Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Familiennachzug? Unsere auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen in 24 Stunden – bundesweit und bequem von Zuhause.

Aufenthalt für Einbürgerung
für Niederlassungserlaubnis
Frist bei Abschiebung
Deutschkenntnisse je nach Aufenthalt
Das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Ob Visumsantrag, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Arbeitserlaubnis oder Einbürgerung – die Verfahren sind oft langwierig und erfordern umfangreiche Dokumentation.
Das Migrationsrecht regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es umfasst das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Für EU-Bürger gelten vereinfachte Regelungen, während Drittstaatsangehörige ein Visum und Aufenthaltstitel benötigen.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig bei Visumsablehnungen, verspäteten Anträgen, drohender Abschiebung, Familientrennung oder Problemen bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Kurze Fristen – besonders bei Abschiebungsandrohungen – erfordern schnelles Handeln.
Wir unterstützen Sie bei allen migrationsrechtlichen Fragen. Unsere erfahrenen, auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und bequem von Zuhause aus.

nervig und erfolglos

schnell, unkompliziert, günstig

zeitintensiv und teuer
zufriedene Mandanten
Antwortzeit garantiert
In allen Bundesländern aktiv
Klicken Sie auf Ihr Thema, um mehr zu erfahren
Das Visum ist Ihre Eintrittskarte nach Deutschland. Je nach Aufenthaltszweck benötigen Sie unterschiedliche Visumsarten: Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis 90 Tage, nationales Visum (D-Visum) für längere Aufenthalte.
Visumsarten: Touristenvisum, Geschäftsvisum, Arbeitsvisum, Studienvisum, Familienvisum, Visum zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG), Visum für Sprachkurse. Die Voraussetzungen und Unterlagen variieren je nach Visumsart.
Bei Ablehnung: Remonstration (Widerspruch) und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Fristen beachten! Unsere Anwälte unterstützen bei der Antragstellung und vertreten Sie bei Ablehnungen.
Ehepartner, minderjährige Kinder und in Ausnahmefällen Eltern können nachziehen. Voraussetzungen: gesicherter Aufenthaltsstatus, ausreichend Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt, ggf. Grundkenntnisse Deutsch (A1).
Erleichterungen für Flüchtlinge:
Anerkannte Flüchtlinge profitieren von vereinfachten Regelungen. Bei Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung entfallen Wohnraum- und Lebensunterhaltsnachweis.
Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei allen Familiennachzugsverfahren – von der Antragstellung bis zur Einreise.
Die Aufenthaltserlaubnis ist Ihr Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie wird zu einem bestimmten Zweck erteilt (Arbeit, Studium, Familie) und ist zunächst befristet.
Niederlassungserlaubnis – unbefristeter Aufenthalt:
Verlängerung: Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf (2-3 Monate vorher) bei der Ausländerbehörde.
Bei drohender Abschiebung müssen Sie sofort handeln. Rechtsmittel: Widerspruch, Eilantrag beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Duldung, ggf. Asylfolgeantrag bei neuen Umständen.
Wichtig: Die Frist beträgt oft nur 1 Woche! Handeln Sie sofort und suchen Sie anwaltliche Hilfe.
Abschiebungshindernisse: Schwere Krankheit, familiäre Bindungen (insbes. zu deutschen Kindern), drohende Gefahr im Heimatland, fehlende Reisedokumente.
Asyl & Schutzstatus: Bei Ablehnung des Asylantrags können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Bei neuen Tatsachen ist ein Asylfolgeantrag möglich. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG.
Duldung: Die Duldung setzt die Abschiebung vorübergehend aus. Nach 18 Monaten mit Arbeit können Sie ggf. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt zur vollständigen Integration. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie Wahlrecht, EU-Freizügigkeit und uneingeschränktes Aufenthaltsrecht.
Voraussetzungen (§ 10 StAG):
Unsere Anwälte begleiten Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

Sie benötigen Hilfe im Migrationsrecht? Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus.

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail mit Rechtslage, Strategie und Kosten.

Ob Visumsantrag, Einspruch oder Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich um Ihr Anliegen.
Antwort in 24h • Unverbindlich • Kostenlos

riskant und stressig

schnell, unkompliziert & bequem

intransparent und teuer
Bleiben Sie informiert über Urteile, Gesetzesänderungen und Ihre Rechte
Aktuell sind keine passenden Artikel verfügbar.
Alle Ratgeber ansehenUnsere auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte stehen Ihnen zur Seite. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden – bundesweit.
Jetzt Migrationsrecht Anwalt kontaktierenKostenlose Erstberatung • Spezialisierte Anwälte • Bundesweite Vertretung