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Das Landgericht Berlin hatte über eine Schweinerei zu entscheiden. Denn Mieter wollten die Miete wegen Gefahren durch Wildschweinbefall auf dem Grundstück mindern. Dieses lag mitsamt dem Wohnhaus am Waldrand am Tegeler Forst. Dazu sollte der Vermieter den löchrigen und von den Wildschweinen untergrabenen Maschendrahtzaun ausbessern. Doch der sah das nicht ein. Wer am Waldesrand lebt, muss Wildschweine ertragen. Das sah das Amtsgericht Wedding genau so.
Und das Landgericht?
Vernünftige Entscheidung
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