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Angezeigt wegen Urkundenfälschung – wann muss ich zum Anwalt?

Inhaltsverzeichnis

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Sie werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einer Urkundenfälschung verdächtigt? Diese Situation ist für die meisten Beschuldigten sehr unangenehm und am liebsten möchten Sie die Sache sofort aufklären. Deshalb machen viele Beschuldigte den Fehler, unüberlegte Aussagen bei der den Ermittlungsbehörden zu machen – und belasten sich dabei häufig selbst. Unabhängig davon, ob an dem Verdacht gegen Sie etwas dran sein sollte, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren Rechten vertraut zu machen. Besuchen Sie einen Rechtsanwalt oder besser einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich Ihrer Sache annimmt und Ihnen in Ihrem Anliegen zuhört! In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihnen eine Urkundenfälschung zur Last gelegt wird.

Was tun, wenn ich Beschuldigter wegen einer Urkundenfälschung bin?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Ihre Wohnung wurde durchsucht, mit dem Ziel, gefälschte Urkunden zu finden? Sie haben unechte Urkunden verwendet und sind dabei aufgeflogen? In diesen Fällen gilt: Ruhe bewahren! Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen. Unser dringender Rat: Gehen Sie nicht zur polizeilichen Vorladung! In diesem Artikel haben wir ausführlich erklärt, warum es nicht ratsam ist, alleine zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen.

Lassen Sie sich vorher von einem Anwalt oder einer Anwältin (besser: Fachanwalt oder Fachanwältin mit einer Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht) ausführlich beraten und geben Sie eine Akteneinsicht in Auftrag. Ihr Anwalt oder ihre Anwältin kann nämlich einfordern, einen Einblick in Ihre strafrechtliche Akte zu bekommen. Auf diese Weise können Sie erfahren, welche Beweise der Polizei überhaupt gegen Sie vorliegen. Nicht selten werden polizeiliche Ermittlungen durchgeführt, obwohl die Beweislage sehr dünn ist. Wenn Sie auf eigene Faust zur Vorladung gehen und Aussagen machen, um sich zu “entlasten”, liefern Sie der Polizei möglicherweise Hinweise oder gar Beweise, die im weiteren Prozessverlauf erhebliche Konsequenzen für Sie nach sich ziehen können. Deshalb: Halten Sie sich zurück und holen Sie sich Rechtsrat von einem Experten, zum Beispiel von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Strafrecht.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verhalten überhaupt strafbar ist oder wenn Sie juristische Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht und schicken Sie uns innerhalb weniger Minuten eine Anfrage über unsere Plattform. Unser Versprechen: Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Online-Erstberatung mit einer fachlichen Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Sie haben nichts zu verlieren – aber Sie können sehr viel retten, wenn Sie frühzeitig handeln!

Was fällt alles unter eine Urkundenfälschung? Das sagt der Anwalt

Für den juristischen Laien mag der Begriff “Urkunde” vielleicht nur nach einem wertvollen Dokument klingen, aber tatsächlich fallen auch sehr viele andere Sachen unter diesen juristischen Begriff. Denn eine Urkunde stellt nichts anderes dar als eine verkörperte Gedankenerklärung. Ihr Rechtsanwalt wird es Ihnen wahrscheinlich im Erstgespräch erklären: Unter den Begriff der Urkunde kann alles fallen, was im Alltag als Beweisstück dient, etwa Fahrtickets, Arbeitsverträge, Ausweisdokumente, Schulzeugnisse, ärztliche Atteste, Autoplaketten – sogar ein Stempel auf der Hand, um Einlass in eine Diskothek zu bekommen, kann eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellen.

Das Strafgesetzbuch (StGB) schützt demnach sogenannte “Beweiszeichen”, die dazu dienen, eine bestimmte Aussage oder einen Sachverhalt gegenüber anderen Menschen zu beweisen. Somit wird derjenige bestraft, der gerade verhindern will, dass ein Beweisstück in seiner ursprünglichen Form verwendet wird. Strafbar macht sich eine Person nach deutschem Recht, wenn sie eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine solche Urkunde verwendet (§ 267 Absatz 1 StGB).

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Das bedeutet: Sie können nach dem StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wenn Sie selbst eine Urkunde erstellen, die nicht existiert hat (“unechte Urkunde”), den Inhalt einer bestehenden Urkunde verändern oder eine unechte oder gefälschte Urkunde verwenden, um damit andere Menschen im Rechtsverkehr zu täuschen. Aber wie sieht so eine Urkundenfälschung im echten Leben aus? Und was sollte man tun, wenn man einer Urkundenfälschung beschuldigt wird?

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

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Wann mache ich mich wegen einer Urkundenfälschung strafbar?

Sie haben die Unterschrift Ihrer Eltern gefälscht, um als Minderjähriger eine Veranstaltung ab 18 Jahren besuchen zu können? In diesem Fall liegt eine Urkundenfälschung vor, weil Sie das Veranstaltungsteam über die Identität des Ausstellers der Urkunde (= Erziehungsberechtigte) getäuscht haben. Konkret: Sie werden bestraft, weil Sie wahrheitswidrig bewiesen haben, dass Ihre Eltern (= Aussteller der Urkunde) mit Ihrem Veranstaltungsbesuch einverstanden waren.

Sie haben trotz “Muttizettel” unerwarteterweise keinen Einlass bekommen? Auch in diesem Fall haben Sie sich bereits strafbar gemacht, denn auch der Versuch einer Urkundenfälschung ist unter Strafe gestellt. Für eine Strafbarkeit genügt es schon, wenn Sie eine unechte Urkunde hergestellt haben, in der Absicht, jemanden im Rechtsverkehr zu täuschen (sog. “Täuschungsabsicht”).

Genauso verhält es sich mit einem “Blanko-Schreiben”, auf dem sich zwar eine echte Unterschrift Ihrer Eltern befindet, aber das Papier ansonsten leer ist. Wenn Sie ohne das Einverständnis Ihrer Eltern das Blanko-Schreiben ausfüllen und damit jemanden täuschen, liegt trotz einer echten Unterschrift eine Urkundenfälschung nach dem StGB vor. Denn mit ihrem Verhalten haben Sie Ihren Eltern eine gedankliche Erklärung untergeschoben, die sie so nie abgegeben haben. Eine Unterschrift “im Auftrag” oder “in Vertretung” ist dagegen nicht strafbar, wenn vorher eine Absprache stattgefunden hat. Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt nach seiner rechtlichen Einschätzung, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall auch zu diesem strafbaren Kreis gehört.

Zwar kann eine “einfache” Urkundenfälschung nach deutschem Strafrecht im schlimmsten Fall schon mit fünf Jahren Gefängnisstrafe bestraft werden, aber in einigen Fällen wird diese Strafe sogar weiter verschärft. Eine härtere Strafe droht nach dem StGB, wenn jemand viel verwerflicher vorgegangen ist als Täter oder Täterinnen dies normalerweise bei einer Urkundenfälschung im Strafrecht tun. Ein paar Beispiele (§ 267 Absatz 3 StGB):

  • Sie haben zusammen mit zwei weiteren Menschen – also zu dritt – eine Urkundenfälschung begangen (“Bande”)
  • Sie haben öfter Urkunden gefälscht, um dadurch fortlaufend und regelmäßig Geld zu verdienen und Ihr Leben damit zu finanzieren
  • Durch Ihre Urkundenfälschung ist ein sehr großer Vermögensverlust (ab 50.000 Euro) bei einer Person oder einem Unternehmen entstanden
  • Sie haben eine Urkundenfälschung in Ihrem Beruf als Amtsträger begangen


In diesen Fällen können Sie wegen einer Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall bestraft werden. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend – es gibt im echten Leben noch viele weitere denkbare Fallgruppen, die im Gesetz nicht explizit genannt werden. In diesen Fällen droht eine deutlich härtere Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Aus diesem Grund sollten Sie dringend mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin sprechen, denn eine gute Verteidigung ist in diesem Fall unabdingbar.

Sie konnten Ihre Situation in den genannten Fällen wiedererkennen? Kontaktieren Sie schnellstmöglich den Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens und schildern Sie den gegen Sie gerichteten Vorwurf, den Sie von den Ermittlungsbehörden erfahren haben. Wenn Sie eine schnelle Rechtsberatung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Online-Rechtsberatung jederzeit zur Verfügung. Schreiben Sie uns und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung durch unsere Expert:innen für Strafrecht. Gerne vertreten unsere Strafverteidiger:innen Sie in diesen Fällen auch außergerichtlich.

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