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Was darf eine Räumungsklage kosten?

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Erst erhalten Sie eine Kündigung, dann der nächste Schock: die Vermieterseite klagt auf Räumung. Eine Räumungsklage versetzt viele Betroffene zurecht in Panik. Welche Kosten kommen auf mich zu? Was kann ich gegen eine Räumungsklage tun? Tausend Gedanken schießen durch den Kopf. Wenn Sie eine ganze Familie ernähren, führt die Räumungsklage zu einer weiteren Belastung. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Räumungsklage - Was ist das?

Durch eine Räumungsklage können Vermieter erreichen, dass ihre Eigentumswohnung frei wird. In der Regel endet das Mietverhältnis durch eine vorangegangene Kündigung oder durch Zeitablauf, bevor auf Räumung geklagt wird. Ziehen die Mieter nicht aus, kann ein Gericht ein sog. Räumungsurteil aussprechen und somit eine Zwangsräumung ermöglichen. 

Nach unserer Erfahrung erhalten Mieter eine Kündigung meist aus folgenden Gründen:

  • ausstehende Mietzahlungen von mehreren Monaten (rückständige Miete)
  • Beschädigung oder Zerstörung der Mietwohnung 
  • unerlaubte Nutzung der Wohnung (z.B. Untervermietung, gewerbliche Nutzung)
  • Eigenbedarf seitens der Vermieter 

Wenn die Mieter trotz dieser Umstände die Wohnung nicht räumen, können Vermieter klagen und somit eine Zwangsräumung durchsetzen. 

Gut zu wissen: Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Aussperren der Mieter durch Austausch des Türschlosses, sind nicht ohne weiteres erlaubt. Vermieter müssen den gerichtlichen Weg wählen, wenn sie ihre mietrechtlichen Ansprüche zwangsweise durchsetzen möchten. 

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Was passiert bei einer Räumungsklage?

Der Räumungsklage geht in der Regel eine ordentliche oder fristlose Kündigung voraus, denn für die Klage auf Räumung benötigt es eine gesetzliche Grundlage. Im Kündigungsschreiben finden Sie eine Frist zur Räumung, die eine Aufforderung zum Auszug darstellt. Schon diese Frist kann problematisch sein, etwa wenn sie von der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist abweicht oder wenn die Frist zur Räumung schlichtweg nicht ausreicht, um einen Auszug zu organisieren.

Räumungsklage abwenden

Viele Betroffene haben ein Störgefühl, doch bleiben untätig, was oft dazu führt, dass bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht wird. Wenn eine freiwillige Räumung ausbleibt, können Vermieter auf Räumung klagen, allerdings nicht sofort. Sie müssen abwarten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist und dürfen dann nach Ablauf weiterer 2 Wochen eine Räumungsklage einreichen. Um diesen Schritt zu vermeiden, sollten Sie nach Erhalt des Kündigungsschreibens schnellstmöglich eine Anwältin oder einen Anwalt mit Spezialisierung auf das Mietrecht sprechen. Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto besser können Sie auf die Kündigung reagieren und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Die Kündigungsfrist ist von der Mietdauer abhängig und verlängert sich, je länger Sie in der Wohnung bleiben:

  • weniger als 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist
  • zwischen 5 und 8 Jahren = 6 Monate Kündigungsfrist
  • mehr als 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist

Sie haben das Recht, sich mithilfe eines schriftlichen Widerspruchs gegen die Kündigung zu wehren. Bei einer ordentlichen Kündigung räumt Ihnen das Gesetz eine Widerspruchsfrist von 2 Monaten (vor Ablauf der Kündigungsfrist) ein. Wenn Sie der Kündigung widersprechen möchten, müssen Sie dies normalerweise schriftlich per Post tun. Ein Grund für den Widerspruch kann zum Beispiel sein, dass die ordentliche Kündigung eine unzumutbare Härte für Sie darstellt. 

Räumungsklage: Wie lange habe ich Zeit zum Ausziehen?

Nachdem die Räumungsklage per Post von den Vermietern eingereicht wurde, erhalten Sie eine Klageschrift. Sie haben dann 2 Wochen Zeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, eine Verteidigung zu organisieren und eigene Schritte einzuleiten. Diese Frist kann auch verlängert werden.

Räumungsklage ohne einen Anwalt?

Wir raten juristischen Laien dringend davon ab, sich in einem solchen Fall selbst zu vertreten, da sie mit Gerichtsverfahren und dem Mietrecht in der Regel nicht vertraut sind. Im schlimmsten Fall bewirken Sie durch voreilige Schlüsse oder spontane Handlungen, dass das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Mieter oder Mieterin und übernehmen auch die Kommunikation mit der Vermieterseite. Sie können sich zunächst im Rahmen unseres Erstberatungsservices kostenlos beraten lassen, um mehr über die Rechtslage zu erfahren und Handlungsempfehlungen von unseren Mietrechtsexperten zu erhalten. In einem weiteren Schritt können Sie uns, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, mit Ihrem Fall beauftragen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich innerhalb der gesetzten Frist nicht zum Sachverhalt äußern oder zum festgelegten Gerichtstermin nicht erscheinen, ergeht ein sog. Versäumnisurteil. Damit schneiden Sie sich ins eigene Fleisch, da die Gegenseite ihr Ziel viel schneller erreichen kann. In der Regel ergeht in solchen Fällen ein vollstreckbarer Räumungstitel. Das bedeutet, dass die Gegenseite dazu berechtigt ist, eine Zwangsräumung durchzuführen oder von einem Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen. Auch eine polizeiliche Räumung ist nicht ausgeschlossen. 

Bleiben Sie weiterhin untätig,  organisiert ein Gerichtsvollzieher die endgültige Vollstreckung. Ihnen wird ein letztes Mal eine Räumungsfrist gewährt. Ist diese Frist verstrichen, räumt eine Spedition die Wohnung leer. Die Gegenstände, die sich noch in der Wohnung befinden, werden entweder vom Speditionsunternehmen mitgenommen oder vom Vermieter verwertet. Eine rückständige Miete kann dazu führen, dass Vermieter die pfändbaren Gegenstände zwangsversteigern lassen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Vermieterseite auch dazu berechtigt, die Schlösser auszutauschen. 

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Was tun bei einer Räumungsklage?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, beauftragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Überprüfung des Kündigungsschreibens. Legen Sie sodann einen Widerspruch ein.

Ist eine Räumungsklage bereits eingereicht worden, zögern Sie nicht lange und kümmern Sie sich schnellstmöglich um eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung. Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Möglichkeit, sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen.

Wenn Sie Frist für die Stellungnahme verstrichen ist, lassen Sie sich schnellstmöglich dazu rechtlich beraten, welche Möglichkeiten Sie noch haben, um die Räumungsklage abzuwenden. Hier ist schnelles Handeln gefragt, da andernfalls ein Räumungsurteil ergehen kann. Mit einem sog. vollstreckbaren Räumungstitel können Vermieter:innen eine Zwangsräumung durchsetzen.

Wir werden auch oft gefragt, ob Mieter einen Räumungsaufschub erwirken können, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen und ein Räumungsurteil ergangen ist. Wenn dies der Fall ist, beantragen Sie unbedingt eine angemessene Räumungsfrist bei Gericht, um einen zeitlichen Aufschub zu erreichen.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Rechten bei einer Klage auf Räumung und setzen Ihre mietrechtlichen Interessen durch. Wir haben schon einer Vielzahl von Betroffenen bei Räumungsklagen geholfen. Unsere Anwälte sind auf das Mietrecht spezialisiert und vertreten Betroffene bundesweit bei Kündigungen, Zwangsräumungen und Räumungsklagen. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei.

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Räumungsklage und keine neue Wohnung?

Wenn der Wohnraum knapp wird, wird die Suche nach einer neuen Wohnung zur Herausforderung. Viele Betroffene beklagen, dass sie nach der Räumungsklage keine neue Wohnung finden, obwohl Sie sich darum bemühen. Das Gesetz schützt Menschen, die aufgrund erfolgter Kündigung nicht in der Lage sind, eine neue Wohnung zu finden.

Sie können sich demnach darauf berufen, dass Sie keinen geeigneten Wohnraum finden. Am besten argumentieren Sie bereits bei dem Widerspruch gegen die Kündigung mit diesem Hinweis und halten entsprechende Beweise bereit, die Sie in einem späteren Gerichtsverfahren nutzen können.

Auch vor Gericht können Sie mit einem Härtefall oder mit Ihrer finanziellen Situation argumentieren. Wenn Sie eine schwere Erkrankung haben, kann dies ebenfalls einen Härtefall darstellen, da eine intensive Wohnungssuche möglicherweise durch schwere Krankheiten nicht möglich ist. Gerne beraten wir Sie dazu und planen mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Kommen Sie jederzeit über unser Kontaktformular auf uns zu.

Wer trägt die Kosten einer Räumungsklage?

Betroffene stellen uns häufig folgende Frage: Wer zahlt die Räumungsklage? Was darf eine Räumungsklage kosten? Wie fällt diese finanzielle Belastung ins Gewicht?

Wenn die Räumungsklage zu einem Räumungsurteil geführt hat, wird die Zwangsräumung auf Kosten der mietenden Person durchsetzt. Das bedeutet, dass Sie die die Kosten der Zwangsräumung und die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen müssen. Dies umfasst nicht nur die Kosten für den Gerichtsprozess, sondern auch außergerichtliche Anwaltskosten der Gegenseite. Zunächst werden die anfallenden Kosten für die anwaltliche Vertretung und den Gerichtsvollzieher von der vermietenden Person bezahlt, diese Kosten erhalten Vermieter:innen jedoch nach dem gewonnenen Gerichtsprozess von Ihnen zurück.

Um dies zu vermeiden, raten wir Ihnen dazu, frühestmöglich rechtliche Unterstützung einzuholen. Mit einer erfahrenen Verteidigung an Ihrer Seite können Sie erreichen, dass gar nicht erst ein Räumungsurteil ergeht, so dass keine Zwangsräumung stattfinden kann. Gerne unterstützen wir Sie auch schon vorher bei der Überprüfung Ihres Kündigungsschreibens, übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite oder vertreten Sie vor Gericht. Kommen Sie gern jederzeit über unser Kontaktformular auf uns zu.

Wie viel kostet eine Zwangsräumung?

Die Kosten einer Zwangsräumung sind von vielen Faktoren abhängig: Wie groß ist die Wohnung? Ist sie zum Zeitpunkt der Zwangsräumung voll möbliert oder nahezu leer? Wie aufwändig ist der Transport der einzelnen Gegenstände? All diese Fragen beeinflussen die Berechnung der Kosten für eine Zwangsräumung. Bei einer normal möblierten Wohnung mit ca. 3 Zimmern kann eine Räumung nach unserer Erfahrung bis zu 3.000 Euro Kosten. 

Wann lohnt sich eine Räumungsklage?

Auch Mieter:innen können von einer Räumungsklage profitieren, denn nicht immer endet eine Räumungsklage mit einer Zwangsräumung. Wir haben viele Betroffene bei mietrechtlichen Gerichtsverfahren begleitet und diese auch erfolgreich abgeschlossen.

Im Idealfall stehen nicht die hohen Kosten im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, die eigenen Ansprüche durch ein Gericht bestätigt zu wissen. Um beurteilen zu können, ob Ihre Räumungsklage Erfolg hat, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Zum Beispiel kommt es auf die Beweislage an: Hat sich die vermietende Person selbst an den Mietvertrag gehalten? Haben Sie einen guten Grund, um in der Wohnung bleiben zu dürfen (z.B. unzumutbare Härte, keine neue Wohnung)? Ist die Kündigung unwirksam gewesen?

Wenn etwa ein Härtefall vorliegt, haben Mieter:innen gute Chancen, die Räumungsklage zu gewinnen und ihre Interessen durchzusetzen. Gerne überprüfen wir Ihren individuellen Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu. 

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Wie lange dauert eine Räumungsklage bei fristloser Kündigung?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass Ihnen keine Frist zum Auszug zusteht. Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, auch bei einer fristlosen Kündigung eine angemessene Frist für die Räumung zu setzen. Als angemessen gilt in der Regel eine Frist von 2 Wochen, allerdings kann diese Frist je nach den Umständen auch wesentlich höher ausfallen.

Wenn Sie nicht ausziehen, kann der Vermieter oder die Vermieterin eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. In diesem Fall haben Sie weitere 2 Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen und eine Verteidigung zu organisieren. Bis es zur Zwangsräumung kommt, vergehen in der Regel mindestens 3 Monate. Manche Gerichtsverfahren ziehen sich auch über 1-2 Jahre.

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