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Wir erhalten regelmäßig Anfragen zum Thema Wasserrohrbruch. Kein Wunder. Wenn Vermieter die Bausubstanz nicht in Schuss halten, ist das irgendwann notwendige Folge. Und was tun die Vermieter? Meist helfen sie nur sehr schleppend.
Ein Wasserrohrbruch in Bremen
Der Weser Kurier berichtet über einen Fall in Bremen. Dort hat ein Wasserrohrbruch verschiedene Probleme verursacht. Ein Vermieterkonzern wie die Vonovia sollte doch da Abhilfe schaffen! Denkste. Ob Vonovia, Deutsche Wohnen oder Akelius. Es sind immer die gleichen Muster. Der Mieter zeigt seiner Pflicht entsprechend den Mangel an. Schnell kennt ein Vermieter dann eher selten. Die Mieter kämpfen dann mit einem feuchten Keller und Schimmel. Wenn gar nichts passiert, kündigen manche Mieter vorschnell.
Schritt 1: Mangel anzeigen!
Ruhe bewahren. Mangel anzeigen. Nutzen Sie dazu ruhig unsere Vorlage. Machen Sie das schriftlich. Mündlich ist keine gute Idee, weil man keinen Nachweis hat. Fax oder Mail genügt. Ein Einschreiben braucht es nicht zwingend. Nur von normaler Post ist abzuraten. Denn hier kann der Vermieter behaupten, dass der Brief nicht ankam. Bei den anderen Kommunikationswegen geht das nicht. Dort haben Sie Nachweise. Auch bei einer Mail. Denn, wenn keine Fehlermeldung kommt, ist davon auszugehen, dass die Mail ankam.
Schritt 2: Sich wehren!
Und wenn der Vermieter nicht zu Potte kommt? Die Mieter in dem Bremer Fall hatten zunächst Sorge:
- Zunächst hatten sie Angst, ihr Mietvertrag könnte gekündigt werden, und wandten sich deshalb nicht selbst mit ihren Forderungen an die Vonovia.
Das ist schlicht ein Irrtum. Zu recht haben sich Mieter dann doch einen Anwalt genommen. Denn wenn Sie die Miete unter Vorbehalt vollständig bezahlen und sich auch sonst vertragsgerecht verhalten – dann kann Ihnen gar nichts passieren. Denn Sie nehmen nur Ihr gutes Recht in Anspruch!
Anwalt Uwe Piehl nahm Kontakt zur Wohnungsgesellschaft […] auf. Von ähnlichen Problemen mit der Vonovia habe er zwar schon gehört, sagt er. Für ihn sei es aber der erste Fall.
Wir von Mietrechtsanwalt24 kennen die Vonovia nur zu gut. Typisch ist das. Recht hat der Anwalt aber mit seinen Mietminderungsforderungen von 50-70 wegen Schimmel oder Trocknungsgerätelärm sowie den Schadensersatzforderungen für die zerstörten Gegenstände. Und die Vonovia blockt und mauert. Genau dieses Verhalten müssen Sie nicht dulden. Nutzen Sie einfach unseren Service. Nicht nur als Vonovia Mieter!
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