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Das Amtsgericht Augsburg hatte über die Mietminderung wegen Verkehrslärm und Marderbefall zu entscheiden. Die Mieterin hatte die Miete um 14,5% gemindert, wobei 4,5% auf den Verkehrslärm und 10% auf den Marderbefall im Dachgeschoss entfielen. Daher forderte der Vermieter die gekürzten Beträge.
Wie entschied das Gericht ?
Das Gericht gab der Mieterin teilweise recht.
Verkehrslärm und Marderbefall können Mängel sein. Die Mietminderung wegen des Verkehrslärms lehnte es jedoch ab (Amtsgericht Augsburg, Urteil v. 27.09.2016 – 72 C 2081/16). Das Gericht stellte zwar klar, dass Verkehrslärm ein Mangel sein kann. Aber nur dann, wenn eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter vorliegt, dass es eine besonders ruhige Lage ist. Diese Vereinbarung gab es jedoch nicht. Wegen der Marder und deren Geräusche auf dem Dach wurde eine Minderung von 10% zugesprochen.
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