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Was darf eine Räumungsklage kosten?

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurückgeben.
  • Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter eine Räumungsklage einlegen, um die Wohnung räumen lassen zu dürfen.
  • Zunächst trägt der Vermieter die Kosten für die Räumungsklage, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Nach einem erfolgreichen Prozess können diese Kosten vom Mieter zurückgefordert werden.
  • Die Gerichtskosten für eine Räumungsklage berechnen sich nach dem Streitwert, der auf der Nettojahreskaltmiete basiert. Zusätzlich können Kosten wie eine Nutzungsentschädigung und Reparaturzahlungen anfallen.
  • Um hohe Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Räumungsklage abzuwenden.

Eine Räumungsklage stellt für Vermieter oft den letzten Ausweg dar, wenn Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Doch welche Kosten sind mit einer Räumungsklage verbunden? Sollte man als Mieter eine Räumungsklage besser nicht riskieren?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Kosten bei einer Räumungsklage auf Sie zukommen können und wie Sie sich darauf vorbereiten. Außerdem erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Räumungsklage – Was ist das?

In der Regel endet das Mietverhältnis entweder durch eine vorangegangene Kündigung oder durch Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter gemäß § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, die Wohnung an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, damit die Wohnung vollständig geräumt wird. Denn ein vor Gericht erwirktes Räumungsurteil ermöglicht es dem Vermieter, für den Fall, dass der Mieter sich weiterhin weigert auszuziehen, eine Zwangsräumung durchzusetzen.

Voraussetzungen für eine Räumung: Wirksame Kündigung

Eine Räumung der Wohnung durch eine Zwangsräumung kommt erst dann in Betracht, wenn der Mieter seine Pflicht zur Rückgabe der Mietsache verletzt, mithin das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter beendet ist. Dies geschieht meist durch Kündigung. Unserer Erfahrung nach erhalten Mieter eine Kündigung durch ihren Vermieter meist aus folgenden Gründen:

  •         rückständige Mietzahlungen über mehrere Monate hinweg
  •         Beschädigung oder Zerstörung der Mietwohnung
  •         unerlaubte Nutzung der Wohnung (z.B. unberechtigte Untervermietung oder gewerbliche Nutzung von Wohnräumen)
  •         Eigenbedarf des Vermieters

Wenn Mieter trotz wirksamer Kündigung die Wohnung nicht freiwillig räumen, bleibt betroffenen Vermietern nur der gerichtliche Weg, um eine Zwangsräumung durchzusetzen. Eigenmächtige Maßnahmen, wie beispielsweise der Austausch des Türschlosses, um den Mietern den Zugang zur Wohnung zu verwehren, sind nicht erlaubt.

Ablauf einer Räumungsklage

Kündigungsschreiben und Räumungsfrist

Im Kündigungsschreiben des Vermieters wird dem Mieter eine Frist zur Räumung der Wohnung gesetzt. Diese Frist dient als Aufforderung zum Auszug. Falls der Mieter die Wohnung nicht innerhalb der Frist räumt, bleibt dem Vermieter nur die Möglichkeit, eine Räumungsklage einzureichen.

In diesem Zusammenhang können jedoch bereits erste Schwierigkeiten auftreten. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Frist von der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist abweicht oder schlichtweg nicht ausreicht, um einen Auszug zu organisieren.

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Gut zu wissen:

Wenn Sie sich innerhalb der gesetzten Frist nicht zum Sachverhalt äußern oder zum festgelegten Gerichtstermin nicht erscheinen, wird ein Versäumnisurteil erlassen. In diesem Fall entscheidet das Gericht zugunsten der anwesenden Partei, also des Vermieters. Dementsprechend erhält Ihr Vermieter schneller den Räumungstitel, der für die Zwangsräumung erforderlich ist.

Wenn das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet, wird ein vollstreckbarer Räumungstitel erlassen. Der Mieter erhält dann eine weitere Frist, innerhalb derer er die Wohnung verlassen muss.

Einreichung der Räumungsklage

Der Vermieter reicht die Räumungsklage schriftlich bei Gericht ein. In rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnraum ist stets das Amtsgericht zuständig – unabhängig des in Frage stehenden Streitwerts. Nachdem die Klage eingereicht wurde, erhält der Mieter eine Klageschrift und damit zwei Wochen Zeit, um sich zum Sachverhalt zu äußern, eine Verteidigung zu organisieren und eigene Schritte einzuleiten. Diese Frist kann in bestimmten Fällen verlängert werden.

Ein Gerichtstermin wird anberaumt. Hier haben die Parteien Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Als Kläger muss der Vermieter nachweisen, dass die Kündigung rechtmäßig war und der Mieter demnach zur Räumung verpflichtet ist.

Einreichung der Räumungsklage

Wenn der Mieter den festgelegten Räumungstermin nicht einhält, kann der Vermieter die Hilfe eines Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen, um die Zwangsräumung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher organisiert dann die endgültige Vollstreckung, indem er eine Spedition beauftragt, die Wohnung zu räumen. Gegenstände, die sich noch in der Wohnung befinden, werden entweder vom Speditionsunternehmen mitgenommen oder vom Vermieter verwertet. Eine rückständige Miete kann dazu führen, dass Vermieter die pfändbaren Gegenstände zwangsversteigern lassen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vermieterseite auch dazu berechtigt, die Schlösser auszutauschen.

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Kosten einer Räumungsklage

Wie hoch sind die Kosten für eine Räumungsklage?

Im Rahmen einer Räumungsklage entstehen neben den Gerichtskosten, die im Verfahren vor dem Amtsgericht anfallen, auch weitere Kosten. Die Gerichtskosten basieren auf dem Streitwert. Dieser berechnet sich anhand der 12-fachen monatlichen Netto-Kaltmiete – der sogenannten Nettojahreskaltmiete. Je höher der Streitwert, desto höher fallen auch die Gerichtskosten aus.

Zusätzlich zu den Gerichtskosten können weitere Kosten für die Zwangsräumung anfallen, wie beispielsweise Nutzungsentschädigung oder Reparaturkosten. Nach einem erfolgreichen Räumungsurteil kann der Vermieter die Zwangsräumung durchsetzen. Falls der Mieter die Fristen für die Räumung nicht einhält, entstehen weitere Kosten für die Zwangsräumung.

Wie viel kostet eine Zwangsräumung?

Die Kosten für eine Zwangsräumung variieren je nach Größe der Wohnung, ihrem Zustand und dem Aufwand für den Transport der Gegenstände. Bei einer durchschnittlich möblierten Wohnung mit etwa drei Zimmern können die Kosten bis zu 3.000 Euro betragen.

Wer trägt die Kosten einer Räumungsklage?

Zunächst übernimmt der Kläger, meistens der Vermieter, die Kosten. Diese Kosten können jedoch nach einem erfolgreichen Prozess zurückgefordert werden. Führt das Verfahren also zu einem Räumungsurteil, sind die Kosten für die Zwangsräumung, einschließlich der Gerichtskosten und Anwaltskosten, vom Mieter zu tragen.

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Wie lassen sich die Kosten einer Räumungsklage vermeiden?

Um die finanziellen Belastungen durch eine Räumungsklage zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann helfen, bereits die Kündigung zu überprüfen, rechtzeitig auf eine mögliche Abmahnung zu reagieren und sämtliche Fristen einzuhalten. Auf diese Weise können Sie möglicherweise eine Räumungsklage verhindern, indem Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter erzielen. Sollte bereits ein Räumungsurteil vorliegen, kann unter Umständen ein Antrag auf Räumungsaufschub beim Gericht gestellt werden, um zusätzliche Zeit für den Auszug zu gewinnen.

Unsere Kanzlei ist auf Mietrecht spezialisiert und hat bereits vielen Mandanten erfolgreich bei Kündigungen, Räumungsklagen und Zwangsräumungen geholfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und setzen Ihre mietrechtlichen Interessen durch.

Häufig gestellte Fragen

Viele Betroffene beklagen, dass sie nach der Räumungsklage keine neue Wohnung finden, obwohl sie sich darum bemühen. Das Gesetz schützt Menschen, die aufgrund erfolgter Kündigung nicht in der Lage sind, eine neue Wohnung zu finden.

Sie können sich demnach darauf berufen, dass Sie keinen geeigneten Wohnraum finden. Am besten argumentieren Sie bereits bei dem Widerspruch gegen die Kündigung mit diesem Hinweis und halten entsprechende Beweise bereit, die Sie in einem späteren Gerichtsverfahren nutzen können.

Auch vor Gericht können Sie mit einem Härtefall oder mit Ihrer finanziellen Situation argumentieren. Wenn Sie eine schwere Erkrankung haben, kann dies ebenfalls einen Härtefall darstellen, da eine intensive Wohnungssuche möglicherweise durch schwere Krankheiten nicht möglich ist. Gerne beraten wir Sie dazu und planen mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Verteidigungsstrategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Kommen Sie jederzeit über unser Kontaktformular auf uns zu.

Auch Mieter können von einer Räumungsklage profitieren, denn nicht immer endet eine Räumungsklage mit einer Zwangsräumung. Wir haben viele Betroffene bei mietrechtlichen Gerichtsverfahren begleitet und diese auch erfolgreich abgeschlossen.

Im Idealfall stehen nicht die hohen Kosten im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, die eigenen Ansprüche durch ein Gericht bestätigt zu wissen. Um beurteilen zu können, ob Ihre Räumungsklage Erfolg hat, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Zum Beispiel kommt es auf die Beweislage an: Hat sich die vermietende Person selbst an den Mietvertrag gehalten? Haben Sie einen guten Grund, um in der Wohnung bleiben zu dürfen (z.B. unzumutbare Härte, keine neue Wohnung)? War die Kündigung des Vermieters unwirksam?

Wenn etwa ein Härtefall vorliegt, haben Mieter gute Chancen, die Räumungsklage zu gewinnen und ihre Interessen durchzusetzen. Gerne überprüfen wir Ihren individuellen Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass Ihnen keine Frist zum Auszug zusteht. Vermieter sind dazu verpflichtet, auch bei einer fristlosen Kündigung eine angemessene Frist für die Räumung zu setzen. Als angemessen gilt in der Regel eine Frist von 2 Wochen, allerdings kann diese Frist je nach den Umständen auch wesentlich höher ausfallen.

Wenn Sie nicht ausziehen, kann der Vermieter oder die Vermieterin eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. In diesem Fall haben Sie weitere 2 Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen und eine Verteidigung zu organisieren. Bis es zur Zwangsräumung kommt, vergehen in der Regel mindestens 3 Monate. Manche Gerichtsverfahren ziehen sich auch über 1-2 Jahre.

Wenn eine freiwillige Räumung ausbleibt, können Vermieter auf Räumung klagen, allerdings nicht sofort. Sie müssen abwarten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist und dürfen dann nach Ablauf weiterer 2 Wochen eine Räumungsklage einreichen.

Wir raten juristischen Laien dringend davon ab, sich in einem solchen Fall selbst zu vertreten, da sie mit Gerichtsverfahren und dem Mietrecht in der Regel nicht vertraut sind. Im schlimmsten Fall bewirken Sie durch voreilige Schlüsse oder spontane Handlungen, dass das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Mieter und übernehmen die Kommunikation mit der Vermieterseite. Sie können sich zunächst im Rahmen unseres Erstberatungsservices kostenlos beraten lassen, um mehr über die Rechtslage zu erfahren und Handlungsempfehlungen von unseren Mietrechtsexperten zu erhalten. In einem weiteren Schritt können Sie uns, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, mit Ihrem Fall beauftragen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

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