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Wann kommt die Cannabis-Legalisierung in Deutschland?

Zuletzt aktualisiert am 30. Dezember 2021

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Drogenpolitik ist in Deutschland ein brisantes Thema. Eine Frage kommt in diesem Zusammenhang immer wieder auf: Wann kommt die Cannabis-Legalisierung in Deutschland? Bisher war eine eindeutige Antwort auf diese Frage nicht möglich, doch mit der neuen Bundesregierung könnte eine Legalisierung von Cannabis schon bald Realität werden.

Die sogenannte Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grüne und FDP, hat sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag eine Cannabis-Legalisierung vorgenommen: “Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein”. Doch was bedeutet das für Menschen, die Cannabis konsumieren oder verkaufen? Wie wird jemand während und nach der Cannabis-Legalisierung bestraft? In diesem Artikel klären wir auf.

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Cannabis: Was ist strafbar?

Nach dem aktuellen BtMG ist der Besitz von Cannabis in der Regel strafbar, der Konsum hingegen nicht. Da der Konsum in den meisten Fällen auch einen Besitz voraussetzt, hilft dem Täter diese Unterscheidung nur selten weiter. Hilfreich ist sie z.B. dann, wenn ein Joint herumgereicht wird und man lediglich einen Zug davon nimmt, selbst wenn man ihn in der Hand hält.

Mit Blick auf die Aufnahme von Ermittlungen kommt es zudem sehr häufig auf die Menge an, die eine Person bei sich trägt. Seit 2018 können die Strafverfolgungsbehörden nämlich von einem Strafverfahren absehen, wenn ein sogenannter Eigenbedarf vorliegt. Wo diese Toleranzgrenze liegt, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab, wobei die meisten maximal 6 Gramm für den Eigenbedarf vorsehen.

Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel etwa dann, wenn die Person nicht vorbestraft ist und nicht vorhat, das Cannabis an andere weiterzuverkaufen. Wer die Toleranzgrenze überschreitet, kann je nach den Tatumständen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Höhere Strafen sind beim Handel mit Cannabis derzeit vorgesehen, insbesondere wenn mehr als drei Personen als sog. Bande Cannabis anbauen oder verkaufen. Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren vor (§ 30 BtMG).

Die Strafen erhöhen sich deutlich, wenn Personen während des Cannabis-Handels eine Waffe bei sich führen oder einsetzen. In diesen Fällen drohen Freiheitsstrafen von mindestens 5 Jahren (§ 30a BtMG).

Cannabis-Legalisierung mit Gesundheit und Jugendschutz

Mit der Legalisierung möchte die Regierung verhindern, dass verunreinigte Substanzen in den Verkehr gelangen und die Gesundheit der Konsumierenden gefährden. Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Jugendschutz: Jugendliche und Heranwachsende sollen vor den Gefahren, die mit der “Einstiegsdroge” einhergehen, bewahrt werden. Die geplante Entkriminalisierung soll für mehr Aufklärung sorgen und verhindern, dass Jugendliche bereits früh in die Kriminalität gedrängt werden.

Die Bundesregierung möchte in Verbindung mit der Legalisierung auch Forschung betreiben, die es ermöglichen soll, nach vier Jahren eine fundierte Aussage darüber zu treffen, wie sich die Entscheidung zur Cannabis-Legalisierung auf die Gesellschaft ausgewirkt hat.

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Cannabis zu medizinischen Zwecken

Der Bedarf an medizinischem Cannabis steigt enorm. Seit jeher werden wirksame Pflanzen in der Medizin als Therapiemethode eingesetzt. Insbesondere Personen, die sich wegen chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen in medizinische Hände begeben, wird medizinischer Cannabis häufig verschrieben.

Dabei handelt es sich um Marihuana in bester Qualität, welches ausschließlich medizinischen Zwecken dient. Da der Anbau von Cannabis in Deutschland beschränkt ist, muss das meiste davon allerdings aus dem Ausland importiert werden, was weitere große Fragen aufwirft.

 

Warum soll Cannabis legalisiert werden?

Die Ampelkoalition (hier insbesondere die Grünen und die FDP) hat 2021 beschlossen, Cannabis zu entkriminalisieren. Sobald alle offenen Fragen geklärt worden sind, soll es Volljährigen erlaubt sein, in bestimmten Geschäften auf legale Weise Marihuana zu erwerben. Auch der Anbau, Handel und Import von Cannabis sollen umfassend neu geregelt werden. Dies würde eine beachtliche Entlastung der Strafjustiz bedeuten. 

Dabei will die Bundesregierung aus den Erfahrungen der Nachbarländer lernen: In den Niederlanden gibt es bereits seit den 1970er Jahren sogenannte Coffeeshops, in denen Cannabis gekauft werden kann, doch die niederländischen Gesetze berücksichtigen die Lieferketten nicht umfassend. Über staatliche Kontrollen kann ein Verbraucherschutz gewährleistet werden, der aktuell nicht möglich ist.

Warum Cannabis im Gegensatz zu anderen Betäubungsmitteln eine übergeordnete Rolle zukommt, ist naheliegend: Unter allen (bislang) illegalen Drogen wird Cannabis in Deutschland am häufigsten konsumiert. Laut einer Umfrage haben ein Viertel aller Volljährigen in Deutschland mindestens einmal gekifft (Epidemiologischer Suchtsurvey, 2018). Das Geld, das Deutsche für den Cannabis-Konsum verwenden, wird aktuell noch auf dem Schwarzmarkt ausgegeben, birgt aber ein enormes wirtschaftliches und steuerliches Potential

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Vorteile der Cannabis-Legalisierung

Von der Cannabis-Legalisierung profitieren nicht nur die Konsumenten. Sie birgt auch für den Staat, den Arbeitsmarkt und das Gesundheitswesen wichtige Vorteile.

1.Staatliche Einnahmen durch Cannabis-Legalisierung

So steigen beispielsweise staatliche Einnahmen durch die Cannabis-Legalisierung, denn der Staat hat die Möglichkeit, Einnahmen durch den Verkauf von Cannabis zu besteuern, sowohl durch die Mehrwertsteuer als auch durch die Einkommenssteuer. Unternehmen, die ihrer Kundschaft legal Cannabis verkaufen wollen, müssten Steuern und Abgaben leisten. Zudem soll darüber hinaus auch eine sogenannte Cannabis-Steuer erhoben werden, deren Einnahmen in Gesundheit und Prävention fließen.

2. Entlastung der Strafjustiz und Entkriminalisierung der Konsumenten

Durch die Legalisierung von Cannabis würden außerdem die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet werden. Dies führt zu einem geringeren Bedarf an Personal und somit geringeren Staatsausgaben, was sich theoretisch positiv auf die Steuerlast auswirken könnte. Auf diese Weise kämen Einnahmen in Höhe von 4,7 Milliarden Euro jährlich zusammen (Quelle).

Zudem könnten sich die Behörden und Gerichte auf andere, deutlich gemeinschädlichere Straftaten konzentrieren. Aktuell sind Gerichte in Deutschland überbelastet, weshalb sich Verfahren häufig in die Länge ziehen. Dies belastet nicht nur Angeklagte und Opfer von Straftaten, sondern auch die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Durch die Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis kann der Fokus auf die Verfolgung illegalen Drogenhandels im großen Stil gelegt werden. Genusskonsumenten profitieren nicht nur durch den Wegfall einer drohenden Strafverfolgung von einer Cannabis-Legalisierung. Auch der Schutz ihrer Gesundheit spielt keine unbeachtliche Rolle. Wenn Konsumenten Cannabis auf legalem Wege erwerben können, kann durch staatliche Kontrollen gesichert werden, dass es sich um qualitativ hochwertigen Cannabis handelt. Dies verhindert Gesundheitsrisiken, die im illegalen Markt durch die Streckung von Cannabis mit Chemikalien oder synthetischen Wirkstoffen nicht selten auftreten.

3. Wirtschaftliches Potential und Schaffung von Arbeitsplätzen

Prof. Dr. Justus Haucap veröffentlichte eine Studie, laut der die Cannabis-Legalisierung ein enormes wirtschaftliches Potential birgt. Schließlich geben Deutsche ca. 2 Milliarden Euro im Jahr für den Cannabis-Konsum aus – bisher vollkommen unversteuert. Aus der Studie geht hervor, dass durch die Legalisierung rund 27.000 Arbeitsplätze in Deutschland entstehen könnten (Quelle). In den USA arbeiten bereits knapp 250.000 Menschen in der Cannabis-Branche – sie ist aufgrund der zunehmenden Nutzung im medizinischen Bereich aber auch der Legalisierung als Genussmittel ein schnell wachsender Wirtschaftszweig.

Wie schnell die Cannabis-Legalisierung umgesetzt wird und mit welchen Änderungen Betroffene rechnen müssen, ist noch unklar. Aber eins steht fest: die neuen regierenden Parteien haben den ersten Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung gemacht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die gesamte Drogenpolitik auswirkt.

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Cannabis: Strafbar auch nach Legalisierung?

Bevor es zu einer Cannabis-Legalisierung kommt, müssen noch offene Fragen geklärt werden. Betroffene können sich allerdings bereits jetzt darüber informieren, wie es sich mit einer Strafbarkeit nach der Cannabis-Legalisierung verhält.

Wie wird man nach der Cannabis-Legalisierung bestraft?

Grundsätzlich kommt es für die Strafbarkeit eines Verhaltens auf den Zeitpunkt der Tatbegehung an (§ 2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches). Wer mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln handelt, wird nach der Fassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bestraft, die zum Zeitpunkt der Tat gilt. Dies gilt auch dann, wenn eine Änderung des Gesetzes während der Tatbegehung diskutiert wird – unabhängig wie konkret die Diskussionen sind. Jedoch kann dies bei der Bestrafung des Täters strafmildernd berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Sinn der Strafe zweifelhaft geworden ist. Falls es noch nicht zur Hauptverhandlung gekommen ist, erwägt auch die Staatsanwaltschaft ob möglicherweise die Ermittlungen eingestellt werden. Wann die Ermittlungen eingeleitet werden oder wie lange sie andauern, ist übrigens für die Strafbarkeit aber erst einmal irrelevant – es kommt lediglich darauf an, wann die Tat begangen wurde.

Im Klartext heißt das: Wenn Sie sich vor der Cannabis-Legalisierung nach dem BtMG strafbar gemacht haben, können Sie nach der Legalisierung immer noch nach dem “alten” BtMG bestraft werden. Die Strafbarkeit für frühere Taten entfällt nicht automatisch mit der Cannabis-Legalisierung. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt durch uns anwaltlich beraten, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie nicht zur polizeilichen Vorladung gehen sollten.

Etwas komplizierter wird es, wenn das BtMG genau zu dem Zeitpunkt geändert wird, an dem jemand eine Straftat begeht (§ 2 Absatz 2 StGB). Dieser Fall berücksichtigt die Situation, dass eine Person ihre Straftat noch nicht beendet hat. Wenn das neue Strafgesetz greift, bevor die Straftat beendet wurde, richtet sich die Strafe nach dem neuen Gesetz. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen nicht bestraft werden, wenn das neue Gesetz bei Ihrer Tat eine Entkriminalisierung vorsieht. Wann eine Tat beendet wird, kann ein Rechtsanwalt am besten einschätzen, insbesondere wenn es nicht nur um den Konsum, sondern auch den Handel oder Anbau von Cannabis geht.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Beistand einzuholen, um einen sicheren Überblick über die Rechtslage zu gewinnen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall innerhalb von 24 Stunden. Gerne vertreten wir Sie auch anwaltlich bei Ihrem Anliegen. Kommen Sie jederzeit über unser Kontaktformular auf uns zu.

Weitere Informationen bei unserem Partner-Netzwerk: www.420mkt.com

 

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