Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Frist für Einspruch Strafbefehl
Aussageverweigerungsrecht
Bewährung möglich
Haftprüfung nach Festnahme
Das deutsche Strafrecht ist komplex und die Folgen einer Verurteilung können gravierend sein. Ob Vorladung, Strafbefehl, Hausdurchsuchung oder Anklage – in jeder Phase des Strafverfahrens haben Sie wichtige Rechte, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten.
Das Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen: Ermittlungsverfahren (Polizei/Staatsanwaltschaft), Zwischenverfahren (Anklageerhebung), Hauptverhandlung (Gericht) und ggf. Rechtsmittel (Berufung/Revision). Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, einen Verteidiger hinzuzuziehen und Akteneinsicht zu nehmen.
Häufige Fehler: Unvorbereitete Aussagen bei der Polizei, verpasste Fristen (z.B. 2-Wochen-Frist bei Strafbefehl), Verzicht auf anwaltliche Vertretung. Gerade in der Anfangsphase können unbedachte Äußerungen das Verfahren erheblich erschweren – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
Wir verteidigen Ihre Rechte in allen Phasen des Strafverfahrens. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen zur Seite – bundesweit, diskret und mit maximaler Erfolgsaussicht.

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Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Als Beschuldigter haben Sie wichtige Rechte, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten!
Ihre Rechte: Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) – Sie müssen NICHTS sagen! Recht auf Verteidiger, Recht auf Akteneinsicht (durch Anwalt), Recht auf Belehrung über Ihre Rechte.
WICHTIG: Gehen Sie NICHT unvorbereitet zur Polizei! Machen Sie KEINE Aussage ohne Anwalt! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht – sagen Sie nur: "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und möchte zuerst mit einem Anwalt sprechen."
Müssen Sie zur Vorladung erscheinen? NEIN – eine polizeiliche Vorladung ist keine Pflicht. Nur bei gerichtlicher Vorladung besteht Erscheinungspflicht. Lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten!
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung. Sie haben nur 2 Wochen Zeit für Einspruch!
Einspruch einlegen: Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung formlos schriftlich beim zuständigen Gericht einlegen (Brief, Fax, E-Mail). Keine Begründung nötig – nur Einspruch erklären!
Frist läuft! Nach Einspruch wird der Strafbefehl unwirksam und es kommt zur Hauptverhandlung. OHNE Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil – Vorstrafe, Geldstrafe/Freiheitsstrafe!
Lohnt sich Einspruch? Oft ja! Viele Strafbefehle basieren auf unvollständiger Beweislage. In der Hauptverhandlung haben Sie die Chance, Beweise vorzulegen, Zeugen zu benennen und sich zu verteidigen. Lassen Sie das durch einen Strafverteidiger prüfen!
Hausdurchsuchung oder Festnahme? Auch in dieser Situation haben Sie Rechte, die Sie kennen und wahrnehmen sollten!
Hausdurchsuchung: Benötigt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: Gefahr im Verzug). Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss zu sehen! Polizei darf Wohnung, Geschäftsräume, Fahrzeuge durchsuchen. Sie dürfen anwesend sein, müssen aber nicht helfen. Machen Sie KEINE Aussage – nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Festnahme: Polizei darf Sie vorläufig festnehmen bei Tatverdacht (§ 127 StPO). Spätestens am Tag nach der Festnahme muss ein Richter über Haftbefehl/Untersuchungshaft entscheiden. Recht auf sofortige Benachrichtigung eines Anwalts!
Wichtig: Fordern Sie sofort einen Anwalt! Machen Sie keine Aussage zur Sache! Unterschreiben Sie nichts!
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben? Jetzt kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht – hier wird über Schuld oder Unschuld entschieden.
Ablauf Hauptverhandlung: Verlesung der Anklage, Belehrung über Ihre Rechte, Vernehmung zur Person, Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, Urkunden), Plädoyers (Staatsanwaltschaft, Verteidigung), letztes Wort des Angeklagten, Urteilsverkündung.
Ihre Rechte: Aussageverweigerungsrecht (auch in der Hauptverhandlung!), Recht auf Verteidiger, Recht auf letztes Wort, Recht auf Revision/Berufung gegen das Urteil.
Tipp: Eine gute Verteidigungsstrategie kann den Unterschied machen zwischen Freispruch, Einstellung, Geldstrafe oder Bewährung! Lassen Sie sich professionell verteidigen.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Als Geschädigter haben Sie nicht nur das Recht auf Schadensersatz, sondern können sich auch als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen!
Nebenklage: Bei schweren Straftaten (Körperverletzung, Sexualdelikte, Raub, etc.) können Sie sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Ihre Rechte: Anwesenheit bei Hauptverhandlung, Stellung von Beweisanträgen, Befragung von Zeugen, eigener Anwalt (Kosten trägt oft der Staat!), Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Opferentschädigung: Bei Gewaltverbrechen können Sie staatliche Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen – auch wenn der Täter nicht ermittelt wurde!
Wichtig: Strafanzeige erstatten, ärztliche Verletzungen dokumentieren, Beweise sichern (Fotos, Zeugen). Ein Opferanwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen!
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Ob Verteidigung, Einspruch oder Verhandlung – unsere Strafrechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Strafrecht und Strafverteidigung
Einen Strafverteidiger brauchen Sie sobald Sie eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, einen Strafbefehl bekommen, oder als Beschuldigter ermittelt wird. Auch bei einer bevorstehenden Hausdurchsuchung, Festnahme oder Anklage ist anwaltliche Vertretung dringend empfohlen. Wichtig: Machen Sie KEINE Aussage ohne Anwalt – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht! Ein Strafverteidiger prüft die Beweise, entwickelt die Verteidigungsstrategie und vertritt Sie vor Gericht.

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