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Bettwanzen beim Vermieter anzeigen

Zuletzt aktualisiert am 24. August 2017

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Ein aktuelles Urteil lässt nur einen Schluss zu: Bettwanzen sofort beim Vermieter anzeigen! Das gilt insbesondere dann, wenn Sie das Ungeziefer bei oder kurz nach dem Einzug bemerken. Ansonsten müssen Sie die Kosten für die Bekämpfung tragen.

So entschied das Amtsgericht Neukölln im März 2017.

Der Mieter hatte bereits längere Zeit in der Wohnung gewohnt. Dann entdeckte er die Wanzen. Daraufhin informierte er den Vermieter. Dieser ließ die Bettwanzen von einem Kammerjäger beseitigen. Anschließend verlangte er die angefallenen Kosten vom Mieter zurück.

Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in Schuss halten

Eigentlich ist der Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Beim Einzug in bereits befallene Wohnungen geht die Bekämpfung der Tierchen daher auf seine Kosten.

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Bei langer Mietdauer zahlt der Mieter!

Das gilt jedoch nicht, wenn der Mieter Schuld am Ungezieferbefall ist. Das Amtsgericht vermutete genau das, wenn der Mieter schon längere Zeit in der Wohnung wohnt. Es sei dann davon auszugehen, dass der Mieter die Parasiten mit Möbeln oder den Kleidern am Leib in die Wohnung gebracht hat. Dem Mieter bleibt dann nur noch eine Möglichkeit: Selbst zu beweisen, dass die Bettwanzen bereits beim Einzug in der Wohnung waren oder man ganz sicher nicht für die Wanzen verantwortlich ist.

Diese harte Entscheidung zur Beweispflicht des Mieters bleibt hoffentlich ein regionaler Einzelfall!

Tipp: Bettwanzen sofort beim Vermieter anzeigen und Miete mindern!

Flöhe, Ratten, Mäuse oder Wanzen: Manche Vermieter pflegen ihre Immobilie nicht. Aber Sie müssen das nicht ertragen. Ungezieferbefall stellt einen selbstverständlich Mangel an der Wohnung dar. Daher ist eine Mietminderung bei Auftreten von Bettwanzen möglich. Die Höhe der Mietminderung richtet sich jeweils nach Art und Ausmaß des Befalls. Folglich kann die  Miete von 20 % und bei besonders starkem Befall bis zu 100 % gemindert werden.

Sollte der Vermieter trotz Minderung und Mahnung nicht tätig werden, können Sie gegebenenfalls selbst tätig werden und den Mangel auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen. Auch hier können wir helfen.

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