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Fahrstuhl defekt? So gehen Sie vor

Zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2017

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Sie kennen das vielleicht: beim Auszug aus der Wohnung der Eltern war ein Fahrstuhl für die Wahl der neuen Wohnung ziemlich irrelevant. 4. Etage? Kein Problem. Jugendliche Beine hält nichts auf! Und: Jeder Gang macht schlank. Aber dann beziehen Sie die nächste Wohnung schon mit Kinderwagen und tragen große Einkaufstüten nach dem Familien-Einkauf nach oben. Später – mit zunehmendem Alter – kommen dann die Knie und der Rücken. Ein Fahrstuhl spielt bei der Wahl der Wohnung plötzlich eine überragende Rolle. Denn viele Menschen verlassen sich auf einen funktionstüchtigen Aufzug. Doch was passiert, wenn der Fahrstuhl defekt ist? Ab wann kann eine Mietminderung verlangt werden? In diesem Artikel klären wir auf.

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Fahrstuhl defekt - was tun?

Ein defekter Aufzug sorgt nicht nur für schlechte Laune, sondern kann auch das alltägliche Leben wesentlich erschweren. Insbesondere Menschen, die auf einen Fahrstuhl angewiesen sind, leiden unter einem mehrtägigen Ausfall. Doch wussten Sie, dass Sie bei einem Aufzugausfall bestimmte Rechte geltend machen können?

Mängelanzeige bei defektem Aufzug

Wenn der Aufzug defekt ist, muss der Vermieter handeln, denn Mieter haben gegen den Vermieter ein Recht auf Mangelbeseitigung. Wichtig ist aber auch, dass Mieter verpflichtet sind, den Vermieter über Mietmängel zu informieren. Hierzu ist eine sog. schriftliche Mängelanzeige notwendig – so auch im Fall eines defekten Fahrstuhls.

Viele Menschen denken zuerst an eine Mietminderung (dazu unten mehr) und diese ist auch geeignet, den Vermieter unter Druck zu setzen. Doch immer wieder werden wir mit mietrechtlichen Fällen beauftragt, in denen nach der Mietminderung gar nichts mehr passiert. Der Aufzug bleibt defekt – und das ist, wie oben beschrieben, ein großes Problem für viele Menschen.

Unser Rat: Lassen Sie bei einem defekten Aufzug keine Zeit verstreichen und schreiben eine Mängelanzeige. Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung oder übernehmen auf Ihren Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Sie erreichen uns jederzeit über unser Formular. Setzen Sie mit uns mühelos Ihren Anspruch auf einen funktionierenden Aufzug durch.

Ihre Mängelanzeige sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Um welche Mietsache geht es? (Name, Anschrift, ggf. Stockwerk und Wohnungsnummer)
  • Genaue Beschreibung des Mietmangels
  • Was soll der Vermieter dagegen tun? (z.B. Beauftragung eines Handwerkers)
  • Setzen Sie dem Vermieter zudem eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Das Mietrecht hält für eine Mängelbeseitigung eine Frist von 2 Wochen für angemessen. Allerdings hängt dies von den Umständen ab und kann in besonderen Fällen verkürzt oder verlängert werden.

 

Gut zu wissen: Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Sie im Recht sind, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unsere Rechtsanwälte erklären Ihnen innerhalb von 24 Stunden die Rechtslage und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. 

Sollte der Vermieter weiterhin untätig bleiben, können Sie eine Mahnung verfassen. In einem weiteren Schritt können Sie androhen, dass Sie einen Handwerker selbst mit der Mängelbeseitigung beauftragen werden. Bei weiterer Untätigkeit können Sie die Reparatur dann fachmännisch durchführen lassen und das Geld vom Vermieter zurückverlangen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie jedes Schreiben mit einer angemessenen Frist versehen.

Wenn die Frist im Reparatur-Schreiben abgelaufen ist, können Sie auch den klassischen Weg gehen und auf Instandsetzung klagen. Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mietwohnungen in Stand zu halten – dazu gehört auch ein funktionierender Aufzug.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

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Wann kann man die Miete mindern bei einem defekten Aufzug?

Gehört ein Fahrstuhl zur Mietsache?

Ob bei einem Fahrstuhlausfall ein Mietmangel vorliegt, hängt davon ab, ob der Aufzug Teil des Mietvertrags geworden ist. In der Regel sind Aufzüge von Mietverträgen umfasst, so dass man bei einem defekten Aufzug von einem Mietmangel ausgehen kann. In diesem Fall ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Selbst wenn der Aufzug nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wird, darf er von dem Mieter benutzt werden. Der Vermieter darf die Nutzung in der Regel nicht verbieten. Auch ist es dem Vermieter verboten, den Aufzug (etwa nachts) abzuschalten. 

Höhe der Mietminderung

Wie hoch die Mietminderung bei einem Aufzugausfall ausfallen darf, ist von den Gerichten nicht eindeutig festgelegt worden. Manche Gerichte haben bei defekten Fahrstühlen auf die Geschosslage abgestellt (wie zum Beispiel das Amtsgericht Bremen in seinem Urteil vom 4. 12. 1986, 10 C 300/86). In diesem Fall hielt das Gericht eine Mietminderung von 7,5% für einen Studenten, der im 5. Stock wohnte, für angemessen.

Aufzug defekt: Mietminderung durchsetzen als Rollstuhlfahrer

Inwiefern eine Mietminderung durchgesetzt werden kann, hängt auch von mieterbezogenen Faktoren ab. Die Beeinträchtigung durch einen defekten Aufzug kann besonders hoch sein, wenn man etwa als Rollstuhlfahrer auf einen Aufzug angewiesen ist. Ist solchen Fällen ist eine höhere Minderung möglich.

Darüber hinaus kann auch eine Lärmbelästigung durch einen defekten Aufzug eine Mietminderung rechtfertigen.

Fristlose Kündigung bei unberechtigter Mietminderung

Aber Achtung: Wenn unberechtigterweise die Miete gemindert wird, darf der Vermieter unter Umständen fristlos kündigen. Das ist der Fall, wenn kein zur Mietminderung berechtigender Mietmangel vorliegt und sich der durch die Mietminderung entstandene Zahlungsrückstand auf eine Summe von zwei Monatemieten beläuft. Dies mag hart klingen, ist aber rechtens. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter unter Anwendung üblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein zur Mietminderung berechtigender Mangel vorliegt. Um sicher zu gehen, sollten Sie daher immer rechtlichen Rat einholen, bevor Sie die Miete mindern.

Gut zu wissen: Nicht nur das Vorliegen eines Mangels ist bei der Rechtmäßigkeit der Mietminderung relevant. Denn auch wenn ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vorliegt, muss die Höhe der Mietminderung angemessen sein. Hier droht die fristlose Kündigung zwar nicht unmittelbar, dennoch ist Acht zu geben: ist davon auszugehen, dass Sie die Mietminderung schuldhaft zu hoch angesetzt haben, kann der Vermieter auch in diesem Fall fristlos kündigen.

Für eine genaue Einschätzung Ihres individuellen Falls nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Erstberatungsservice. Wir antworten Ihnen garantiert innerhalb von 24 Stunden.

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Wie lange kann man eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?

Sobald ein Mietmangel vorliegt, können Mieterinnen und Mieter die Monatsmiete mindern. Viele Ratsuchende fragen uns in unserer Rechtsberatung, ob eine Mietminderung auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich können Sie das machen. Allerdings raten wir Ihnen in den meisten Fällen dringend davon ab, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in die Zukunft zu verschieben. 

Stattdessen empfehlen wir Betroffenen, eine Mietminderung so schnell wie möglich geltend zu machen, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Der Anspruch auf Mietminderung verjährt nämlich innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Jahres, in dem der Mangel bekannt wird. Fällt Ihnen also am 13.01.2022 ein Mangel auf und zeigen ihn am selben Tag bei Ihrem Vermieter an, dann tritt die Verjährung am 31.12.2025 ein.

Wichtig: Unter Bekanntwerden des Mangels verstehen die Gerichte nicht nur den Zeitpunkt, in dem Sie den Mangel bemerken und anzeigen. Vielmehr zählt zum Bekanntwerden auch der Moment, in dem Sie den Mangel hätten bemerken können. Bleibt Ihnen der Mangel aufgrund Fahrlässigkeit Ihrerseits verborgen, beginnt die Frist der Verjährung dennoch zu laufen.

Fahrstuhl defekt: Das Wichtigste zur Mietminderung

  • Wenn Ihr Fahrstuhl defekt ist, informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich und bitten um Mängelbeseitigung. Das ist die sogenannte Mängelanzeige. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, sich unverzüglich um die Reparatur des Fahrstuhls zu kümmern.
  • Bleibt der Vermieter untätig, können Sie eine Mahnung verfassen und daraufhin die Beauftragung eines Handwerkers androhen. Vergessen Sie nicht, Ihr Schreiben mit einer angemessenen Frist zu versehen.
  • Ist die Frist erfolglos abgelaufen, können Sie unter Umständen den Handwerker mit der Reparatur des defekten Aufzugs beauftragen. Die Kosten muss Ihr Vermieter tragen. Alternativ können Sie auch auf Instandsetzung klagen.
  • Für die Zeit, in der Sie den Aufzug nicht nutzen konnten, ist eventuell eine Minderung der monatlichen Miete möglich. Um eine Mietminderung durchzusetzen, sollten Sie sich vorher rechtlich beraten lassen, da die Höhe der Minderung von vielen (auch subjektiven) Faktoren abhängt (z.B. Geschosslage, Rollstuhlfahrer etc.). Machen Sie hier keine Fehler – da der Mieter Ihnen aufgrund von falsch geminderter Miete unter Umständen den Mietvertrag kündigen kann. In der Regel lässt sich das dann nicht mehr angreifen!
  • Warten Sie nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Rechte, da Ihre mietrechtlichen Ansprüche in der Regel innerhalb von 3 Jahren verjähren.
  • Melden Sie sich gern jederzeit bei uns, wenn Sie anwaltliche Beratung oder Unterstützung benötigen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung innerhalb von 24 Stunden an.
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