Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Trennungsjahr vor Scheidung
ca. Unterhalt 10-J. Kind (3000€ Netto)
Dauer einvernehmliche Scheidung
haben i.d.R. gemeinsames Sorgerecht
Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend. Hinzu kommen oft rechtliche Herausforderungen: Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung oder Umgangsregelungen. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist professionelle rechtliche Unterstützung wichtig, um Ihre Rechte zu wahren und faire Lösungen zu finden.
Das Familienrecht regelt alle rechtlichen Aspekte rund um Ehe, Partnerschaft und Familie. Es umfasst Scheidungen, Unterhaltsverpflichtungen, elterliche Sorge, Zugewinnausgleich und Eheverträge. Ziel ist es, faire Regelungen für alle Beteiligten zu finden – insbesondere zum Wohl der Kinder.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig bei strittigen Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechts- und Umgangsfragen oder der Vermögensaufteilung. Auch die Erstellung eines Ehevertrags sollte rechtlich begleitet werden.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Ihre Familie. Unsere erfahrenen, auf Familienrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und bequem von Zuhause aus. Damit Sie sich in dieser schwierigen Zeit auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Eine Scheidung ist ein emotional belastender Schritt, der rechtlich sauber und fair abgewickelt werden sollte. In Deutschland ist vor jeder Scheidung ein Trennungsjahr erforderlich – Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Einvernehmliche Scheidung: Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über alle Folgesachen einig (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht). Ein Anwalt reicht für den Antragsteller, die Verfahrenskosten sind niedriger (ca. 2.000-3.000€ Gesamtkosten bei mittlerem Einkommen). Die Scheidung dauert typischerweise 4-6 Monate.
Strittige Scheidung: Bei Uneinigkeit über Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht wird die Scheidung streitig. Jeder Ehepartner benötigt dann einen eigenen Anwalt. Der Prozess kann 1-2 Jahre oder länger dauern und ist deutlich teurer (oft 5.000-15.000€ oder mehr, je nach Streitwert).
Versorgungsausgleich: Bei jeder Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies geschieht automatisch durch das Familiengericht.
Unsere spezialisierten Anwälte begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess und sorgen für eine faire Regelung aller Folgesachen.
Nach einer Trennung entstehen Unterhaltspflichten, die rechtlich genau geregelt sind. Man unterscheidet zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und Alter des Kindes. Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt durch Betreuung.
Beispiel Kindesunterhalt (Stand 2025):
Bei 3.000€ Nettoeinkommen: 10-jähriges Kind ca. 530€, 15-jähriges Kind ca. 610€ monatlich. Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.
Ehegattenunterhalt: Nach der Trennung kann Trennungsunterhalt verlangt werden. Nach der Scheidung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (z.B. bei Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Unsere spezialisierten Anwälte berechnen Ihren Unterhaltsanspruch exakt und setzen ihn durch oder verhandeln faire Unterhaltsvereinbarungen.
Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt. Bei verheirateten Eltern bleibt nach der Trennung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur in Ausnahmefällen überträgt das Familiengericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil.
Sorgerecht: Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen zum Wohl des Kindes (Gesundheit, Bildung, Aufenthalt). Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei wem das Kind lebt) kann getrennt geregelt werden.
Umgangsrecht – Typische Regelung:
Jedes zweite Wochenende (Freitag bis Sonntag) beim nicht-betreuenden Elternteil, plus hälftige Aufteilung der Schulferien und Feiertage. Konkrete Regelung nach Alter des Kindes und Entfernung.
Umgangsrecht: Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Bei Konflikten kann das Jugendamt vermitteln oder das Familiengericht entscheidet. Auch Großeltern können Umgangsrecht haben.
Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Ihre Interessen und setzen sich für faire Lösungen ein, die dem Kindeswohl dienen.
Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensaufteilung bei Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet hat.
Beispiel-Berechnung:
Wichtig: Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn. Schulden werden berücksichtigt. Der Ausgleich ist ein reiner Geldanspruch.
Unsere spezialisierten Anwälte berechnen Ihren Zugewinnausgleich präzise und setzen Ihre Ansprüche durch.
Ein Ehevertrag regelt individuelle Vereinbarungen für die Ehe und den Fall einer Scheidung. Er muss notariell beurkundet werden und kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Typische Regelungen:
Wichtig: Sittenwidrige Klauseln (z.B. kompletter Unterhaltsverzicht bei Kindern) sind unwirksam. Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll bei Selbständigen, großen Vermögensunterschieden oder internationalen Ehen.
Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie umfassend und erstellen einen rechtssicheren Ehevertrag, der Ihre Interessen schützt.
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