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Wildschweine

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2017

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Das Landgericht Berlin hatte über eine Schweinerei zu entscheiden. Denn Mieter wollten die Miete wegen Gefahren durch Wildschweinbefall auf dem Grundstück mindern. Dieses lag mitsamt dem Wohnhaus am Waldrand am Tegeler Forst. Dazu sollte der Vermieter den löchrigen und von den Wildschweinen untergrabenen Maschendrahtzaun ausbessern. Doch der sah das nicht ein. Wer am Waldesrand lebt, muss Wildschweine ertragen. Das sah das Amtsgericht Wedding genau so.

Und das Landgericht?

Entschied zugunsten der Mieter! Denn es gab nicht nur 10% in den Sommer- bzw. 20% Mietminderung in den Wintermonaten. In seinem Urteil (Urteil vom 21.12.2015 – 67 S 65/14) verpflichtete das Gericht den Vermieter auch zur Instandsetzung des Zauns. Wildschweine und die Gefahren, die von Ihnen ausgehen, muss der Vermieter verhindern. Und das Amtsgericht bekam eine Klatsche. Man muss als Mieter auch am Waldesrand nicht mit Wildschweinen rechnen, wenn man in einer Wohnsiedlung wohnt. Daher ist eine Mietminderung nicht ausgeschlossen.
 

Vernünftige Entscheidung

Vernünftig entschieden! Schließlich muss man auch nicht mit Ungeziefer rechnen, nur weil man in einer Großstadt lebt! Wenn Sie ähnliche Probleme haben, nutzen Sie bitte unseren Service. Solche und andere Schweinereien müssen Sie sich nicht bieten lassen.
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