rechte, zum Beispiel an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und eigene Erklärungen abzugeben.

Eine anwaltliche Vertretung als Opfer einer Straftat ist nicht verpflichtend, kann Betroffenen jedoch dabei helfen, ihre Rechte umfassend auszuschöpfen – gerade, wenn zusätzlich zur rechtlichen Aufarbeitung auch emotionale oder praktische Belastungen bestehen.

Ein erfahrener Anwalt für Opferrechte unterstützt Betroffene dabei, die eigenen Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen, Anträge korrekt zu stellen und Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen. Besonders bei Nebenklage oder Privatklage ist eine solche Begleitung sehr empfehlenswert.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie dabei, Ihre Rechte sicher und selbstbewusst wahrzunehmen. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir helfen Ihnen weiter.

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