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So können Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen

Zuletzt aktualisiert am 25. März 2021

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Sie haben einen Strafbefehl erhalten – und wissen nicht weiter. Was bedeutet das jetzt für mich? Was kann ich gegen ein Strafbefehl tun? Ist ein Strafbefehl dasselbe wie ein Urteil? Tausend Fragen schießen Beschuldigten in einem solchen Moment in den Kopf. Fakt ist: Wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, wird Ihre Strafe rechtskräftig. Verpassen Sie also die Frist für einen Einspruch, können Sie sich nicht mehr gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen. Aber wie kann man Einspruch einlegen? Muss ein Einspruch begründet werden? Und was passiert, nachdem ich ein Einspruch eingelegt habe?

Wir raten Ihnen dazu, sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und bei Unklarheiten einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin heranzuziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei einem Strafverfahren auf Sie zukommen kann und wie Sie als Beschuldigter am besten auf ein Strafbefehl reagieren.

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Was ist ein Strafbefehl?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, was das für Sie bedeutet? Mit einem Strafbefehl wird ein Strafverfahren gegen eine beschuldigte Person vereinfacht. Auf diese Weise wird leichte Kriminalität besser bewältigt und Kosten können eingespart werden. Somit werden die Gerichte und die Staatsanwaltschaft entlastet und das Verfahren kommt schneller zum Abschluss.

Das Problem: Ein Strafbefehl kann verhängt werden, ohne dass der Beschuldigte die Möglichkeit hat, die ihn entlastenden Tatsachen zu schildern. Verhängt werden im Strafbefehlsverfahren nur Geldstrafen – diese fallen allerdings oft unberechtigt hoch aus.

Bereits zwei Wochen nach Erhalt des Strafbefehls erhalten Betroffene die erste Zahlungsaufforderung, denn dann ist der Strafbefehl rechtskräftig (§ 449 der Strafprozessordnung). Um das zu verhindern, ist schnelles Handeln gefragt!

Die Lösung: Um zum Sachverhalt Stellung nehmen zu können, sollten sich beschuldigte Personen schnellstmöglich an erfahrene Rechtsanwälte wenden. Diese können nicht nur zum weiteren Vorgehen beraten, sondern auch Einspruch einlegen. Lassen Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls von Strafrechtexperten beraten und legen Sie schnellstmöglich Einspruch ein.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Hierzu bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden an. Entscheiden Sie sich für ein Mandat bei uns, können wir für Sie Einspruch einlegen und Sie auch vor Gericht vertreten, falls es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Hauptverhandlung oder Strafbefehlsverfahren?

Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, durchlaufen in der Regel ein sehr unangenehmes Verfahren. Sie werden von der Polizei vorgeladen, erhalten unzählige Bescheide in kompliziertem Juristendeutsch und müssen womöglich sogar vor Gericht aussagen. Häufig belasten sich Beschuldigte dabei selbst, weil sie nicht wissen, welche Rechte ihnen zustehen. Sie müssen beispielsweise gar nicht erst zur polizeilichen Vorladung erscheinen, was wir bereits in einem anderen Artikel ausführlich thematisiert haben. Dass viele Beschuldigte mit einer solchen Situation überfordert sind, ist mehr als verständlich.

Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt so früh wie möglich einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Denn ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin blickt oftmals auf jahrelange Berufserfahrung zurück und kann wesentlich besser beurteilen, wie es um Ihr rechtliches Schicksal steht. Wer einen Überblick über das laufende Verfahren hat, kann im Vorfeld unnötige Fehler vermeiden oder rechtzeitig auf Verfahrens- oder Urteilsfehler reagieren.

Das strafrechtliche Verfahren teilt sich in mehrere Zwischenverfahren auf: Zunächst führen die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) ihre Ermittlungen durch und versuchen, belastende oder entlastende Beweise für den Fall zu finden. Dazu zählen auch die Aussagen, die Sie etwa bei der Polizei zum Fall gemacht haben. Wenn sich während den Ermittlungen bereits herausstellt, dass eine Verurteilung des Beschuldigten vor Gericht wahrscheinlich ist, ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, Klage zu erheben.

Für die Klageerhebung ist erforderlich, dass die Informationen aus der Beschuldigtenakte in einer Anklageschrift zusammengefasst werden. Erst mit dem Einreichen dieser Anklageschrift beim zuständigen Gericht ist die Klage erhoben, so dass eine Hauptverhandlung vor einem Richter oder einer Richterin stattfinden kann (§ 170 Absatz 1 StPO). Gibt es nicht genug Beweise für eine Klageerhebung, erfolgt eine Einstellung für dieses Verfahren durch die Staatsanwaltschaft (§ 170 Absatz 2 StPO). Bei einer solchen Einstellung wird Ihr Fall nicht mehr weiter verfolgt und es kommt nicht zu einer Hauptverhandlung oder einer Sanktion.

Neben diesen zwei Handlungsmöglichkeiten steht der Staatsanwaltschaft jedoch auch eine dritte Option offen: das Strafbefehl. Handelt es sich um kleinere Straftaten, kann die Staatsanwaltschaft anstelle der Klageerhebung nämlich ein Strafbefehl beantragen. Stimmt das Gericht dem Antrag für ein Strafbefehl zu, kommt es gar nicht erst nicht zu einer Hauptverhandlung, sondern der Richter oder die Richterin entscheidet allein aufgrund der Aktenlage über die Sache. So wird einerseits das Gericht entlastet und andererseits kommt es wesentlich schneller zu einer Entscheidung, die nach Ablauf der Einspruchsfrist dieselbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil hat. Mit einem Einspruch können Sie beantragen, dass in Ihrem Fall eine mündliche Gerichtsverhandlung vor einem Richter oder einer Richterin stattfindet. Warum dies sinnvoll sein kann, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Festnahme, Polizei, Strafrecht, Handschellen, Straftat, Diebstahl

Im Gesetz steht, dass ein Strafbefehlsverfahren nur bei sogenannten Vergehen zulässig ist (§ 407 Absatz 1 Satz 1 StPO). Vergehen sind minderschwere Straftaten, die mit einer Geldstrafe oder einer vergleichsweise niedrigen Freiheitsstrafe bestraft werden. Dazu zählen vor allem Körperverletzungs-, Diebstahl- und Betrugsdelikte. Ob in Ihrem Fall ein Vergehen vorliegt, erkennen Sie im Strafgesetzbuch an der Formulierung “wird mit Freiheitsstrafe bis zu x Jahren oder Geldstrafe bestraft”. Hier existiert kein Mindestmaß, sondern es ist nur ein Höchstmaß (“bis zu”) festgelegt. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung bequem von Zuhause aus.

Im Gegensatz dazu sind sogenannte Verbrechen schwere Straftaten, bei denen das Mindestmaß der Strafe mehr als ein Jahr beträgt. Ein Beispiel für ein Verbrechen findet sich in § 212 Absatz 1 StGB: “Wer einen Menschen tötet (…) wird (…) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft”. Hier beträgt das Mindestmaß der Freiheitsstrafe fünf Jahre. In diesem Fall ist ein Strafbefehl nicht zulässig – es muss vor Gericht verhandelt werden.

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Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

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Strafbefehl erhalten: Sollte ich Einspruch einlegen?

Für viele Beschuldigten mag ein Strafbefehl zunächst sehr verlockend klingen: Sie sparen sich die unangenehme Verhandlung vor Gericht (meist in aller Öffentlichkeit) und die Sache ist schnell vom Tisch. Oder?

Im Rahmen eines Strafbefehls erhalten Sie beispielsweise eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, 
eine Beschlagnahme Ihrer Sachen oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Annahme eines Strafbefehls kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, etwa wenn es sich um eine stemmbare Geldstrafe handelt. In diesem Fall müssen Sie keinen Einspruch einlegen, sondern können einfach untätig bleiben, bis die Strafe rechtskräftig ist. Wenn Sie beispielsweise erwarten, dass das Gericht sie (vielleicht sogar härter) verurteilen wird, vermeiden Sie mit einem Strafbefehl zusätzlich anfallende Gerichtskosten und möglicherweise ein härteres Urteil.

Aber machen Sie sich bitte Folgendes klar: Als Beschuldigter haben Sie ein Recht auf eine faire Hauptverhandlung vor Gericht! Und dieses Recht können Sie mit einem fristgerechten Einspruch durchsetzen. Im Rahmen einer solchen Hauptverhandlung haben Sie nämlich die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, Beweise vorzuführen und mit der Hilfe von einem Anwalt oder einer Anwältin die Gegenseite zu befragen. Auf diese Weise kann sich das Gericht während der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck von Ihrem Fall machen und sich möglicherweise für eine mildere Strafe oder für einen Freispruch entscheiden. Das Gericht ist nicht an das Strafbefehl gebunden. Das bedeutet, dass Sie mit einem Einspruch auch erreichen können, das Gericht von Ihrer Unschuld zu überzeugen – darauf haben Sie während einer mündlichen Verhandlung direkten Einfluss! Bei einem Strafbefehl bekommen Sie hingegen das Gericht, das über Ihren Fall entschieden, womöglich nicht einmal zu Gesicht. Wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind, legen Sie Einspruch ein und verzichten Sie auf ein Strafbefehl.

 

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Ein weiterer Grund für einen Einspruch: Bei einem Strafbefehl wird die Entscheidung einzig und allein aufgrund der Aktenlage getroffen. Beschuldigte wissen aber häufig gar nicht, was in Ihrer Akte steht. Deshalb lässt es sich als rechtlicher Laie nur sehr schwer feststellen, ob die Entscheidung des Gerichts überhaupt rechtens war. Erst mit Einsicht in die Akte durch einen fachlichen Experten bzw. Expertin gewinnen Sie Klarheit darüber, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und ob es ausreichend Beweise für diesen Tatvorwurf gibt. Nicht selten erleben Juristinnen und Juristen, dass ein Beschuldigter – hätte er sich nicht mit einem Strafbefehl zufrieden gegeben – bei einer mündlichen Verhandlung mit großer Wahrscheinlichkeit milder bestraft oder sogar freigesprochen worden wäre. Ein Einspruch kann außerdem auch dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurückzieht und sich für eine Einstellung der Sache entscheidet.

Tipp: Lassen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Aktenansicht anfordern, bevor es zu einem Strafbefehl kommt. Diese Möglichkeit steht Ihnen schon während den Ermittlungen offen! Möglicherweise sparen Sie dadurch kostbare Zeit und Nerven – und vielleicht müssen Sie dann gar keinen Einspruch mehr einlegen, weil sich die Sache im Vorfeld aufklärt.

Gegen einen Strafbefehl können Sie sich mit einem schriftlichen Einspruch bei dem zuständigen Gericht wehren – allerdings ist dafür eine verbindliche Frist von nur 2 Wochen vorgesehen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit dieser Angelegenheit! Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids des Strafbefehls und endet nach Fristablauf damit, dass Ihre Sanktion rechtskräftig wird.

Innerhalb dieser 2 Wochen können Sie mit einem Einspruch entweder allen oder nur einigen Punkten im Strafbefehl widersprechen. Sie sind zwar nicht dazu verpflichtet, aber wir raten Ihnen dazu, den Einspruch zu begründen: Warum halten Sie die Sanktion für unverhältnismäßig? Was fordern Sie konkret (z.B. Einstellung wegen Geringfügigkeit)? Je konkreter Sie werden, desto besser kann das Gericht über Ihre Vorschläge nachdenken. Grundsätzlich benötigen Sie für den Einspruch keinen Anwalt – allerdings kann Ihnen ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt (sogenannter Fachanwalt für Strafrecht) bei einer ausführlichen Begründung für den Einspruch helfen und Sie nach einem erfolgreichem Einspruch auf die Hauptverhandlung vorbereiten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie rechtliche Unterstützung bei einem strafrechtlichen Verfahren benötigen – Sie erreichen unsere Expert/innen für Strafrecht mit nur einem Klick über unsere Plattform! Sie möchten sind zunächst nur unverbindlich beraten lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung innerhalb von 24 Stunden, wir stehen Ihnen jederzeit online für kompetenten Rechtsrat zur Verfügung!

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