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Negative Google-Bewertung entfernen

Inhaltsverzeichnis

Faktencheck

Wo wollen wir essen gehen? Zu welchem Schneider bringe ich meinen Anzug? Heutzutage sind positive Bewertungen auf Google für jegliche Unternehmen von Restaurants über Cafés, Dienstleister oder Geschäfte unabdingbar. Verbraucher richten Ihre Entscheidung häufig nach den Rezensionen anderer Nutzer auf der berühmten Plattform. Während positive Bewertungen auf Google neue Kunden anziehen, können negative Bewertungen fatale Folgen für ein Unternehmen haben – Rufschädigungen und Umsatzeinbußen sind dabei keine Seltenheit. 

Da negative Google-Bewertungen einen großen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben können, sollten Sie sie nicht einfach abtun. Wir klären auf, was man gegen eine negative Google-Bewertung unternehmen kann und wie wir Sie unterstützen können. 

Warum positive Google-Bewertungen unerlässlich sind

Online-Bewertungsportale wie etwa Jameda, Trustpilot oder das größte Bewertungsportal, Google, leiten entscheidend das Nutzerverhalten. Unternehmen jeder Branche, egal ob Handwerker, Ärzte, Gastronomie oder Handel – ein Google-Profil ist heutzutage unerlässlich. Nutzer finden so alle relevanten Informationen heraus – Standort, Kontaktmöglichkeiten und – besonders entscheidend – Rezensionen.

Wer eine Vielzahl positiver Rezensionen vorzuweisen hat, dem vertrauen die Kunden. Je mehr positive Rezensionen, desto glaubwürdiger das Meinungsbild. Studien zeigen, dass etwa 80 % der Vebraucher den Google-Rezensionen genau so vertrauen wie einer Empfehlung von Bekannten. 

Eine Vielzahl positiver Bewertungen beeinflusst das Google-Ranking, das heißt die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens auf der Plattform steigt. Mit einem hohen Ranking werden mehr neue Kunden auf Ihr Unternehmen aufmerksam. So verbessern Sie Ihre Reputation und auf lange Sicht auch Ihre Umsätze.

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Anwalt konsultieren bei negativer Google-Bewertung - Warum?

Warum man bei einer negativen Google-Bewertung direkt einen Anwalt konsultieren sollte ist eine berechtigte Frage. Grundsätzlich gibt es nämlich die Möglichkeit, negative Google-Bewertungen an Google zu melden. Google prüft die Bewertung dann – in der Regel hat diese Prüfung jedoch keinen Erfolg. Da die Prüfung durch Google meist mehrere Wochen beansprucht, haben viele Betroffene dann nicht mehr die Möglichkeit, fristwahrend ein einstweiliges Verfügungsverfahren durch einen Anwalt einleiten zu lassen. 

Daher empfehlen wir, anstelle sich selbst an Google zu wenden, die Löschung der negativen Bewertungen direkt an einen darauf spezialisierten Anwalt zu geben. 

Unser Anwalt für Wirtschaftsrecht hat schon viele Bewertungen erfolgreich entfernen lassen. Holen Sie sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung von uns ein – innerhalb von 24 Stunden nach Ausfüllen des Kontaktformulars meldet sich unser Anwalt per E-Mail bei Ihnen und klärt Sie über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten auf. 

 

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Mehr als 20.000 Menschen vertrauen uns

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Wie funktioniert das Löschen von negativen Google-Bewertungen?

Ein eigenständiges Aktivwerden gegen Google hat häufig keinen Erfolg. Wir können Ihnen weiter helfen, denn wir gehen im Notfall gerichtlich gegen Google vor. Auch gegen den Bewertenden selbst ist möglich, vorzugehen. Wie das geht, erfahren Sie von uns. 

Gegen den Bewertenden vorgehen

Wir können direkt gegen die Person vorgehen, die die negative Google-Bewertung abgegeben hat. Gegen eine unzulässige Google-Bewertung haben Sie als Benachteiligter nämlich einen Unterlassungsanspruch. 

Wir richten uns dann an den Bewertenden und fordern ihn unter Fristsetzung auf, die Bewertung zu löschen. 

Damit sicher gestellt ist, dass derjenige nicht kurz später eine neue schlechte Bewertung hinterlässt, fordern wir außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, wird er außerdem dazu aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen. 

Reagiert derjenige jedoch nicht, gibt es die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gegen ihn zu erwirken oder zu klagen. Eine einstweilige Verfügung ist dabei besonders wirksam, weil es aufgrund der Eilbedürftigkeit schneller geht. Allerdings ist es nur innerhalb weniger Tage nach Kenntniserlangung der Negativbewertung möglich. 

Aus diesem Grund empfehlen wir, sich direkt an einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin zu richten. 

Haben Sie eine negative Google-Bewertung erhalten? Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten. Füllen Sie dazu innerhalb weniger Minuten unser Kontaktformular aus und erhalten Sie eine Erstberatung per Mail, in der unsere Anwälte Sie über die Rechtslage und mögliche Handlungsoptionen aufklären. Danach können Sie entscheiden, ob Sie bei uns mandatieren möchten.

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Anwalt, Jura, Gerechtigkeit, Waage

Wann ist eine Google-Bewertung unzulässig?

Eine Google-Bewertung ist in der Regel unzulässig, wenn falsche Tatsachenbehauptungen vorgenommen wurden. Sollte die bewertende Person Ihre Dienste überhaupt nicht in Anspruch genommen haben, liegt in der Regel ebenfalls Unzulässigkeit vor. 

Allerdings gilt in Deutschland die Meinungsfreiheit. Wenn jemand also Ihre Dienste in Anspruch genommen hat und eine respektvolle Negativbewertung abgibt, ohne Unwahres zu behaupten, ist sie zulässig, auch wenn Ihr Unternehmen dadurch nicht im besten Lichte dasteht. Sobald die Bewertung jedoch herabwürdigenden Charakter hat, ist sie nicht zulässig.

Möchten Sie wissen, ob die Bewertung unzulässig ist? Unsere Anwälte können Ihnen weiterhelfen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen per Mail.

Negative Google-Bewertung - Wie kann man gegen Google vorgehen?

Viele Menschen verwenden auf Google sog. Pseudonyme, Benutzernamen, die nicht auf ihre wahre Identität schließen lassen. Daher ist es manchmal nicht einfach, die Identität der bewertenden Person zu ermitteln, um sich direkt an sie zu wenden. In diesen Fällen müssen wir uns an Google direkt wenden. Wir können Google dann auffordern, die negative Bewertung zu entfernen. 

Grundsätzlich ist Google nicht dazu verpflichtet, die gesamte Plattform auf unzulässige Negativbewertungen zu überprüfen. Wenn Google jedoch von einer unzulässigen Bewertung bzw. einer Rechtsverletzung erfährt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sie zu entfernen.

In der Regel gibt Google dem Bewertenden eine Frist zur Stellungnahme von circa ein bis zwei Wochen. Google muss die Bewertung dann löschen, selbst wenn sich über die Zulässigkeit der Bewertung noch gestritten wird. 

Damit ein Löschungsantrag erfolgreich ist, muss er gut begründet sein. Anwälte, die sich auf die Entfernung von Google-Bewertungen spezialisiert haben, wissen genau, wie ein Löschungsantrag am besten begründet wird. 

Ist die Begründung nicht tragfähig, ist in der Regel die Folge, dass Google nicht reagiert oder der Antrag auf Löschung der Bewertung abgelehnt wird. 

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Häufig gestellte Fragen

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Den Widerspruch sollten Sie schriftlich einlegen. Dabei können Sie bereits erwähnen, warum Sie die Betriebskostenabrechnung für fehlerhaft halten. Dazu haben Sie ab Erhalt der Betriebskostenabrechnung ein Jahr Zeit. 

Lassen Sie sich jedoch im Zweifel von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Wir helfen Ihnen gern! 

Die Unterlassungserklärung bindet den Bewertenden dazu, eine unzulässige Bewertung in Zukunft nicht zu wiederholen.

Schadensersatz kann verlangt werden, wenn es durch die negative Google-Bewertung zu einer Rufschädigung kam. Dies muss allerdings von Ihnen bewiesen werden. Sind Sie in der Lage zu beweisen, dass aufgrund der negativen Bewertung Kunden abgesprungen sind, können Sie diese Einbußen geltend machen. 

Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, trägt die Kosten in der Regel derjenige, der verliert. Außergerichtliche Einigungen sind immer kostengünstiger, da dann lediglich die Anwaltskosten anfallen – jedoch keine Gerichtskosten. Es kann sein, dass die Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Wir stellen gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Denkbar ist auch, dass Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden können. 

Wir verstehen den Unmut, der aufkommt, wenn man eine negative Bewertung auf Google erhält. Allerdings sollte auf eine negative Bewertung besser nicht reagiert werden. Zwar erhoffen sich viele, eine Rufschädigung so zu verhindern, bewirken doch jedoch zuhäufst genau das Gegenteil. Wir raten immer davon ab, sich ohne anwaltliche Vertretung zu äußern, da sich eine laienhafte Aussage schnell zum negativen entwickeln kann. 

 

Wenn jemand nur einen Stern vergibt und sich sonst aber nicht äußert, ist die Situation ein bisschen anders. Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Bewertung gibt es nicht – das LG Hamburg hat entscheiden, dass Google eine Nachforschungspflicht trifft. Google muss also überprüfen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

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