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Bürgergeld Regelsatz 2024
Widerspruchsfrist
ALG I vom Nettogehalt
Sozialgericht (keine Gebühren)
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente oder Hilfen für Menschen mit Behinderung. Es schützt Menschen in schwierigen Lebenslagen – bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung oder im Alter.
Doch in der Praxis werden viele Anträge abgelehnt, Leistungen gekürzt oder Sanktionen verhängt. Jobcenter, Arbeitsagentur, Krankenkassen und Rentenversicherung lehnen häufig berechtigte Ansprüche ab. Die Begründungen sind oft schwer verständlich, und viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich erfolgreich wehren können.
Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos – auch ohne Anwalt. Doch die Erfolgsquote ist mit anwaltlicher Unterstützung deutlich höher. Unsere spezialisierten Sozialrechtsanwälte kennen die Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch.
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Das Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) sichert Ihren Lebensunterhalt. Anspruch haben erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 66 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Leistungen: Regelsatz (2024: 563 € für Alleinstehende), Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung), Kranken- und Pflegeversicherung.
Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter Leistungen um bis zu 30% für 2 Monate kürzen. Widerspruch ist möglich!
ALG I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitsagentur. 60% des Nettos ohne Kinder, 67% mit Kind.
Sperrzeit vermeiden: Keine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund, kein Aufhebungsvertrag ohne Nachweispflicht. Bei Sperrzeit: Ruhen des Anspruchs für bis zu 12 Wochen.
Schwerbehinderung (GdB): Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert. Rechte: Besonderer Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge, frühere Rente möglich.
Pflegegrad: Pflegegrade 1-5 bestimmen den Umfang der Pflegeleistungen durch die Pflegekasse. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Leistungen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege.
Wichtig: Bei Ablehnung von GdB oder Pflegegrad sofort Widerspruch einlegen (Frist 1 Monat)! Alle Erkrankungen angeben – sie werden zusammengerechnet.
Die Grundsicherung ergänzt zu niedrige Renten. Für Menschen ab 65 Jahren und dauerhaft Erwerbsgeminderte.
Vorteil: Wird nicht von Kindern zurückgefordert bei Einkommen unter 100.000 € jährlich.
Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit. 70% des Bruttos, max. 90% des Nettos für bis zu 78 Wochen.
Erwerbsminderungsrente: Volle EM-Rente bei unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich. Die Rentenversicherung lehnt oft ab – Widerspruch lohnt sich!
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