
Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel: Strafrechtliche Risiken im Überblick

Faszination Glücksspiel
Schon seit Jahren haben Glücksspiele eine große Anziehungskraft. Ob in Spielotheken, Sportwettbüros oder Online-Casinos – die Möglichkeiten sind heute so vielfältig und leicht zugänglich wie nie zuvor. Doch eines bleibt: das Risiko. Glücksspiel unterliegt in Deutschland strengen Regelungen und darf nur mit behördlicher Erlaubnis angeboten werden. Wer Glücksspiele ohne die erforderliche Erlaubnis veranstaltet, macht sich strafbar. Auch die Teilnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter unerlaubtem Glücksspiel zu verstehen ist, wann strafrechtliche Folgen drohen und was Sie tun können, wenn Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.
Unerlaubtes Glücksspiel – Was ist das?
Was versteht man unter Glücksspiel?
Ein Spiel gilt als Glücksspiel, wenn die folgenden Merkmale vorliegen:
- Zufallsabhängigkeit: Der Ausgang des Spiels hängt überwiegend vom Zufall ab – Können, Wissen oder Geschick haben nur geringen Einfluss, zum Beispiel bei Automatenspielen, Sportwetten und bestimmten Poker-Varianten.
- Geldeinsatz: Es wird ein Einsatz verlangt, der einen echten wirtschaftlichen Wert hat – also ein spürbares Vermögensrisiko darstellt.
- Gewinnaussicht: Es besteht die Möglichkeit, einen Geld- oder Sachgewinn zu erzielen. Der Gewinn muss dabei nicht garantiert sein, sondern nur in Aussicht stehen.
- Öffentlichkeit: Das Spiel ist für eine unbestimmte Zahl an Personen zugänglich, z.B. über das Internet oder in frei zugänglichen Spielstätten.
Glücksspiel ohne Erlaubnis
Glücksspiele sind in Deutschland nicht generell verboten. Entscheidend ist, dass eine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung des jeweiligen Glücksspiels vorliegt. Dies wird im bundesweit gültigen Glücksspielvertrag sowie den Glücksspielgesetzen der Bundesländer geregelt.
Ein Glücksspiel ist also dann nicht erlaubt, wenn:
- keine behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung des Glücksspiels vorliegt,
- das Spiel über Internetanbieter („Online-Casinos“) erfolgt, die zwar eine ausländische, aber keine in Deutschland gültige Erlaubnis haben,
- das Spiel in nicht genehmigten Spielstätten oder außerhalb des staatlich regulierten Rahmens angeboten wird.
Ein Großteil der Online-Casinos oder Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland verfügt nicht über eine gültige Lizenz der deutschen Glücksspielbehörden. Die Teilnahme an solchen Angeboten kann daher strafrechtliche Folgen haben.
Auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Anbietern und öffentliche Warnungen vor illegalen Glücksspielen veröffentlicht.
Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel
Die bloße Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel führt nicht automatisch zu einer Strafbarkeit. Entscheidend ist, ob dem Teilnehmer bekannt war – oder er hätte erkennen können – dass das Angebot nicht erlaubt war.
Fehlt zum Beispiel eine deutsche Lizenz und ist dies für den Nutzer deutlich erkennbar, kann das strafrechtlich relevant sein. Wer dagegen keine Hinweise auf die fehlende Erlaubnis hat, handelt in der Regel nicht strafbar.

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Welche Strafe droht bei unerlaubtem Glücksspiel?
Wer sich auf ein unerlaubtes Glücksspiel einlässt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft. In der Praxis wird bei Ersttätern ohne Vorstrafen meist eine Geldstrafe verhängt. In weniger schweren Fällen besteht meist auch die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, etwa gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung.
Einziehung von Einsätzen und Gewinnen
Wer bei einem unerlaubten Glücksspiel Geld gewinnt, darf diesen Gewinn nicht behalten. Nach § 73 StGB werden rechtswidrig erlangte Vermögenswerte – also auch Gewinne aus illegalem Glücksspiel – eingezogen. Auch Spielgeräte, Bankeinsätze und aufgefundene Bargeldbeträge können nach § 286 StGB eingezogen werden. Die Einziehung bedeutet, dass das Geld vom Staat zufällt und nicht zurückgezahlt wird. Grundlage ist der strafprozessuale Grundsatz: Verbrechen soll sich nicht lohnen.
Eintragung ins Bundeszentralregister
Wer wegen der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel verurteilt wurde, muss auch mit einem Eintrag ins Bundeszentralregister rechnen.
Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn später ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber oder bestimmte behördliche Verfahren benötigt wird und somit auch spürbare berufliche Konsequenzen haben. Eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgt in der Regel, wenn die verhängte Geldstrafe mindestens 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten beträgt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Eintrag im Führungszeugnis – Wann, wie lange und wie wird er gelöscht?„.
Das Bundeszentralregister ist ein behördliches Register, in dem strafrechtliche Verurteilungen einer Person zentral gespeichert werden. Das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus und enthält – je nach Art des Führungszeugnisses – nur bestimmte Eintragungen.
Was tun bei dem Vorwurf Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel?
Wer beschuldigt wird, an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen zu haben, sollte unbedingt Ruhe bewahren und sich keinesfalls vorschnell gegenüber Ermittlungsbehörden äußern. Es ist zwar nachvollziehbar, dass man sich in dieser belastenden Situation rechtfertigen oder erklären möchte, doch davon ist abzuraten. Denn unbedachte Aussagen führen oft zur ungewollten Selbstbelastung.
Stattdessen sollte möglichst früh ein erfahrener Strafverteidiger kontaktiert werden. Nur dieser erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und kann auf dieser Grundlage die rechtliche Situation einschätzen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Rechtslage im Glücksspielstrafrecht ist komplex und nicht jede Beteiligung ist automatisch strafbar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Häufig gestellte Fragen
