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Negative Google-Bewertung entfernen – bequem von Zuhause gelöst

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Wozu dienen Google-Bewertungen?

Wo wollen wir essen gehen? Zu welchem Schneider bringe ich meinen Anzug? Heutzutage sind positive Bewertungen auf Google für jegliche Unternehmen von Restaurants über Cafés, Dienstleister oder Geschäfte unabdingbar. Verbraucher richten Ihre Entscheidung häufig nach den Rezensionen anderer Nutzer auf der berühmten Plattform. Während positive Bewertungen auf Google neue Kunden anziehen, können negative Bewertungen fatale Folgen für ein Unternehmen haben – Rufschädigungen und Umsatzeinbußen sind dabei keine Seltenheit. 

Da negative Google-Bewertungen einen großen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben können, sollten Sie sie nicht einfach abtun. Wir klären auf, was man gegen eine negative Google-Bewertung unternehmen kann und wie wir Sie unterstützen können.

Es läuft nicht immer alles nach Plan.

Negative Google – Bewertungen können vor allem kleine Unternehmen schwer treffen. Um zu vermeiden, dass dadurch Ruf und Umsätze des Unternehmens nachhaltig geschädigt werden, ist schnelles Handeln geboten.

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen im Bereich des E-Commerce, insbesondere bei der Entfernung negativer Google – Bewertungen. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen schnell und zuverlässig.

Warum positive Google-Bewertungen unerlässlich sind

Online-Bewertungsportale wie etwa Jameda, Trustpilot oder das größte Bewertungsportal, Google, leiten entscheidend das Nutzerverhalten. Unternehmen jeder Branche, egal ob Handwerker, Ärzte, Gastronomie oder Handel – ein Google-Profil ist heutzutage unerlässlich. Nutzer finden so alle relevanten Informationen heraus – Standort, Kontaktmöglichkeiten und – besonders entscheidend – Rezensionen.

Wer eine Vielzahl positiver Rezensionen vorzuweisen hat, dem vertrauen die Kunden. Je mehr positive Rezensionen, desto glaubwürdiger das Meinungsbild. Studien zeigen, dass etwa 80 % der Vebraucher den Google-Rezensionen genau so vertrauen wie einer Empfehlung von Bekannten. 

Eine Vielzahl positiver Bewertungen beeinflusst das Google-Ranking, das heißt die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens auf der Plattform steigt. Mit einem hohen Ranking werden mehr neue Kunden auf Ihr Unternehmen aufmerksam. So verbessern Sie Ihre Reputation und auf lange Sicht auch Ihre Umsätze.

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Anwalt konsultieren bei negativer Google-Bewertung – Warum?

Warum man bei einer negativen Google-Bewertung direkt einen Anwalt konsultieren sollte ist eine berechtigte Frage. Grundsätzlich gibt es nämlich die Möglichkeit, negative Google-Bewertungen an Google zu melden. Google prüft die Bewertung dann – in der Regel hat diese Prüfung jedoch keinen Erfolg. Da die Prüfung durch Google meist mehrere Wochen beansprucht, haben viele Betroffene dann nicht mehr die Möglichkeit, fristwahrend ein einstweiliges Verfügungsverfahren durch einen Anwalt einleiten zu lassen. 

Daher empfehlen wir, anstelle sich selbst an Google zu wenden, die Löschung der negativen Bewertungen direkt an einen darauf spezialisierten Anwalt zu geben. 

Unser Anwalt für Wirtschaftsrecht hat schon viele Bewertungen erfolgreich entfernen lassen. Holen Sie sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung von uns ein – innerhalb von 24 Stunden nach Ausfüllen des Kontaktformulars meldet sich unser Anwalt per E-Mail bei Ihnen und klärt Sie über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten auf.

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Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist „hervorragend“

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.

Wie funktioniert das Löschen von negativen Google-Bewertungen?

Ein eigenständiges Aktivwerden gegen Google hat häufig keinen Erfolg. Wir können Ihnen weiter helfen, denn wir gehen im Notfall gerichtlich gegen Google vor. Auch gegen den Bewertenden selbst ist möglich, vorzugehen. Wie das geht, erfahren Sie von uns.

Gegen den Bewertenden vorgehen

Wir können direkt gegen die Person vorgehen, die die negative Google-Bewertung abgegeben hat. Gegen eine unzulässige Google-Bewertung haben Sie als Benachteiligter nämlich einen Unterlassungsanspruch. 

Wir richten uns dann an den Bewertenden und fordern ihn unter Fristsetzung auf, die Bewertung zu löschen.

Damit sicher gestellt ist, dass derjenige nicht kurz später eine neue schlechte Bewertung hinterlässt, fordern wir außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, wird er außerdem dazu aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen. 

Reagiert derjenige jedoch nicht, gibt es die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gegen ihn zu erwirken oder zu klagen. Eine einstweilige Verfügung ist dabei besonders wirksam, weil es aufgrund der Eilbedürftigkeit schneller geht. Allerdings ist es nur innerhalb weniger Tage nach Kenntniserlangung der Negativbewertung möglich.

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Aus diesem Grund empfehlen wir, sich direkt an einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin zu richten. 

Haben Sie eine negative Google-Bewertung erhalten? Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten. Füllen Sie dazu innerhalb weniger Minuten unser Kontaktformular aus und erhalten Sie eine Erstberatung per Mail, in der unsere Anwälte Sie über die Rechtslage und mögliche Handlungsoptionen aufklären. Danach können Sie entscheiden, ob Sie bei uns mandatieren möchten.

Wann ist eine Google-Bewertung unzulässig?

Eine Google-Bewertung ist in der Regel unzulässig, wenn falsche Tatsachenbehauptungen vorgenommen wurden. Sollte die bewertende Person Ihre Dienste überhaupt nicht in Anspruch genommen haben, liegt in der Regel ebenfalls Unzulässigkeit vor. 

Allerdings gilt in Deutschland die Meinungsfreiheit. Wenn jemand also Ihre Dienste in Anspruch genommen hat und eine respektvolle Negativbewertung abgibt, ohne Unwahres zu behaupten, ist sie zulässig, auch wenn Ihr Unternehmen dadurch nicht im besten Lichte dasteht. Sobald die Bewertung jedoch herabwürdigenden Charakter hat, ist sie nicht zulässig. 

Möchten Sie wissen, ob die Bewertung unzulässig ist? Unsere Anwälte können Ihnen weiterhelfen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen per Mail.

Negative Google-Bewertung – Wie kann man gegen Google vorgehen?

Viele Menschen verwenden auf Google sog. Pseudonyme, Benutzernamen, die nicht auf ihre wahre Identität schließen lassen. Daher ist es manchmal nicht einfach, die Identität der bewertenden Person zu ermitteln, um sich direkt an sie zu wenden. In diesen Fällen müssen wir uns an Google direkt wenden. Wir können Google dann auffordern, die negative Bewertung zu entfernen. 

Grundsätzlich ist Google nicht dazu verpflichtet, die gesamte Plattform auf unzulässige Negativbewertungen zu überprüfen. Wenn Google jedoch von einer unzulässigen Bewertung bzw. einer Rechtsverletzung erfährt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sie zu entfernen.

In der Regel gibt Google dem Bewertenden eine Frist zur Stellungnahme von circa ein bis zwei Wochen. Google muss die Bewertung dann löschen, selbst wenn sich über die Zulässigkeit der Bewertung noch gestritten wird. 

Damit ein Löschungsantrag erfolgreich ist, muss er gut begründet sein. Anwälte, die sich auf die Entfernung von Google-Bewertungen spezialisiert haben, wissen genau, wie ein Löschungsantrag am besten begründet wird. 

Ist die Begründung nicht tragfähig, ist in der Regel die Folge, dass Google nicht reagiert oder der Antrag auf Löschung der Bewertung abgelehnt wird.

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Bewertungen auf Google sind für den Erfolg des Unternehmens von elementarer Bedeutung.
  • Ein selbstständiges Vorgehen gegen eine negative Google-Bewertung ist selten erfolgreich – und beansprucht viel Zeit.
  • Wir können gegen den Bewertenden selbst vorgehen, indem wir einen Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls, falls eine Rufschädigung vorliegt, Schadensersatz geltend machen.
  • Kann die Person jedoch aufgrund eines Pseudonyms nicht identifiziert werden, wenden wir uns direkt an Google. Wir stellen einen Löschungsantrag, der von unseren Rechtsanwälten umfassend begründet wird. Dies steigert Ihre Erfolgschancen immens. Eine Klage ist dazu ebenfalls möglich.
  • Damit ein Vorgehen gegen die Bewertung erfolgreich ist, muss die Unzulässigkeit der Bewertung festgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Unterlassungserklärung bindet den Bewertenden dazu, eine unzulässige Bewertung in Zukunft nicht zu wiederholen.

Schadensersatz kann verlangt werden, wenn es durch die negative Google-Bewertung zu einer Rufschädigung kam. Dies muss allerdings von Ihnen bewiesen werden. Sind Sie in der Lage zu beweisen, dass aufgrund der negativen Bewertung Kunden abgesprungen sind, können Sie diese Einbußen geltend machen.

Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, trägt die Kosten in der Regel derjenige, der verliert. Außergerichtliche Einigungen sind immer kostengünstiger, da dann lediglich die Anwaltskosten anfallen – jedoch keine Gerichtskosten. Es kann sein, dass die Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Wir stellen gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Denkbar ist auch, dass Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wir verstehen den Unmut, der aufkommt, wenn man eine negative Bewertung auf Google erhält. Allerdings sollte auf eine negative Bewertung besser nicht reagiert werden. Zwar erhoffen sich viele, eine Rufschädigung so zu verhindern, bewirken doch jedoch zuhäufst genau das Gegenteil. Wir raten immer davon ab, sich ohne anwaltliche Vertretung zu äußern, da sich eine laienhafte Aussage schnell zum negativen entwickeln kann.

Wenn jemand nur einen Stern vergibt und sich sonst aber nicht äußert, ist die Situation ein bisschen anders. Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit der Bewertung gibt es nicht – das LG Hamburg hat entscheiden, dass Google eine Nachforschungspflicht trifft. Google muss also überprüfen.

Wir sind für Sie da. Schon innerhalb der nächsten 24 Stunden.

Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des E – Commerce und haben schon tausende Verfahren begleitet.

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen, die der Online – Handel für Sie bereithält, insbesondere bei der Entfernung negativer Google – Bewertungen, Entsperrung von Paypal – Konten sowie der Erstellung von CBD – Gutachten. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

So einfach funktioniert’s

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1. Formular

Sie stecken in rechtlichen Schwierigkeiten? Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die aktuelle Rechtslage, die passende Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

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3. Lösung

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es nun für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Onlineshop – alles bequem von Zuhause aus.

Warum Advofleet?

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Selber machen

nervig und erfolglos

  • Kein Kostenrisiko
  • Mangelnde Rechtskenntnisse bzw. juristische Unerfahrenheit
  • Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
  • Unsicherheit und Überforderung
  • Möglicherweise falsche Einschätzung der Erfolgschancen
  • Risiko eines Rechtsverlusts (z.B. durch Fristversäumung)
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schnell, unkompliziert, günstig und bequem von Zuhause aus

  • Kostenlose, unverbindliche Erstberatung innerhalb von 24 Stunden
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  • Günstige Mandatierung im Anschluss per Mausklick möglich
  • Bundesweites Netzwerk an spezialisierten Jurist:innen
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Anwalt um die Ecke

zeitintensiv und teuer

  • Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
  • Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
  • Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
  • Schlechtere Erfolgsaussichten bei fehlender Spezialisierung
  • Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)

Das sagt unsere Kundschaft über uns

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